Die Zusammenarbeit der etablierten Parteien mit extremistischen Gruppierungen aus dem linken Milieu und aus linken Organisationen ist ein weiterer Punkt, der durch die Enquete-Kommission nicht aufgeklärt werden soll, wenn es nach Ihnen geht.
Da Sie von CDU bis PDS immer im Block abstimmen, ist jetzt natürlich die Reaktion, dass wir heute einen Untersuchungsausschuss beantragen. Wir sehen uns aufgrund der Blockadehal
tung, die ich beschrieben habe, gezwungen, dieses Mittel zu ergreifen. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus
wird es uns erlauben, diesen Fragen nachzugehen und damit am Ende Antworten auf Fragen zu erhalten, die Sie unbeantwortet lassen wollen, und das seit mittlerweile einem Jahr.
Insgesamt haben wir 23 konkrete Themenfelder zum Linksextremismus aufgezeigt, die wir ausleuchten wollen und die wir ausleuchten werden, meine Damen und Herren. Selbstverständlich betreffen all diese Punkte in dem Antrag unser Bundesland. Es wäre interessant zu erfahren, welcher konkrete Punkt von den aufgeführten Punkten laut CDU nichts mit Sachsen-Anhalt zu tun hat.
Im Fokus stehen auch die mit Steuergeld finanzierten Vereine und Projekte, aus denen heraus Fotografen finanziert werden, die auf Demonstration immer wieder Teilnehmer ablichten. Eingespeist werden diese Fotos regelmäßig in linksextremistische Kreise, Kanäle und Webseiten, die dazu dienen, unbescholtene Bürger zu denunzieren. Selbst der Verfassungsschutz bedient sich ganz augenscheinlich dieser Antifa-Stasi und umgeht damit gesetzliche Regeln. Genau diesen Punkt werden wir in dem Untersuchungsausschuss auch beleuchten, meine Damen und Herren von der Landesregierung.
Der Untersuchungsausschuss ist, was den Linksextremismus angeht, in dieser Form sicherlich ein Novum in der deutschen Parlamentsgeschichte. In keinem anderen Bundesland ergab sich bisher die Gelegenheit, die Machenschaften der Extremisten von ganz links unter die Lupe zu nehmen. Dass Ihnen das nicht gefällt, wundert uns natürlich nicht. Wir erwarten schon Ihre Redebeiträge, in denen es heißt, dass wir all das nicht brauchten. Sie üben sich schließlich regelmäßig - ich schaue hier nach links - im Schulterschluss mit linken Extremisten, ich habe es schon erwähnt. Auf Ihrem Landesparteitag war es der Schulterschluss mit der Interventionistischen Linken.
Doch enttäuschend und bezeichnend ist das Verhalten der CDU. Selbst Herr Stahlknecht, der Innenminister, hat den Verein Miteinander einmal als „Marschkolonne der Linken“ bezeichnet. Doch was ist daraus geworden? - Sie haben dem Verein im aktuellen Haushaltsplan - ich habe es erwähnt - noch mehr Geld gegeben und fabrizieren hier eigentlich nur mediale Luftblasen, wie Sie das immer so schön machen.
In der Enquete-Kommission - das will ich insbesondere Herrn Kurze sagen - ist es so, dass Ihre Abgeordneten immer im Einklang mit Frau Quade und Herrn Striegel stimmen. Herr Striegel stellt
die Anträge, Ihre Fraktion stimmt dem zu und blockiert alles. Das ist die Realität in der EnqueteKommission. Das Problem ist: Sie tagt nicht öffentlich, die Bürger können das nicht sehen. Genau deswegen brauchen wir den Untersuchungsausschuss. Wir müssen Transparenz herstellen und die Dinge an die Öffentlichkeit bringen.
Als Demokrat sollte man in der Lage sein, den Linksextremismus als Gefahr für die Demokratie in Deutschland zu begreifen. Doch bereits daran scheitert es bei Ihnen, obwohl die Auswüchse der Gewalt immer größer werden: Plakate abreißen, Veranstaltungen blockieren und stören, Politiker bedrohen, körperlich angreifen und niederschlagen, deren Häuser mit Farbe beschmieren, Bomben vor Parteibüros zünden bis hin zu Mordanleitungen, die im Internet veröffentlicht werden.
Wir haben erlebt, dass selbst vor Mord nicht zurückgeschreckt wird. Auf dem G-20-Gipfel sind Molotowcocktails und Steinplatten
- ich beende den Satz - auf Häuserdächern gelagert worden, um sie auf Polizisten zu werfen. Auch das hatten wir im Jahr 2012 in Magdeburg. Wir reden also über Gefahren aus SachsenAnhalt.
Wir steigen nunmehr in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein, da die Landesregierung einen Redeverzicht angekündigt hat.
Wir kommen zu dem ersten Debattenredner. Das wird Herr Kurze für die CDU-Fraktion sein. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn kurz eine persönliche Bemerkung vortragen. Die CDU, meine sehr verehrten Herren und Damen von der AfD, hat nicht gesagt, dass sie diesen Ausschuss ablehne. Das war eine Fehlmeldung heute im Morgenticker des MDR. Wir haben von Anfang an ganz klar gesagt, dass wir diesen Antrag in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überweisen werden, um ihn verfassungsrechtlich zu überprüfen. Warum wir das machen, erkläre ich Ihnen jetzt in meinem Redebeitrag.
Die AfD als größte parlamentarische Opposition in diesem Hohen Hause möchte eine parlamentarische Untersuchung des Linksextremismus. Sie wählt hierfür als Ultima Ratio das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses. Als Koalition lehnen wir grundsätzlich jeglichen Extremismus in unserem Lande ab.
In diesem konkreten Fall geht es um den Linksextremismus. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht wird der Anstieg von linksextremistischen Straf- und Gewalttaten in unserem Bundesland konstatiert. Extremismus, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist also Gift für unsere Demokratie.
Im August 2017 beantragte die AfD an gleicher Stelle das Einsetzen einer Enquete-Kommission zum selbigen Thema. Der linke Extremismus solle beleuchtet, Hintergründe sollten aufgeschlüsselt, Konsequenzen für das politische Handeln des Parlaments empfohlen werden.
Die Bildung einer Enquete-Kommission ist ein in unserer Verfassung verankertes Minderheitenrecht. Auch wenn eine Minderheit nach Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung in diesem Haus das Recht hat, Derartiges zu verlangen, hat die Mehrheit nach § 2 Abs. 4 und § 32 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes
Vor diesem Hintergrund melden wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an; denn es könnten durchaus rechtliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit dieses parlamentarischen Untersuchungsausschusses bestehen. Das parla
mentarische Untersuchungsrecht steht dem Landtag als Ganzem zu. Erst mit dem Einsetzungsbeschluss macht der Landtag die Untersuchung zu seiner Sache. Aus der Funktion des parlamentarischen Untersuchungsrechts folgt, dass über den Einsetzungsantrag unverzüglich zu entscheiden ist.
In § 2 Abs. 4 des Untersuchungsausschussgesetzes steht das allgemeine bereits aus der Verfassung abzuleitende Beschleunigungsgebot. Ich zitiere:
„Ein Einsetzungsantrag wird vor anderen Beratungsgegenständen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Landtages gesetzt, wenn er mindestens eine Woche vor der Sitzung eingereicht worden ist. Andernfalls ist über den Antrag innerhalb von drei Wochen nach der Einreichung zu entscheiden.“
Dieses Gebot der Beschleunigung konkurriert verfassungsrechtlich mit dem Interesse der Mehrheit, den Antrag bei begründetem Zweifel an dessen materieller und formaler Zulässigkeit vor dem Beschluss des Plenums über die Einsetzung oder Nichteinsetzung des Untersuchungsausschusses sorgfältig juristisch prüfen zu lassen.
Aus unserer Sicht gibt es gute Gründe für die Annahme des Antrages auf Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Wir folgen der Regelung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes, wonach die Entscheidung spätestens innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung zu erfolgen hat. Denn der Wortlaut des § 2 Abs. 4 legt nahe, dass die die Verfassungsbestimmungen von Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung näher ausgestaltende einfache Gesetzgebung dem Landtag vorgegeben hat, regelmäßig innerhalb einer Woche, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach dem Einreichen des Einsetzungsantrages, erforderlichenfalls sogar in einer einzuberufenden Sondersitzung,
Herr Abg. Kurze, ich muss Sie daran erinnern, dass Ihre Redezeit beendet ist. Kommen Sie zum Schluss.
in der Sache zu entscheiden und dafür alle erforderlichen juristischen Prüfungen zu veranlassen und abzuschließen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das berechtigte Interesse der qualifizierten Minderheit an der Ingangsetzung einer parlamentarischen Untersuchung wird durch eine Ausschussüberweisung nicht behindert; denn die
Das wurde von den parlamentarischen Geschäftsführern selbst so entschieden; deswegen gebe ich das gern zurück.
Aber ich kann Sie beruhigen: Es gibt eine Wortmeldung, und zwar hat sich der Abg. Herr Farle zu Wort gemeldet.