Protocol of the Session on March 8, 2018

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf anregende Diskussionen in den Ausschüssen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Buchheim. Es gibt eine Frage, und zwar hat sich Herr Güssau gemeldet. Er hat jetzt auch das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Ich hätte gern eine Antwort darauf, wie Ihre Fraktion Bürgerbefragungen sieht. Das ist auch eine Möglichkeit, Interesse in der Bürgerschaft zu wecken. Wie sehen Sie das?

Dieses Instrument gibt es schon lange in der Kommunalverfassung. Aber davon wird kein Gebrauch gemacht. Das ist der Punkt. Da man oftmals erfährt, dass in den Ortsteilen irgendwelche Themen brennen, haben wir die Regelung ins Spiel gebracht, dass die Bürger dort zukünftig eine Einwohnerversammlung beantragen können, damit das Thema aufgerufen wird.

Die gesetzliche Regelung zur Bürgerbefragung gibt es schon lange. Aber wenn es nicht genutzt wird, dann läuft dieses Instrument ins Leere.

Danke.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. - Damit kommen wir zur Debatte der Fraktionen. Als Erster spricht für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Roi.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema direkte Demokratie wurde schon mehrfach beraten. Das hat natürlich auch etwas mit dem Kommunalverfassungsgesetz zu tun. Dass dies ein Instrument ist, wurde bereits angesprochen. Die direkte Demokratie an sich ist ein zentrales Thema der AfD. Unserem Wählerauftrag folgend haben wir bereits mehrere Initiativen hierzu in den Landtag eingebracht. Sie, meine Damen und Herren, haben alle diese Initiativen abgelehnt

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

und wollten noch nicht einmal inhaltlich darüber reden. Das ist das Entscheidende. Außer irgend

welchen Ausreden kam nichts, Argumente schon gar nicht.

Das war auch der Grund dafür, dass wir Sie zum Thema direkte Demokratie in eine Enquete-Kommission, die von der Fraktion DIE LINKE sogar positiv erwähnt wurde, gezwungen haben, um dort über direkte Demokratie zu reden, damit wir heute auch über Kommunalverfassungsgesetze reden können.

Dies ist letztlich der Konsequenz der AfD zu verdanken; denn wir haben Sie dahin gezwungen.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Tobias Krull, CDU)

Wir haben in dieser Kommission auch mehrere Vorschläge gemacht. Heute reden wir über die Gesetzentwürfe der LINKEN und der CDU. Sie haben also auch einmal ausgeschlafen. Die AfD hat ihre Gesetzentwürfe bereits vorgelegt.

(Zuruf von der CDU: Eingeschlafen!)

Zum Gesetzentwurf der LINKEN muss ich nicht viel sagen, außer dass er abzulehnen ist. Warum? - Sie wollen wieder einmal die deutsche Staatsbürgerschaft aushöhlen; denn Sie wollen es jedem Einwohner, egal welchen Aufenthaltsstatus er hat, ermöglichen, kommunalpolitisch in allen Angelegenheiten Einfluss zu nehmen.

(Zuruf von der LINKEN)

Das bedeutet übersetzt nichts anderes, als dass nach Ihren Vorstellungen jeder illegal eingereiste Wirtschaftsmigrant, jeder abgelehnte Asylbewerber die gleichen Rechte haben soll wie jemand, der über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt. Dazu sage ich: Typisch links. So ein Blödsinn.

(Beifall bei der AfD)

Ich komme zum Gesetzentwurf der Kenia-Koalition und möchte einige Dinge kurz hervorheben. Es sind 134 Seiten; alle kann ich sicherlich nicht abhandeln. Aber in einigen Teilen haben Sie sich auf unsere Position zubewegt; das wollen wir positiv erwähnen.

Die Senkung des Quorums für die Bürgerentscheide auf 20 %, Herr Innenminister, kann hier allerdings nur als Reförmchen gesehen werden. Ich erkläre Ihnen auch noch einmal, warum. Dieses Quorum ist ein Grund dafür, dass die Menschen erst gar nicht an einer Abstimmung teilnehmen. Denn die Leute wissen oftmals, dass es daran scheitert, da die Wahlbeteiligungen in der letzten Zeit zu niedrig waren. Daher muss man ein anderes Signal setzen.

Aus meiner Sicht können Sie niemandem erklären, dass ein Bürgerentscheid an einem fehlenden Quorum von 20 % scheitert, während Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister mit einem Quorum von 15 % oder 10 % gewählt sind

und dann sieben Jahre regieren. Sie können niemandem erklären, wie es zustande kommt, dass das eine gilt und das andere nicht gilt.

(Zuruf von Bernhard Daldrup, CDU)

Diesen Fall hatten wir in Wolfen. Ein Anteil von 23,77 % stimmte mit Nein. Es war aber nicht rechtsverbindlich, und der Gemeinderat hat genau das Gegenteil gemacht. Genau das ist das, was die Leute auf die Palme bringt, Herr Daldrup.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Detlef Gürth, CDU)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist endlich auch Ihr ursprünglicher Demokratiekahlschlag in den kleinen Ortschaften unter 300 Einwohnern vom Tisch. Gut so, sagen wir dazu. Das begrüßen wir ausdrücklich. Daran können wir auch sehen, dass der Druck aus dem ländlichen Raum Wirkung gezeigt hat.

Zum Thema Einwohnerantrag ist positiv zu bemerken, dass Sie auch hierzu dem Vorschlag der AfD folgen und die drei von 100 für die Unterschriftenquorenhürden aus unserem Papier lobenswerterweise übernommen haben.

(Daniel Szarata, CDU: Das war ein Vor- schlag der CDU! Das haben Sie in Ihrem Papier geschrieben, nachdem wir es ge- schrieben haben! - Zurufe von André Pog- genburg, AfD, und von Siegfried Borgwardt, CDU)

Das finden wir sehr gut. Das steht schon in unseren Wahlbroschüren. Dort können Sie einmal reinschauen. Das begrüßen wir; denn es ist im Sinne der Bürger, meine Damen und Herren. Wir geben Ihnen doch recht, nehmen Sie das einmal zur Kenntnis.

Allerdings stellt sich mir noch eine Frage: Warum wollen Sie regeln, dass Einwohneranträge, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgten, unzulässig seien? Das klingt zunächst einmal positiv, aber in der kommunalen Praxis ist es oftmals so, dass Bürger abgewiesen werden, weil Verwaltungen einfach sagen, das sei rechtswidrig und das könnten sie so nicht machen.

Ich als Stadtrat habe sehr oft erlebt, dass irgendetwas als rechtswidrig erklärt wird, was sich letztlich nicht als rechtswidrig herausgestellt hat.

(Zuruf von der SPD)

Das ist das Problem, dass Sie an dieser Stelle ein Instrument schaffen, mit dem wieder der Willkür in den Verwaltungen Tür und Tor geöffnet werden und die Bürger am Ende abtreten können; und das wollen wir nicht.

(Zuruf von Dr. Falko Grube, SPD)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch auf § 98 zu sprechen kommen. Darin haben Sie

geschrieben, dass spekulative Finanzgeschäfte verboten sind. Für uns als AfD-Fraktion ist das eine Selbstverständlichkeit. Es ist traurig, dass es bis 2018 gedauert hat, dass man so etwas in Sachsen-Anhalt in ein Gesetz aufnimmt. Aber es verwundert auch nicht, wenn man in die Vergangenheit schaut. Wir haben vor Kurzem gelesen, wie in den AZV im Rahmen von Derivatehandel mit dem Geld der Bürger gezockt wurde. Und es war auch ein SPD-Minister, der das Zockersystem in Sachsen-Anhalt eingeführt hat.

Da brauchen Sie nicht mit dem Kopf zu wackeln. Schon im Jahr 2011 hat der „Focus“ berichtet: Zocken für den Haushalt. Es wurde beschrieben, wie Herr Bullerjahn, SPD-Finanzminister, mit Steuergeld gezockt hat. Es waren nämlich genau diese Optionsderivate, die übrigens noch bis heute Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Jetzt schreiben Sie, dass das verboten wird. Ich hoffe, auch die Landesregierung wird sich daran in Zukunft halten.

Damit komme ich zum letzten Punkt, und zwar zur Kommunalwahlordnung. Das wurde vom Innenminister bereits angesprochen. - Er ist gar nicht mehr da.

(Tobias Krull, CDU: Er sitzt vor Ihnen! - Ro- bert Farle, AfD: Doch!)

- Okay. - Sie wollen dem Wahlleiter neue Befugnisse zukommen lassen - das ist auch sehr gut -, und Sie wollen zukünftig, wenn für einen Wähler die Wahlunterlagen abgeholt werden, sofort eine Information über Namen der abholenden Person und das Abholdatum an den jeweiligen Wähler übermitteln. Das ist sehr gut. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht irgendwo wieder gewiefte CDUStadträte gibt, die das System unterlaufen und im großen Stil Wahlbetrug begehen.

(André Poggenburg, AfD: Was?)

Ich kann Ihnen aber sagen: Wir werden im nächsten Jahr zur Kommunalwahl überall im ganzen Land sehr genau darauf achten, wie die Wahlen stattfinden und wie sie ablaufen. Da können Sie sicher sein.

Ich habe noch eine Minute Redezeit?

Nein, Sie haben die Redezeit schon um anderthalb Minuten überschritten.

Dann höre ich an der Stelle auf. Wir begrüßen es, dass Sie wenigstens etwas aus dem Wahlskandal gelernt haben und die Wahlordnung entsprechend ändern wollen. - Vielen Dank.

Wir unterstützen die Überweisung in die Ausschüsse und unterscheiden uns auch in diesem

Punkt von den Altparteien. Denn unsere Anträge wollten Sie nicht im Ausschuss besprechen. - Danke.