Protocol of the Session on September 1, 2016

(Eva Feußner, CDU: Ja!)

Das ist einfach: Wenn man unbedingt weniger bezahlen will, dann holt man diese Argumente mit der Kneifzange her, aber man muss akzeptieren, dass es die Kneifzange ist; denn es ist gemein.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der AfD)

Irgendwann muss einmal damit Schluss sein. Dieser Schluss ist einfach mal jetzt. Frau Feußner hat völlig zu Recht gesagt, dass man damit zum wiederholten Male hier steht. Ich habe natürlich die Hoffnung, dass ich zum letzten Mal hier zu den Ein-Fach-Lehrern stehe und das vortrage.

(Birke Bull, DIE LINKE: Das würde mich doch sehr wundern!)

Zu Herrn Meister will ich im Prinzip nur sagen: Ich hoffe, dass das jetzt nicht fünf Jahre lang hier so geht, dass man bei allem, was eingebracht wird, ob nun von der Regierung oder von uns, was nicht ausdrücklich in den wenigen Wochen der Koalitionsverhandlungen mit großer Weisheit

schon in den Vertrag geschrieben wurde, sagt: Das steht aber nicht im Koalitionsvertrag, deswegen können wir es nicht machen.

Es gibt vielleicht noch einige stärkere Argumente von außen, die darauf hinweisen, dass wir etwas übersehen haben und deshalb müssen wir es trotzdem machen. Das würde ich mir an dieser Stelle ausdrücklich wünschen.

Herr Schröder, zwei, drei Hinweise zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/268. Dabei geht es darum - Frau Feußner hat es schon ein bisschen angedeutet -, dass es die abgesenkten Eingangsämter in den drei Schulformen, in denen die Leute im Moment - ich sage es einmal so - hängen bleiben, schon gar nicht mehr geben dürfte.

Denn für die Grundschulen ist das Eingangsamt schon im Jahr 2010 abgeschafft worden, als das Landesbesoldungsgesetz eingeführt wurde. Für die Sekundarschullehrer wurde es nun auch aufgehoben. Die anderen sind einfach vergessen

worden. Das ist seit fünf Jahren vergessen worden. Bisher hat das keine Rolle gespielt, weil bisher niemand in diesem Amt war. Aber jetzt spielt es eine Rolle; denn jetzt gelangt jemand in dieses Amt, weil mit der Lehrerentgeltordnung nun die Türen geöffnet wurden. Vorher gab es diese Möglichkeit nicht.

Es ist einfach gemein und ungerecht, dass die Leute, nur weil das vergessen wurde, jetzt im Eingangsamt hängen bleiben. Der Antrag fordert eigentlich, dass sie unabhängig von den sonstigen Beförderungen rückwirkend zum 1. Januar höher eingruppiert werden. Wir wissen, dass das jetzt als Beförderung bzw. als Höhergruppierung gehandhabt wird. Der Antrag zielt darauf ab, dass sie nicht in die übliche Beförderungssystematik, in die Beförderungskonzepte kommen, wo sie in Konkurrenz zu anderen stehen.

Die Landesregierung soll sich vielmehr dazu bekennen, dass von den Landesregierungen der Vergangenheit Versäumnisse begangen wurden, für die man nicht die Leute bezahlen lassen kann. Es muss jetzt ein Weg dafür gefunden werden, dass die Leute das, was auch die Lehrer an den Sekundarschulen bekommen, zumindest ab dem 1. Januar 2016 - eigentlich sogar ab dem 1. August 2015, aber wir haben dann den 1. Januar 2016 genommen - erhalten.

Der Mathe-Physik-Lehrer an der Sekundarschule bekommt es und der Mathe-Physik-Lehrer am Gymnasium oder an der Förderschule für Schüler mit körperlichen Behinderungen bekommt es nicht. Das kann man doch niemandem erklären, wenn man ihm in die Augen schaut. Es muss doch, verdammt noch mal, einen Weg geben, das zu klären.

(Beifall bei der LINKEN)

Last, but not least: Bitte genau hinschauen, was wir in Bezug auf die Grundschulämter beantragt haben. Das ist in der Tat filigran. Das trage ich im Ausschuss gern dezidiert vor; an dieser Stelle ist das zu kompliziert.

Die Sorge, dass das etwas nach sich zieht, ist deswegen nicht begründet, weil nur etwas beseitigt werden soll, was es in den anderen Schulformen in der Systematik eben nicht gibt. Die Regelung zielt genau darauf ab, die Sonderregelung im Grundschulbereich aufzuheben und sie zu überführen in die Regelungssystematik aller anderen Schulformen. Deswegen kann das auch nichts nach sich ziehen.

Das ist allerdings - das habe ich in meiner Rede auch gesagt - altes Erbe, das haben wir nicht zu verantworten. Aber ich finde, irgendwann muss man bei solchen Dingen einmal hinschauen, vor allem wenn man feststellt, dass man kein Personal bekommt, und sich fragt, warum man kein

Personal bekommt. Deswegen ist das jetzt gerade der richtige Kontext, in dem man das tun kann. Denn es geht um ungerechtfertigt abgehängte Ämter und Benachteiligungen von Beschäftigten, die das einfach nicht verdienen; sie bekommen weniger als vergleichbare Kollegen. Ich bitte darum, genauer hinzuschauen und sich nicht über Gebühr dagegen zu sträuben. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Lippmann, Frau Feußner hat noch eine Frage. - Frau Feußner, Sie haben das Wort. Sie denken an die Frage, ja.

Ich hoffe, es gelingt mir. - Herr Lippmann, ich möchte natürlich nicht gemein sein gegenüber meinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. Das liegt mir fern. Ich glaube, ich habe mich in der Vergangenheit sehr oft für die Gleichstellung von Lehrkräften eingesetzt.

Zu meiner Frage. Sie haben vorgetragen, dass Ein-Fach-Lehrer und Zwei-Fach-Lehrer Gleiches leisten und dass die Bedingungen, um ein zweites Fach zu studieren, nicht ganz so gut waren bzw. in Bezug auf die Wahlfreiheit recht eingeschränkt waren. All das ist richtig.

Wenn Sie mit Ihrer Argumentation - ich habe versucht, das in meinem Redebeitrag anzudeuten - sagen, sie hätten kaum eine Chance gehabt, ein zweites Fach zu studieren und leisten das Gleiche - darin gebe ich Ihnen recht -, dann müsste man einen Lehrer, der zusätzlich ein drittes, vielleicht noch ein viertes Fach belegt hat, eigentlich auch noch anders eingruppieren als einen Lehrer, der nur ein Fach belegt hat. Dann kommen wir wieder in die gleiche Diskussion: Was tun wir bezüglich der Gleichstellung? - Gerechtigkeit werden wir in diesem System wahrscheinlich nicht herstellen können, auch wenn wir das noch so gern wollen. Sind Sie der gleichen Meinung oder haben Sie dazu eine andere Meinung?

Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Das lässt sich sehr leicht und klar beantworten. Erstens sage ich gern - das habe ich auch so ausgedrückt -, dass Sie sich in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen sehr wohl für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen eingesetzt haben. Deswegen hat es mich besonders betroffen gemacht.

Aber das, was Sie jetzt vortragen, zeigt natürlich genau das Gegenteil von dem, was Sie gefragt

haben. Wenn es sinnvoll wäre, jemanden nach seinen Fächern zu bezahlen, nämlich jemandem mit einem Fach weniger zu geben als jemandem mit zwei Fächern, dann ergibt sich daraus zwingend, dass jemand mit drei oder vier Fächern mehr bekommen müsste. Aber so etwas gibt es doch nicht - natürlich nicht! Sie absolvieren ein volles Lehrerstudium.

Der Grund dafür, dass sie nur ein Fach unterrichten, sind doch die Fachkombinationen - das führt aber jetzt zu weit -; das sieht doch jeder. Wir wissen, dass der Polytechniklehrer drei Fächer belegt hat. Der Musiklehrer in Weimar mit den entsprechenden Instrumentalfertigkeiten belegt sein Fach mit einer ganz anderen Intensität.

Übrigens gibt es diese Dinge auch heute; auch heutzutage wird bei uns ein Studium angeboten, in dem der Ein-Fach-Lehrer für Musik mit der Ausbildung Kirchenkantor B an der Kirchenmusikschule kombiniert wird. Denn die Studierenden müssen in diesen Studien bestimmte Dinge intensiver leisten und haben nicht die Kraft und die Luft, noch ein zweites Fach zu belegen. Dafür gibt es also gute Gründe.

Wenn ich solche Leute nicht haben möchte, dann muss ich sie nicht ausbilden - denn ich gestalte die Ausbildungsordnung. Wenn ich sie nicht haben möchte, muss ich sie nicht einstellen - denn ich formuliere die Ausschreibung; dann gestalte ich die Ausschreibung so, dass sie nicht auf sie passt. Aber wenn ich sie ausgebildet habe und sie eingestellt habe und wenn sie das Gleiche tun wie alle anderen, dann kann ich sie hierher nicht mit einem Besoldungsstrafrecht schlechterstellen. Das geht nicht.

(Lebhafter Beifall bei der LINKEN)

Offensichtlich gibt es keine weiteren Fragen mehr an Herrn Lippmann, wenn ich das richtig sehe. Dann können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Ich habe es so gesehen, dass es bisher den Konsens gab, sowohl den Gesetzentwurf in der Drs. 7/261 als auch den Antrag in der Drs. 7/268 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Andersherum!)

- Diesen Konsens gibt es leider nicht. Herr Striegel und Herr Borgwardt, einigen Sie sich. - Herr Striegel, bitte.

Nach den mir vorliegenden Informationen soll der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss überwiesen werden.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden.

Gibt es dazu eine Kontroverse im Haus? - Es gibt eine Kontroverse in der Koalition?

(Eva Feußner, CDU: Nein!)

- Nicht?

(Minister Holger Stahlknecht: So etwas gibt es nie! - Eva Feußner, CDU: Na ja, nicht ganz! Die Frage wäre, ob es sinnvoll ist, dass wir das - -)

- Frau Feußner, gehen Sie an das Mikro. Es ist besser, wenn wir es alle hören.

Ich frage nur nach der Sinnhaftigkeit bezüglich der unterschiedlichen Federführung. Es sind jeweils dieselben Ausschüsse. Wenn wir den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überweisen, dann müssten wir auch den Antrag zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überweisen; denn sie hängen doch eng miteinander zusammen. Es ergibt aus meiner Sicht nicht viel Sinn, eine unterschiedliche Federführung vorzusehen.

Ich bitte unsere beiden Koalitionspartner, sich dazu zu verständigen. Herr Borgwardt, wir hatten uns dazu schon verständigt. Ich weiß nicht, was schiefgelaufen ist. Ich habe damit eigentlich kein großes Problem, aber ich denke, es ergibt wenig Sinn.

(Minister Marco Tullner: Auszeit!)

Nein, nicht zu dieser Frage. Ich ermögliche der Koalition gern eine Willensbildung. Aber an dieser Stelle machen wir es wie folgt: Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf ab. Es bestand offenbar Konsens darüber, ihn zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dem ist nicht so. Damit ist der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss überwiesen worden.

Zu dem Antrag in der Drs. 7/268 gibt es zwei Vorschläge: erstens dass er zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wird und zweitens dass er zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen wird.

Die Koalition hatte jetzt genügend Zeit und ich lasse hierüber abstimmen. Wer dafür ist, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/268 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und einige wenige Stimmen aus der Koalition. Wer ist dafür, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen? - Das sind die Fraktion der AfD und einige Stimmen mehr aus der Koalition. Damit ist das erst einmal so beschlossen.

Wer möchte, dass der Antrag zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Ist jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 beendet. - Und hier vorn gibt es einen Wechsel.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14