Protocol of the Session on June 20, 2019

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, und von Silke Schindler, SPD)

Ich sehe hierzu keine Fragen. Deswegen spricht jetzt für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Kinderhospize leisten für die betroffenen Familien, die die furchtbare Diagnose bekommen haben, dass sie ein schwerkrankes Kind haben, eine herausragende Arbeit. Sie bieten nicht nur pflegerische Unterstützung im Alltag. Sie bieten auch Freiräume, familiäre Momente und - was wichtig ist - Begleitung im Trauerfall. Deshalb kann man sich bei den vielen, vor allem auch ehrenamtlich Helfenden nur bedanken.

Ich bin dankbar dafür, dass heute im Landtag von der Fraktion DIE LINKE die Debatte angestoßen wurde, um nach Möglichkeiten zu suchen, die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu verbessern. Ja, die Rahmenvereinbarung hat einiges verbessert. Aber es ist völlig klar, dass die betroffenen Familien in so einer schwierigen Situation Hilfe und Unterstützung brauchen. Dabei ist es nicht leistbar, aufwendige Anträge und möglicherweise Gutachten beizubringen, zumal es sich manchmal um eine Situation handelt, in der die Dinge schnell geregelt werden müssen.

Es ist ehrenwert, dass viele für die Hospize spenden, aber es kann nicht sein, dass solche lebenswichtigen Einrichtungen auf Spenden angewiesen

sind. Vielmehr brauchen wir für sie eine verlässliche Finanzierung.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Silke Schindler, SPD)

Vorschläge dazu haben wir gerade gehört. Wir haben aber auch gehört, dass viele Dinge noch geklärt werden müssen und dass Fragen im Raum stehen. Deshalb bitte ich um eine Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. Dort kann man im Rahmen eines Fachgespräches versuchen, die bestehenden Fragen zu beantworten und Lösungsvorschläge zu finden. Ich bin mir sicher, dass wir dann auch eine gute Beschlussempfehlung für das Plenum erarbeiten können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und von Siegfried Borgwardt, CDU)

Ich sehe keine Fragen. Zum Abschluss der Debatte spricht noch einmal Frau Zoschke für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, vielen Dank. - Zuallererst: Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass sich die demokratischen Parteien in diesem Hause tatsächlich darüber einig sind, dass die Arbeit in den Hospizen zum einen sehr wichtig ist und es zum anderen sehr armselig ist, dass die Hospizvereine in der reichen Bundesrepublik Deutschland Spenden einsammeln müssen.

(Beifall bei der LINKEN - Oliver Kirchner, AfD: Oder sie ablehnen müssen, weil ande- re Leute Druck ausüben!)

Herr Krull, ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass Hospize über ihre Arbeit informieren sollten, dass sie eine große und breite Öffentlichkeit erreichen sollten und in diesem Zusammenhang vielleicht die eine oder andere Spende einwerben. Aber mich hat erschreckt, dass sie gezwungen sind, die Summe von 400 000 € im Jahr einzusammeln, um die ganz normale Arbeit gut ausführen zu können. Darüber müssen wir reden. Deshalb bin ich auch froh, dass wir diesen Antrag in den Ausschuss überweisen werden. Denn ich denke, dieses Einwerben von Spenden kann nicht nur die Aufgabe von Hospizen sein. Dazu müssen wir uns etwas anderes einfallen lassen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Kirchner, meine Sicherheit, was den Inhalt dieses Antrages betrifft, ist enorm hoch,

(Oliver Kirchner, AfD: Das glaube ich Ihnen!)

sonst hätte ich diesen Antrag nicht so formuliert. Ihr Redebeitrag zeigt mir aber, dass Sie den Antrag nicht verstanden haben

(Oliver Kirchner, AfD: Doch, habe ich!)

und dass Sie auch nicht die Hintergrundinformationen des Bundesverbandes der Hospize gelesen haben, sonst hätten Sie einen anderen Zugang gewählt. Dafür kann ich jetzt aber nichts und ich kann es nicht aufhalten. Ich habe Ihnen schon einmal an dieser Stelle gesagt: Lesen müssen Sie tatsächlich alleine. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN - Oliver Kirch- ner, AfD: Oder bessere Anträge stellen! Das könnte man auch machen!)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Dazu habe ich einen Antrag auf Überweisung in den Sozialausschuss vernommen. Frau Lüddemann, ist das richtig?

(Siegfried Borgwardt, CDU: Korrekt! - Ja! bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der Wunsch auf eine Überweisung in weitere Ausschüsse ist mir nicht erinnerlich. Falls das der Fall sein sollte, müsste es eine Wortmeldung geben. - Die gibt es nicht. Also können wir so darüber abstimmen.

Wer den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4287 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen und eine fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Es gibt eine Stimmenthaltung eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen worden und wir beenden den Tagesordnungspunkt 20.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 21

Beratung

Verfassungsfeindlicher Propaganda in den Schulen konsequent entgegentreten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4288

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4541

Einbringer für die Fraktion DIE LINKE ist der Abg. Herr Lippmann. Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende des vergangenen Jahres hatte ein Schüler einer halleschen Berufsschule im Klassenzimmer den Hitlergruß gezeigt und war daraufhin von der anwesenden Lehrkraft entsprechend angezeigt worden.

Der Fall sorgte vor einigen Wochen in der Öffentlichkeit und dann auch hier im Parlament für heftige Diskussionen, weil bekannt geworden war, dass die Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen gegen den Schüler eingestellt hatte. Als Grund wurde angegeben, dass das Klassenzimmer eben kein öffentlicher Raum sei und damit eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Strafbarkeit der Handlung nicht vorliegen würde.

(Oliver Kirchner, AfD: Richtig!)

Das Unverständnis und auch die Empörung über die Einstellung der Ermittlungen waren groß, und zwar bei der Lehrkraft und in der Schule, aber auch im politischen Raum. Es war der Eindruck entstanden, man könne neuerdings nationalsozialistische Symbole oder auch andere verfassungsfeindliche Propaganda in der Schule ungestraft zeigen und verwenden. Dem muss selbstverständlich entschieden entgegengetreten werden; denn dieser Eindruck ist falsch.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Hol- ger Hövelmann, SPD)

Der Hitlergruß ist und bleibt ein verfassungsfeindliches Symbol und muss als Handlung von Schülerinnen und Schülern auch durch die Schule geahndet werden.

Allerdings ist außer der kurzzeitigen Empörung im politischen Raum bisher nicht erkennbar, dass es einen Plan gibt, wie jetzt gehandelt werden soll. Es wurde schnell in die Zeitungen geschrieben, dass man Gesetze anpassen müsse, wenn es keine ausreichende Klarheit über die Strafbarkeit in der Schule gebe. Aber, Kolleginnen und Kollegen, ist das so?

Die Ankündigungen des Bildungsministers sind aus unserer Sicht Säbelrasseln, um nicht selbst etwas machen und Position beziehen zu müssen. Denn in Bezug auf eine Änderung im Strafgesetzbuch wird nichts herauskommen. Es wird nicht einmal eine ernsthafte Initiative geben. Wir halten auch nichts davon, die Lösung im Strafgesetzbuch zu suchen. Wir halten das weder für nötig noch für wünschenswert und schon gar nicht, wenn es sich um minderjährige Schülerinnen und Schüler handelt.

Wir müssen nicht abwarten, sondern wir müssen jetzt etwas tun und Herr Tullner kann auch etwas tun. Dazu brauchen wir weder eine Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft noch brauchen wir

dafür Gesetzesänderungen. Uns sind nicht etwa die Hände gebunden. Wir müssen eine klare Haltung zeigen und die Mittel einsetzen, die uns bereits zur Verfügung stehen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die Grundlage für das pädagogische Handeln liefert unser Schulgesetz. In § 1 heißt es gleich im ersten Satz des Gesetzes - ich zitiere -:

„Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. […]

In Erfüllung dieses Auftrages ist die Schule insbesondere gehalten, […] den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichachtung und Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihrem Glauben, ihre religiösen oder politischen Anschauungen fördern, und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufzuklären […]“

„die Schülerinnen und Schüler zu Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt und zur Völkerverständigung zu erziehen […].“

Es kommt also nicht darauf an, ob die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik in der Schule eine strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch ist. Die Verwendung von Nazisymbolik und Nazirhetorik widersprechen in jedem Fall den grundlegenden Bildungs- und Erziehungszielen der Schule und müssen deshalb immer Gegenstand der pädagogischen Auseinandersetzung in den Schulen sein,

(Zustimmung bei der LINKEN)

und das unabhängig davon, ob ein Einschreiten von Polizei und Justiz gegebenenfalls erforderlich ist.

Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist selbstverständlich auch die schulische Realität. Das zeigt ja gerade auch der Fall an der halleschen Berufsschule. Die Schulen wissen natürlich, dass die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nicht ohne Sanktionen bleiben kann und verfassungsfeindlicher Propaganda konsequent entgegengetreten werden muss. Da müssen wir auch nicht, wie man so sagt, Eulen nach Athen tragen.