Protocol of the Session on September 1, 2016

a) Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt Die Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen im Jahr 2015 (Berichtszeitraum 1. Dezember 2014 bis 30. November 2015)

Bericht Ausschuss für Petitionen - Drs. 7/151

b) Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 7/150

Berichterstatterin zu beiden Beratungsgegenständen ist Frau Hohmann. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Nr. 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 30. November 2015 liegt Ihnen in der Drs. 7/151 vor.

Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von SachsenAnhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 403 Bürgerbegehren ein. Davon konnten 316 Vorgänge als Petition registriert und bearbeitet werden. 74 wurden als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet.

(Unruhe)

Bitte etwas gedämpfter!

Nein, Frau Hohmann, Sie nicht.

13 Petitionen wurden an den Bundestag oder die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.

Mit ca. 22 % war im Sachgebiet Inneres der höchste Eingang von Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit ca. 15 %. Der geringste Eingang war im Sachgebiet Landtag mit 0,3 % und im Sachgebiet Wissenschaft mit 0,9 % zu verzeichnen. Einzelheiten können Sie dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. Dabei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. 16 Sammelpetitionen mit Unterschriften von insgesamt 14 254 Bürgerinnen und Bürgern gingen im Berichtszeitraum ein.

Als Beispiele seien hier die Themen Überdüngung mit Gülle, grundgesetzliche Alimentationspflicht, Preiserhöhung durch Wechsel des Trinkwasserversorgers und Verhinderung der Schließung des Instituts für Psychologie an der Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg genannt. 16 Sammelpetitionen wurden abschließend behandelt.

Einige der eingegangenen Petitionen wurden als Mehrfachpetitionen, also Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind, behandelt. So wurden drei Mehrfachpetitionen mit insgesamt sechs Zuschriften registriert. Zwei Mehrfachpetitionen wurden abschließend behandelt.

Eine Massenpetition - dies sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt - zum Thema „Ausnahmeregelung für Jagdhunde im Hundegesetz“ ging im Berichtszeitraum ein und wurde auch abschließend behandelt.

In 17 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 388 Petitionen, über 323 davon abschließend. Hierbei ist wiederum das Sachgebiet Inneres und Medien mit ca. 21 % der abschließend behandelten Petitionen führend.

9,3 % der abschließend behandelten Petitionen - das sind ca. 30 - konnten als positiv erledigt angesehen werden, sei es, dass behördliches Handeln korrigiert wurde oder dass ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wurde. 4,6 % der abschließend behandelten Petitionen wurden zumindest teilpositiv erledigt.

In der überwiegenden Zahl der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden nicht zu beanstanden oder ein Tätigwerden im Sinne der Petenten nicht möglich. Dies spricht für die überwiegend gute Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken. Durch ihre Hilfe

konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden.

Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrfach behandelt wurden, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden. Auch trugen durchgeführte Ortstermine und Anhörungen dazu bei, Missverständnisse zwischen Bürgern und Verwaltung auszuräumen, akzeptable Lösungen zu finden oder Bürgern die Entscheidung der Verwaltung näher zu bringen.

Als Beispiel für eine Vermittlungstätigkeit des Petitionsausschusses verweise ich hier auf eine Petition aus dem Bereich Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Bürgerinnen und Bürger wandten sich gegen eine beabsichtigte Vollsperrung der B 181 im Jahr 2015 für ca. neun Monate wegen Ausbaumaßnahmen.

Da die Straße in den vergangenen Jahren schon einmal für drei Monate voll für den Durchgangsverkehr gesperrt worden sei, sei dies für kleinere Betriebe, die direkt an der B 181 ansässig seien, existenzgefährdend. Eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung sei für sie jedoch akzeptabel.

Die Landesregierung berichtete dazu, dass eine halbseitige Sperrung unter anderem aus Gründen der Sicherheit, der Qualität und gegebenenfalls der Belästigung der Anwohner durch Stau während der Bauzeit nicht erfolgen könne.

Um sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort zu machen, beschloss der Ausschuss, einen VorOrt-Termin durchzuführen. Im Ergebnis dessen musste er zur Kenntnis nehmen, dass eine Vollsperrung unumgänglich ist.

Der Ausschuss bat daraufhin die Landesregierung, alle möglichen Maßnahmen zu prüfen und zu veranlassen, die zu einer schnelleren Fertigstellung der Baumaßnahme führen würden. Dabei unterbreitete er konkrete Vorschläge. Die Landesregierung sagte eine Prüfung zu. Zwischenzeitlich berichtete sie, dass sie nur einem Teil der Vorschläge des Ausschusses entsprechen könne. Der Ausschuss lässt sich laufend von der Landesregierung zum Fortgang des Verfahrens berichten.

Ein weiteres Beispiel für die Vermittlungstätigkeit des Ausschusses ist der Erhalt einer Bahnverbindung, hier konkret der Wipperliese. Mit einer Sammelpetition setzten sich 902 Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der Wipperliese ein. Um eine Klärung herbeizuführen und sich ein eigenes Bild von der Lage vor Ort zu machen, lud der Ausschuss die vor Ort Verantwortlichen zu einem Gespräch in den Landtag ein. Das Gespräch fand im Rahmen einer Sitzung statt.

Im Ergebnis der Verhandlungen wurde vereinbart, dass zunächst für ein Jahr ein Gelegenheitsver

kehr auf der in Rede stehenden Strecke eingerichtet wird. Dieser sollte zeitnah nach Einstellung des Regelbetriebes aufgenommen werden. Parallel dazu sollte der Landkreis mit Unterstützung der Nasa und der Landesregierung ein touristisches Konzept für den Landkreis erarbeiten, mit dem Ziel, die Wipperliese touristisch zu fördern und damit den Erhalt zu sichern. Dies ist erfolgt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Weitere Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss im vergangenen Berichtszeitraum befasste, können Sie den Seiten 9 ff. des Berichtes entnehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN, bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von André Poggenburg, AfD)

Vielen Dank, Frau Hohmann. - In unserem Skript hat sich ein Druckfehler eingeschlichen. Zu der Beschlussempfehlung in Drs. 7/150 wird die Ausschussvorsitzende Frau Buchheim vortragen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März 2016 wurde ein neuer Landtag gewählt. Dementsprechend erfolgte auch ein Wechsel in der Zusammensetzung des Petitionsausschusses, der gemäß Artikel 61 der Landesverfassung vom Landtag bestellt wird.

Dem Petitionsausschuss obliegt die Behandlung der nach der Verfassung und dem Grundgesetz an den Landtag gerichteten Bitten und Beschwerden. Der Petitionsausschuss der siebenten Wahlperiode hat seine Tätigkeit am 10. Juni 2016 aufgenommen.

In der vorliegenden Beschlussempfehlung handelt es sich ausschließlich um Petitionen, die vom Petitionsausschuss der sechsten Wahlperiode abschließend behandelt wurden. Ich danke allen Abgeordneten der sechsten Wahlperiode, die mit einer fairen und überparteilichen Arbeit und mit viel Engagement dazu beigetragen haben, dass der Petitionsausschuss Ihnen seine Beschlussempfehlung in der Drs. 7/150 zu den abschließend behandelten Petitionen des Zeitraumes vom 1. Dezember 2015 bis zum 10. März 2016 vorlegen kann.

Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben vom 1. Dezember 2015 bis zum 31. Mai 2016 252 Bürger Gebrauch gemacht. 41 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder Hin

weis an die Einsender beantwortet. Zwölf Petitionen wurden an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag abgegeben. 199 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petition registriert und bearbeitet werden.

Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 59 zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 27 eingegangenen Petitionen. Einzelheiten können Sie der Anlage 13 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.

Viele Petenten nutzten auch die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Elf Sammelpetitionen, zum Beispiel zu den Themen Wahl von Ortschaftsräten, WWAZ Wolmirstedt, Maßnahmen gegen ein Motorradrennen, gingen ein. Fünf Sammelpetitionen wurden abschließend beraten.

98 Petitionen, davon 74 Petitionen abschließend, wurden in drei Sitzungen behandelt. Ca. 14 % der abschließend behandelten Petitionen wurden positiv oder zumindest teilpositiv erledigt.

Petitionen unterliegen nicht der Diskontinuität. Daher wurden 181 Petitionen und Eingaben aus der sechsten in die siebente Wahlperiode übernommen. Um bei den Petenten nicht den Eindruck entstehen zu lassen, ihre Petitionen würden aufgrund der Landtagswahl nicht bearbeitet, wurden alle eingehenden Petitionen der Landesregierung zur Prüfung und Stellungnahme übersandt und die Petenten zum Stand ihrer Petitionsverfahren laufend informiert.

Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können den Anlagen 1 bis 12 der Beschlussempfehlung entnommen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/150 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015 bis 10. März 2016 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 12 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Abg. Buchheim. - Es ist vereinbart worden, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Zunächst ist festzustellen, dass der Landtag den Bericht des Ausschusses für Petitionen für den Zeitraum vom 1. November 2014 bis zum 30. November 2015 in Drs. 7/151 zur Kenntnis nimmt.

Nun zum Abstimmungsverfahren zu Drs. 7/150. Hier wird über die Beschlussempfehlung abge

stimmt. Die Beschlussempfehlung auf Drs. 7/150 lautet: Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 12 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an den Petenten für erledigt zu erklären.

Ich lasse hierüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen bzw. Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mehrere Mitglieder der AfD-Fraktion haben sich der Stimme enthalten. Alle anderen haben dem zugestimmt.