Protocol of the Session on April 19, 2018

Daniel Sturm Nein

Daniel Szarata Nein

Ulrich Thomas -

Dr. Hans-Thomas Tillschneider Enthaltung

Marco Tullner Nein

Daniel Wald Enthaltung

Lars-Jörn Zimmer Nein

Dagmar Zoschke Ja

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ja stimmten 15 Abgeordnete und mit Nein 41 Abgeordnete. Es gab 18 Stimmenthaltungen; 13 Abgeordnete waren nicht anwesend. Somit sind dieser Teil Ihres Änderungsantrages und damit der gesamte Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zu den Änderungsanträgen der AfDFraktion in der Drs. 7/2747 und in der Drs. 7/2748. Kann über diese beiden Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden oder fordern Sie eine Einzelabstimmung?

(Hagen Kohl, AfD: Einzeln!)

- Es soll einzeln abgestimmt werden. Somit stelle ich den ersten Antrag, den Änderungsantrag in der Drs. 7/2747, zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist der andere Teil der Fraktion DIE LINKE. Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, und zwar zu dem Änderungsantrag in der Drs. 7/2748. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Enthaltung. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

In Anwendung des § 32 Abs. 2 GO.LT schlage ich vor, über die selbstständigen Bestimmungen in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an dieser Stelle getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall.

Somit stimmen wir zunächst über die Artikelüberschriften ab. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit ist den Artikelüberschriften zugestimmt worden.

Es folgt die Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Wer der Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen worden.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist somit erledigt.

Wir werden nun einen Wechsel in der Sitzungsleitung vornehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir fahren mit der Beratung fort.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2333

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Drs. 7/2688

(Erste Beratung in der 42. Sitzung des Landtages am 25.01.2018)

Berichterstatter ist Herr Abg. Lars-Jörn Zimmer. Herr Abg. Zimmer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 42. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2018 in erster Lesung eingebracht und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Anpassung des Gesetzes über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Land Sachsen-Anhalt vom 13. Januar 2016 als Landesgesetz an das Erste Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 17. Juli 2017 als Bundesgesetz. Dies beinhaltet auch Änderungen der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

§ 1 des Gesetzentwurfs beinhaltet Änderungen zu den Zuständigkeitsregelungen. § 2 regelt Änderungen des Kostentarifs der Anlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt. § 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich in der 16. Sitzung am 22. Februar 2018 erstmalig mit dem Gesetzentwurf befasst und sich über die weitere Verfahrensweise verständigt. In der 17. Sitzung am 5. April 2018 hat der Ausschuss erneut über den Gesetzentwurf beraten. Hierzu lag ihm eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit vorwiegend rechtsförmlichen Änderungen vor. Diese sind bereits im Vorfeld mit der Landesregierung abgestimmt worden.

Der Ausschuss nahm die Änderungsvorschläge an und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 7/2688 vorliegende Beschlussempfehlung, die der Ausschuss mit 7 : 0 : 3 Stimmen beschlossen hat.

Ich bitte um Zustimmung des Hohen Hauses. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Rüdiger Erben, SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten für die Ausführungen. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Damit kommen wir direkt zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 7/2688. Wenn es keine Änderungswünsche und keinen Widerspruch gibt, dann würde ich über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abstimmen lassen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir entsprechend.

Wer dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. - Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und Teile der CDU. - Wer enthält sich der Stimme? - Ein Abgeordneter der CDU. Somit ist dieses Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Gesunde Ernährung von Kita- und Schulkindern und regionale Versorgung fördern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1486

Beschlussempfehlung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 7/2660

(Erste Beratung in der 29. Sitzung des Landtages am 21.06.2017)

Berichterstatterin ist die Abg. Frau Kerstin Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Gesunde Ernährung von Kita- und Schulkindern und regionale Versorgung fördern“ in der Drs. 7/1486 in der 29. Sitzung am 21. Juni 2017 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration, für Bildung und Kultur sowie für Finanzen zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag verfolgt das Ziel, Kinder so früh wie möglich an das Thema gesunde und ausgewogene Ernährung heranzuführen, um Krankheiten wie

Adipositas und Diabetes vorzubeugen bzw. zurückzudrängen. Die Qualität der Schulspeisung soll in diesem Zusammenhang verbessert werden und es soll auf Eigenversorgung mit regionalen Produkten gesetzt werden. Weiterhin sollen die bewährten Programme für Schulobst und Schulmilch gefördert und gestärkt werden.

Die erste Beratung im Landwirtschaftsausschuss fand in der 16. Sitzung am 4. Oktober 2017 statt. Die Fraktion DIE LINKE sprach sich dafür aus, im Land ein Programm zu initiieren, das sich auf die Beratung, die Einrichtung und den Aus- und Neubau von Schulküchen im Sinne von Eigenversorgungseinrichtungen konzentriert.

In der Diskussion ging das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie auf die Vernetzungsstellen zur Förderung von Projekten in der Schul- und Kita-Verpflegung ein und nannte das neue EU-Schulprogramm, das dem Anliegen des Antrages in großem Umfang Rechnung trage.

Auf Antrag der Fraktion der CDU beschloss der Ausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen, den Antrag in der Drs. 7/1486 zur vorläufigen Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erheben.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beriet in der 20. Sitzung am 13. Dezember 2017 über den Antrag. Der Ausschuss schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung an und erweiterte diese um den Punkt 4, der einstimmig angenommen wurde.