Protocol of the Session on March 8, 2018

(Zustimmung bei der CDU)

Dabei liegt ein Schwerpunkt darauf, die Unfallraten bei Kindern und Senioren zu senken. Es geht uns natürlich auch um die flächendeckende Ermittlung von unfallauffälligen Streckenabschnitten, um diese Schritt für Schritt zu beseitigen.

Wir als Koalitionsfraktionen sowie die Landesregierung nehmen dieses Thema sehr ernst. Erste Erfolge konnten durch die umgesetzten Maßnahmen bereits erzielt werden. Darauf gilt es nun aufzubauen.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist beendet.

Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Alternativantrag und bedanke mich recht herzlich.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Hildebrandt noch einmal die Gelegenheit, als Debattenrednerin zu sprechen. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin! - Nur drei Anmerkungen. Herr Verkehrsminister Webel, dass die Landesverkehrswacht gut ausgestattet ist, ist keine Frage. Natürlich könnte es mehr sein, natürlich könnte dort mehr passieren. Aber das Problem ist, dass sie das Geld nicht an die örtlichen Verkehrswachten weiterreichen darf.

Eine einfache Möglichkeit wäre, zu sagen: Wir ändern den Zuwendungsbescheid, sodass die Landesverkehrswacht das Geld weiterreichen darf. Die andere Lösung, die Sie gerade prüfen, ist, die Aufgabe Verkehrssicherheit zur Pflichtleistung der Landkreise und kreisfreien Städte zu erklären. Dies wäre eine sehr gute Lösung.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich versichere Ihnen: Ich werde im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr regelmäßig nachfragen, was die Überprüfung ergibt.

Ansonsten: Wenn Sie den großen Wurf nicht haben wollen, liebe Koalitionsfraktionen, dann werden wir erst einmal dem kleinen Schrittchen zustimmen, dass wenigstens die Jugendverkehrs

schulen unterstützt werden. Wir werden uns Ihrem Antrag nicht verweigern, aber wir haben gehofft, dass Sie auch so weit denken, dass es Unterschiede zwischen örtlichen Verkehrswachten und Jugendverkehrsschulen gibt und diese genauso unterstützt werden müssen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Hildebrandt. Ich sehe keine Anfragen. - Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein.

Ich habe nicht vernommen, dass eine Überweisung stattfinden soll. Wir stimmen damit direkt über den Antrag in Drs. 7/2492 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und ein, zwei irritierte Stimmen. Aber ich denke, es war ein Versehen, wie ich das mitbekommen habe. Also ist es die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Somit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir kommen zum Alternativantrag in Drs. 7/2572. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen DIE LINKE und AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 17 erledigt.

Unter den parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen wurde vereinbart, dass wir noch weitere Tagesordnungspunkte ohne Debatte

heute beraten.

Somit kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 18

Wahl von zwei Ersatzpersonen als stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses

Wahlvorschlag Landesregierung - Drs. 7/2512

Einbringerin ist Frau Ministerin Grimm-Benne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Landesjugendhilfeausschuss wird jeweils für eine der Wahlperiode des Landtags entsprechende Amtszeit gebildet. Für die aktuelle Wahlperiode hat dieses Hohe Haus in seiner Sitzung am 1. Juni 2016 die stimmberechtigten Mitglieder und ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt. Das Gremium

besteht in seiner siebenten Amtsperiode aus 32 Mitgliedern. Von ihnen sind 20 Mitglieder stimmberechtigt und zwölf - darunter die Vertreterinnen und Vertreter der fünf Landtagsparteien - mit beratender Stimme. Für alle Mitglieder gibt es eine Stellvertretung.

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Institutionen aufgeführt, die eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Wahl durch den Landtag vorschlagen. Dazu gehört auch der Kinder- und Jugendring SachsenAnhalt e. V. Dieser hat mitgeteilt, dass zwei von ihm seinerzeit vorgeschlagene Mitglieder ihr Amt niedergelegt haben, sodass eine Nachbesetzung erforderlich ist.

Das Vorschlagsrecht für die Nachfolge bleibt beim Kinder- und Jugendring. Er hat nunmehr seine Vorsitzende Frau Anne Haertel und seinen Geschäftsführer Herrn Philipp Schweizer vorgeschlagen, die vom Landtag als stimmberechtigte Mitglieder in den Landesjugendhilfeausschuss gewählt werden sollen.

Eine Begründungspflicht für die Vorschläge besteht gegenüber der obersten Landesjugendbehörde nicht. Gesetzliche Ausschlussgründe konnten nicht festgestellt werden, sodass beide Ersatzpersonen durch den Landtag gewählt werden können, worum ich hiermit bitte. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist, wie bereits erwähnt, keine Debatte vereinbart worden und wir steigen sofort in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/2512 ein.

Wir stimmen ab über den Wahlvorschlag in Drs. 7/2512. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl per Kartenzeichen verständigt. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind Teile der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die anderen Teile der AfD-Fraktion. Vielen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 29

Beratung

Personelle Umbesetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Antrag Fraktion CDU - Drs. 7/2538

Auch hierzu wurde keine Debatte verabredet. Wir steigen in das Abstimmungsverfahren ein.

Wer dem Antrag in Drs. 7/2538 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktionen DIE LINKE und AfD. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 29 erledigt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 30

Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Ausschuss gemäß § 7 Abs. 6 AG VwGO LSA

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/2539

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die derzeit beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter endet die Amtszeit am 31. Dezember 2018. Die Neuwahl erfolgt nach §§ 26 und 34 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 7 Abs. 6 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes durch einen Wahlausschuss, für den der Landtag oder ein durch ihn bestimmter Landtagsausschuss sieben Vertrauensleute und ihre Vertreter bestellt.

In der Drs. 7/2539 liegt uns ein diesbezüglicher Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, in dem angestrebt wird, den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit der Wahl der Vertrauensleute und deren Vertreter zu betrauen. Die Antragsteller folgen mit dem Antrag dem bisher praktizierten Verfahren.

Auch hierzu ist verabredet worden, ohne Debatte zu verfahren. Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren zu Drs. 7/2539.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen sowie Teile der Fraktion DIE LINKE. - Es werden mehr; ich denke, es ist inzwischen die ganze Fraktion. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 30 erledigt.

Als den für heute letzten rufe ich nunmehr auf den

Tagesordnungspunkt 32

Beratung

Behandlung im vereinfachten Verfahren