Protocol of the Session on August 31, 2018

Das Land bietet darüber hinaus keinerlei Unterstützung an. Es verweist beim Brandschutz auf die Zuständigkeit der Kommune, was im Prinzip gesetzlich auch deren Pflichtaufgabe darstellt; doch haben die Kommunen aufgrund des hohen Sparzwangs der Landesregierung kaum noch die finanzielle Ausstattung, um dem Personalproblem bei den Feuerwehren zu begegnen.

Eigene Einnahmen stehen für diese Pflichtaufgabe kaum zur Verfügung. Es hat halt nicht jede Kommune „Lützen-Millionen“ zu verteilen. Daher sehen wir das Land in der Pflicht, den Finanzrahmen der Kommunen für die Pflichtaufgabe Brandschutz zweckgebunden zu erweitern.

Ich habe Ihrer Regierungserklärung gestern sehr genau zugehört, in der Sie fordern, die Kernaufgaben des Staates - wozu ich den Brandschutz zähle - ausfinanziert zu gestalten.

(Zustimmung von Thomas Lippmann, DIE LINKE)

Es stellt sich weiterhin die Frage, wie neue Mitglieder für die freiwilligen Feuerwehren gewonnen werden sollen. Mitgliedergewinnung könnte meines Erachtens auch über Anerkennung funktionieren. Eine Anerkennung monetärer Art eignet sich dazu sehr gut, muss aber nicht immer sein. Schon der bloße Gedanke daran, abgesichert zu sein, wenn ein Einsatz einmal nicht unfallfrei ausgeht - was niemals wünschenswert ist -, kann hilfreich sein. Auch der bloße Gedanke daran, dass ein Unfall nicht den Entzug der Lebensgrundlage bedeutet, kann helfen, Menschen dazu zu bewegen, sich ehrenamtlich zu engagieren.

In der Antwort auf die entsprechende Fragestellung der Großen Anfrage habe ich Folgendes gelesen - Zitat -:

„Noch in diesem Jahr soll eine Möglichkeit zur besseren gesundheitlichen Absicherung von Feuerwehrangehörigen eingeführt werden, wenn in Folge des Einsatz- und Ausbildungsdienstes festgestellte Gesundheitsschäden nicht den Kausalitätsanforderungen eines Arbeitsunfalles entsprechen.“

Was das konkret bedeutet, wollte uns die Landesregierung nicht sagen. Ich bin gespannt, was das wohl sein wird, und würde mich freuen, wenn dies heute bereits in der Debatte Beantwortung findet.

Was könnte noch ein Weg zur Gewinnung von mehr Mitgliedern in den freiwilligen Feuerwehren sein? - Selbstverständlich die Nachwuchsarbeit. Liest man in der Antwort der Landesregierung nach, stellt man schnell fest, dass auch diese Chance liegen gelassen wird. Es wird keine Unterstützung für die Neugründung von Kinder- und Jugendfeuerwehren geben, obwohl nachgewiesen ist, dass es in den Wehren, die eine gut aufgestellte Kinder- und Jugendfeuerwehr haben, weniger Nachwuchsprobleme gibt.

Die Neugründung von Kinder- und Jugendfeuerwehren ist mit sehr viel persönlichem Engagement und finanziellem Aufwand verbunden. Die mangelnde Unterstützung des Landes gerade bei der Neugründung schreckt Wehren ab, dieses Mittel der Mitgliedergewinnung für sich zu nutzen. Dieses Potential müssen wir aber nutzen. Sonst ist das Verschwendung von Ressourcen allerfeinster Güte.

(Zustimmung von Thomas Lippmann, DIE LINKE)

Zweitens nenne ich die Aus- und Weiterbildung von Einsatzkräften. Ich war verwundert und erfreut zugleich, dass das Land erkannt hat, dass der Bedarf an Lehrgängen am Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge deutlich höher ist als das Angebot. - Siehe Frage 52, falls jemand nachlesen will.

Das war mir nicht neu; denn die Kritik der Feuerwehren, dass die Plätze am IBK nicht ausreichen, besteht zu Recht schon länger. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass für einen bestimmten Kurs am IBK für einen Landkreis mit mehr als 4 000 freiwilligen Feuerwehrleuten nur zwei Plätze zur Verfügung stehen. Wie lange wollen wir uns denn für die Ausbildung unserer Einsatzkräfte in nur einem Landkreis Zeit nehmen? In den letzten fünf Jahren wurde zum Beispiel der Kurs Höhenrettung in den Kurszahlen von 22 auf zehn reduziert. Wie kann das sein? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies an der Auslastung der Kurse gelegen hat.

Es kann nicht sein, dass Einsatzkapazitäten aufgrund mangelnder Ausbildungskapazitäten brach liegen bleiben. Und hier haben wir Glück; denn für die Ausbildungsstätte ist das Land zuständig und muss sich der Verantwortung stellen. Wir alle in diesem Hohen Hause dürfen entscheiden, was am IBK passiert, und es muss etwas passieren. Denn das Angebot muss die Nachfrage weitestgehend abdecken. Es darf nicht sein, dass an den Grundlagen für unsere Einsatzkräfte gespart wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme zum Thema Öffentlichkeitsarbeit. Durch eine gut konzipierte Öffentlichkeitsarbeit ist es durchaus manchmal möglich, die Mitgliedergewinnung voranzutreiben. Der Antwort auf die Große Anfrage konnte ich entnehmen, dass das Land hierbei durchaus einen Ideenreichtum entwickelt hat. Ein Brandschutzerziehungstag soll im Jahr 2019 eingeführt werden. Prinzipiell ist das gut. Das Problem ist nur: Wer soll das machen? Die personelle Ausstattung der Feuerwehren im ländlichen Raum ist für die Umsetzung dieser Idee nicht gegeben. Was nützt eine gute Idee, wenn niemand da ist, um diese zu realisieren, jedenfalls nicht aus den Feuerwehren vor Ort? Multiplikatoren könnten hier die Lehrkräfte an den Schulen sein. Aber haben wir davon genug? - Nein.

Aber die, die da sind, müssen dafür auch ausgebildet sein oder werden. Dafür wäre auch das IBK zuständig, doch noch sind keine entsprechenden Kursangebote für Lehrerinnen und Lehrer im Sinne eines Brandschutztags auskömmlich vorhanden. Wenn sich das Land dazu durchringen könnte, die finanzielle Ausstattung der Kommunen für diese Aufgabe zu verbessern, dann könnten mit Sicherheit auch Schnittstellen zwischen den Feuerwehren vor Ort und den Schulen geschaffen werden. Ich glaube aber, auch in diesem Punkt lässt das Land die Feuerwehren, Schulen und Kommunen im Regen stehen.

Zusammen mit der mangelhaften Mitgliedergewinnungskampagne wurde ein „Tag der Feuerwehren“ eingeführt; jedes Jahr, zur gleichen Zeit,

bei allen Feuerwehren. Doch wer soll das bezahlen? - Das Land jedenfalls nicht, wie uns in der Antwort auf die Große Anfrage erklärt wurde. Es wird keine finanzielle Unterstützung der Kommunen zur Absicherung dieses Tages der Feuerwehren im Rahmen der Mitgliedergewinnungskampagne geben. Es läuft getreu nach dem Motto: Ich habe eine Idee und du darfst sie bezahlen. Was soll das?

Die Finanzausstattung der Kommunen lässt oftmals diese Zusatzausgabe nicht zu, da dies keine Pflichtaufgabe des Brandschutzes ist, liebe Damen und Herren der Landesregierung. Die Feuerwehren oder die Feuerwehrvereine, wenn es diese denn gibt, haben zu wenig Geld und Personal, um eine jährliche Umsetzung zu gewährleisten. Unsere Forderung vom Mai bleibt bestehen: Stoppen Sie die verfehlte Mitgliedergewinnungskampagne und verwenden Sie die verbleibenden Mittel für konkrete Projektarbeit bei den Feuerwehren! Die fängt mit der Jugendarbeit vor Ort an.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ein weiteres Problem ist die Ausstattung der Feuerwehren. Ich zitiere: „Die Feuerwehren sind gut mit Grundausstattung ausgestattet.“ Was heißt das denn? Gut bedeutet immer, dass es noch Luft nach oben gibt. Die Grundausstattung ist laut Wörterbuch eine „Ausstattung mit den in einem bestimmten Zusammenhang unbedingt notwendigen Dingen“. Genau das haben mir die Feuerwehren bestätigt. Grundsätzlich kann man die Brandbekämpfung mit der vorhandenen Ausstattung durchführen, aber es ist ein schlechtes Zeichen, wenn die technische Ausrüstung noch aus einer Zeit stammt, mit der die heutige Landesregierung nichts mehr zu tun haben möchte, nämlich ca. 30 Jahre alt ist. Doch auch hier zieht sich das Land auf die Aussage zurück, die Finanzierungspflicht des Brandschutzes liege bei den Gemeinden. Damit sind wir wieder beim Thema: Die Kommunen leiden unter dem Sparzwang des Finanzministers. Das geht so nicht.

Wir müssen aber gar nicht Jahrzehnte zurückblicken, um veraltete oder unbrauchbare Technik bei den Feuerwehren und anderswo im Land zu entdecken. Ich erinnere nur an die 15 660 Endgeräte des BOS-Digitalfunks, die bis zum 31. Dezember 2020 allein bei den Feuerwehren ausgetauscht werden müssen.

Ich freue mich; denn für diesen Bereich hat der Innenminister den Kommunen bereits Unterstützung zugesagt. Bis zu 50 % könnten Sie sich vorstellen, Herr Minister Stahlknecht. Das konnte ich so der Presse und der Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN gestern in der Fragestunde entnehmen. Sie bieten die Unterstützung bei Sammelbeschaffungen an, um bessere Preise bei

den Anbietern zu erzielen. Das ist ein guter Anfang.

Ich habe Sie beim Wort genommen und in unseren Antrag bereits in der letzten Woche die entsprechende Forderung aufgenommen, die Sie dabei unterstützen wird, das auch umzusetzen. Ich denke, dass Sie und die CDU-Fraktion unserem Antrag deshalb auch zustimmen werden; denn es ist ja Ihr Vorschlag, den ich hier noch einmal schriftlich und nachlesbar aufgegriffen habe. Ich nehme Sie beim Wort und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sowie der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalts tun dies sicherlich ebenso.

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Erhöhung der Zuweisungen des Landes zur Förderung kommunaler Investitionen in den Brandschutz, vor allem für die Anschaffung moderner Funkgeräte.

Die Kommunen sollen in ihrer Pflichtaufgabe Brandschutz finanziell stärker und zweckgebunden unterstützt werden. Wir fordern vom Land eine finanzielle Förderung von hauptamtlichen Kräften in Vollzeit für die freiwilligen Feuerwehren in den Mittelzentren als ersten Schritt in die richtige Richtung sowie die Aufstockung des Personals am IBK.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für Regelungen stark zu machen, welche die Jahre der aktiven Einsatztätigkeit bei den freiwilligen Feuerwehren rentenrechtlich berücksichtigen. Das sehen wir als eine echte Anerkennung von Lebensleistungen im Ehrenamt und als eine Wertschätzung der Einsatzkräfte an. Mehr finanzielle Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit in den Feuerwehren müssen bereitgestellt werden.

Wir fordern eine Evaluierung der Frage, ob der an die Gemeinden ausgereichte Anteil aus der Feuerschutzsteuer angesichts der Erhöhung der Einsatzzahlen überhaupt noch angemessen ist. Daraus resultiert die Anpassung des auszureichenden Anteils aus der Feuerschutzsteuer nach oben.

Ich denke, diese Forderungen sind nur ein kleiner Schritt, um den Feuerwehrmännern und -frauen für ihre tagtägliche Einsatztätigkeit und die Gewährleistung von Sicherheit in Sachen Brandschutz in unserem Land etwas Anerkennung zu zollen. Nun liegt es an Ihnen, diesen Antrag zu unterstützen.

Ich will mit einem Zitat enden: Wir sind, was wir denken. Alles, was wir sind, entsteht aus unseren Gedanken. Mit unseren Gedanken formen wir die Welt.

Lassen Sie uns alle an eine demokratische und positive Entwicklung dieses Landes denken und

unser Handeln an diesen Gedanken ausrichten. Sie haben nun die Gelegenheit, mit der Zustimmung zu unserem Antrag den ersten Schritt dahin zu gehen, der Politikverdrossenheit gegenüber den regierenden Parteien in diesem Land etwas entgegenzusetzen. Es liegt in Ihrer Hand, meine Damen und Herren Abgeordneten!

Wenn es zu einer Abstimmung über unseren Antrag kommt, beantrage ich namens der Fraktion DIE LINKE eine namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der LINKEN - Oh! bei der CDU)

Danke, Frau Bahlmann. - Sie haben den Kollegen Erben zu einer Frage verleitet. Diese kann er jetzt stellen.

Da ich nachher nur vier Minuten Redezeit habe, ist die Frage jetzt taktischer Natur. Das gebe ich gern zu.

Frau Kollegin Bahlmann, Sie haben davon gesprochen - ich nehme an, es geht um den Punkt 3.2 im Antrag -, dass Sie eine hauptamtliche Kraft in Vollzeit der Entgeltgruppe 9c TVöD bei den freiwilligen Feuerwehren fördern wollen. Was soll derjenige oder diejenige denn machen? Soll er im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst arbeiten? Ein Gerätewart wird es bei der Vergütung nach 9c TVöD ja wohl kaum sein. Was soll er machen?

Wir haben daran gedacht, dass die Wehrleiter in den Gemeinden sehr in die Arbeit bei den Feuerwehren eingebunden sind und viel statistische und Dokumentationsarbeiten erledigen müssen. Das ist eine Arbeit, die oft sehr anspruchsvoll ist. Wir denken, dass es gut wäre, in den Mittelzentren gerade die Wehrleiter hauptamtlich einstellen zu können und die Gemeinden dazu zu befähigen, solche hauptamtlichen Stellen zu schaffen.

Verstehe ich es richtig, dass Sie den jeweils gewählten Wehrleiter als Tarifbeschäftigten einstellen wollen? Was machen Sie mit ihm, wenn er nach Ablauf seiner Amtszeit - er ist ja Ehrenbeamter auf Zeit - von den Kameraden nicht wieder vorgeschlagen wird?

Dafür müsste man dann eine Lösung finden.

(Heiterkeit bei der CDU)

Darüber müsste man nachdenken.

Ich stelle also fest: Sie haben auch keinen Plan.

Wir könnten ja gemeinsam darüber nachdenken, wie wir es hinbekommen, dass eine solche Stelle geschaffen wird.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen, Frau Bahlmann. Danke. - Wir können in der Debatte fortfahren. Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst der Fraktion DIE LINKE für die Große Anfrage, weil sie die Gelegenheit bietet, darzulegen, was wir seit dem Jahr 2011 für die Feuerwehren getan haben.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir haben von 2011 bis 2016 zusätzlich zu den Mitteln aus dem Finanzausgleichsgesetz Millionenbeträge über Fördermittel für neue Fahrzeuge investiert. Im Jahr 2011 ist eingeführt worden, dass die Fahrzeugbeschaffung zentral erfolgt und der generierte Nachlass unmittelbar an die Gemeinden weitergegeben wird. Wir haben Drehleiterprogramme aufgelegt. Wir haben Löschfahrzeuge angeschafft. Wir haben in dieser Zeit Gerätehäuser in Millionenhöhe finanziert, zusätzlich zu den Mitteln aus dem FAG.

Wir haben im Jahr 2011 die Wiedereinführung der Feuerschutzsteuer herbeigeführt, wobei deren damalige Abschaffung überhaupt kein Vorwurf ist, weil mit den Mitteln aus der Feuerschutzsteuer dringend notwendige Investitionen, beispielsweise im Digitalfunk, durchgeführt wurden. Das war eine strategische und zwischen Rüdiger Erben und mir abgestimmte Vorgehensweise. Damals hatten wir noch eine andere Funktion. Das ist keine Kritik, aber wir haben es eingeführt.