Das Land ist gehalten, den kollegialen Austausch der dann aktiven Patientenfürsprecherinnen zu fördern und entsprechende Handlungsempfehlungen zu formulieren.
Ich möchte an diese Stelle bereits ankündigen, dass wir dieses Thema in dieser Legislaturperiode im Ausschuss erneut aufrufen werden, um zu erfahren, wie die Besetzung der Stellen im Land anläuft und welche ersten Erfahrungen gemacht werden. Dazu muss man sicherlich erst einmal einige Zeit ins Land gehen lassen, aber Ende des nächsten Jahres könnte ein geeigneter Zeitpunkt dafür sein.
Lassen Sie mich zum Ende meiner Rede noch einmal grundsätzlich sagen: Mit dem Gesetzentwurf formulieren wir auch den Anspruch einer Versorgung durch Krankenhäuser in der Fläche.
Aber ebenso klar ist für mich auch, dass wir dies nur hinbekommen, wenn wir an die grundsätzlichen Strukturen der medizinischen Versorgung herangehen, wenn wir die Sektorengrenze endlich überwinden, wenn wir Pflege- und Gesundheitsberufe zu wirklich eigenständigen Professionen weiterentwickeln und wenn wir auch den Kommunen noch mehr als bisher zutrauen und sie zu wahren Akteuren im Bereich der gesundheitlichen Versorgung machen.
Das ist ein dickes Brett; ich weiß das. Ich kann das auch in meiner kurzen Redezeit hier nicht ausführen. Aber ich glaube, perspektivisch müssen wir etwas dafür tun, dass sich ambulante Versorgung, stationäre Versorgung und Krankenhausversorgung besser miteinander verzahnen, sonst werden wir insbesondere im ländlichen Bereich die Gesundheitsversorgung nicht aufrecht
erhalten können. Ich glaube, auch hier gilt das, was in den anderen Bereichen gilt, dass wir gleichwertige Lebensverhältnisse wollen. - Vielen Dank.
Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Deswegen fahren wir in der Debatte fort. Für die SPD-Fraktion spricht abschließend der Abg. Herr Steppuhn. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Kollegin Lüddemann Kenia lobt, dann will auch ich das tun. Kenia tut dem Land gut, bringt unser Land voran. Wir machen gute Gesetze und das beweisen wir heute auch mit dem Krankenhausgesetz.
Wir stimmen heute über das Krankenhaus- und Rettungsdienstgesetz mit den Änderungsanträgen, die bereits vorgetragen worden sind, ab. Ich will auch noch einmal deutlich machen, dass die Novellierung des Gesetzes Qualität, Patientensicherheit und Kooperation stärker in den Mittelpunkt rückt. Ich bin froh darüber, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, insbesondere auf einige Änderungen, zu denen ich hier vortragen will.
Der Patientenfürsprecher oder die Patientenfürsprecherin, die es an den Krankenhäusern geben wird, sind genannt worden. Sie kümmern sich zukünftig um Anregungen, Bitten, aber auch Beschwerden der Patienten. Somit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Krankenhaus sowie mit Blick auf Patientenrechte deutlich gestärkt.
Eine weitere wichtige Änderung aus der Sicht der SPD-Fraktion ist die stärkere Betonung der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses, die damit verbindlicher werden. Auch wenn es bisher nur sehr wenige Vorgaben gab, ist das doch ein klares Signal für mehr Qualität an den Krankenhäusern.
Daneben sind im Gesetz bereits die allgemeinen Zielvorgaben verankert. Qualität wird Planungsgrundsatz und die Rahmenvorgaben werden ausgeprägter sein als strukturelle Vorgaben.
Das Gesetz regelt auch, dass Krankenhäusern besondere Aufgaben im Sinne einer qualitätsorientierten Versorgung zugewiesen werden können und sie stärker zusammenarbeiten müssen. Das sind wichtige Schritte, um gerade im ländlichen Raum die Gesundheitsversorgung sicher
zustellen. Ich bin der Ministerin auch dafür dankbar, dass Sie sehr deutlich gemacht hat, dass wir in diesen Zusammenhängen nicht über Krankenhausschließungen, sondern über die Zukunft der Krankenhäuser im Land diskutieren.
Das Krankenhausgesetz novelliert zugleich auch das Rettungsdienstgesetz. Es wird eine moderne Kommunikationsstruktur aufgebaut. Bereits während des Transports können die Vitalparameter übermittelt werden. Ungerechtfertigte Abmeldungen von Notaufnahmen können zukünftig auch sanktioniert werden.
Ein Dank geht an die mitberatenden Innenpolitiker für ihre Anregungen, unter anderem bei der Luftrettung und der Delegation von heilkundlichen Maßnahmen von ärztlichen Leitern an Notfallsanitäter - eine wichtige Änderung, wie ich meine.
Ich danke allen Beteiligten, insbesondere auch unserer Ministerin, für die gute Zusammenarbeit im Gesetzgebungsverfahren. Wir können heute sagen: Das Gesetz ist fertig; wir können darüber befinden. Es ist ein gutes Gesetz. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke schön.
Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Deswegen können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Wir haben in der Drs. 7/4127 eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration zu dem entsprechenden Gesetzentwurf vorliegen.
Ich habe weder einen Änderungsantrag vorliegen, noch habe ich davon gehört, dass es einen geben soll. Deswegen traue ich mich zu fragen, ob wir über diese Beschlussempfehlung und damit über das Gesetz in Gänze abstimmen können. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht so.
Deswegen stelle ich jetzt zur Abstimmung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt und des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie eines Gesetzes über die Gutachterstelle für freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/4127.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Nach einigem Zögern die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD, die Fraktion DIE LINKEN und ein fraktions
loser Abgeordneter enthalten sich der Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/4127 angenommen worden. Damit beenden wir den Tagesordnungspunkt 9.
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Landarztgesetz Sachsen-An- halt - LAG LSA)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie schaffen wir es, junge Ärzte und Ärztinnen von einer Niederlassung auf dem Land zu begeistern? Wie schaffen wir es, dem Arztmangel, der künftig aller Voraussicht nach stark zunehmen wird, zu begegnen und Unterversorgung zu vermeiden? - In SachsenAnhalt werden seit Jahren viele Anstrengungen unternommen, um Nachwuchs für die Hausarztpraxen zu finden.
Sie alle kennen die Stichworte: Stipendienprogramme, Förderung praktischer Studienzeiten in Landarztpraxen, die „Allianz Allgemeinmedizin“, die Klassen Allgemeinmedizin in Halle. Aber das alles reicht nicht aus, wir brauchen zusätzlich neue Wege.
Wir brauchen das Landarztgesetz, um bis zu 20 der landesweit 400 Medizinstudienplätze in Magdeburg und Halle pro Jahr für angehende Landärzte und Landärztinnen reservieren zu können. Auch das ist - das sage ich ganz deutlich - kein Allheilmittel; das habe ich auch nie gesagt. Es ist vielmehr ein weiterer sinnvoller Baustein, um eine gute wohnortnahe hausärztliche Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Auch wenn wir die Erfolge des Programms erst in vielen Jahren sehen werden, müssen wir diesen Schritt jetzt gehen.
Es geht darum, jungen Ärzten den Weg aufs Land aufzuschließen. Wir brauchen nicht nur Mediziner, die Hausarztpraxen übernehmen. Auch im fachärztlichen Bereich ist die Suche nach Nachfolgern
Wir haben viel weniger junge Ärzte und Ärztinnen, die Weiterbildungen für Allgemeinmedizin absolvieren, als wir brauchen, um altersbedingt ausscheidende Ärzte zu ersetzen. Wir haben zusätzlich die Entwicklung, dass vielen jungen Ärzten die Work-Life-Balance heute wichtig ist. Es ist die Tendenz zu erkennen, dass sich die Berufseinstellung wandelt, dass ein geregelter, planbarer Arbeitsalltag als wichtig angesehen wird.
Das Problem, dass Arztpraxen auf dem Land zu verwaisen drohen, betrifft nicht nur SachsenAnhalt, sondern inzwischen alle Bundesländer. Nicht nur wir planen vor diesem Hintergrund eine Landarztquote. Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen; dort werden 170 Studienplätze reserviert. In Bayern ist ein Gesetz geplant; in Rheinland-Pfalz laufen die parlamentarischen Beratungen.
Unsere Kassenärztliche Vereinigung geht für Sachsen-Anhalt von 262 fehlenden Arztsitzen von Allgemeinmedizinern im Jahr 2032 aus. Gegenwärtig sind in Sachsen-Anhalt 1 453 Hausärzte und Hausärztinnen tätig. Das sind 1 401 Versorgungsaufträge, da nicht alle in Vollzeit arbeiten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass wir Bewerberinnen und Bewerbern einen Medizinstudienplatz an einer der beiden medizinischen Fakultäten in Sachsen-Anhalt zuteilen, wenn sie sich vertraglich verpflichten, nach Beendigung des Studiums für zehn Jahre eine Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin in einer Region in Sachsen-Anhalt aufzunehmen, die unterversorgt ist, wo Unterversorgung droht oder für die ein besonderer lokaler Versorgungsbedarf festgestellt worden ist.
Wird der Vertrag nicht eingehalten, droht eine Vertragsstrafe von bis zu 250 000 €. Die Studienplätze werden als Vorabquote aus den rund 400 Studienplätzen der beiden Universitäten Halle und Magdeburg herausgenommen. Dieses Verfahren wird so auch für den Sanitätsoffiziersdienst der Bundeswehr angewandt.
Die von den Ländern gegründete Stiftung für Hochschulzulassung ist für die Vergabe von Studienplätzen insgesamt zuständig. Sie kann aber die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber weder bei der Bundeswehr noch für unsere Landarztquote übernehmen.
Das heißt, dass durch eine geeignete Stelle das Auswahlverfahren durchgeführt und der Stiftung bis spätestens Ende Juli eines laufenden Jahres eine Namensliste der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber übergeben werden muss. Die Stiftung erlässt dann die jeweiligen Zulassungsbescheide.
Die Bundeswehr macht dieses Auswahlverfahren selbst. Für unsere Landarztquote wird diese Aufgabe die Kassenärztliche Vereinigung SachsenAnhalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernehmen. Die Auswahl der Studierenden wird über die Kassenärztliche Vereinigung laufen. Das sieht der Gesetzentwurf auch so vor.
Dazu eine Anmerkung. Auf Anregung von Bayern, das selbst eine Landarztquote plant, war im Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz auf Bundesebene die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen beim Auswahlverfahren und den danach folgenden administrativen Aufgaben vorgesehen worden. Diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, sodass nur die Beteiligung an der Begleitung der Umsetzung des Verfahrens verpflichtend für die Kassenärztlichen Vereinigungen sein soll. Das ist am 14. März 2019 durch den Bundestag beschlossen worden, also nach unserer zweiten Kabinettsbefassung.
In Sachsen-Anhalt wird auch das Auswahlverfahren mit dem Gesetzentwurf auf die Kassenärztliche Vereinigung übertragen. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber bleibt eine freiwillige Aufgabe, die die Kassenärztliche Vereinigung nach Zustimmung durch die Aufsicht übernehmen kann. Diesen Weg gehen wir.
Soweit bei der Diskussion um die Landarztquote kritisiert wird, man solle lieber andere, kurzfristiger wirkende Maßnahmen umsetzen, möchte ich nochmals darauf verweisen, dass die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt bereits ein Bündel von Maßnahmen ergriffen haben.
Wäre das nicht so, hätten wir auch gar nicht in den Grundrechtsbereich der Studierenden und der Universitäten eingreifen dürfen. Schneller als zum Wintersemester 2020/2021 können wir nicht starten. Das hat zum einen haushalterische Gründe; zum anderen müssen bei der Kassenärztlichen Vereinigung erst die entsprechenden Strukturen für die Auswahl und die Umsetzung der administrativen Aufgaben geschaffen werden.
Da wir mangels objektiver Kriterien keine persönlichen Auswahlgespräche führen werden, muss der entsprechende Studierfähigkeitstest um ein weiteres Modul für die Geeignetheit der Bewerberinnen und Bewerber für das Berufsbild der Landärzte erweitert werden. Auch das dauert seine Zeit.