Ich danke dem Abg. Herrn Striegel für die Ausführungen. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen worden. Somit kommen wir gleich zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/2875. Auch hierzu schlage ich wieder vor, über das Gesetz in Gänze abzustimmen, wenn es keine Einwände gibt. - Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.
Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer für das Gesetz stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus. Der Vollständigkeit halber frage ich: Gibt es Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 14 erledigt.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! In der 29. Sitzung am 21. Juni 2017 überwies der Landtag den Antrag der Fraktion AfD in der Drs. 7/1485 mit dem Titel „Kostenfreie Mittagskost für Kindergarten- und Schulkinder“ zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Der Antrag hatte die Zielstellung, die Landesregierung aufzufordern, Kindern in Kindertagesstätten und Schülern bis zur Klassenstufe 4 kostenlose, qualitativ hochwertige warme Mahlzeiten zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollte ein Pauschalbetrag zur Sicherstellung der kostenlosen Mahlzeit in Höhe von 4 bis 6 € pro verpflegtem Kind gewährt werden.
In der 14. Sitzung am 11. August 2017 verständigte sich der Ausschuss zum Verfahren und kam überein, die Beratung in der Novembersitzung vorzusehen.
Nachdem die Beratung dann erstmals für die Dezembersitzung geplant war, wurde sie noch einmal verschoben und fand in der 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 12. Januar 2018 statt. Zu dieser Sitzung lag ein Beschlussvorschlag der Kenia-Koalition vor. Die antragstellende Fraktion der AfD stellte bereits in dieser Sitzung fest, dass man mit dem eigenen Antrag beabsichtige, eine kostenfreie Mittagskost für Kindergarten- und Schulkinder zur Verfügung zu stellen und der Beschlussvorschlag der KeniaKoalition somit der eigentlichen Intention des Antrages widerspreche.
Der Ausschuss erarbeitete dennoch in dieser Sitzung mit 6 : 2 : 2 Stimmen auf Grundlage des Beschlussvorschlags der Koalition eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse.
In der 22. Sitzung am 12. Februar 2018 des Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beantragte der Vorsitzende, das Thema in der darauffolgenden Sitzung als öffentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln. Mit Hinweis auf die lediglich mitberatende Funktion des Ausschusses sprachen sich die Koalitionsfraktionen dagegen aus, den Antrag in öffentlicher Sitzung zu behandeln, und empfahlen, lediglich eine vorläufige Beschlussempfehlung zu beraten. Der Ausschuss lehnte den Antrag auf Öffentlichkeit bei 2 : 5 : 2 Stimmen ab.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beschäftigte sich in der 21. Sitzung am 21. März 2018 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss für Bildung und Kultur. Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss darüber hinaus ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen zur Ergänzung der Beschlussempfehlung vor.
Der Ausschuss stimmte dem Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ergänzung der vorliegenden Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 7 : 3 : 2 Stimmen zu. Die in dieser Sitzung von der Fraktion der AfD beantragte Ergänzung zur Beschlussempfehlung wurde hingegen bei 3 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt. Der Ausschuss erarbeitete damit mit 7 : 3 : 2 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration führte die angestrebte Beratung in der 23. Sitzung am 4. April 2018 durch und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den federführenden
Ausschuss für Bildung und Kultur. Diese Beschlussempfehlung stimmte mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überein und wurde mit 6 : 3 : 2 Stimmen beschlossen.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich abschließend mit dem Antrag in der 23. Sitzung am 4. Mai 2018. Er folgte dabei den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse und verabschiedete mit 7 : 3 : 2 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung und Kultur bittet Sie daher um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/2834 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Herrn Spiegelberg für die Ausführungen. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in Drs. 7/2834 in der vorgelegten Fassung ab. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion.
Ich gehe davon aus, dass die Stimmenzahl so stimmt. Somit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 15 ist erledigt.
tion DIE LINKE in der Drs. 7/474 wurde in der 11. Sitzung des Landtages am 27. Oktober 2016 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Ziel des Antrages ist die Initiierung einer Bundesratsinitiative durch die Landesregierung, die gesetzliche Krankenversicherung zu einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung auszubauen, in der alle Einkommensformen zur Beitragsfinanzierung herangezogen werden.
Außerdem geht es darum, dass die Beiträge von abhängig Beschäftigten wieder vollständig paritätisch finanziert werden. Die Landesregierung wurde deshalb aufgefordert, die entsprechende Bundesratsdrucksache 40/16 gemäß dem Antragstext zu unterstützen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 7. Sitzung am 7. Dezember 2016 darauf verständigt, zum Antrag zunächst ein öffentliches Fachgespräch durchzuführen.
Dieses Fachgespräch fand in der 13. Sitzung des Ausschusses am 24. Mai 2017 statt. Dazu wurden Vertreter von Gewerkschaften, Krankenkassen und der Wissenschaft sowie vom Sozialverband Deutschland e. V. und der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ eingeladen.
Im Fachgespräch wurde deutlich, dass man der Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung überwiegend positiv gegenüberstehe, dass dies allerdings ein längerfristiges Vorhaben sei, bei dem es noch viel Klärungsbedarf gebe. Lediglich die Betriebsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ sprach sich dagegen aus.
Die Einführung der vollständigen paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge wurde von den Gästen des Fachgespräches befürwortet bzw. von einigen sogar als dringend erforderlich angesehen. Diskussionsschwerpunkte waren hier unter anderem die Frage des Nebeneinanders von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie Kassenvielfalt und Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vereinbarte in der 14. Sitzung am 16. August 2017 das weitere Verfahren. Demnach sollte die weitere Beratung erst nach der am 24. September 2017 anberaumten Bundestagswahl in der Dezember-Sitzung des Ausschusses stattfinden. Voraussetzung sollte jedoch sein, dass die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene abgeschlossen sind.
Dieses Verfahren dauerte bekanntlich etwas länger als ursprünglich absehbar. Deshalb konnte der heute in Rede stehende Antrag vom Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration erst
Dazu lag dem Ausschuss dann der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung vor. Hierin wird die Absicht des Bundes begrüßt, dass ab dem 1. Januar 2019 die Beiträge zur Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. von Rentenversicherung und Rentnerinnen und Rentnern finanziert werden sollen.
Diese Beschlussempfehlung wurde einstimmig mit 10 : 0 : 0 Stimmen angenommen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration liegt dem Plenum nun in der Drs. 7/2835 zur Verabschiedung vor.
Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Herrn Steppuhn für die Ausführungen. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Drs. 7/2835, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus. Wer stimmt - dies der Vollständigkeit halber für die Protokollantin - dagegen? - Das sehe ich nicht. Wer enthält sich der Stimme? - Das sehe ich auch nicht. Somit hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung des Hohen Hauses erhalten.
Bevor wir mit dem Tagesordnungspunkt 23 fortfahren, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Landseniorenvereinigung des Burgenlandkreises in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!