Deshalb unser Antrag, mit dem wir die Studien in diese Vorgaben einfließen lassen wollen. Beratungsverträge sind und bleiben kein Selbstzweck. Bei Strukturdebatten zum Beispiel erscheint es sinnvoll, die zu überprüfende Verwaltungseinheit nicht selbst einer Evaluierung zu unterziehen. Ich
glaube, das ist auch schlüssig. Es muss sich aber nicht nur der Sinn eines solchen Vertrages erschließen lassen, sondern auch die Wirtschaftlichkeit, und darauf haben gerade wir Finanzpolitiker besonders zu achten.
Eine diesbezügliche Prüfung hat der Landesrechnungshof für die Vergabe der Beratungsverträge für die Jahre 2010 bis 2013 vorgenommen. Dieser Prüfbericht - das wurde hier bereits gesagt - liegt uns leider noch nicht vor. Es drang aber bereits einiges an die Öffentlichkeit, dass es bei der Vergabe eines Beratungsvertrages zwischen der Landesregierung und der IB zu Unregelmäßigkeiten bezüglich des Verfahrens gekommen wäre.
Dieser Geschäftsbesorgungsvertrag über 6,5 Millionen € ist eben nicht nach dem oben genannten beschlossenen Verfahren behandelt worden.
Diesbezüglich steht die damalige Hausspitze des Finanzministeriums ganz besonders im Fokus und in der Verantwortung.
Das Vorgehen der damals Handelnden lässt sich nur sehr schwer nachvollziehen. Die Begründung, mit der Einbringung des Haushalts am 12. September 2013 wäre der Informationspflicht gegenüber dem Parlament Genüge getan, ist nur sehr wenig haltbar. Vor allem aus der Erläuterung bei Kapitel 13 02 Titel 671 62, die da heißt: „Wissenschaftliche Begleitung durch die IB“, konnte doch das Parlament nicht erschließen, dass sich dahinter Beratungsverträge verbergen, welche die IB mit einem Dritten, nämlich dem sogenannten isw, über 636 650 € jährlich von 2014 bis 2020, also über eine Gesamtsumme, man höre, von über 4,46 Millionen €, dann im Februar 2014 abgeschlossen hat.
Fraglich ist ohnehin, ob eine isolierte Ausschreibung von Gutachterverträgen zugunsten des Finanzministeriums zu den Kernaufgaben der IB nach der Einrichtungsverordnung gehört. Dies wurde übrigens auch auf der Arbeitsebene des Finanzministeriums kritisch gesehen. Das habe ich in der kurzen Zeit der Einsichtnahme in die Akten gelesen.
Ebenso fragwürdig ist der zeitliche Ablauf des Vertragsabschlusses. Dieser findet am 4. November 2013 statt, bevor der Landtag den Haushaltsplan 2014 beschlossen hatte; das war nämlich erst am 11. Dezember 2013 der Fall. Die Beratungen zum Einzelplan 13 waren erst am 21. November; sie waren also auch erst hinterher.
Bereits einen Tag nach Vertragsabschluss mit der IB erfolgte bereits eine europaweite Ausschreibung einer Beratungsleistung. - Die AfD sagte gerade, drei Tage, ich hatte einen Tag ermittelt, aber wir wollen uns sicherlich nicht um zwei Tage streiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über eine bewusste oder unbewusste Handlungsweise oder sogar Täuschung habe ich hier und heute nicht zu urteilen, auch nicht zu entscheiden. Aber wir erwarten als Fraktion und als Parlament eine lückenlose Aufklärung dieser genannten Vorgänge.
Das werden wir hier und heute gemeinsam nicht leisten können, das können wir nur im Ausschuss tun. Der Finanzminister hat uns eben mitgeteilt, dass seit gestern alle Akten zur Verfügung gestellt worden sind. Aufgrund der umfangreichen Aktenlage - er hat sie genannt - von 1 500 Seiten war es mir in der kurzen Zeit nicht möglich, alles einzusehen, zu sichten und entsprechende Wertungen vorzunehmen.
Das werden wir am 14. September 2016 im Fachausschuss tun, und ich sage Ihnen auch: mit einer sehr hohen Erwartungshaltung. Wir werden dies auch einfordern. Aufgabe und Funktion des Parlaments ist die Kontrolle der Landesregierung, und dem wollen wir auch gerecht werden. Das ist die Aufgabe des gesamten Parlaments. Wir werden auch - das kann ich Ihnen heute versichern - in Zukunft bei solchen Dingen wesentlich genauer hinschauen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich knabbere noch ein bisschen an dem Satz von Frau Feußner oder dem Zitat, dass eine Führungskraft transparent sein muss. Das hat bei mir im Kopf ein Bild ausgelöst, das die Führungskraft nahezu bis zur Unkenntlichkeit durchsichtig macht.
Ich glaube, eine Führungsfigur muss vor allen Dingen für ihr Tun die Verantwortung übernehmen, meine Damen, meine Herren, Verantwortung für die Ziele. Und sie muss in der Lage sein, für ihre Ziele mit Argumenten zu streiten. Genau das ist das Problem an den Beraterverträgen, meine Damen, meine Herren.
Dass guter Rat nicht billig ist, gelegentlich teuer ist, gelegentlich sehr teuer ist, beschäftigte in diesem Hohen Hause in den Jahren 2004 bis 2006 einen Untersuchungsausschuss.
Unsere Führungsfiguren im Land - in SachsenAnhalt heißen sie Kabinett - hatten wenig Lust, das, was sie wollten, zu vertreten. Was also haben sie gemacht? - Sie haben sich massenhaft Gutachtern bedient, die ihnen aufgeschrieben haben, was sie dachten. Gutachteritis heißt das, meine Damen, meine Herren.
Das war das Problem, das diesen Untersuchungsausschuss beschäftigt hat, und man hat gesagt, hier müsse man ein Stoppzeichen setzen.
Gutachten sollen nach Möglichkeit selten vergeben werden, und wenn sie über 20 000 € betragen, dann haben wir die Notbremse Finanzausschuss, der darüber diskutiert. Liebe Kollegin Feußner, lieber Kollege Meister, es sind auch nicht alle Gutachterverträge durch den Finanzausschuss gegangen.
Wir haben in der vorletzten Legislaturperiode Herrn Ex-Minister Deubel damit beauftragt, die Finanzsituation Sachsen-Anhalts zu begutachten. Ich war etwas im Zweifel, als ich das hörte. Ich dachte, für die Begutachtung unserer Landesfinanzen
- ich rede von dem Gutachten 2010 - haben wir ein Ministerium, dafür haben wir eine Landesregierung. Herr Deubel kam auch tatsächlich zu dem Ergebnis, es gibt zwei große Stellschrauben im Land, die eine heißt Personal und die andere heißt Kommunen.
Er kam auf die Idee, dass es in Sachsen-Anhalt so sein müsste wie im Rest der Republik, also dem, was westlich der Elbe liegt, dass nämlich in dem Fall, dass die Kommunen mehr Geld einnehmen, sie auch mehr Geld haben. Er vergaß dabei, dass die Einnahmesätze bei uns nur 60 % betragen, dass also diese These nur dann eintreten kann, wenn wir bei Einnahmesätzen von 100 % sind, wie sie in den westdeutschen Kommunen gelten.
Nichtsdestotrotz erhielt er noch einen Gutachterauftrag. Für 98 500 € hat Herr Deubel die Kommunen begutachtet und hat das jetzige FAG sozusagen in Grundzügen beschrieben. Dazu bestand die Angst der Landesregierung, dass sie genau das als politischen Willen nicht durchbekommt. Also hat sie sich Fremdkompetenz gesucht und hat viel Geld ausgegeben, damit ihr einer aufschreibt, was sie will. Das hat 98 000 € gekostet.
Das Ergebnis dieses Gutachtens ist Ihnen bekannt. Hat schon einmal jemand über Schadenersatzforderungen gegenüber Herrn Deubel geredet? - Ich weiß es nicht; es wäre vielleicht nötig. Das ist das Problem bei Gutachten.
Beschluss war gefasst; die Studien waren herausgestrichen. Und wieder brach die Gutachteririts aus. In Sachsen-Anhalt gilt das Prinzip: Wenn zwei sich streiten, vor allem in der Regierung, dann freut sich der Gutachter. Demzufolge wurden Strukturen geschaffen, die alles andere als durchsichtig waren.
Was ist die Investitionsbank, habe ich mich als neuer Abgeordneter in diesem Hohen Haus gefragt. Was macht die denn? - Bank klingt wie Bank. Mittlerweile habe ich gelernt, dass eine Bank nicht immer eine Bank ist. Manchmal macht eine Bank auch völlig andere Dinge. So hat die IB Strukturkompasse erstellt, hat Programme des Landes begleitet, hat einen Finanzmonitor erstellt.
Im gleichen Zeitraum musste ich erfahren, dass das dem Ministerium des Innern unterstellte Statistische Landesamt an die Grenzen seiner Arbeitsfähigkeit kommt, weil keine ausreichende Personalausstattung vorhanden ist, Herr Innenminister.
Da wäre doch die Institution, die die Zahlen liefert, die die Zahlen hat, die sie auch veröffentlichen könnte, wenn sie von der Landesregierung in die Lage versetzt würde, ihre Arbeit zu machen, die sie nach dem Gesetz zu tun hat.
Also hatte sich das Land Sachsen-Anhalt ausgedacht, die Investitionsbank für viel Geld zu beauftragen. Dann kam man auf die Idee, man könne das alles zusammenfassen.
Dort steht: Ein Strukturkompass ist zu erarbeiten, wissenschaftliche Begleitung der Stark-Programme, wissenschaftliche Begleitung des Stark-IIIProgramms, der Stabilitätsrat in Sachsen-Anhalt, in dem Landesregierung und Kommunen miteinander reden. Die konzeptionelle analytische Unterstützung der Konsolidierungspartnerschaft des Landes mit den Kommunen sollte die Investitionsbank begleiten. Weiterhin: begleitende Evaluierung künftiger Förderprogramme außerhalb der EU, Begleitung und Evaluierung der Kommunikations- und Dialogprozesse zu Zukunftsthemen des Landes, Vernetzung der EU-Förderperiode 2014 bis 2019 mit Politikern von Bund und Ländern, konzeptionelle Begleitung bei Fragen der öffentlichen Daseinsvorsorge, Evaluierung, Bewertung und Neuausrichtung aller bisherigen strategischen Ansätze im Bereich der integrativen Finanzpolitik, Begleitung von Aspekten der strategischen Ausrichtung der vorgesehenen Föderalismuskommis
Herr Ministerpräsident, wozu brauchten Sie eigentlich noch Minister? - Das ist eine Beschreibung dessen, was Regierungshandeln ist.
Die Frage hätten wir Ihnen auch nicht erspart, wenn wir davon erfahren hätten. Wir hätten es auch erfahren müssen. Also haben Sie sich Gedanken gemacht, wie Sie diese Fragen umgehen können. Sie haben das Ganze in einen Vertrag gepackt, haben es Inhouse-Geschäft genannt und haben gesagt, es habe mit Beraterverträgen gar nichts zu tun. Wer das immer noch meint - - Ich habe gerade vorgelesen, was darin alles stand. Es hat sehr wohl etwas mit Beraterverträgen zu tun.
Alle Probleme - das habe ich der Akteneinsicht entnommen - sind von der Arbeitsebene des MF benannt worden. Erstens war zu klären, ob ein Inhouse-Geschäft vorliegt oder ob mit dem Vertrag Vergaberegeln umgangen werden. Ob diese Tätigkeiten mit den Regularien der Investitionsbank vereinbar sind, war die aufgeworfene Frage. Und es wurde die Frage aufgeworfen, ob nach der geltenden Beschlusslage das Parlament zu beteiligen ist. Die Fragen wurden auch beantwortet. Die Hausspitze hat entschieden.
Nun ist so eine Opposition nicht untätig. Am 1. April 2014 hat das Ministerium der Finanzen, hat die Landesregierung eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Angelika Klein beantwortet, in der stand, was Gegenstand des Vertrages war, wie hoch die Kosten des Vertrages waren und was die Absicht der Landesregierung war.
Wir haben daraufhin nachgefragt. Wir haben uns damit im Ausschuss befasst. Es hat nur keinen interessiert, nicht die Abgeordneten, nicht die Regierung und auch nicht die Presse. Nein, man hat gewartet.
Deshalb frage ich mich, was der eigentliche Skandal ist: das, was dort passiert ist, oder der Zeitpunkt, an dem wir darüber reden, meine Damen, meine Herren; denn gewusst haben es alle, die in diesem Hause saßen.
Dann frage ich mich, was die Diskussionen um Personalien an dieser Stelle überhaupt sollen, meine Damen, meine Herren. Sie wussten es. Sie haben es nur nicht als Skandal benannt.
Meine Damen, meine Herren! Lassen Sie uns die Schlussfolgerungen daraus ziehen. Wir werden dem Antrag der Regierungsfraktionen zustimmen, auch in dieser Legislaturperiode die Praxis bei
zubehalten, die wir in diesem Parlament geübt haben. Die Landesregierung - so habe ich es der Stellungnahme des Herrn Finanzministers entnommen - wird sich in Zukunft noch strenger an diese Regeln halten.