Deswegen zusammengefasst ein paar kleine Punkte. Die Zeit bleibt natürlich nicht stehen. Deswegen bedarf es auch im Bereich des Krankenhausgesetzes Änderungen. Wieso, weshalb, warum? - Darüber haben wir uns im Ausschuss, wie Sie schon richtig sagten, umfassend verständigt. Die entsprechenden Änderungen, auf die wir uns verständigt haben, fließen jetzt wunderbar in den Gesetzentwurf ein.
Mit dem Gesetz werden unter anderem Vorkehrungen für die Verwendung von Patientendaten zur Forschung und zur Qualitätssicherung getroffen. Das ist gut und richtig so. Parallel dazu geschieht das aber mit der größtmöglichen Vorsicht bezüglich der Datenschutzgrundlagen. Auch das ist richtig.
Wichtig ist weiterhin die Weiterentwicklung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen. Auch die Bildung regionaler Krankenhausverbünde ist ein wichtiger Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Auch das ist ganz richtig.
Hinsichtlich des Rettungsdienstgesetzes hingegen bleiben Bedenken gegen die Einführung einer Verordnungsermächtigung zur Datenverarbeitung.
Wie es bereits zu unserem Änderungsantrag verlesen wurde, haben wir als AfD im Ausschuss kritisiert, dass es aktuell keine Mindestanforderungen für die Besetzung eines Rettungswagens gibt. Das heißt, darin kann ein Taxifahrer setzen, wie auch immer; rechtlich ist das nicht definiert. Auch wenn es bisher keinen Fall gegeben hat, der diese Regelung notwendig machen würde, ist es unserer Meinung nach besser, vorsorglich zu handeln und genau diese Mindestanforderungen zu definieren, um zukünftig Rechtssicherheit zu haben.
Liebe Kollegen! Alles in allem ist der Gesetzentwurf wegen der vielen notwendigen Vorteile unsererseits nicht abzulehnen. Aufgrund der detaillierten Punkte, die noch offen sind und die ich eben verlesen hab,e sowie aufgrund der Bedenken werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf allerdings der Stimme enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat uns in den vergangenen Monaten, insbesondere seit dem Jahreswechsel, intensiv beschäftigt. Ich erinnere an dieser Stelle an eine mehrstündige Anhörung, die wir im Plenarsaal durchgeführt haben und die deutlich gemacht hat, dass auch dieser Gesetzentwurf einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen darstellt. Aus der Sicht meiner Fraktion stellt er einen tragfähigen Kompromiss dar.
Über die Grundzüge des Gesetzesvorschlages habe ich mich bereits im Rahmen der Einbringung geäußert. Ich darf aber noch einiges klarstellen, bevor ich mich mit den Änderungen auseinandersetze, die seit der Einbringung vorgenommen worden sind.
Wir als CDU-Landtagsfraktion stehen grundsätzlich zum Erhalt aller 48 Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt, sind aber für eine Profilierung einzelner Standorte und eine Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern offen bzw. sehen sie auch als notwendig an.
Auch bekennen wir uns klar zur Trägervielfalt, also zu einer Krankenhauslandschaft, die aus Landeskrankenhäusern und kommunalen Krankenhäusern sowie aus Krankenhäusern besteht, die sich in freigemeinnütziger oder auch in privater Trägerschaft befinden.
Ein Schwerpunkt der Änderungen war die genaue Bestimmung der Verfahren und der Aufgaben des Patientenfürsprechers. An dieser Stelle möchte ich meinem Fraktionskollegen Bernhard Bönisch danken, der sich wirklich sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Ich denke, wir
Bezüglich der Übernahme der Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses haben wir eine Sollbestimmung gewählt, nicht nur weil für unterschiedliche Gebiete entsprechende Empfehlungen noch fehlen, sondern auch weil die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fachwelt durchaus nicht unumstritten ist.
Die wissenschaftliche Auswertung von Krankenhausdaten wird unter Wahrung des Datenschutzes sichergestellt.
Wir stärken die Rolle des Notfallsanitäters, indem wir es dem ärztlichen Leiter ermöglichen, entsprechende Kompetenzen im Fall der Fälle zu übertragen, zu denen die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung auch befähigt sind.
Die Neuregelungen bieten Sicherheit für alle Beteiligten, auch im Schadensfall. Wir gehen davon aus, dass sich die Krankenkassen an den Kosten für die rechtlich vorgeschriebene regelmäßige Fortbildung der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter im Sinne ihrer Kunden beteiligen.
Neu aufgenommen wurde das Ziel der Wirtschaftlichkeit bei Lufttransport, und ausdrücklich nur dafür. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wenn Patienten über entsprechend ausgestattete und qualifizierte Krankenhäuser hinweggeflogen werden, um in anderen Krankenhäusern, wo auch immer, behandelt zu werden.
Schlussendlich werden die stationären Häuser auch verpflichtet, ihre verfügbaren Behandlungskapazitäten zu melden, damit im Notfall vom Rettungsmittel sofort das Krankenhaus angesteuert werden kann, welches die Notfallpatienten dann auch adäquat versorgen kann.
Meine Rede möchte ich mit einem großen Dank an alle Beschäftigten in den Krankenhäusern und Rettungsdiensten des Landes Sachsen-Anhalt schließen, ohne deren Einsatz und Engagement die Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt undenkbar wäre.
Danke. Ich sehe keine Fragen. - Einmal ein kurzer Hinweis an die Technik: Irgendwas klappert hier und Herr Krull war nicht schuld.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gilt heute, die Frage zu beantworten, ob das vorliegende Gesetz die Ansprüche erfüllt, die wir bei der Einbringung des Gesetzes durch die Landesregierung formuliert haben.
Unbestritten sind im Verlauf der Beratung über dieses Gesetz Änderungen vorgenommen worden. Ein klein wenig Verbindlichkeit ist eingezogen, so zum Beispiel in § 3 des Krankenhausgesetzes, der sich mit den Rahmenvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses beschäftigt, weil aus dem Wort „können“ das Wort „sollen“ geworden ist.
Auch die Änderungen, die der § 15 - Patientenfürsprecher - erfahren hat, bieten eine gute Grundlage für die Einrichtung dieser wichtigen Schnittstelle zwischen Krankenhaus und Patient sowie dessen Angehörigen.
Auch die Antwort auf den Einzug der technischen Entwicklungen im Bereich Gesundheit, die einen schnelleren, sicheren und gezielteren Datentransfer zwischen den Akteuren innerhalb der notwendigen Behandlungskette gewährleisten muss, ist richtig und wichtig.
Dennoch sind wir nicht zufrieden und das möchte ich an drei Stellen einmal kurz skizzieren. Wir haben beantragt, die Anwendung der Behandlungspfade und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst sowie die Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zur verbindlichen Arbeitsgrundlage zu erklären. Dies würde den noch immer nicht durch den Bundesgesetzgeber geregelten offenen Fragen der Delegation bzw. Substitution von ärztlichen Aufgaben an die höchst ausgebildeten Notfallsanitäter die Spitze nehmen und helfen, bestehende Unsicherheiten abzubauen. Aber die Koalitionsfraktionen haben sich lediglich auf das Delegieren von heilkundlichen Maßnahmen verständigen können.
An dieser Stelle hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geraten, das Wörtchen „auch“ zu streichen. Die Regelungsnotwendigkeit ist also erkannt worden. Uns fehlt das Verständnis dafür, dass sich die Koalitionsfraktionen gegen unseren Vorschlag, der die gängige Begrifflichkeit aufgreift, so sträuben.
Das zweite Beispiel betrifft die Änderung in Artikel 2, speziell § 30. Hier stellt sich die Frage, warum nur im Rahmen des Einsatzes von Luftrettungsmitteln die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit betont werden muss. Muss die
ser Grundsatz nicht auch für den bodengebundenen bzw. für den Wasser- und Bergrettungsdienst gelten? - Auch dies hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beanstandet. Aber: großes Fragezeichen.
Unser drittes Beispiel betrifft den personellen Einsatz von Personen, die die Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen haben und nach dem geltenden Recht quasi den Fahrdienst für den Notarzt im Notarzteinsatzfahrzeug im Rendezvous-System ableisten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entziehen Sie ihnen nun die Arbeitsgrundlage. Auch soll nun der hoch ausgebildete Notfallsanitäter zum Einsatz kommen. Was wird also aus den Rettungssanitätern? Was wird aus den Rettungsassistenten? - Auch dieser Widerspruch ist nicht selbsterklärend.
Unter anderem aus diesen genannten Gründen werden wir uns bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine Bitte. Offensichtlich haben wir ein Problem mit der Mikrofonanlage. Es wird noch schwieriger, dem Redner zu folgen, wenn es zwischendurch Gespräche gibt. Das ist jetzt keine Gereiztheit von mir, sondern einfach die Bitte, das jetzt, wenn es irgendwie geht, vollständig zu unterlassen. Ansonsten bekommen wir die Ausführungen nicht richtig mit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Auch für das Krankenhausgesetz gilt: Es kam ein gutes Gesetz in den Landtag, aber ein noch besseres Gesetz - mit Verlaub - verlässt den Landtag wieder. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf setzt noch eindeutiger auf eine Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung.
Die Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen die Grundlage der Rahmenplanung werden. Vorher konnten sie als Grundlage dienen. Etwa die Kassen hätten gern eine noch stärkere Formulierung gehabt. Auch ich persönlich hätte das gern gesehen. Aber das Wesen eines guten Kompromisses ist, dass er
durchsetzbar ist. Das haben wir hier genauso praktiziert. Ich denke, die jetzige Sollregelung wahrt einerseits die Hoheit des Landes in Sachen Krankenhausplanung und verweist andererseits klar auf das Anliegen, die Krankenhausplanung qualitätsbasiert zu entwickeln.
Mit diesem Gesetz rückt unser Land an die Spitze der Länder in Sachen Patientenfürsprecher. Wir schaffen landesweit Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in den Krankenhäusern mit klaren Kompetenzen, klaren Befugnissen und klaren Regeln. Nur wenige andere Länder gehen dabei so stringent vor, wie wir es jetzt tun. Bei diesem Punkt kann man sehen, was herauskommen kann, wenn Kenia produktiv zusammenarbeitet.