Protocol of the Session on April 4, 2019

Meine Damen und Herren! Ich hatte kürzlich Gelegenheit, mit Vertreterinnen und Vertretern, die sich für die Interessen von Pflegeeltern engagieren, ein Gespräch zu führen. Mir ist dabei nicht nur deutlich geworden, wo die Probleme liegen, sondern auch, welch wichtige Aufgabe von Pflegeeltern in unserem Land geleistet wird und dass die Politik gut beraten ist, diese Arbeit nicht nur zu würdigen, sondern sie auch da, wo es geht, nach Kräften zu unterstützen. Deswegen will ich mich auch gleich am Anfang meiner Rede dafür aussprechen, diese Unterstützung auch im kommenden Landeshaushalt sichtbar zu machen.

Die Interessenvertreter im Pflegekinderwesen machen ihre Arbeit ehrenamtlich. Sie koordinieren, sie unterstützen, geben Ratschläge und Erfahrungen weiter und setzen sich auch, was ganz wichtig ist, mit Behörden auseinander. Dies ist eine ehrenamtliche Arbeit, die Respekt und Anerkennung und natürlich auch Unterstützung verdient, und deswegen sage ich auch im Namen meiner Fraktion Danke dafür.

Jetzt aber zu den Pflegeeltern selbst. Wer die Verantwortung für ein Kind übernimmt, ein hohes Maß an Verantwortung übernimmt, dem wird es oft nicht leicht gemacht. Ziel ist es ja immer, dazu beizutragen, aus einem Kind, das oftmals aus einer schwierigen familiären Situation kommt oder sein Elternhaus erst gar nicht kennengelernt hat, einen Menschen zu machen, der eine gute Perspektive für seinen weiteren Lebensweg bekommt.

Es ist gut, meine Damen und Herren, dass bei der Auswahl von Pflegeeltern hohe Maßstäbe gelten.

Genauso wichtig ist es aber, dass die Unterstützung durch und die Zusammenarbeit mit Behörden funktioniert sowie Bürokratie nicht überbordet und zusätzlich belastet.

Oftmals wird dieses von Pflegeeltern so empfunden. Gesetze und Verordnungen müssen sein, sie dürfen allerdings nicht überfordern, sondern müssen dem Kindeswohl untergeordnet sein.

Schwierig sind dabei die durch die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE deutlich gewordenen Unterschiede der Zusatzzahlungen in den Kommunen und deren Personalausstattung in den Jugendämtern. Dabei kann - da es kommunale Aufgaben sind - die Landesregierung nur vermittelnd eingreifen. Besonders problematisch scheint es mir zu sein, dass die Finanzierung von Pflegeplätzen, zum Beispiel in Kinderheimen, und die Entscheidung darüber, ob ein Kind zu Pflegeeltern oder in ein Kinderheim kommt, voneinander getrennt sind. Wenn es für eine zuständige Behörde mit weniger Aufwand verbunden ist, ein Kind in ein Kinderheim zu geben, als sich regelmäßig mit Pflegeeltern auseinanderzusetzen, obwohl dieses erheblich teurer ist, macht dies ein wenig das Dilemma deutlich. Oft ist es auch eine Folge von geringer gewordenem Personal bei den zuständigen Behörden.

Wenn es so ist, meine Damen und Herren, dass es mehr Verantwortung und mehr Zeitaufwand bedeutet, in Pflege genommene Kinder und Pflegeeltern zu betreuen, als ein Kind in ein Kinderheim zu geben, glaube ich, passt hier etwas nicht zusammen. Deshalb sind die Antworten auf die Große Anfrage, aber auch die geführten Gespräche eine gute Grundlage dafür, den Antrag, über den wir heute in verbundener Debatte diskutieren, im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu beraten, Kollegin Hohmann. Daher beantrage ich für die Koalitionsfraktionen schon jetzt die Überweisung in den genannten Ausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Steppuhn. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldung. - Ich habe von Herrn Krull und jetzt von Herrn Steppuhn vernommen, dass dieser Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen werden soll.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, erhält noch einmal Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Mein Schlusswort wird nicht lang sein. - Ich möchte mich noch einmal recht herzlich für die konstruktiven Beiträge der

Landesregierung und der Koalitionsfraktionen bedanken. Ich denke, das war sehr angemessen und zeigt mir, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Bezüglich der Überweisung dieses Antrages möchte ich darauf hinweisen, dass dem Ausschuss zu diesem Themenkomplex bereits ein Antrag vorliegt, sodass wir über beide Anträge - was für mich sinnstiftend ist - gemeinsam beraten können. Die Dinge, die von Herrn Krull bezüglich der Situation in der Bereitschaftspflege angesprochen worden sind, werden wir uns in diesem Zusammenhang auch noch näher anschauen, denn dort klafft eine große Lücke. Ich bin mit der Überweisung einverstanden, damit, dass wir das so machen. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. Es freut mich, dass Sie damit einverstanden sind. Der Antrag wurde gleichwohl schon gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Wie ich bereits sagte, wurde der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration gestellt.

(Auf der Tribüne ist das Weinen eines Kleinkindes zu hören)

- Jawohl! Wir haben auch den Nachwuchs da, der sich sogleich zu Wort meldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer diesem Antrag auf Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wer stimmt dagegen? - Niemand. - Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Somit ist dieser Antrag in den Fachausschuss überwiesen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 6

Erste Beratung

Der Zustand der Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt

Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3178

Antwort Landesregierung - Drs. 7/3634

Unterrichtung Landtagspräsidentin - Drs. 7/3762

Entschließungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/4194

Für die Aussprache zur Großen Anfrage wurde die Debattenstruktur „D“, also wiederum eine 45-Minuten-Debatte, vereinbart. Die Reihenfolge der Fraktionen und ihre Redezeiten: AfD acht Minuten, SPD fünf Minuten, DIE LINKE sechs Minuten, CDU zwölf Minuten und die GRÜNEN zwei Minuten.

Gemäß § 43 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages erteile ich zuerst der fragestellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Herr Abg. Aldag, bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es steht schlecht um den Zustand der Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt. Das, meine Damen und Herren, kann ich als Fazit aus unserer Großen Anfrage gleich zu Beginn meiner Rede vorwegnehmen.

7 638 - das ist die Anzahl der Bäume, die entlang der Straßen im Land Sachsen-Anhalt fehlen. Das heißt, diese Anzahl an Bäumen wurde nicht nachgepflanzt, obwohl eine gesetzliche Pflicht dazu besteht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Zahl ist erschreckend und alarmierend zugleich, denn sie macht deutlich, dass wir in Sachsen-Anhalt nach und nach unsere Alleen verlieren. Das akzeptieren wir als GRÜNE-Landtagsfraktion nicht.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zuruf von Frank Scheurell, CDU)

„Nichts gedeiht ohne Pflege, und die vortrefflichsten Dinge verlieren durch unzweckmäßige Behandlung ihren Wert.“

Meine Damen und Herren! Das Zitat stammt von Peter Joseph Lenné, einem der bedeutendsten Garten- und Landschaftsgestalter Deutschlands Ende des 18. Jahrhunderts. Er hat unter anderem Landschaftsgärten und Volksparks, wie den Klosterbergegarten in Magdeburg, geschaffen. Ein wesentliches Gestaltungsmerkmal seiner bestechenden Planungen waren stets Baumreihen und Alleen.

In den Zeiten der großen königlichen Höfe waren Alleen ein Zeichen der Macht, führten diese baumbesäumten Prachtstraßen aus der Landschaft als große Achsen hinein in die Stadt direkt auf die Schlösser und die herrschaftlichen Prunkbauten zu. Später, im Zuge der großen Landschaftsparks, dienten Baumreihen und Alleen dazu, die umgrenzende Landschaft von den Parks abzutrennen, Grenzen zu ziehen und den Eintritt in den Park in bestimmte Bereiche zu akzentuieren. Im Dessau-Wörlitzer Gartenreich können wir

sehen, wie wichtig Alleen und Baumreihen für diese Anlagen sind.

Aber nicht nur das, meine Damen und Herren: Alleen und Baumreihen sind wichtige raumprägende und identitätsstiftende Elemente in unserer Kulturlandschaft. Alleen spenden Schatten, reduzieren Verkehrslärm, sind Lebensraum für Vögel und Insekten - ihre Leistung für das Ökosystem ist enorm. Wir tun gut daran, uns mit ihnen und ihrer Entwicklung tiefgründiger zu beschäftigen.

„Nichts gedeiht ohne Pflege, und die vortrefflichsten Dinge verlieren durch unzweckmäßige Behandlung ihren Wert.“ - Schauen wir in das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Dort wird eine klare Handlungsanleitung an die zuständigen Behörden formuliert - ich zitiere -:

„Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern, hat die zuständige Behörde insbesondere im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorzunehmen oder für deren Durchführung zu sorgen.“

Mit Blick auf die Antworten zur Großen Anfrage sind erhebliche Defizite bei der Ausführung dieses gesetzlich verpflichtenden Auftrages zu erkennen. Ich will dies mit vier Punkten verdeutlichen:

Erstens. Es gibt eine unzureichende Datengrundlage. Aus den Landkreisen gibt es wenige Informationen, das heißt, es ist gar nicht möglich, zielgerichtet zu handeln.

Zweitens. Wir haben ein Defizit - ich habe es schon erwähnt - an Nachpflanzungen von 7 638 Bäumen.

Drittens. Es gibt keine Regelungen für Nachpflanzungen bei Fällungen aufgrund von Naturereignissen wie Sturm oder Hochwasser.

Viertens. Oft wird die „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen“ bei Nachpflanzungen falsch ausgelegt.

Lassen Sie mich die vier Punkte näher erläutern, damit Sie nachvollziehen können, weshalb ich der Meinung bin, dass wir schleunigst etwas ändern müssen, wenn wir unsere Alleen nachhaltig sichern wollen.

Schauen wir zunächst auf die Datengrundlage und die Qualität der Antworten, die zum Teil aus dem Umweltministerium und zum Teil aus dem Verkehrsministerium kommen. 65 % der Kommunen haben nur unzureichend bzw. überhaupt nicht auf die Fragen geantwortet. Daten hierzu liegen anscheinend nicht vor, oder man will sie nicht herausgeben. Grund hierfür ist oft die unzureichende Bearbeitung der Daten, weil Personal fehlt oder die Digitalisierung in den einzelnen Behör

den mangelhaft ist - oft auch beides. In vielen Fällen stehen auch Bedenken des Datenschutzes der Veröffentlichung entgegen.