Das beste Beispiel ist die Überlegung, als Lösungsansatz für den Fachkräftemangel die Allianz für Allgemeinmedizin zu nennen. Ich habe zu dieser Allianz recherchiert. Ich habe einmal nachgesehen, was die in den letzten Monaten und Jahren gemacht hat. Ich möchte hier einmal zitie
„In zwei neuen Kompetenzzentren für die Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sollen dann je zwei Weiterbildungsmanager den Facharztkandidatinnen und Facharztkandidaten in allen fachlichen und organisatorischen Anliegen zur Seite stehen. Sie veranstalten Informationsabende und Weiterbildungskollegs beispielsweise zum Berufsrecht oder zur Praxisübernahme und Praxisführung.“
Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass diese Maßnahmen unser Facharztproblem langfristig lösen würden.
Auch die Forderung in Punkt 2, wonach die Universitäten beibehalten werden sollen, unterstützen wir doch auch. Aber das löst noch keine Probleme. Es ist völlig überflüssig, so etwas wieder in einen Antrag zu schreiben. Ich verstehe das einfach nicht.
Sie fordern ebenso wie wir eine Landarztquote, aber Sie geben keinen Prozentwert an. Sie müssen doch auch einmal auf den Punkt kommen und nicht immer sagen, dass Sie etwas begrüßen und dass etwas schön ist. Machen Sie doch einfach mal Nägel mit Köpfen. Bringen Sie doch einmal ein Ergebnis zustande und eiern Sie nicht immer nur rum.
Frau Dr. Pähle, ich weiß es wirklich zu schätzen, dass Sie sich der Probleme seit vielen Jahren annehmen. Aber wenn dabei auch einmal ein Ergebnis herauskommen würde, dann müssten wir nicht schon wieder über diese Situation diskutieren. Das Diskutieren und die Debatten sind doch nicht entscheidend, sondern das, was unter dem Strich dabei herauskommt. Das ist laut der Aussagen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung im Fachgespräch nicht viel. Das ist das Problem. Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht.
Dann gibt es einen weiteren Punkt, der in der Debatte gar nicht mehr auftauchte, nämlich die ausländischen Ärzte. Der Einzige, der sich dazu geäußert hat, war Herr Striegel. Als er das zwischen seinen Computerspielen und dem Herumlaufen aufgeschnappt hat, hat er etwas dazwischenzurufen. Sie haben sich aber überhaupt nicht mit der Debatte beschäftigt, Herr Striegel.
Sie können ja einmal die Antwort auf meine Anfrage 7/2745 heraussuchen. Darin schreibt die Landesregierung, die von Ihnen getragen wird, dass ausländische Ärzte keine nachhaltige Lösung für den Ärztemangel sind. Das gibt Ihre Regierung zu. Und Sie blöken nur rein, wenn wir das hier ganz sachlich definieren. Das verstehe ich überhaupt nicht. Das ist mir wirklich ein absolutes Rätsel.
Das Nächste ist, dass Sie ja nicht einmal bei der Debatte dabei waren, als zum Beispiel die Ärztekammer genau dieses Problem voll und ganz bestätigt hat. Es wurde von gefälschten Ausbildungsscheinen, von verängstigten Ärzten und von kulturellen Problemen berichtet. Die Ärzte und die Patienten wollen das einfach nicht, und das wurde in diesem Gespräch sehr deutlich.
Das letzte Argument gegen die Anhebung der Zahl der Studienplätze: 20 Millionen € Mehrkosten. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: In diesem Land wird so viel Geld zum Fenster hinausgeschmissen. Dann müssen Sie den Menschen auch einmal eine Ausgabe von 20 Millionen € erklären, die Ihnen mehr wert ist als eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze.
Jetzt noch einmal - weil ja beim letzten Mal wieder reingeblökt worden ist - zu Anfrage 7/1128: 340 Millionen € jedes Jahr für Gender-Maßnahmen. Lesen Sie es nach. Diese Maßnahmen sind Ihnen mehr wert als beispielsweise eine bessere medizinische Versorgung. Erklären Sie das den Menschen draußen; meine Aufgabe ist das nicht. Ich glaube, wir haben unseren Job gemacht und gezeigt, was hier los ist. - Danke schön.
Es gibt keine Nachfragen. Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein. Den Wunsch nach einer Überweisung habe ich nicht vernommen. Somit stimmen wir zunächst über den Antrag 7/2876 ab. Wer diesem Antrag die Stimme gibt - es ist der Antrag der AfD -, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.
Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über die Alternativanträge. Wir stimmen zunächst über den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2906 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/2913 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 22 ist abgeschlossen.
Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Land Sachsen-Anhalt (ProstSchGZustG LSA)
Frau Präsidentin, schönen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Einige hier im Hohen Haus werden sich sicherlich fragen, weshalb ausgerechnet das Wirtschaftsressort mit dem Prostituiertenschutzgesetz beschäftigt wird, obwohl doch in anderen Ländern andere Ressorts für die Umsetzung des Gesetzes auf der Landesebene zuständig sind. Offenbar ist hierzulande der Gedanke recht populär, dass es sich um das älteste Gewerbe der Welt handeln könnte.
- Wirtschaft eben. - Mein Haus hat sich der Aufgabe gestellt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, auch wenn von einem Gewerbe gar nicht die Rede sein kann und das Prostituiertenschutzgesetz auch nicht mit dem Gewerberecht in Verbindung gebracht werden sollte.
Meine Damen und Herren! Mit dem Prostituiertenschutzgesetz des Bundes wurde der rechtliche Rahmen zur Ausübung legaler Prostitution Erwachsener neu geregelt. Ziel des Gesetzes ist es,
Frauen und Männer, die freiwillig in der Prostitution arbeiten, zukünftig besser vor der Gefährdung ihrer Gesundheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung sowie vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.
Im Einzelnen haben Prostituierte ein Anmeldeverfahren zu durchlaufen, das auch Beratungen allgemeiner und gesundheitlicher Art umfasst. Dies soll dem Schutz und der Unterstützung der Prostituierten dienen. Zudem wird mit dem Gesetz der gewerbliche Betrieb von Prostitution reglementiert und eine Erlaubnispflicht unterstellt. Es geht dabei unter anderem darum, die Einhaltung bestimmter Schutzstandards hinsichtlich räumlicher, hygienischer und sicherheitstechnischer Mindestanforderungen sicherzustellen.
Den Ländern obliegt es, die zum Vollzug der landesbehördlichen Aufgaben zuständigen Behörden zu bestimmen. Derzeit werden die Aufgaben zum Vollzug des Gesetzes in Sachsen-Anhalt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes auf der Grundlage einer Verordnung interimsweise vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen.
Diese sollen nach dem Gesetzentwurf wie übrigens auch in allen anderen Bundesländern künftig vorbehaltlich der vom Landesverwaltungsamt und dem Fachministerium wahrzunehmenden oberstbehördlichen fachaufsichtlichen Aufgaben von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind aufgrund ihrer personellen und sächlichen Kapazitäten besser als die Gemeinden zu einer sachgerechten Umsetzung der sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben in der Lage.
Das Landesverwaltungsamt ist zudem Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte. Darüber hinaus ist es einheitliche Stelle im Sinne des Einheitlicher-Ansprechpartner-Gesetzes.
Die oberstbehördlichen Zuständigkeiten verteilen sich nach der Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans der Landesregierung auf das für Gleichstellung zuständige Ministerium - hier das Ministerium für Justiz und Gleichstellung -, auf das für den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsprävention zuständige Ministerium - hier das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration - und auf das für Wirtschaft und Gewerbe zuständige Ministerium, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich entschieden, die Kosten über Gebühren und Auslagen zu finanzieren. Die vorgesehenen Gebührenhöhen entsprechen dem Ergebnis einer durch das Landesverwaltungsamt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführten Konnexitätsprüfung.
Der Gesetzentwurf sieht auch eine Evaluierungsregelung vor, die nach einem bestimmten Zeitraum eine Überprüfung der Sachgerechtigkeit der im Gesetz geregelten Gebührenhöhen beinhaltet. Zu den Ergebnissen der zu dem Gesetzentwurf durchgeführten Anhörung von 31 Einrichtungen und Verbänden verweise ich auf das Vorblatt des Gesetzentwurfs.
Soweit gewünscht, könnte ich veranlassen, dass Ihnen die Stellungnahmen der angehörten Einrichtungen und Verbände für die weitere Beratung in den Ausschüssen zur Kenntnis gegeben werden. Das könnte die Beratung in den Ausschüssen sicherlich erleichtern und einen Beitrag zur zeitnahen Verabschiedung des Gesetzes leisten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Minister Prof. Dr. Armin Willingmann: Das macht mich froh, Frau Präsidentin! - Tobias Rausch, AfD: Wie war das jetzt gemeint?)
- Nur in Bezug auf die Überschreitung der Redezeit. Aber die Landesregierung darf ja immer etwas länger reden. Trotzdem darf ich diesen kleinen Hinweis geben.
Wir steigen nunmehr in die Debatte der Fraktionen ein. Es ist eine Redezeit von drei Minuten vereinbart worden. Der erste Debattenredner ist der Abg. Herr Raue von der AfD-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Raue.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem am 21. Oktober 2016 das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten ist, sollen nun mit dem Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz die landesbehördlichen Zuständigkeiten für dessen Vollzug geregelt werden.
Wie bei anderen Gesetzentwürfen auch hat die Landesregierung am Verfahren unterschiedliche Behörden, Verbände und Vereine beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die von diesen vorgebrachten Änderungswünsche und Kritikpunkte sind nach meinem Dafürhalten weitestgehend ausgeräumt oder berücksichtigt worden.
Einzig bei der Durchsicht des Kostentarifs erscheinen mir die Spielräume der Gebührenbemessung sehr hoch. So bewegt sich der Ermessensspielraum für einen Sachverhalt zum Beispiel zwischen 50 und 3 200 €. Auch scheint es zwischen der Erstellung einer Bescheinigung