Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Rede heute mit einem Zitat beginnen: Idem ius omnibus. Das heißt übersetzt so viel wie: Gleiches Recht für alle.
Dieses gleiche Recht, meine Damen und Herren, wollen wir mit unserem Antrag „Vermögen von Asylbewerbern konsequent feststellen“ in der Drs. 7/3376 in Sachsen-Anhalt einfordern.
Denn wir als AfD-Fraktion stehen für soziale Gerechtigkeit ein und nicht für soziale Ungerechtigkeit. In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport anzuordnen, die Asylbewerber bei der Erstaufnahme systematisch zum vorhandenen Vermögen zu befragen, diese Befragung in jährlichem Turnus zu wiederholen und in der Regel direkt beim Erstkontakt in der Erstaufnahmeeinrichtung eine Durchsuchung des Asylbewerbers durch Polizeivollzugsbeamte vorzunehmen.
Warum haben wir diesen Antrag heute eingebracht? - Normalerweise müsste man doch denken, dass dies üblicherweise gemacht wird, da es geltendes Recht ist. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz müssen die leis
tungsberechtigten Asylbewerber Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, vor dem Erhalt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufbrauchen.
Ja, falsch gedacht! Sachsen-Anhalt bildet da wohl eine Ausnahme. Aber warum? - Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat es zutage gebracht.
In Sachsen-Anhalt werden derzeit keine Maßnahmen durchgeführt, um das Vorhandensein von Barmitteln bei Asylbewerbern festzustellen. Die Leistungsbehörde reagiert und ermittelt erst dann, wenn sie anlassbezogene Kenntnisse von Barmitteln hat.
Das deutsche Asylrecht hat sich im Laufe der Jahrzehnte vom Recht auf Asyl, also dem Schutz vor politischer Verfolgung auf Zeit, zu einem sogenannten Asylbewerberrecht entwickelt. Nach geltendem deutschen Asylverfahrensrecht ist mit jeder Antragstellung eine sogenannte Gestattung des Aufenthaltes verbunden. Das soll die rechtsstaatlich einwandfreie Durchführung des Asylverfahrens im Inland ermöglichen.
Die beklagenswerte - angesichts der Zahl der anstehenden Fälle aber unvermeidbare - Dauer dieser Verfahren, die mit der vorläufigen Gestattung bereits verbundene soziale Gewährung von Leistungen, aber auch der Umstand, dass selbst nach zeitaufwendig durchgeführten Prüfungen und Antragsablehnungen selten eine wirkliche Ausreise oder gar eine Abschiebung erfolgt und auch nicht erfolgen wird, wird mit finanziellen Mitteln des Steuerzahlers bewältigt, um den anscheinend mittellosen Asylbewerber zu alimentieren, anscheinend deswegen, weil sie nicht einmal bei der Ankunft in unserem Land befragt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das kann ja wohl nicht wahr sein.
Aber haben wir nicht allen Grund, daran zu zweifeln, dass Asylbewerber sämtlich mittellos nach Deutschland kommen? - Denn wer Tausende Euro an Schleuser zahlt und mit neuestem Smartphone und Markenkleidung einwandert, steht natürlich im Verdacht, seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst gut bezahlen zu können.
Wir fordern daher, dass Sachsen-Anhalt Asylbewerber für ihre Versorgung heranzieht, soweit Vermögen vorhanden ist. Aber dazu müssen natürlich erst einmal Maßnahmen ergriffen werden, um festzustellen, ob es überhaupt Vermögen gibt oder nicht. Und das, meine Kollegen, ist das eigentliche Problem und ist der Skandal. Wenn das nicht überprüft wird, dann ist das eine skandalöse Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Leistungsbeziehern. Denn Konten von Hartz-IV-Beziehern werden akribisch geprüft und selbst Wohnungen dürfen inspiziert werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich ohnehin die Frage, ob es ethisch vertretbar ist, dass Menschen, die sich über Jahrzehnte hinweg einen bescheidenen Wohlstand aufgebaut haben und dann unverschuldet in die Arbeitslosigkeit und in das Hartz-IV-System geraten sind, zunächst ihre kompletten Ersparnisse aufbrauchen müssen, bevor sie vom Sozialsystem weiterleben dürfen.
Auf der anderen Seite bekommen Einwanderer im Asylverfahren und anerkannte Asylbewerber - genauso wie deutsche Leistungsbezieher - keine staatliche Unterstützung, wenn sie über ein eigenes Vermögen verfügen. Das ist Rechtslage; das ist die geltende Gesetzeslage. Die muss dann aber auch wirklich gelten und konsequent angewendet werden. Und das passiert an dieser Stelle nicht, meine Damen und Herren.
Wegen dieser Ungerechtigkeit machen sich die Menschen in unserem Land ernste Sorgen. Sie wollen ernst genommen und gerecht behandelt werden. Verwehrt man ihnen das, dann werden sie ungemütlich, meckern, protestieren, werden aufsässig oder kündigen gar diesem System.
Der soziale Friede in Deutschland ist aufgrund der massenhaften Einwanderung von unqualifizierten Migranten und deren tatsächlichen oder empfundenen Besserstellung gefährdet. Wenn diese Migranten also mit dem vom Bürger hart erarbeiteten Steuergeld alimentiert werden, obwohl sie über Vermögen verfügen und das nicht einmal angemessen überprüft wird, dann kann dafür niemand Verständnis haben.
Der soziale Zusammenhalt gerät immer weiter in extreme Schieflage. Sozialstaatliche Solidarität setzt natürlich voraus, dass die Leistungsempfänger über ihre Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß Auskunft geben. Es dürfte diesen Schutzsuchenden nicht schwerfallen, eine solche Befragung oder auch Offenlegung von Vermögensgegenständen über sich ergehen zu lassen.
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und rechtsstaatlichen Handelns erscheint es dringend erforderlich, die vorhandenen rechtlichen Mittel zu nutzen, um den Menschen zu zeigen, dass dieser Staat nicht nur Falschparker oder Fischer ohne Angelschein konsequent verfolgt, sondern auch diejenigen, die hierher kommen und unsere Sozialsysteme ausnutzen.
Der Rechtsstaat muss insbesondere auch unseren Gästen deutlich machen, dass Asyl oder Aufenthaltsrecht nicht nur gewährt werden, sondern dass mit diesem Gaststatus - denn nichts anderes ist das - auch Pflichten verbunden sind. Zu diesen
Darum fordern wir die Landesregierung auf, die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Asylfordernde und illegal Einreisende ausnahmslos zu ihrem Vermögensstatus befragt und entsprechend durchsucht werden, wie es in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, oder in anderen EU-Staaten, zum Beispiel in Dänemark, gängige Praxis ist. Nichts anderes als das wollen wir. Und das fordern wir in unserem Antrag.
Ich sehe keine Fragen. Deswegen können wir jetzt in der Debatte fortfahren. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Keding in Vertretung für Herrn Stahlknecht. - Bitte sehr. Es handelt sich auch hier um eine Dreiminutendebatte.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Die Landesregierung hat auf genau diese Anfrage von Herrn Siegmund bereits in der Drs. 7/1377 am 10. Mai 2017 geantwortet. Inhaltsgleich will ich aber gern noch einmal vortragen, dass die Grundlage für das staatliche Handeln - wie Sie ganz richtig ausgeführt haben - § 7 Abs. 1 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist, nach dem Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, vor der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zunächst aufzubrauchen sind.
In Sachsen-Anhalt - so ist es auch bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage ausgeführt - wird daher Asylsuchenden, die in der Erstaufnahmeeinrichtung registriert werden, ein Antrag vorgelegt, den sie auszufüllen haben und in dem sie konsequent nach dem vorhandenen Vermögen und dem Einkommen befragt werden. Die Antragsteller sind dazu verpflichtet, das Antragsformular wahrheitsgetreu auszufüllen. Wenn Asylsuchende in diesem Antragsformular verfügbares Vermögen und Einkommen angeben, dann werden die Kosten der in der Einrichtung erbrachten Leistung - Verpflegung, Unterkunft, Heizung, usw. - grundsätzlich in dieser Höhe gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes vom Land Sachsen-Anhalt in Rechnung gestellt.
Zur Überprüfung, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, werden vom Wachschutz anlassbezogen auch Taschenkontrollen durchgeführt. Allerdings erfolgen keine Durchsuchungen durch Polizeivollzugsbeamte. Die Landkreise und kreisfreien Städte verfahren im Rahmen ihrer Zuständigkeit
als kommunale Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend. Ergänzend erfolgt dort ein Abgleich mit der Visadatei zu den darin gespeicherten Informationen über diejenigen Menschen, die im Visumverfahren eingereist sind.
Ergibt sich im Nachhinein, dass ein Leistungsempfänger entgegen seinen Angaben über berücksichtigungsfähiges Einkommen oder Vermögen verfügt, werden die erhaltenen Leistungen insoweit zurückgefordert.
Ich sehe keine Fragen. Wir können deshalb mit der Debatte der Fraktionen fortfahren. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin hat es eben bereits vorgetragen: Vor fast anderthalb Jahren hat die AfDFraktion auf ihre eigene Anfrage genau das zur Antwort bekommen, was hier heute Gegenstand der Debatte ist. Insofern will ich schon jetzt ankündigen, dass ich meine Redezeit nicht ausschöpfen werde.
Ich glaube, es ist heute noch einmal sehr deutlich geworden, dass der Antragsteller nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in keiner Weise anders behandelt wird - und das ist auch richtig so - als ein Leistungsempfänger nach dem SGB II. Er muss nämlich sein Vermögen verwerten. Und dieses ist auch vorrangig heranzuziehen.
- Genau das wird in diesem Lande auch überprüft, Herr Poggenburg. - Deswegen sehen wir keinen Bedarf, die Landesregierung zu irgendetwas aufzufordern, sondern wir sehen die Regelung, die gegenwärtig besteht, als ausreichend an. Das ist im Vollzug auch konsequent umzusetzen.
Und damit Sie in anderthalb Jahren nicht erneut nachfragen, haben wir uns gemäß unserem Alternativantrag dazu entschieden, das Thema zum Gegenstand einer Innenausschusssitzung zu machen und die Landesregierung aufzufordern, dort zu berichten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was der Antrag der AfD bewirken soll, ist in der Tat klar, nämlich suggerieren, dass Leistungsbetrug beim Asylbewerberleistungsgesetz gang und gäbe sei und dass Asylsuchende gegenüber Deutschen deutlich im Vorteil seien. Das ist schlichtweg Quatsch.