Zweitens - darüber reden wir heute - geht es um die Frage, ob wir den Aspekt der sexuellen Identität und der sexuellen Orientierung als ein besonderes Persönlichkeitsmerkmal zusätzlich im
Es stellt sich die Frage, ob wir das noch zusätzlich aufnehmen müssen. Darüber ist in den Jahren 2010 und 2011 diskutiert worden. Damals hat man gesagt, dass wir das nicht noch zusätzlich im Grundgesetz brauchen. Denn das Diskriminierungsverbot gilt,
Einen Moment, Frau Keding. - Sehr geehrte Kollegen! Sie haben eine Frage gestellt, Herr Farle. Dann müssen Sie doch der Ministerin an dieser Stelle auch die Möglichkeit geben, zu antworten.
Es ist angeführt worden, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch der Konsens in der Gesellschaft insoweit eindeutig sind. Es geht jetzt um die Frage, ob wir es noch zusätzlich im Grundgesetz verankern wollen und müssen. In den Jahren 2010 und 2011 ist diese Frage verneint worden. Durch die Bundesratsinitiative aus Berlin scheint diese Frage noch einmal aufgeworfen zu werden. Wie gesagt, wir reden an dieser Stelle über eine Bundesratsinitiative, die es im Augenblick noch gar nicht gibt; sie ist jedenfalls noch nicht eingebracht worden.
Deswegen sehe ich mich auch kaum in der Lage, näher auseinanderzunehmen, was wirklich beabsichtigt ist.
Herr Farle, Sie hätten jetzt die Möglichkeit, eine kurze Nachfrage zu stellen. Alle anderen Wortmeldungen aus Ihrer Fraktion lasse ich nicht mehr zu. Wir sind schon weit im Zeitverzug. Verstehen Sie es bitte. Zwei Wortmeldungen habe ich zugelassen, mehr nicht. Ganz kurz, Herr Farle.
Würden Sie mir darin zustimmen, dass eine Diskussion aus der linksgrünen Ecke nicht ausreicht, um die Behauptung aufzustellen, dass es einen Konsens in der Gesellschaft gibt,
dass man diese zusätzliche Geschlechterdifferenzierung in das Grundgesetz aufnehmen müsste? Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt das mit Sicherheit ab.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Raue, ich habe eben gesagt, ich habe zwei Wortmeldungen aus Ihrer Fraktion zugelassen. Damit habe ich das beendet. Es gab eine weitere Wortmeldung. Deswegen weise ich Ihre Wortmeldung zurück.
Wir steigen in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein. Zunächst wird die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen für die SPD-Fraktion sprechen. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind zentrale Aspekte der menschlichen Persönlichkeit. Das heißt, jeder Mensch hat das Recht, diese selbst zu bestimmen und sich offen und frei dazu zu bekennen.
Es geht nicht darum, zusätzliche Geschlechterdifferenzierungen in das Grundgesetz aufzunehmen. Sondern es geht darum, dass wir das Grundgesetz weiter konkretisieren. Dafür gibt es auch konkrete Gründe.
Nach wie vor werden Lesben, Schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Sie erleben Diskriminierung, Gewalt, Drangsalierung, Ausgrenzung und Stigmatisierung. Genau das sind Angriffe auf ihre Unversehrtheit und auf die Menschenwürde. Es geht darum, dass wir diese Menschen, ausgehend von dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und im Übrigen auch unserer Landesverfassung, besser schützen.
Um es konkret zu machen: Im letzten Jahr gab es 300 Straftaten gegen Homosexuelle oder Transgender wegen ihrer sexuellen Orientierung. Das ist aber nur die Spitze des Eisberges; denn nicht in allen Ländern wird tatsächlich differenziert und erhoben, aus welchen Gründen bestimmte Straftaten begangen werden. Deshalb wird es Sie an
dieser Stelle auch nicht verwundern, dass ich ganz deutlich sage, meine Fraktion unterstützt die Bundesratsinitiative aus Berlin.
Wir haben uns auch im Rahmen des Koalitionsvertrages dazu bekannt, dass Sachsen-Anhalt auf der Bundesebene und auch auf der Landesebene die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie Transgender und intergeschlechtlichen Menschen weiter vorantreiben wird, um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität abzuschaffen.
Dazu wollen wir die Landesverfassung um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen. Das haben wir ausdrücklich im Koalitionsvertrag verankert.
Andere Bundesländer haben das schon gemacht, wie Brandenburg, Bremen und das Saarland. Ich bin aber auch der Meinung, dass wir nicht nur gesetzliche Änderungen brauchen, sondern dass wir auch das, was wir in unserem Landesaktionsplan festgeschrieben haben, umsetzen müssen. Darüber können wir gern diskutieren. Deshalb bitte ich um die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Kolb-Janssen. Es gibt zwei Wortmeldungen. Sind Sie bereit, diese zu beantworten?
ich habe zwei Fragen. Erstens. Es ist darüber debattiert worden; mich würde Ihre Meinung zu der Frage interessieren, wie viele Geschlechter es denn nun gibt. Welche Erkenntnisse haben Sie?
(Oh! bei der SPD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Darum geht es nicht! - Dr. Katja Pähle, SPD: Darum geht es nicht!)