Protocol of the Session on September 1, 2016

Mit Artikel 2 des Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes werden die aufgrund der Änderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag notwendigen Anpassungen im Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen.

Artikel 3 regelt das Inkrafttreten und erklärt auch das enge Zeitfenster für die Behandlung des Gesetzentwurfes im Ausschuss. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Oktober 2016.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien führte in seiner Sitzung am 19. August 2016 eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durch, an der unter anderem der Mitteldeutsche Rundfunk, die Medienanstalt Sachsen-Anhalt, der Kinder- und Jugendring sowie die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz teilnahmen. Im direkten Anschluss an diese Anhörung erarbeitete der Ausschuss eine Beschlussempfehlung; als Beratungsgrundlage diente die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag mit 6 : 0 : 4 Stimmen die Annahme des Entwurfs eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes in der Fassung der Ihnen in der Drs. 7/252 vorliegenden Beschlussempfehlung.

Aufgrund eines Versehens bei der Erstellung der Synopse fehlt der Beschlussempfehlung die dem Gesetzentwurf in der Drs. 7/44 auf Seite 29 beigefügte Protokollerklärung. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese selbstverständlich Teil der

heutigen Abstimmung sein muss und dem beschlossenen Text hinzuzufügen ist.

Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung inklusive der Protokollerklärung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Hövelmann. - Herr Hövelmann hat darauf hingewiesen, dass es offensichtlich ein - auf Neudeutsch - Büroversehen gewesen ist, dass die Protokollerklärung, die Bestandteil des Gesetzentwurfes der Landesregierung ist, nicht in die Beschlussempfehlung übernommen worden ist. Diese Beschlussempfehlung wird aber gleich Abstimmungsgrundlage sein. Der Berichterstatter hat jetzt darum gebeten, diese Beschlussempfehlung um eben diese Protokollerklärung aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu ergänzen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Nein. Dann ist das Verfahren so vereinbart. Wenn wir nachher über die Beschlussempfehlung abstimmen, dann tun wir dies inklusive der Protokollerklärung aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung.

Ich frage die Landesregierung, ob sie jetzt das Wort wünscht. - Dann bitte, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien herzlich dafür zu danken, dass die Beratung nebst Anhörung - Herr Hövelmann hat es im Einzelnen erläutert - doch noch möglich war, sodass das rechtzeitige Inkrafttreten gewährleistet ist.

Mein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden Ralf Geisthardt, der die Sitzung geleitet hat. Ich will ihm von hier aus im Kampf gegen seine schwere Krankheit alles Gute wünschen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich denke im Übrigen, dass die Inhalte auch von mir nicht erläutert werden müssen. Dem Jugendangebot, das nun zum 1. Oktober 2016 starten wird, wünsche ich viel Erfolg. Ich denke, wir werden seine Entwicklung im Landtag und im zuständigen Ausschuss interessiert weiter begleiten.

Im Rahmen der Evaluation ist eine ganze Reihe von Änderungen bei der Beitragserhebung vorgenommen worden. Wir haben dazu noch einen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE vorliegen.

Ich habe mich bei den Staatsverträgen - ich werde das auch bei den weiteren Verhandlungen tun -

immer dafür eingesetzt, dass der Beschluss des Landtages vom 4. Juni 2016 umgesetzt wird. Das heißt, dass wir zur Entlastung bei privaten und betrieblichen Rundfunkbeitragspflichten kommen, insbesondere bei den betrieblichen Kraftfahrzeugen. Wir haben im Ausschuss näher erläutert, auch unter Einbeziehung des Vertreters des DIW, des zuständigen Evaluators, dass man die Erhebung von Beiträgen in Höhe von 300 Millionen €, die zurzeit bei betrieblichen Kraftfahrzeugen erzielt werden, nicht von jetzt auf gleich beenden kann.

Allerdings haben wir mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, um den es jetzt geht, die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags auf höchstens ein Drittel einschließlich des dort entstehenden Kfz-Beitrags bei einer ganzen Reihe von sozialen Gruppen begrenzt. Dabei handelt es sich nicht nur um die im Antrag der Fraktion DIE LINKE genannten Einrichtungen, sondern um eine Vielzahl weiterer gemeinnütziger Einrichtungen, unter anderem Heime für behinderte Menschen, Einrichtungen für Suchtkranke, Hochschulen, aber auch Feuerwehr und Polizei.

Insofern ist eine breite Entlastung bei gemeinnützigen und öffentlichen Stellen erfolgt. Wir sollten zunächst sehen, wie sich das weiterentwickelt, bevor wir jetzt zu erneuten Entlastungen aufrufen. Insofern, denke ich, bedarf es dieses Entschließungsantrags nicht.

Wir werden bei den weiteren Verhandlungen, auch im Rahmen der Strukturarbeitsgruppe, die dort eingesetzt worden ist, sehr darauf achten, dass Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei den Rundfunkanstalten erhöht werden. Denn das wirksamste Mittel gegen zu hohe Rundfunkbeiträge ist ein sparsam und erfolgreich wirtschaftender öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Entwurf eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes. - Ich bedanke mich.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. - Wir treten jetzt in die Debatte ein. Die Redezeit je Fraktion beträgt fünf Minuten. Es beginnt für die Fraktion DIE LINKE der Abg. Herr Gebhardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die grundsätzlichen Positionen der Fraktion DIE LINKE zu dem vorliegenden Gesetzentwurf habe ich im Namen meiner Fraktion bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs erläutert. Deshalb

möchte ich jetzt nur kurz zu den einzelnen Inhalten des Gesetzentwurfs Stellung beziehen.

Erstens. Die Bestimmungen zum Jugendmedienschutz sehen wir nach wie vor kritisch. Wir müssen aber auch zugestehen, dass sie im Vergleich zu dem früheren Entwurf, der einen Landtag nicht erfolgreich passiert hat - das war damals der Landtag Nordrhein Westfalen -, schon nachgebessert wurden, aber nicht in dem Maße, dass wir diesem Punkt heute zustimmen könnten.

Zweitens. Ja, wir haben hier im Hohen Haus schon öfter über ein öffentlich-rechtliches Jugendangebot gestritten. Ja, es ist eine grundsätzlich richtige Entscheidung auch aus der Sicht meiner Fraktion, dass es jetzt ein solches öffentlichrechtliches Angebot für die junge Zielgruppe geben soll.

Unverständlich ist für uns nach wie vor, dass im Zeitalter der Trimedialität für ein solches Angebot keine Trimedialität vorgesehen ist, es also nur im Internet vorgehalten werden soll, nicht aber im linearen klassischen Fernsehbereich stattfinden soll. Ich glaube schon, dass wir damit eine gewisse Zielgruppe außen vor lassen, die nach wie vor linearen Rundfunk konsumiert. Diese Gruppe kann dann nicht mehr auf diesem Wege vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedient werden, obwohl auch diese Generation Rundfunkbeiträge zahlt.

Drittens. Die Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag, insbesondere für Kindertagesstätten, Schulen und die benannten sozialen Einrichtungen, begrüßen wir als Schritte in die richtige Richtung. Aber - damit komme ich zu unserem Entschließungsantrag - die Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag gehen uns nicht weit genug.

(Zustimmung von Eva von Angern, DIE LINKE)

Lassen Sie uns gemeinsam ein Signal setzen, indem wir die Landesregierung bitten, bei künftigen Verhandlungen dafür einzutreten, Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gänzlich vom Rundfunkbeitrag zu befreien.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Dies wäre im Übrigen auch ein Beitrag zur Entlastung der Träger von Kindertagesstätten, aber auch der Eltern; denn die Betriebskosten werden letztlich auf die Elternbeiträge umgelegt. Zudem würde man so ein Ende der Doppelbezahlung in diesem Bereich erreichen; denn die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten haben schon zu Hause, im Privatbereich ihren Rundfunkbeitrag entrichtet.

Ich glaube, wenn man diese Doppelzahlung beenden würde, würde dies zu einer Erhöhung der

Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung führen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Gebhardt. - Es gibt keine weiteren Anfragen. Demzufolge kommen wir zum nächsten Redner. Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abg. Kurze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf bringt, anders als die vorhergehenden Änderungen durch die Rundfunkänderungsstaatsverträge, einige Neuerungen mit sich. Meine Vorredner sind schon auf vieles eingegangen. Ich werde das auch in der gebotenen Kürze tun.

Erstens geht es um die Beauftragung eines onlinebasierten Jugendangebots von ARD und ZDF. Wir als CDU-Fraktion sind sehr gespannt darauf, ob sich die Erfolgsgeschichte des Kinderkanals für dieses Jugendangebot fortsetzen lässt und ob man am Ende mit diesem neuen Angebot in dem Kostenrahmen bleibt, den man sich gesetzt hat.

Denn am Ende geht es um Beiträge, mit denen das Programm finanziert werden soll; und die Beiträge werden vom Beitragszahler, vom Konsumenten bezahlt. Dem müssen wir Rechnung tragen. Wir alle, die wir hier im Hohen Hause sind und die wir im Hohen Hause mitarbeiten dürfen, wissen, wie schwer es ist, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhöhen und die Akzeptanz dort zu halten, wo sie ist; denn am Ende geht es immer auch um die Höhe des Beitrags im Vergleich zum Angebot.

Zweitens geht es um die Evaluierung des Rundfunkstaatsvertrags und die Regelung zum Jugendmedienschutz. Das sind die wichtigsten Schwerpunkte, die man noch einmal herausstellen kann.

Wie schon gesagt, wir sind gespannt auf das Onlineangebot. Wir wissen, dass die Mitglieder der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen mehr online sind, als sie Fernsehen schauen. 94 % der 14- bis 29-Jährigen greifen täglich auf Onlineangebote zurück. Nach Aussage der Statistiken schaut die junge Generation derzeit täglich ca. 88 Minuten Fernsehen, während die ältere Bevölkerung täglich etwa 190 Minuten Fernsehen schaut, also doppelt so lange wie die junge Zielgruppe.

Positiv anzumerken ist, dass das Onlineangebot auf die ständigen Veränderungen und Entwicklungen in der Medienlandschaft viel schneller reagie

ren kann und so gesellschaftliche Trends deutlich flexibler umzusetzen sind.

Mit Artikel 4 des Medienrechtsänderungsgesetzes wurden einzelne Änderungen am Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommen. Nachdem mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein grundlegender Systemwechsel von einer gerätebezogenen Beitragszahlung hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag eingeführt wurde, werden nun im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag lediglich Feinjustierungen vorgenommen.

Wir begrüßen die Reduzierung der Veranlagung privilegierter Einrichtungen auf ein Drittel. Zu diesen privilegierten Einrichtungen zählen vor allem die im Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE bedachten Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Aufgrund der Tatsache, dass bereits eine deutliche Entlastung dieser Einrichtungen vorgesehen ist und dass wir uns mit unseren Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass wir vor allem eine Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen erreichen wollen, können wir als CDU-Fraktion dem Antrag der LINKEN somit nicht folgen und werden ihm auch nicht zustimmen können.

Der Jugendmedienschutz, ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Entwurfs eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes, stellt eine wichtige Säule dar. Dabei wurden die Möglichkeit freiwilliger Selbstkontrollen gestärkt und die Anforderungen an Jugendschutzprogramme deutlich herausgearbeitet. Insbesondere bei den Jugendschutzprogrammen als spezielles Schutzinstrument kommt es darauf an, Programme anzubieten, auf deren ordnungsgemäße Funktion sich Eltern verlassen können, wenn sich ihre Kinder selbstständig im Internet bewegen.

(Zustimmung bei der CDU)

Eine Anerkennung solcher Jugendschutzprogramme durch öffentliche Stellen wie die Kommission für Jugendmedienschutz, die KJM, ist daher zu befürworten. Dass die Altersbeschränkungen aus dem analogen Bereich durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Einzug in den digitalen Bereich gehalten haben, befürworten wir ausdrücklich; denn die Regelungen zum Schutz der Mediennutzer wurden somit an die Medienrealität angepasst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu dem Entwurf eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE bitte ich in den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Gern hätten wir diesen abgelehnt, aber wir befinden uns halt in einer Koalition, daher fügen wir uns den Wün