Protocol of the Session on May 22, 2019

Insgesamt wird unser Medizinsystem dadurch durchlässiger; denn Noten sind, wie wir alle wis

sen, von Bundesland zu Bundesland, von Schule zu Schule und insbesondere von Lehrer zu Lehrer höchst unterschiedlich.

Meine Damen und Herren! Obwohl die durchzuführenden Änderungen zu begrüßen sind, ändern sie nichts daran, dass wir jährlich nur ca. 400 Plätze im Land zur Ausbildung von zukünftigen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung haben. Ich meine, dass das in Anbetracht unserer Bedarfe, insbesondere auch an Hausärzten, insgesamt zu wenig sein wird. Gleichzeitig dürfte aber auch allen klar sein, dass wir eine Aufstockung der Studienplätze aus eigener Kraft - ein Platz kostet ca. 30 000 € pro Jahr - nur schwer stemmen können. Insofern hoffe ich in diesem Bereich auf eine Zusammenarbeit mit dem Bund. Das könnte hilfreich sein. - Vielen Dank.

Danke. Ich sehe auch hierzu keine Nachfragen. - Für die SPD-Fraktion spricht nunmehr der Abg. Herr Hövelmann.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch wenn dieser Gesetzentwurf eher technisch daherkommt, haben die Neuregelungen doch einen ernsten Hintergrund für junge Menschen, die Arzt oder Ärztin werden wollen.

Sie alle wissen, dass wir als ostdeutsches Flächenland vor der Herausforderung stehen, insbesondere in unseren ländlichen Regionen die ärztliche Versorgung langfristig sowohl mit Allgemeinmedizinern als auch mit Fachärzten abzusichern. Aus diesem Grund befassen wir uns in den Ausschüssen gerade mit dem Entwurf eines Landarztgesetzes. Dieses sieht vor, Studienplätze über eine Vergabe-Vorabquote an junge Menschen zu vergeben, die später im ländlichen Raum tätig werden wollen.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob die Vergabe nun über Vorabquoten oder im weiteren Vergabeverfahren stattfindet, für den anspruchsvollen Beruf der Ärztin oder des Arztes und diese teure Ausbildung mit entsprechend wenig Plätzen wird es immer eine Bestenauslese geben müssen. Wenn man sich vor Augen führt, dass deutschlandweit nur jeder sechste Bewerber der medizinischen Studiengänge zum Zuge kommt, braucht es klare Kriterien für diese Auswahl. Dass das Bundesverfassungsgericht hierzu Vorgaben gemacht hat, ist bereits erwähnt worden.

Mit dem Staatsvertrag kommt es nun zu einer Neuregelung für das zentrale Verfahren, die eine Aufteilung von 30 % für Spitzenabiturienten, 60 % für Auswahlverfahren der Hochschulen und 10 %

für eine Eignungsquote vorsehen. Mit letzterer haben auch Bewerberinnen und Bewerber, die zum Beispiel berufliche Vorerfahrungen vorweisen können, eine Chance; das ist eine aus unserer Sicht sinnvolle Neuregelung. Von nicht zentral vergebenen Studienplätzen sollen aber weiterhin zumindest 10 % über Wartezeiten vergeben werden, wobei diese im Ansatz nicht so hoch ausfallen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie im Finanzausschuss werden wir insbesondere über das Vergabeverfahren weiter beraten können. Ich beantrage daher namens der Koalition die Überweisung zur federführenden Beratung in den Wissenschaftsausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Auch hierzu sehe ich keine weiteren Nachfragen. Deswegen können wir nunmehr in die Abstimmung über die Ausschussüberweisung eintreten.

Herr Hövelmann hat es gerade gesagt: Die Koalition beantragt eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen. Gibt es dazu alternative Vorstellungen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann bringe ich das hier so zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE, zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Dann ist die Überweisung in die von mir genannten Ausschüsse beschlossen worden.

Wir führen jetzt hier vorn einen Wechsel durch. Ich will jetzt schon avisieren: Da wir gut in der Zeit liegen, gibt es die Überlegung, den Tagesordnungspunkt 29 zu dem Thema „Alleenschutz und Alleenentwicklung in Sachsen-Anhalt“ vom Freitag auf den heutigen Abend vorzuziehen. Darüber sind jetzt alle informiert und können sich auf diese Eventualität einrichten.

(Zurufe)

- Wie die Kollegen parlamentarischen Geschäftsführer mir zumindest partiell mitteilen, trifft dasselbe auf den Tagesordnungspunkt 31 zu dem Thema „Hochschulambulanzen in der Universitätsmedizin ausfinanzieren“ zu. Das gilt allerdings nicht für den Prioritätenblock. Es geht nur um die Beschlussempfehlung, zu der keine Debatte vor

gesehen ist. Das dürfte somit kein Problem darstellen.

(Zurufe)

- Okay, das klären wir dann noch. Alles klar, danke.

(Zurufe)

Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren!

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 15

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz frei lebender Katzen

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4370

Einbringerin ist die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zum Schutz frei lebender Katzen in bestimmten Gebieten zu treffen, wenn erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden der Katzen auf die hohe Anzahl dieser Tiere zurückzuführen sind. Die Landesregierung könne ihre Ermächtigung auf andere Behörden übertragen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Ermächtigung für den Erlass von Verordnungen zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz frei lebender Katzen gemäß § 13b Satz 1 bis 4 des Tierschutzgesetzes auf die Gemeinden übertragen werden. Die Gemeinden haben bereits heute die Möglichkeit, entsprechende Regelungen nach dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht zu treffen.

Durch die Zusammenführung beider Verordnungsermächtigungen auf die gleiche Ebene staatlicher Verwaltung können zum einen widerstreitende Regelungen und gegenseitige Zuständigkeitszuweisungen vermieden werden. Zum anderen handelt es sich um eine Aufgabe, die nur aufgrund von Ortskenntnissen wahrgenommen werden kann; denn vor dem Erlassen konkreter Anordnungen ist deren Notwendigkeit jeweils ge

bietsbezogen zu prüfen und sind die Gebiete in der Verordnung abzugrenzen.

Das Kabinett hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2018 den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurden verschiedene Verbände und betroffene Stellen, unter anderen die kommunalen Spitzenverbände, beteiligt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach Auffassung verschiedener Verbände und betroffener Stellen der Gesetzentwurf kostenmäßige Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte haben soll. Die abgegebenen Stellungnahmen sind jedoch uneinheitlich und enthalten keine belastbaren Aussagen zu den erwarteten kostenmäßigen Auswirkungen des Gesetzentwurfs.

Vor diesem Hintergrund wurde der Gesetzentwurf vom 11. Dezember 2018 um eine Evaluierungsklausel ergänzt, nach der die Auswirkungen für die Gemeinden nach einem Erfahrungszeitraum von drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes durch mein Haus evaluiert werden sollen. Die Prüfung soll in Abstimmung mit dem Finanzministerium unter Mitwirkung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt erfolgen. Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf am 7. Mai 2019 zugestimmt.

Um das Vorhaben im Sinne eines besseren Tierschutzes weiter voranzubringen, freue ich mich, den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz frei lebender Katzen heute hier einzubringen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin für die Einbringung des Gesetzentwurfes. - Eine Debatte ist dazu nicht vorgesehen. Jetzt meine Frage: In welchen Ausschuss - es ist die erste Beratung - wollen wir diesen Gesetzentwurf überweisen? In den Umweltausschuss?

(Zuruf)

- Ja. Es ist der Vorschlag unterbreitet worden, eine Überweisung zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Energie vorzunehmen.

Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/4370. Es wurde ein Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Umwelt und Energie gestellt. Wer für die Überweisung des Antrages in diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Eine Stimmenenthaltung eines fraktionslosen Abgeordneten. Somit hat dieser Antrag die Mehrheit des Hauses erhalten.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4383

Einbringer ist der Abg. Herr Schulenburg. Herr Schulenburg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist eine fundamental wichtige rechtliche Grundlage für unsere Polizeibeamten, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.

Die Gesetzesänderung betrifft allein den Einsatz von Bodycams. Der zweijährige Modellversuch in den drei kreisfreien Städten unseres Bundeslandes endet zum 30. Juni 2019. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Einsatz von Bodycams bis zum 30. Juni 2020 verlängern. Ziel ist es, statistisch verwertbare Ergebnisse zu bekommen. Die Zwischenergebnisse zur Anzahl der Anfertigungen von Bildaufzeichnungen nach § 16 Abs. 3a Nr. 2 SOG sind statistisch stark schwankend.

Auch die Anzahl der Fälle, in denen die Aufzeichnungen zum Zweck der Verfolgung von Straftaten nach § 113 StGB verwendet worden sind, ist aufgrund der geringen Anzahl bisher nicht hinreichend statistisch verwertbar. Der Erfahrungszeitraum reicht nicht aus und ist daher zu verlängern.

Nur solide Evaluierungsergebnisse können der Landesregierung und dem Landtag eine Entscheidungsgrundlage sein, um die Bodycams in der Landespolizei dauerhaft zu installieren. Belastbare Daten in gewissem Umfang erhoffen wir uns durch diese Verlängerung des Modellversuchs. Ich bitte daher um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Schulenburg für die Einbringung des Gesetzentwurfes. - Es ist vorgeschlagen worden, den Antrag in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.