Protocol of the Session on February 28, 2019

aufmerksam zugehört. Sie haben viel erzählt, was man da alles machen kann, aber eine klare Position der CDU-Fraktion konnte ich nicht hören. Am Ende geht es darum: Hier liegt ein Paritätsgesetz auf dem Tisch, in Anlehnung an das Modell aus Brandenburg. Die Frage, die sich mir stellt und die sich sicherlich auch viele Wähler stellen, ist: Wollen Sie ein solches Gesetz oder wollen Sie es nicht? Können Sie das bitte beantworten?

Das kann ich Ihnen, Herr Roi, ganz klar beantworten: Ein Gesetz vergleichbar dem in Brandenburg wollen wir nicht, weil wir da diese Bedenken haben, die ich, glaube ich, relativ deutlich geäußert habe. Man kann sich doch vieles vorstellen. Es kann doch vieles bei der Debatte in diesem Wahlrechtsforum zutage treten.

Wir als CDU können uns vorstellen: Wir machen in jedem Wahlkreis ein Mann und eine Frau und verzichten gänzlich auf die Landeslisten. Dann haben wir auch keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Dann bläht sich der Landtag nicht mehr auf.

All das sind Dinge, über die man in diesem Rahmen diskutieren kann. Dafür sind wir sehr offen.

(Beifall bei der CDU - Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)

Dann sind wir jetzt aber doch am Ende dieses Redebeitrages. Ich frage noch einmal, ob ich irgendwelche - - Nein, nicht. Alles klar, Herr Kolze. - Dann kommen wir zum Ende der Debatte. Und zum Ende der Debatte kommen wir mit der Einbringerin Frau von Angern. Sie hat nämlich jetzt das Wort.

Nach den Redebeiträgen der Fraktionen möchte ich zunächst feststellen, dass ich froh bin, dass zumindest vier von fünf Fraktionen unseren Gesetzentwurf gelesen und verstanden haben und ausdrücklich festgestellt haben, dass es nicht der Brandenburger Gesetzentwurf ist, den wir abgeschrieben haben, sondern dass wir hier etwas Weitreichenderes vorgelegt haben, etwas Weitreichenderes auch zur Diskussion steht.

Wir haben uns auch sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, was bei einer entsprechenden Gerichtsentscheidung verfassungsrechtlich Bestand haben könnte. Ich denke, alle warten gespannt auf eine der ersten Entscheidungen zu einem bestehenden Gesetz.

Frau Ministerin, Ihre Rede heute war alles andere als konstruktiv. All Ihre juristische intellektuelle

Kraft haben Sie in Bedenken gesteckt, das bedaure ich ausdrücklich.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sage Ihnen auch - das verstehen jetzt wenige im Raum, aber Sie werden es verstehen -: Ich verstehe nicht, warum Sie meinen, ein Gutachten von zwei Studentinnen einer Universität sei nichts wert, warum Sie das überhaupt nötig haben. Sie wissen, dass es Verfassungsrechtlerinnen gibt - wie Frau Prof. Dr. Laskowski -, die die gleiche Auffassung vertreten. Von daher bitte ich Sie ausdrücklich, sich zukünftig nicht mehr despektierlich über diese beiden Studentinnen auszulassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich hätte mir heute gewünscht, die für Gleichstellung zuständige Ministerin an unserer Seite zu wissen, sie zumindest bei der Zielerreichung an der Seite zu wissen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir heute hier tatsächlich konstruktive, auch rechtliche Vorschläge von Ihnen bekommen hätten.

Sie meinen sogar, uns erklären zu müssen, dass Sachsen-Anhalt hier im Landtag durch 43 Regionen vertreten sein muss. Es gibt in SachsenAnhalt keine 43 Regionen. Das ist irgendwann einmal festgeschrieben worden. Ich weiß gar nicht, ob wir uns überhaupt darauf einigen könnten, wie viele Regionen es in Sachsen-Anhalt gibt.

Lassen Sie uns bitte gemeinsam über unseren Vorschlag der 22 Wahlkreise diskutieren. Wir haben uns dazu einen Kopf gemacht und wir haben auch gute Vorschläge dazu, warum Wähler und Wählerinnen das auch verstehen und annehmen könnten.

Nach Ihrer Wortmeldung erscheint mir der Ausgang des geplanten Wahlrechtsforums absehbar. Doch, meine Damen und Herren, darauf kommt es jetzt nicht mehr an. Sie alle haben geäußert, dass Sie der Überweisung des Gesetzentwurfs zustimmen. Das heißt, das Parlament ist ab jetzt gefragt, das Parlament ist jetzt in der Verpflichtung.

Ich habe mich in diesem Jahr und auch schon im letzten Jahr sehr intensiv mit den Debatten rund um die Einführung des Frauenwahlrechts beschäftigt. Wer da so manche Debattenbeiträge der Herren gelesen hat, der konnte sehen, welchen Widerstand es damals gegen dieses Vorhaben gab, wie Frauen lächerlich gemacht wurden, wie der Untergang des Abendlandes vorhergesagt worden ist. Insofern sage ich: Die Debatte heute hat mir keine Angst gemacht. Ich bin mir ganz sicher: Es wird eine Parité-Gesetzgebung in diesem Land geben. Darüber, wann das stattfindet, wird wahrscheinlich nur noch die CDU ent

scheiden; denn alle anderen haben deutlich gemacht, dass sie klar dafür stehen.

Ich denke, dass die Wortmeldungen der Frauenunion und auch die des Kollegen Kolze heute sehr deutlich gemacht haben, dass wir da gemeinsam in die richtige Richtung gehen wollen. Lassen Sie uns darüber streiten, was der klügste und der beste Weg und was natürlich der verfassungsgemäße Weg wäre. - Danke.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Dann sind wir jetzt am Ende der Debatte angelangt. Ich habe jetzt mehrfach den Wunsch gehört, den vorliegenden Gesetzentwurf in den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich habe keine weiteren Überweisungswünsche gehört.

(Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen, SPD: In den Innenausschuss!)

- Frau Kolb-Janssen, in den Innenausschuss?

(Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen, SPD, nickt)

- Okay, Innenausschuss.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Recht und Verfassung!)

- Ja, der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung war klar und den Innenausschuss hat Frau Kolb-Janssen vorgeschlagen.

Dann frage ich: Gibt es vielleicht darüber Einigkeit, dass dieser Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Innenausschuss überwiesen wird?

(Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)

Da sehe ich jetzt zumindest keinen, der sich dagegen zu Wort meldet. Deswegen lasse ich darüber so abstimmen. Wer für diese Art der Überweisung des Gesetzentwurfs ist, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Innenausschuss, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Fraktion AfD und ein Abgeordneter aus der CDUFraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf in dieser Art und Weise überwiesen worden.

Wir schließen damit den Tagesordnungspunkt und ich mache jetzt noch zwei Bemerkungen. Erstens. Die fachpolitischen Sprecher der Enquete-Kommission Gesundheit treffen sich zu Beginn der Mittagspause im Raum C1 25. Dies wird gleich sein.

Meine zweite Bemerkung. Eigentlich wollten wir den Prioritätenblock wirklich als Block behandeln.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind 50 Minuten über unsere geplante Zeit,

(Siegfried Borgwardt, CDU: Sehr gut!)

inklusive unseres Biorhythmus. Im Interesse einer vernünftigen Behandlung des nächsten Antrages setze ich jetzt eine Mittagspause bis 14:30 Uhr an.

(Beifall)

Unterbrechung: 13:32 Uhr.

Wiederbeginn: 14:32 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es nunmehr 14:32 Uhr, und ich würde Sie bitten, Platz zu nehmen. Diejenigen, die noch nicht hier sind, dürften auch langsam wieder den Plenarsaal betreten. - Gut. Dann können wir wieder in die Tagesordnung einsteigen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5

Beratung

Akademisierung des Hebammenberufs auf den Weg bringen. Finanzierung sichern.

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drs. 7/3976

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4018

Einbringerin für die Koalition ist die Abg. Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir rufen heute als KeniaKoalition ein Thema auf, das wir als GRÜNE seit Jahren intensiv begleiten und bei dem wir bereits erste Erfolge erzielen konnten.

(Zuruf von der LINKEN: Aha!)

Die Geburt ist der Beginn allen menschlichen Lebens und damit von höchster politischer Bedeutung. Ein Erfolg: In Sachsen-Anhalt ist der hebammengeführte Kreißsaal nun auch Realität. Mit dem aktuellen Haushalt wird dieses Vorhaben erstmals im Land realisiert. Damit ist die klare Aussage verbunden: Für die Geburt ist die Hebamme zuständig. Ärztinnen und Ärzte werden nur bei Komplikationen hinzugerufen. Wie der Name klar sagt, liegt die Leitung eines Hebammenkreißsaals in Händen der Hebamme. Damit sind auch eine Stärkung der Profession der Hebamme und ein Kompetenzzuwachs verbunden.