Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. - Werte Kollegen des Hohen Hauses! Bürgernahes Waffenrecht für Sportschützen, das fordert die AfD.
„Es gilt: Der Zugang zu Waffen muss deutlich erschwert werden, daher halte ich verschärfte Kontrollen von Sportschützen und Jägern, die Waffen privat aufbewahren, sowie eine Verschärfung der Anforderungen an die private Aufbewahrung für sinnvoll.“
Diese Zitate machen ganz deutlich, was für eine Schikane oder eine Drangsalierung mittlerweile im Waffenrecht die Regel geworden ist.
Aus roten und grünen Ecken kommt in einer Tour der Angriff auf uns Sportschützen, und die CDU schaut leider nur zu. Die Kollegen von der CDU leisten da keinen Widerstand gegen steigende Willkür, die gegen uns Sportschützen gerichtet ist - eine Willkür, die nur das Ziel hat, den letzten Interessenten aus diesem Hobby zu vergraulen, das Hobby zu beschneiden, die letzte Schießstätte zu schließen und extrem hohe und teure Auflagenhürden einzubauen und zu schaffen, die irgendwann das Hobby unerschwinglich machen.
Sie werden heute noch garantiert als Gegenbeispiel - denke ich mal, wenn jemand von dieser Fraktion dran ist, da drüben - zum Beispiel den Amoklauf von Erfurt bringen. Aber dazu noch ein Wort von mir, liebe Kollegen der anderen Fraktionen. Der Täter damals, Robert S., war leidenschaftlicher eSport-Zocker von hirnlosen Ballerspielen wie Counterstrike.
Sie haben selber in den zurückliegenden Sitzungen ein Lob und Minnelied auf eSport gesungen und mittlerweile wird so etwas auch mit Landesmitteln gefördert. Ich glaube, Herr Krull und Herr Szarata waren damals auch die Redner zum eSport. Diese Computerballerei fördert keine Nachwuchskader im Schießsport, sondern nur tickende Zeitbomben an den Computerbildschirmen.
Die eigentliche Gefahr geht nicht von den etwa 120 000 legalen Waffen für uns in Sachsen-Anhalt aus - die Zeitung hat von 119 145 Waffen in Sachsen-Anhalt geschrieben -, sondern von dem bundesweit etwa geschätzten 20 Millionen illegalen Waffen. Ich möchte auch nicht wissen, wie viele Kalaschnikows als sogenannte Kriegswaffen illegal im Umlauf sind. Sie hetzen hier gegen die Schützen.
„Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und der moralischen Gesundheit einer Staatsführung … und der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwal
tungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung, der stets Misstrauen entgegengebracht wird.“
Genau deshalb setzt sich die AfD dafür ein, dass der unbescholtene Bürger und Sportschütze nicht einer staatlichen Willkür ausgesetzt wird. Der bewaffnete Gewalttäter muss die konsequente Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen und nicht der loyale Sportschütze.
Ihr sogenannter Alternativantrag, liebe Koalition, schafft keine Entbürokratisierung - ich habe ihn mir angeschaut -, er schreibt nur mit leeren Floskeln die bestehende Willkürreglementierung
schön. Er verkauft die bisherige Gängelei als diskriminierungsfreie Hobbyausübung. Nichts wird durch ihn für die Schützen besser gemacht.
Er ist der witzige Schulterschluss im Waffenrecht zwischen CDU, SPD und GRÜNEN und zum Verschaukeln der Schützen geeignet. Ihr Koalitionsalternativantrag ist nur ein Täuscherantrag. Sie schreiben, dass die 2/3-Beschränkung auf Kurz- und Langwaffen aufgeteilt ausreichend ist, gestehen aber selber in Ihrem eigenen Antrag ein, dass bis zu fünf Pistolendisziplinen geschossen werden können und dafür diese Regelung nicht ausreicht. Wer weitere Schusswaffen haben möchte, der soll nach Ihrem Antrag das altbekannte Bürokratieprozedere weiterhin durchlaufen, wie wir es bis jetzt haben.
Noch einmal für Sie, falls Sie unseren Antrag nicht begriffen haben: Uns geht es nicht um noch weitere Waffen im Grundkontingent - um Ihre Worte zu gebrauchen -, sondern wir möchten im Sinne der Schützen die bisherige 2/3-Grundkontingent
regelung einfach nur mit mehr Flexibilität und weniger Bürokratie ausstatten. Das ist unser Vorstoß.
Hinzu kommt noch, dass der Innenminister - er ist selber Jagdscheininhaber und müsste dafür eigentlich Verständnis haben - bisher noch keine Rechtsverordnung für Sachsen-Anhalt erlassen hat, um bürgerfreundliche Regelungen für unsere Sportschützen im Land zu treffen.
Jede untere Waffenbehörde entscheidet in Sachsen-Anhalt nach Belieben unterschiedlich. Da können Sie von Kreis zu Kreis fahren und herumfragen. Das ist wie Fürstentumdenken vor 1871. Der im Verein organisierte Sportschütze darf sich gegenwärtig zwei Kurzwaffen und drei Langwaffen kaufen. Für alles Weitere braucht er bürokratische und umständliche Verfahren.
Es gibt genügend Sportschützen - ich habe selber herumgefragt -, die haben nur einen Trainingsbezug zum Beispiel zu Gewehren und andere wieder nur zu Pistolen. Sie können also niemandem plausibel erklären, warum sich der Kurzwaffenschütze nur zwei Pistolen kaufen darf und dazu drei Gewehre, wenn er gar keine Gewehre besitzen möchte.
Weiter können Sie die Mitarbeiter der Waffenbehörden fragen, die können das übrigens auch niemandem erklären und sehen dort nur eine sinnfreie Regelung. Fragen Sie mal an der Basis nach und erkundigen Sie sich bei den Mitarbeitern der unteren Waffenbehörden.
Die fassen sich da auch nur an den Kopf und sagen: Verstehe ich auch nicht. Zwei Kurzwaffen und drei Langwaffen. Haben Sie, liebe Kollegen,
die hier immer so arrogant tun, sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, dass niemand auf die Idee kommen würde, einem Skilangläufer vorzuschreiben, dass er sich nur zwei Paar Langlaufski und drei Paar Weitsprung- oder Abfahrtski kaufen dürfe oder einen Schlitten? Oder dass der Radsportler sich neben zwei Rennrädern noch drei Motorräder zulegen darf und nicht das dritte Rennsportrad für sein Training? Oder der Spediteur, der sagt: „Ich hätte gerne fünf Lkw“, der sich nur zwei Lkw kaufen darf und dazu noch drei Busse nehmen muss? - Das können Sie keinem erklären.
Diese bisherige starre Zwei-plus-drei-Regelung ist völlig weltfremd und überflüssig. Schlafen Sie einmal darüber und denken Sie über meine Worte nach. Sie geben es selber in Ihrem Alternativantrag zu. Wenn man fünf Disziplinen schießen will, geht diese Regelung gar nicht.
Wo ist also das Problem, wenn man sich zum Beispiel als Pistolenschütze neben zwei beispielsweise Neun-Millimeter-Pistolen für Trainingszwecke noch eine 22er-Kleinkaliberpistole zulegt, zum Beispiel wegen der preiswerten Trainingsmunition? Oder der Nächste möchte nach seiner Neun-Millimeter-Waffe noch eine 45erACP-Kaliber oder einen Revolver kaufen. Ich rede jetzt nicht von Einsteckläufen. Das können wir lassen. Damit wäre die Regelung von bis zu fünf Waffen nicht einmal im Grundkontingent überschritten, sondern es wäre nur mehr Flexibilität drin.
Sie würden sich dabei politisch nicht einmal einen Zacken aus der Krone brechen, wenn Sie über Ihren Schatten springen würden. Aber das wissen Sie selber, das brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Das wird wieder nur ins Lächerliche gezogen.
Bei den Langwaffen wäre das analog zu betrachten. Ich kenne genügend Gewehrschützen, die keinen Bezug zur Pistole haben und gar keine Pistole oder eine Revolver wollen und sich alternativ lieber noch eine Büchse oder Flinte dazukaufen würden.
Jetzt hoffe ich aber auch, dass Sie nicht die Flucht nach vorn antreten mit der fadenscheinigen Begründung, das hier wäre Bundesrecht und EURegeln wären da drin und Sie hätten deshalb als Land Sachsen-Anhalt keine Zuständigkeit.