Okay. - Wie gesagt, ich möchte an das Plädoyer des Herrn Borgwardt erinnern, das wir als AfDFraktion dann auch verinnerlicht haben, das wir uns angenommen haben. Ich denke, ein solches Plädoyer sollte für alle Fraktionen gelten und nicht nur für die AfD-Fraktion. Diese Worte richte ich natürlich vorwiegend an die CDU-Fraktion. - Ich danke sehr.
Es gibt zwei weitere Wortmeldungen. Zuerst Herr Erben, dann Frau Lüddemann. - Bitte, Herr Erben, Sie haben das Wort.
Im Namen der Koalitionsfraktionen widerspreche dem Antrag auf Durchführung eines weiteren Wahlgangs.
Frau Präsidentin, ich beantrage einen Ordnungsruf gegen den Abg. Poggenburg. Das ist die Unterstellung einer Straftat, die er hier vorgenommen hat, indem er unterstellt hat, sehr deutlich suggeriert hat, dass der Kollege Striegel Fahrerflucht begangen hätte. Das weise ich deutlich zurück. Das ist ein laufendes Verfahren. Das hat auch nichts mit der Landtagssitzung hier zu tun. Das muss ordnungsrechtlich geahndet werden. - Danke.
Sehr geehrte Frau Lüddemann, ich hatte eben Herrn Poggenburg unterbrochen und hatte ihn schon dafür gerügt, dass das hier im Hohen Hause wirklich nicht angebracht ist. Herr Poggenburg hat sich noch einmal gemeldet. Ich denke, dass er sich sicherlich dafür entschuldigen möchte.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Eine Entschuldigung kann ich leider nicht hervorbringen, ganz einfach deshalb, weil ich hier keine Unterstellung vorgebracht habe, sondern ich habe gesagt, dass ich der Annahme war. Nein, ich habe hier keine Unterstellung vorgebracht, ich habe auch niemandem eine Straftat unterstellt. Ich habe gesagt, ich war der Annahme. Das war einfach eine Erwiderung auf einen unangebrachten Zwischenruf.
Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal anmahnen - ich hatte das vorhin auch in meiner Antrittsrede kurz gesagt -, dass wir hier den Anstand wahren. Wir sollten diese Dinge in unserem Hohen Hause einfach nicht anwenden. Versuchen Sie demnächst, sich etwas zurückzunehmen. Und wenn es Zwischenrufe in dieser Art gegeben hat, dann würde ich auch darauf hinweisen, dass solche hier bitte nicht erfolgen.
Es liegt ein Antrag der Fraktion der SPD vor. Herr Erben hat den Antrag gestellt, den Vorschlag der AfD-Fraktion, der von Herrn Poggenburg vorgetragen wurde, abzulehnen. Wer mit dem Vorschlag von Herrn Erben einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit hat dieser Antrag von Herrn Poggenburg leider nicht die Mehrheit erhalten und ist
Ich bitte alle Abgeordneten, den Geräuschpegel etwas zu senken, damit wir in unserer Sitzung fortfahren können. - Danke.
Wir haben über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD zu befinden, nach dem statt der Abg. Frau Schindler nunmehr der Abg. Herr Dr. Grube das Amt des Schriftführers ausüben soll. Die übliche Praxis sieht hierfür eine Wahl durch Handzeichen vor; diese ist gemäß § 4 Abs. 3 GO.LT zulässig, wenn kein anwesendes Mitglied widerspricht. Widerspricht ein anwesendes Mitglied? - Ich sehe keinen Widerspruch.
Somit kommen wir zur Abstimmung über den Wahlvorschlag in der Drs. 7/127. Wer mit dem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Vorschlag ist einstimmig so angenommen worden. Herr Dr. Grube, Sie haben somit das Amt des Schriftführers inne.
Ich beglückwünsche Sie dazu und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 erledigt. Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Debatte als auch ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, die in verbundener Debatte behandelt werden. Eine gesonderte Einbringung des Antrages der Fraktion DIE LINKE ist nicht vorgesehen. Die Redezeit je Fraktion beträgt zehn Minuten. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten.
Hierzu wurde die folgende Reihenfolge vereinbart: SPD, DIE LINKE, GRÜNE, AfD, CDU. Zunächst hat für die antragstellenden Fraktionen die SPD das Wort. Frau Abg. Dr. Pähle, Sie haben das Wort. Bitte.
Über den ersten Satz freue ich mich an dieser Stelle ganz besonders: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat:
„Der Weltkrieg ist vorbei. Wenn er einen Sinn gehabt haben soll, kann es nur der gewesen sein, die Völker über den Aberwitz bewaffneter Auseinandersetzungen zu belehren. Auch solche gigantischen Lehren werden jedoch rasch vergessen. Es gilt, die Erinnerung an die Leiden, das Blut, den Schmerz, das unterdrückte Menschentum wachzuhalten.“
Mit diesen Worten wandten sich im Oktober 1919, ein knappes Jahr nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, prominente Zeitgenossen wie Carl von Ossietzky und Kurt Tucholsky an die deutsche Öffentlichkeit und riefen zur Gründung des Friedensbundes der Kriegsteilnehmer auf.
Dieser Friedensbund initiierte für den 1. August 1920, den Jahrestag des deutschen Kriegseintritts im Jahr 1914, den ersten Antikriegstag. Zu diesem kamen 15 000 Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Berliner Lustgarten. Am 1. August 1921, ein Jahr danach, waren es dort schon 200 000 Menschen.
Der Gedenktag, den wir heute begehen, hat also in Deutschland, aber auch international eine lange Tradition. Wir erkennen mit Blick auf diese frühen Anfänge aber auch eines: Die Mahnung und die Schrecken dieses Krieges haben nicht ausgereicht. Die Mahnung an den 1. August 1914 reichte nicht aus, um den 1. September 1939 zu verhindern, den Überfall Nazideutschlands auf Polen
Bereits seit den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts erinnern wir am 1. September daran, dass es in einem Krieg keine Gewinner gibt, sondern immer nur Verlierer. Dabei ist es einerlei, ob wir diesen Tag als Weltfriedenstag, wie er in der DDR bezeichnet wurde, oder als internationalen Antikriegstag begehen, zu dem traditionell der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften aufrufen.
Wir haben durch unsere Geschichte lernen müssen: Mahnung ist wichtig und unverzichtbar, aber sie muss münden in praktische Politik, in Annäherung und Entspannung zwischen den Staaten und in Versöhnung und Verständigung zwischen den Völkern.