Protocol of the Session on August 31, 2018

Versuchen Sie es mal.

Die Situation, die Sie schildern, dass jemand ein Fahrzeug beantragt und gefördert bekommt und gleichzeitig eine Förderung für ein Gerätehaus erhält, das nicht fertiggestellt ist, wenn das Fahrzeug kommt, ist mir so nicht erinnerlich.

Ich glaube, einer Gemeinde, die für beides Fördermittel erhält - ein Gerätehaus kostet mindestens 1 Million € -, wäre es, so glaube ich, relativ egal, ob es sich um einen vorzeitigen Maßnahmebeginn handelt oder nicht. Eine solche Gemeinde wäre erst einmal dankbar dafür, dass das so ist. Das vorausgeschickt.

Es werden durchaus auch vorläufige Maßnahmebeginne bewilligt. Es ist aber so, dass wir in der Regel aufgrund der zentralen Beschaffung, die

einer Planwirtschaft entspricht, und der Anzahl der Gerätehäuser den Haushaltstitel für das folgende Jahr immer ausgeplant haben.

Wenn Sie Ausgabenreste haben, dann können Sie diese entweder für eine weitere Anschaffung in der Höhe nutzen, die eins zu eins diesem Preis entspricht, oder Sie splitten die 100 000 €, die im Haushaltsplan für das Jahr 2019 durch eine Verpflichtungsermächtigung abgesichert sind, im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmebeginns in dreimal 30 000 €. So läuft das in der Regel.

Ihre erste Frage befasste sich mit dem Zustand der Gerätehäuser. Es gibt eine Reihe von Gerätehäusern in diesem Land, die nicht der DIN-Norm entsprechen. Diesbezüglich besteht ein erheblicher Investitionsbedarf. Deshalb haben wir das 100-Millionen-€-Programm aufgelegt. Wir werden je nach Kassenlage - auch 10 Millionen € sind irgendwann ausgegeben; diese stehen pro Jahr zur Verfügung, versteht sich; das klingt immer nach viel Geld, aber das ist alles relativ - und Bedarf das Erforderliche tun, damit diese Gerätehäuser neu gebaut werden. Wir haben einige bewilligt.

(Zustimmung bei der CDU - Siegfried Borg- wardt, CDU: So ist es!)

Eine Nachfrage, Herr Roi? - Dann bitte.

Die Frage war, warum die - - Jetzt haben Sie gesagt, es gibt diesbezüglich einen erheblichen Bedarf. Sie haben aber die Frage zur Zustandsbewertung in der Großen Anfrage nicht beantwortet. Wenn klar ist, dass es erheblichen Bedarf gibt, hätte ich mir gewünscht, dass Sie dort auch dem Parlament eine Übersicht geben, der zu entnehmen ist, wie der Zustand ist.

Die andere Frage befasst sich mit dem Thema Mindeststärke. Das ist ebenfalls eine wichtige Frage, die etwas darüber aussagt, wie wir denn in der Breite aufgestellt sind. Die Frage ist leider auch nicht beantwortet worden.

Wir können das grundsätzlich immer nur so beantworten, wie die Gemeinden uns das jeweils zuarbeiten, und wir haben dann auch die Fristen einzuhalten. - Vielen Dank.

Ich sehe keine weiteren Fragen mehr. Danke, Herr Minister. - Dann können wir in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bei einer Redezeit von vier Minuten zu einer Großen Anfrage plus zwei Anträge plus zwei Alternativanträge kann man die Dinge nur punktuell herausgreifen.

Aber, Herr Roi, für Sie vielleicht zur Ergänzung. Wenn es um den vorzeitigen Maßnahmebeginn geht, gibt es eine Regelung in diesem Land, die besagt, dass der vorzeitige Maßnahmebeginn nur genehmigt werden darf, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Förderung erfolgt.

(Minister Holger Stahlknecht: So ist es! - Siegfried Borgwardt, CDU: Ja!)

Das heißt, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt bekommen, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das Geld bekommen und können das Risiko eingehen. Wenn Sie eine Ablehnung bekommen, ist die Frage offen. Das ist seit vielen Jahren in diesem Land eindeutig geregelt.

Ich will mich auf zwei Dinge beschränken, nämlich auf das zurzeit hoch aktuelle Thema der Waldbrandbekämpfung. Außerdem will ich einige Worte zum Thema BOS-Digitalfunk verlieren.

Ich war etwas verwundert. Es gibt Waldbrände und in Deutschland wird über Löschflugzeuge gesprochen. Die Bundesvorsitzende der GRÜNEN forderte Löschflugzeuge, Frau Weidel von der AfD fordert Löschflugzeuge und auch DIE LINKE in Sachsen-Anhalt. Folglich scheint es keine ideologische Frage zu sein.

Ich will sagen, warum wir so etwas nicht brauchen. Wer in Griechenland oder in Spanien schon einmal einen Waldbrand erlebt hat, der weiß, dass es dort eine ganze Weile brennt. Wenn bei uns der Wald brennt, rücken Hunderte von Feuerwehrleuten aus, und zwar innerhalb einer Hilfsfrist. Das heißt, Waldbrandszenarien, wie wir sie insbesondere aus Griechenland kennen, wo Tankflugzeuge losfliegen, haben wir zum Glück nicht und werden wir zum Glück auch nicht bekommen. Deswegen halte ich es für völlig ausreichend, wenn wir uns darum kümmern, dass es genügend Fluggerät gibt, das die Wasserbehälter trägt. Das ist, glaube ich, ein sehr effektives Mittel, mit dem die Waldbrandbekämpfung in Deutschland funktioniert.

Aber auch Folgendes halte ich für sehr wichtig: Wir haben in diesem Land immer noch weite Flächen, die kampfmittelverseucht sind. Ich kann, ehrlich gesagt, nicht mehr einsehen, dass wir im Jahr 2018 noch immer große Flächen zur Waldbrandbekämpfung nicht betreten können, weil dort noch irgendwelche Munition einer Heeresversuchsanstalt aus dem Jahr 1942 liegt.

(Minister Holger Stahlknecht: Tja!)

Ich glaube, das bedarf nach den Waldbrandszenarien in den letzten Wochen noch einmal einer Kraftanstrengung, insbesondere in Brandenburg, in Sachsen-Anhalt, in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen, wo es diese großen Flächen gibt. Das ist auch eine Frage der Sicherheit in diesem Land. Wir können es nicht unter Umständen wochenlang brennen lassen, nur weil Weltkriegsmunition noch immer nicht beräumt ist. Das wäre zum Beispiel etwas Gutes für eine Bundesratsinitiative. Die ist vielleicht auch gar nicht so aussichtslos.

Schließlich brauchen wir die entsprechende Technik. Dazu gehören geländegängige Fahrzeuge mit dem entsprechenden Tankvolumen. Ich glaube, das 100-Millionen-€-Fahrzeugprogramm wäre

eine gute Gelegenheit, um an der Stelle auch eine entsprechende Priorität zu setzen.

Und ich richte meinen Appell in Richtung des Forstministeriums. Wir brauchen in diesem Land natürlich auch befahrbare Waldwege;

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Bernhard Daldrup, CDU)

denn nur wenn man sie hat, kann man die Brandstellen auch erreichen.

Schließlich zwei Sätze zum Thema Sepura-Handfunkgeräte. Nach meiner Kenntnis geht es in diesem Land um 7 800 Endgeräte, nicht um 15 000.

(Minister Holger Stahlknecht: Stimmt!)

Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass man nicht dem Glauben anhängen kann, dass dies Analogfunkgeräte wie früher sind, die aus einem Stück Metall geschnitzt worden sind und dann 50 Jahre lang halten; vielmehr sind letztlich das Sepura-Handfunkgerät oder überhaupt die Digitalfunkgeräte viel näher an einem Handy als an einem alten Bundeswehr- oder NVA-Funkgerät, wie das vielleicht der eine oder andere noch kennt.

Insofern wird es einen viel schnelleren Umschlag geben. Einmalig sollten wir das noch tun. Ich will an dieser Stelle noch einen kleinen Stein ins Wasser werfen. Vielleicht kann sich jemand daran erinnern, wie die Erstausstattung bezahlt worden ist. Dafür haben wir in einer Bereinigungssitzung zum Haushalt den Landesausgleichsstock angezapft. Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Das könnte vielleicht für eine gewisse Gerechtigkeit sorgen.

Ich werbe für die Annahme unserer Alternativanträge. - Herzlichen Dank.

Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Roi. Er kann sie jetzt wahrnehmen.

Vielen Dank, Herr Erben, dass Sie auf die vorzeitige Maßnahmebewilligung eingegangen sind. Es ist eben nicht so, wie es der Innenminister gesagt hat, dass die Investitionskosten auch für große HLF immer 1 Million € betragen müssen. Es gibt nämlich auch Stellplätze, die gebaut werden. Dann gibt es dazu logischerweise Stadtratsbeschlüsse, die beispielsweise aussagen, egal ob es Fördermittel gibt, die Halle wird gebaut, weil das Fahrzeug bestellt ist. - So.

Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn - das ist die Kritik, die ich hier zum Ausdruck bringen möchte; ich frage Sie, ob Sie diese teilen -, dass, wenn es einen solchen Stadtratsbeschluss gibt, das Land dann sagt, wir bewilligen euch das nicht, auch wenn es am Ende keine Fördermittel gibt, weil das nämlich dazu führt, dass die Kommune nicht anfängt zu bauen, und schließlich die Situation eintritt, dass das Feuerwehrauto da ist, die Fahrzeughalle aber noch nicht fertig ist. Dafür gibt es ein konkretes Beispiel.

Es geht nicht, dass man einen Stadtratsbeschluss fasst und festlegt, wir bauen jetzt einen neuen Stellplatz, und daraus den Anspruch ableitet, dass die Gemeinde ihr Fahrzeug in dem Jahr gefördert bekommt, in dem der Stellplatz fertig wird. Das geht natürlich nicht.

Sie meinen aber offensichtlich, warum es den vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht gibt. Also ich will jetzt hier kein Haushaltsrechtsreferat halten. Aber es gibt natürlich verschiedene Gründe dafür, dass man einen vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht genehmigen kann. Ein Grund ist beispielsweise die Tatsache, dass der Rahmen der Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre - wir reden hierbei immer über Folgejahre - kleiner ist als das, was in den Folgejahren im Haushalt an Barmitteln zur Verfügung steht. Wenn es den neuen Haushalt noch nicht gibt, dann können Sie natürlich nur bis zur Höhe der Verpflichtungsermächtigung Bescheide erteilen oder vorzeitige Maßnahmebeginne genehmigen.

Ich kenne Ihren Fall nicht. Aber es kann mannigfaltige Gründe dafür geben, dass das in Ihrem konkreten Fall nicht genehmigt worden ist. Einer davon ist möglicherweise der, dass es insgesamt nicht genug Geld gibt. Es kann auch sein, dass sie in dem Jahr gar nicht förderfähig sind, weil beispielsweise im Rahmen der zentralen Beschaffung ein Fahrzeug anderer Konfiguration angeschafft wird als das, was Sie gern in die neu gebaute Halle stellen wollen.

Frau Bahlmann hat auch noch eine Frage, Herr Erben.

Bitte.

Herr Erben, Sie haben in Ihren Ausführungen die Löschflugzeuge angesprochen.

Damit habe ich mich natürlich auch beschäftigt, weil wir in der Großen Anfrage danach gefragt haben und es in Sachsen-Anhalt keines gibt und in ganz Deutschland auch nicht. Wie erklären Sie sich dann aber den Umstand, dass es in Deutschland durchaus private Anbieter gibt, die so etwas beschafft haben und die diese, gesetzt den Fall, wir brauchen eines in Deutschland, an den Bund vermieten? Wir können uns doch, wenn wir die Miete ohnehin bezahlen, gleich ein eigenes anschaffen, das wir dann nutzen können. Andere Länder machen das auch. Ich kann mir nicht erklären, warum wir es mieten sollen, wenn wir das auch selbst anschaffen können.

Ich weiß nicht, was Sie unter einem Löschflugzeug verstehen. Es wird immer behauptet, dass das Land Brandenburg bis vor wenigen Jahren Löschflugzeuge gehabt hätte und dass es diese seit dem Jahr 2015 nicht mehr gibt. Dieses Löschflugzeug, um das es dabei geht, ist - ich sage es einmal so - ein Spielzeuggerät gewesen;

(Oliver Kirchner, AfD, lacht)

denn das hat nichts mit dem zu tun, was wir heute als Löschflugzeug bezeichnen, wo nämlich mit großen Wassermengen gearbeitet wird. Ich sage es einmal so: Das war so etwas, wie Sie es vielleicht noch aus DDR-Zeiten kennen, als ein Agrarflugzeug auch zur Waldbrandbeschäftigung eingesetzt wurde. Also so ein Gerät nützt uns überhaupt nichts.

Dann ist es natürlich so: Wenn Sie ein Flugzeug haben, nützt Ihnen das auch nichts, weil es gewöhnlicherweise in Deutschland an verschiedenen Stellen gleichzeitig brennt.

Ich habe mich mit Leuten darüber unterhalten, die deutlich mehr Ahnung von dem Thema Waldbrandbekämpfung haben als Sie oder ich. Sie haben mir ganz klar gesagt, es entspricht nicht der Einsatztaktik in Deutschland, mit einem Flugzeug über die Brandflächen zu donnern und ein

fach Wasser draufzuhauen; das ist nicht der Sinn der Übung. Ich sehe in Löschflugzeugen wirklich keinen Sinn, weil es eine ganze Flotte sein müsste. Sie würde wahnsinnig hohe Betriebskosten verursachen, weil die Flugzeuge vorgehalten werden müssen, und sie wären längst nicht überall einsetzbar.