Herr Farle, wir werden Ihr Recht, einen Antrag zu stellen, akzeptieren. Wir werden uns der Stimme enthalten. Und wir ahnen, dass das auch so läuft wie in den anderen Untersuchungsausschüssen, nämlich schlecht und mit wenig Beiträgen von der AfD. - Vielen Dank
Vielen Dank, Herr Knöchel. - Ich sehe keine Wortmeldungen. Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Scheurell. Sie haben das Wort, sehr geehrter Herr Scheurell.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berechtigung von Kommunen, derivative Finanzinstrumente einzusetzen, beruht auf der Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 87 der Landesverfassung unseres Bundeslandes sowie natürlich auf dem kommunalen Haushaltsrecht.
Das kommunale Haushaltsrecht verpflichtet die Kommunen aber zur sorgfältigen Vermögensverwaltung und zur Beachtung ausreichender Sicherheiten bei Geldanlagen. Der Einsatz von Derivaten im kommunalen Bereich findet folglich seine Grenze im Spekulationsverbot. Diese Vorschriften gelten entsprechend auch für Zweckverbände.
Derivate sind sehr komplexe Finanzinstrumente, die eigentlich der Absicherung von Wertschwankungen dienen. Sie können allerdings hohe Risiken bergen. Darum ist bei diesem Thema eine sehr diffizile Betrachtungsweise vorzunehmen. So hat es der Landesrechnungshof auch im Mai dieses Jahres dem Finanzausschuss mitgeteilt. Generell wird die Anwendung dieses
Nach einfacher Definition ist ein Derivat ein Finanzprodukt, dessen Preis und Entwicklung vom Preis eines anderen Finanzprodukts, zum Beispiel einer Aktie, abhängen. Mit einem Derivat spekuliert man darauf, dass der Preis eines bestimmten Produkts in Zukunft steigen oder fallen wird.
Nach Ansicht der Bundeszentrale für politische Bildung gilt der Handel mit falsch bewerteten Derivaten als Hauptursache der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008, was deren Gefahrenpotenzial noch einmal unterstreicht. Letztlich ist der Handel mit Derivaten nichts anderes als eine Wette an der Börse auf steigende oder fallende Kurse.
Das Derivat ist dabei praktisch der Wettschein. Grundsätzlich - und da spreche ich, nehme ich an, für das gesamte Haus - sollte niemals mit kommunalem Vermögen gewettet werden.
Aber genau das soll bei den drei in dem Antrag der AfD-Fraktion genannten Abwasserzweckverbänden passiert sein. Entsprechende Untersuchungen bestätigen das bzw. sind noch im Gange.
Per Erlass hat das Innenministerium bereits im Jahr 2012 ein Spekulationsverbot festgelegt, das den Einsatz riskanter Zinsderivate ausschließt. Damit ist das Eingehen von nicht kalkulierbaren Risiken für kommunales Vermögen untersagt. Einen ähnlichen Erlass gab es bereits im Jahr 1999; dieser ist im Jahr des Heils 2005 ausgelaufen.
Scheinbar - aber darüber sollten die weiteren Untersuchungen des Landesrechnungshofes Aufschluss geben - hat man sich seitens verschiedener Abwasserzweckverbände über dieses Verbot hinweggesetzt.
sieht unter anderem eine Prüfung des Aufbaus eines aktiven Kreditmanagements vor. Die Höhe der Verluste soll beziffert werden, die Auswirkungen dieser Verluste auf die Gebühren der Zweckverbände sollen untersucht werden. Zudem wird zu prüfen verlangt, in welchem Umfang die Kontrollgremien ihrer Verantwortung nachgekommen sind. Das Anliegen können wir natürlich nachvollziehen, jedoch wird all das bereits getan.
Mittlerweile - so ist es auch der meist gut informierten Presse zu entnehmen - will der Landesrechnungshof in seiner größten Untersuchung der
vergangenen Jahre gleich 50 Abwasserzweckverbände in ganz Sachsen-Anhalt unter die Lupe nehmen. Dabei geht es um eben jenen Verdacht der hochspekulativen Finanzgeschäfte und Verluste in Millionenhöhe. Diese Prüfung geht bereits deutlich weiter, als das von der Alternative für Deutschland im Antrag vorgeschlagen wird. Gegenstand der Untersuchung des Landesrechnungshofes werden die Unterlagen sein, die bis in das Jahr 1999 zurückreichen. Die Behörde ist also bereits aktiv.
Grundsätzlich sind Verluste aus spekulativen Finanzgeschäften nicht umlagefähig, weshalb sie auch nicht in die Gebühr eingerechnet werden dürfen. Jedoch kann das durch schlechtere Zinsaufschläge verschleiert werden, was bedauerlicherweise an manchen Stellen passiert ist. Es ist einfach falsch, wenn mit den Gebühren der Bürger so umgegangen wird, und vor allem, wenn Verluste über Gebührenerhöhungen später ausgeglichen werden sollen. Das ist unstrittig.
Darum verstehen wir die Motivation für diesen Antrag, halten aber die jetzt angekündigte Prüfung des Landesrechnungshofes für das bessere Instrument. Deshalb wird sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Wir werden uns, wenn der Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, was sicherlich der Fall sein wird, natürlich an der Arbeit beteiligen. Wir werden aber entlarven, dass die Behörde die Aufklärung besser kann als ein Untersuchungsausschuss. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Scheurell, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass diese Spekulationen verboten sind. Dasselbe hat ja Herr Stahlknecht auch vor Kurzem gesagt.
Nun haben Sie auch auf diesen Erlass aus dem Jahr 2012 abgestellt. Ist das jetzt die Grundlage für Ihre Aussage, dass Finanzspekulationen ver
boten sind, oder gibt es da noch etwas anderes? - Denn wir handeln ja meistens auf der Grundlage von Gesetzen.
(Minister Holger Stahlknecht: Wir handeln stets auf der Grundlage von Gesetzen! Das müssen Sie einmal nachlesen!)
Grundsätzlich ist das im Haushaltsrecht so verankert, dass Kommunen und natürlich auch Abwasserzweckverbände oder andere Zweckverbände nicht spekulativ mit dem Geld an der Börse wetten dürfen.
Diese Swap-Geschäfte dürfen zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften nach dem Genossenschaftsrecht oder Wohnungsgesellschaften auch nicht vornehmen. Das Einzige, was sie dürfen - Sie haben ja sicherlich Herr Farle sehr aufmerksam zugehört - ist, dass sie eine Zinsbindung über längere Zeit in die Zukunft festschreiben dürfen. Das dürfen sie.
- Ich habe die Frage damit doch beantwortet. Das Ganze fußt natürlich darauf, dass wir damals auch schon entsprechende Regelungen hatten. Ich weiß, was Sie wollen. Sie wollen jetzt auf eine zeitliche Lücke reflektieren. Aber auf diese Lücke muss ich ja jetzt nicht anspringen.
Sehr geehrter Herr Kollege Scheurell, ich werde nun auch konkret. Ich habe durchaus sehr aufmerksam zugehört, nicht nur Herrn Farle, sondern auch Ihnen. Herr Stahlknecht hat für die Landesregierung leider nicht gesprochen; er hat nur dazwischengerufen. Aber ich stelle die Frage trotzdem an Sie. Denn wenn in den Haushaltsgesetzen alles geregelt ist, wie Sie es sagen, dann stellt sich die Frage, warum braucht es den Erlass.
Jetzt kommt die entscheidende Frage: Warum hat die Landesregierung erst sechs Jahre danach, nämlich heute, gehandelt? Heute haben wir hier im Parlament das Kommunalverfassungsgesetz, unter anderem § 98 Abs. 2 Satz 2. Und was wollen Sie heute dort in das Gesetz hineinschreiben? - Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten. Sechs Jahre nach dem Erlass wollen Sie das erstmals in das Kommunalverfassungsgesetz hineinschreiben. Das ist doch bezeichnend.
Herr Roi, ich danke Ihnen sehr für den Hinweis und für die Aufklärung. Aber Sie sind nicht der Einzige, der Bescheid weiß. Hier sitzen auch einige andere, die sich damit auch schon im Innenausschuss über Jahre hinweg beschäftigt haben.
Ein Erlass, der vom Ministerium kommt, ist einzuhalten und erlangt sozusagen für die, die davon betroffen sind, fast Gesetzescharakter. Wer sich gegen einen solchen Erlass durchsetzt und das zu vergessen scheint, dem drohen jetzt natürlich auch Konsequenzen.
Die kollektive Verantwortungslosigkeit, sehr geehrter Herr Roi, die oftmals damit einhergeht, die stinkt wohl jedem demokratisch eingestellten Abgeordneten. Darüber brauchen wir uns überhaupt nicht zu unterhalten. Wer hier unrecht gehandelt hat, dem ist dann bitte auch durch Rechtsmittel Einhalt zu gebieten. Darin sind wir uns doch einig.
Aber wir sehen es so, Herr Roi - Sie haben meinem Beitrag zugehört -, dass der Landesrechnungshof das bessere Mittel ist, als jetzt den großen Politknall zu probieren. Am Ende sind wir doch nachher in diesem PUA auch auf die Ermittlungen des Landesrechnungshofes angewiesen. Das sind doch erst einmal die Anhaltspunkte. Müssen wir alles dreimal panieren, damit es dann schmecken soll? Also, deshalb finde ich, dass dieser Untersuchungsausschuss zurzeit entbehrlich wäre. - Danke.