Nein, ich glaube nicht an Zufälle, wenn es auf einem AfD-Parteitag in Sachsen, einen Tag nach dem Mord an Walter Lübcke, heißt: „Wir schießen uns den Weg frei.“ Und nein, ich glaube auch nicht an einen Zufall, wenn André Poggenburg, der diesen Antrag mit eingereicht hat, nichts Besseres zu tun hat, als Witze über aufgesetzte Schüsse zu machen an dem Tag, nach dem klar ist, dass es mutmaßlich um einen Rechtsextremen-Mord geht.
Die LINKE-Fraktion steht ganz klar für Minderheitenrechte in diesem Parlament. Doch als frei gewählte Abgeordnete werden wir nicht für diesen Missbrauch parlamentarischer Instrumente stimmen. Wir stehen solidarisch an der Seite der Zivilgesellschaft. Selbstverständlich bleiben wir antifaschistisch und lehnen diesen Antrag ab und werden, wenn nötig, alle juristischen Mittel nutzen, um diesen Missbrauch des Parlamentes zu verhindern. - Herzlichen Dank.
- Einen kleinen Moment. Sie haben aus Ihren eigenen Reihen eine Wortmeldung. Lassen Sie bitte auch diese Wortmeldung zu. - Bitte.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir in einer Situation sind, in der die AfD die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt hat, was auf der Grundlage unserer Verfassung geschieht,
Und nach dem mit konkreten Fallbeispielen aufgeklärt werden soll, wie es kommt, dass Mitglieder der Landesregierung von Sachsen-Anhalt gemeinsame Aufrufe mit der Interventionistischen Linken unterschreiben, in denen gehetzt wird
gegen die AfD, mit denen in der Gesellschaft ein Hetzklima erzeugt wird, das dazu führt, dass unsere Parteibüros angegriffen, einzelne Leute überfallen und auch schwer zusammengeschlagen werden. Und das sollen wir alles als ganz normale demokratische Gegebenheiten hinnehmen?
Das ist die Botschaft, die von Ihnen ausgeht. Sie haben Angst vor einer Aufklärung dieser Tatbestände. Genau darum werden wir diese Tatbestände aufklären. Und wenn es sein muss, werden wir das Verfassungsgericht dafür bemühen; denn es kann nicht sein, dass Sie den Weg zu 1933 bereiten und die Opfer die AfDLeute sein werden.
(Starker Beifall bei und Zurufe von der AfD - Widerspruch bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Es ist wirklich widerlich! - Silke Schindler, SPD: Unglaub- lich! Schämen sollten Sie sich! - Weitere Zurufe - Gegenrufe von der AfD: Das ist die Wahrheit! - Sie lügen!)
- Herr Kollege Tobias Rausch, ich sage Ihnen das nicht noch einmal: Bei der nächsten Gelegenheit bekommen Sie dafür einen Ordnungsruf. Ich kündige den jetzt schon an.
Das ist einfach ungebührlich. Wenn ich hier vorne irgendwelche Dinge erkläre, stören Sie die Sitzungsleitung. Ich sage Ihnen nachdrücklich: Das war das letzte Mal; das drohe ich Ihnen jetzt hiermit an. Ich denke, Sie sind alle erwachsen und haben im Laufe der Jahre, auch schon in der Schule, gelernt, dass man irgendwann auch mal einen Moment ruhig sein muss und sich danach wieder zu Wort melden kann.
Wir fahren in der Debatte fort. Für die SPDFraktion wird die Abg. Frau Dr. Pähle sprechen. Sie haben jetzt das Wort.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Normalerweise wäre dieser Tagesordnungspunkt eine Formsache. Normalerweise würde man bei einem Antrag der Opposition zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses darauf achten, ob das nötige Quorum erreicht ist, und würde den Ausschuss einfach einsetzen, wie wir es in dieser Wahlperiode schon dreimal getan haben.
Das Recht einer qualifizierten Minderheit im Landtag, einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen und seinen Untersuchungsauftrag zu bestimmen, wird auch von der SPD-Fraktion in keiner Weise bestritten. Aber heute liegt eben kein normaler PUA-Antrag vor.
Weder die Mehrheit noch die Minderheit des Landtages dürfen das Recht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses missbrauchen. Doch genau das tut Ihr Antrag, weil er den Rahmen der Landesverfassung und des Untersuchungsausschussgesetzes missachtet.
Der Landtag überwacht nach Artikel 41 unserer Landesverfassung die vollziehende Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung. Und das Untersuchungsausschussgesetz legt in § 1 fest: Ein Untersuchungsverfahren ist zulässig im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben des Landtages. - Ein Ausschuss außerhalb dieser Aufgaben ist also gerade nicht zulässig. Da das Plenum des Landtages über den Antrag entscheidet, ist es auch unsere Verantwortung zu prüfen, ob der Antrag rechtsmissbräuchlich ist. Dieser Fall liegt nach unserer Überzeugung hier vor. Deshalb stimmt die SPD-Fraktion mit Nein.
Meine Damen und Herren! Der Landtag kontrolliert nicht das Volk. Weder das Handeln von Gewerkschaften noch das Handeln von Parteien, Vereinen und Verbänden, weder das Verhalten von feiernden Fußballfans noch das Verhalten von demonstrierenden Schülerinnen und Schülern unterliegt der Kontrolle des Landtages. Das mag in der Allmachtfantasie der AfD so sein, ist aber nach unserer Verfassungsordnung nicht rechtmäßig.
Der Zweck des Antrages liegt auf der Hand. Ehrenamtlich Tätige aus dem gesamten demokratischen Spektrum sollen vorgeladen, ausgeforscht und eingeschüchtert werden. Die SPD und sozialdemokratische Verbände kommen in diesem Antrag gleich mehrfach vor. Ich muss sagen: Das ehrt uns, GRÜNE und LINKE ebenso. An allererster Stelle steht natürlich Ihr Lieblingsfeindbild: der Verein Miteinander e. V.
Ihr Einschüchterungsversuch richtet sich gegen alle Demokratinnen und Demokraten, insbesondere gegen die, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.
Wir verteidigen mit unserem Nein das Recht aller, sich gesellschaftlich zu engagieren. Wenn es zum Beispiel die CDU wäre, deren Tätigkeit in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss beleuchtet werden sollte, oder wenn es kirchliche Organisationen wären, dann würden wir ein solches Ansinnen ganz genauso zurückweisen.
Meine Damen und Herren! Dass rechtsextreme und rechtsterroristische Gewalt überall zuschlagen kann und nicht nach der Parteifarbe unterscheidet, zeigt uns ganz deutlich und sehr bedrückend der Mord an dem CDU-Mitglied Walter Lübcke.
Er zeigt uns auch, woher die Gefahr für diese Demokratie und den inneren Frieden in unserem Land tatsächlich kommt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. Ich habe zwei Wortmeldungen, eine von Herrn Abg. Farle und eine von Herrn Abg. Tobias Rausch. - Herr Farle, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sie versuchen mal wieder, den Antrag, den wir gestellt haben, in seinem Sinn zu verfälschen,
und dann durch den Popanz, den Sie aufbauen, zu begründen, warum dieser Antrag nicht zulässig sein soll.
Dazu stelle ich ganz klar fest: Wir wollen nicht das Volk kontrollieren. Das ist überhaupt nicht in unserem Interesse; das ist auch nicht unsere Aufgabe. Das Volk hat die Parlamente zu kontrollieren und kann die Abgeordneten, die seinen Wünschen nicht entsprechen und die gegen das Volk handeln, auch abwählen. Es ist wunderbar, dass es diese Möglichkeit in einer Demokratie gibt.