genden Gesetzentwurf erfolgt einer von zahlreichen Schritten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land. Das Ausführungsgesetz bestimmt den Träger der Sozialhilfe und die Zuständigkeit für die Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe.
Darüber hinaus ist durch eine landesrechtliche Bestimmung die Trägerschaft für die Eingliederungshilfe im Jahr 2018 insoweit zu regeln, als ab diesem Zeitpunkt die neuen vertragsrechtlichen Grundlagen nach dem SGB IX zu verhandeln und zu vereinbaren sind, die den Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2020 zugrunde zu legen sind.
Mit Wirkung für das Jahr 2020 ist durch eine landesrechtliche Bestimmung die Trägerschaft für die Eingliederungshilfe insgesamt in Bezug auf die Neufassung im SGB IX zu regeln. Dies soll in einem zweiten Schritt geschehen.
suchung und Umsetzungsbegleitung, der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen und der Untersuchung der finanziellen Auswirkungen nach Artikel 25 Abs. 4 des Bundesteilhabegesetzes einfließen.
Finanzielle Auswirkungen wird die ab 2020 geltende Neuregelung der Eingliederungshilfe in erster Linie für den Träger der Eingliederungshilfe, also das Land, haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Anwendung bestehender landesrechtlicher Regelungen für den Träger der Eingliederungshilfe bis zum 31. Dezember 2019 zunächst fortgeschrieben. Dies bedeutet, dass das Land überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe bleibt und die Landkreise und kreisfreien Städte nach wie vor zur Ausführung im Einzelfall heranzieht.
Abschließend möchte ich anmerken, dass in den Konsultationsgesprächen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurde, den Aufwand, der mit der Umsetzung der neuen Eingliederungshilfe verbunden sein wird, zu untersuchen. Die Ergebnisse sollen nach der Befassung der Finanzstrukturkommission dem Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum SGB IX zugrunde gelegt werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Überweisung in die Ausschüsse, damit wir uns im Landtag damit befassen können.
Ich danke der Frau Ministerin für Ihre Ausführungen. Es soll eine Überweisung in den Ausschuss stattfinden? Es ist die erste Beratung.
Ich danke der Frau Ministerin für die Einbringung. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Der Vorschlag ist, den Gesetzentwurf in der Drs. 7/2873 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu überweisen. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das ganze Haus. Ich frage der Vollständigkeit halber, ob es Gegenstimmen gibt. - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit hat das Parlament einer Überweisung zugestimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 23. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 24. Sitzungsperiode für den 20., 21. und 22. Juni 2018 ein. Ich wünsche allen ein gutes Wochenende.