Ehrlicherweise muss man zugeben: Die Antwort ist bekannt. Aus Ihren Parteikreisen sind schon die unterschiedlichsten Fantasien geschlossener Lager ausgemalt worden. Die Fantasien entsprechen dem Ende jeglicher Rechtsstaatlichkeit.
Meine Damen und Herren! SPD, GRÜNE und LINKE könnten, wenn sie gemeinsam standhaft blieben, den Gesetzentwurf im Bundesrat stoppen. Das wäre in der Tat eine wichtige Entscheidung. Es wäre angesichts des skandalösen Kurses des Innenministers in Bezug auf Seenotrettung ein wichtiges Signal.
Ich werbe daher für die Ablehnung dieses Antrags. Ich werbe dafür, dass Menschenrechte, wenn es schon die Bundesregierung nicht tut, im Bundesrat zum Entscheidungskriterium gemacht werden. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die geforderte Festlegung von Syrien, Georgien und den Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer zeigt einmal mehr das unverantwortliche Handeln der AfD in Richtung Abschottung Deutschlands.
Ein sicheres Herkunftsland - wer würde da nicht freudig den Flieger besteigen und nach Hause reisen wollen?
Allein das Wortkonstrukt ist völlig irreführend und Mumpitz. Praktisch bedeutet die Deklaration eines Staates als sicheres Herkunftsland, dass ein Asylantrag von Menschen aus den betreffenden Staaten als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist. Es ist dann dem Antragstellenden aufgegeben, dass er nachweisen muss, dass ihm Verfolgung droht.
Es ist zu befürchten, dass im Falle eines sogenannten sicheren Herkunftslandes die gebotene individuelle Prüfung des Antrages mehr und mehr einer pauschalen Ausweisungspraxis weicht. Die Prüfung des Einzelfalls fällt dem Druck zum Opfer, die Ausweisungszahlen nach oben zu treiben. Das ist etwas, was wir als GRÜNE nicht unterstützen können.
Beleg dafür ist, dass der Rechtsschutz für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines sogenannten Herkunftslandes beschränkt ist. So gilt eine verkürzte Klagefrist. Die Aussicht auf Prozesskostenhilfe ist deutlich schlechter und die Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes unwahrscheinlicher. Zudem hat die Klage gegen die Ausweisungsentscheidung keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass eine Abschiebung bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung vollzogen werden kann.
Ich finde es wirklich unfassbar, Syrien in diesem Zusammenhang zu nennen. Das ist mehr als zynisch und menschenverachtend.
Es handelt sich um ein Land im Krieg. Das Regime Baschar al-Assads erobert mit der maßgeblichen Hilfe Russlands immer größere Gebiete zurück und die Regierung fordert die Menschen zur Rückkehr auf.
- Nach allen vorliegenden Informationen und Fakten tobt der Krieg trotzdem weiter. - Es mehren sich die Berichte, dass das Regime umfangreiche Listen mit ihm missliebigen Personen angelegt hat und dass die Rückkehrerinnen und Rückkehrer schlimmste Repressalien bis hin zu Folter und Mord aushalten müssen oder auch nicht aushalten.
Kann man vor diesem Hintergrund davon ausgehen, dass ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist? - Ich denke, nein.
Die Lage in den Maghreb-Staaten ist nicht mit dem Kriegsland Syrien zu vergleichen. Aber sich anzumaßen, die Menschenrechtslage in diesem Land zu beurteilen, weil man vielleicht einmal
Auch in diesem Fall kann man nicht pauschal davon ausgehen, dass das Land für alle Gruppen sicher ist.
In allen drei Maghreb-Staaten sind homosexuelle Handlungen strafrechtlich verboten. In Algerien, Marokko und Tunesien wurden im vergangenen Jahr wiederholt Schwule und Lesben wegen einvernehmlicher geschlechtlicher Handlungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt. In allen drei Staaten ist Folter in den Gefängnissen weit verbreitet. Ich kann Ihnen diesbezüglich sehr eindrückliche persönliche Schilderungen, die Amnesty International gesammelt hat, ans Herz legen.
Zudem gibt es in allen drei Maghreb-Staaten plastische Hinweise dafür, dass die Presse- und Meinungsfreiheit mit Füßen getreten wird. Kritischen Journalistinnen und Journalisten droht staatliche Verfolgung.
Dass das möglicherweise etwas ist, was Ihnen nicht so auf den Nägeln brennt, kann ich mir gut vorstellen.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für nicht hinnnehmbar, einen Asylantrag als offensichtlich unbegründet einzustufen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht für eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik. Wir verteidigen das Menschenrecht auf Asyl. Diesbezüglich kann es keine starre Obergrenze geben. Das Konstrukt der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten ist kein hilfreiches.
Diese Frage - das will ich auch erwähnen - ist strikt zu trennen von der Frage der Einwanderungspolitik. Das wird die AfD sicherlich nie begreifen. Aber Asyl, Bürgerkrieg und Einwanderung - das sind drei verschiedene Seiten.
Wer offenen Auges und ohne ideologische Scheuklappen auf Sachsen-Anhalt und die gesamte Bundesrepublik schaut, der weiß, dass wir vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des grassierenden Fachkräftemangels auf Zuwanderung angewiesen sind.
Die GRÜNEN haben daher bereits im April des letzten Jahres ein umfangreiches Einwanderungsgesetz vorgelegt. Es war nicht die erste Version;
Mit diesem Einwanderungsgesetz würde die Einwanderung liberalisiert und das Asylgesetz von unnötiger Bürokratie befreit.
Zudem sprechen wir uns ganz klar für den sogenannten Spurwechsel aus. In dem Fall habe ich mich tatsächlich einmal gefreut über die Äußerung unseres Innenministers. Wir würden Aktivitäten in diese Richtung ganz klar unterstützen. Dabei geht es nicht darum, das Asylrecht auszuhebeln, sondern darum, Asylbewerbern, die in diesem Land integriert sind, die sich hier einbringen, die einen Arbeitsplatz haben, die Steuern zahlen, in diesem Land zu halten.
Meine Damen und Herren! Wir sind dafür, dieses Land gemeinsam in die Zukunft zu führen, zukunftsfest zu machen und zu gestalten. Das werden wir nur gemeinsam mit Menschen aus anderen Ländern tun können. - Vielen Dank.
Frau Lüddemann, wie definieren Sie eigentlich Integration? Wenn Sie jetzt sagen, das gilt für die Leute, die hier einen Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz haben, was ist denn Integration? Wenn ich jetzt in ein anderes Land gehe, dort ein Jahr arbeite, bin ich dann dort integriert? Bin ich dann in Russland, in Amerika oder sonst wo integriert? Bin ich hier integriert, nur weil ich hier einmal einen Arbeitsplatz bekommen oder eine Ausbildung angefangen habe?
Wie viel Geld Haben Sie eigentlich selbst schon mal gespendet, um das alles zu finanzieren? - Sie verteilen hier quasi immer nur die Aufgaben auf die gesamte Bevölkerung, auf diejenigen, die es wollen, aber vor allem auf die Schultern derjenigen, die es gar nicht wollen. Wie viel spenden Sie denn selbst? Wie viel geben Sie denn von Ihrer Diät ab bzw. die ganzen GRÜNEN, die hier sitzen, und die LINKEN sowieso?
Ich würde nur noch einmal gerne einen Verweis machen wollen, Herr Präsident, wenn Sie es erlauben, auf die Debatte heute Morgen. Dabei ging es um Heimat. Ich habe sehr klar ausgeführt, dass Heimat für mich persönlich und für uns GRÜNE bedeutet, wenn Menschen hier sind, wenn sie sich hier einbringen, wenn sie sich hier engagieren, dann sind sie auch integriert, wenn sie sagen, das ist jetzt meine Heimat.
Das Thema ist jetzt durch. - Frau Lüddemann, es gibt noch eine Wortmeldung von Herrn Loth. Ist es eine Frage oder eine Intervention, Herr Loth?
Ich möchte erstens zur Kenntnis geben, dass nicht alle GRÜNEN den Kurs verfolgen. Der grüne Ministerpräsident Kretzschmar fährt dort eine ganz andere Linie und wird dem Antrag im Bundesrat wahrscheinlich zustimmen.