Die Möglichkeit der Gemeinden, einen Tourismusbeitrag von selbständigen Personen und Unternehmen zu erheben, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile entstehen, soll auf staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte beschränkt werden. Dabei liegt es weiterhin im Ermessen der betroffenen Gemeinden, den Tourismusbeitrag zu erheben; denn es kann nicht sein, dass die kommunalen Aufsichtsbehörden sowohl den Gäste- als auch den Tourismusbeitrag dafür nutzen, um Defizite in den kommunalen Haushalten auszugleichen.
Im Namen der einbringenden Fraktionen bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Krull. - Wir kommen nunmehr zum letzten Debattenredner zu diesem Tagesordnungspunkt. Es wird für die SPD-Fraktion der Abg. Herr Hövelmann sein. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Zu den technischen Regelungsinhalten des Gesetzentwurfes ist, glaube ich, ausreichend ausgeführt worden. Ich will auf zwei, drei aus der Sicht der SPDFraktion besonders wichtige Dinge hinweisen.
Verehrte Frau Kollegin Eisenreich, Sie haben uns dafür kritisiert, dass wir Artikel 1 vorschlagen. Gestatten Sie mir etwas zu zitieren:
„Landkreise und Gemeinden können zur Deckung ihres Aufwandes für die erforderliche Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtung und die Gemeinden für Verkehrsanlagen (Stra- ßen, Wege, Plätze) von den Beitragspflichtigen im Sinne des Absatzes 8 Beiträge erheben, soweit der Aufwand nicht durch Gebühren gedeckt ist.“
Ich habe aus einem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3679 vom 9. Dezember 2014 zitiert. Das heißt, Sie wollten genau das, was wir jetzt wollen. Wenn Sie uns dafür kritisiert hätten, dass wir es damals nicht gemacht haben und erst jetzt darauf kommen, das hätte ich verstanden. Dass Sie uns aber dafür kritisieren, dass wir das machen, was Sie eigentlich schon wollten, das verstehe ich jedenfalls nicht ganz. Das kann man aber unter Politik abhaken.
Wir haben bei dem Thema der Beiträge im touristischen Bereich ausdrücklich Wert darauf gelegt, dass wir nicht in die kommunalaufsichtliche Falle tappen.
„Bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung liegt es grundsätzlich in der Entscheidung der betroffenen Gemeinde, welche der ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen sie zur Haushaltskonsolidierung ergreifen will, und nicht in der der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde. Dieser“
„ist es grundsätzlich nicht gestattet, speziell die Erhebung des Gästebeitrags von der zur Haushaltskonsolidierung verpflichteten Gemeinde einzufordern.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen damit ausdrücklich sicherstellen, dass dies kommunale Selbstverwaltungsentscheidung bleibt und nicht Aufsichtsentscheidung.
Erstens. Es ist bisweilen etwas peinlich, wie lange wir in der Koalition - das sage ich auch selbstkritisch - zur Meinungsbildung gebraucht haben. Jeder von uns weiß, wie akut die Diskussion zum Beispiel über die Bettensteuer in Wittenberg seit Monaten ist und dass man dort auf unsere Entscheidung, auf das Ende unseres Prozesses händeringend wartet. Insofern ist damit auch ein wenig Entschuldigung verbunden.
Zweitens. Zu den Ausbaubeiträgen will ich sagen, das ist der Beginn einer weiteren Diskussion über Ausbaubeiträge, an deren Ende jedenfalls nach Überzeugung meiner Fraktion nur die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stehen kann und stehen wird. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Hövelmann. Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Wir steigen nunmehr in das Abstimmungsverfahren zum Gesetzentwurf in der Drs. 7/3491 ein.
Nur noch einmal zum Verständnis: Ich habe vernommen, der Gesetzentwurf soll an die Ausschüsse überwiesen werden, zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport
- Das ist so korrekt. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer der Überweisung an die genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen?
die Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir steigen in den nächsten Tagesordnungspunkt ein.
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung umfasst zwei wesentliche Änderungen. Zum einen wollen wir in § 8b des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt eine Regelung einfügen, die eine Zuwendung von bis zu 20 Millionen € jährlich für Investitionen in den straßengebundenen ÖPNV vorsieht. Damit soll vor allem die Kofinanzierung des GVFG-Bundesprogramms sichergestellt werden.
Ich begrüße es, dass der Bund angekündigt hat, dieses Programm auf ein Gesamtvolumen von 1 Milliarde € aufzustocken und auch über das Jahr 2025 hinaus fortzusetzen. Wir sollten dieses Bundesprogramm dann auch kofinanzieren.
Dabei bleibt aber noch genügend finanzieller Spielraum, um auch Maßnahmen in der Fläche zu finanzieren. Ich nenne nur beispielhaft das Thema Barrierefreiheit.
Diese Finanzierungsregelung deckt Sonderbedarfe außerhalb des Verteilungsschlüssels in § 8 des ÖPNV-Gesetzes ab. Die Zuwendung stellt die Nachfolge des ÖPNV-Anteils an den Ende 2019 auslaufenden Entflechtungsmitteln dar und wird ab dem Jahr 2020 aus dem erhöhten Umsatzsteueraufkommen des Landes finanziert. Das Geld wird über das ÖPNV-Investitionsprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr ausgereicht werden.
Zum anderen wollen wir mit der Änderung des § 9 die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs dauerhaft aus Landesmitteln des allgemeinen Finanzvermögens im Gesetz verankern.
Mal aus Regionalisierungsmitteln bezahlt werden. Ab dem Jahr 2020 werden die Regionalisierungsmittel zwingend zur Finanzierung der Verkehrsverträge und des Investitionsprogramms im Schienenpersonennahverkehr benötigt. Für den Ausbildungsverkehr müssen dann entsprechende Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. Das ist die Umsetzung eines wichtigen Vorhabens aus unserem Koalitionsvertrag.
Beide Regelungen sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten und somit erstmals mit dem Haushalt 2020/2021 Wirkung entfalten.
Mit diesen Regeln sichern wir langfristig zwei wesentliche Säulen der ÖPNV-Finanzierung. Damit schaffen wir finanzielle Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Aufgabenträger, also die Landkreise und kreisfreien Städte.
Wir tragen damit auch zu einer guten Zukunft des ÖPNV sowohl in den Landkreisen als auch in den kreisfreien Städten bei. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen.
Da es sich bei der Finanzierung des Ausbildungsverkehrs um eine Angelegenheit von gesamtgesellschaftlicher Tragweite handelt, ist eine Befassung der Ausschüsse für Wirtschaft, für Soziales und für Bildung zu empfehlen, natürlich auch des Ausschusses für Finanzen. Federführend soll der Gesetzentwurf im Verkehrsausschuss behandelt werden.
Vielen Dank, Herr Minister Webel. Ich sehe keine Fragen. - Somit können wir in die vereinbarte Fünfminutendebatte einsteigen. Der erste Redner wird für die AfD-Fraktion Herr Büttner sein. Sie haben das Wort, Herr Abg. Büttner.