Protocol of the Session on January 26, 2018

Aus diesen Gründen ist es problematisch, die muttergebundene Kälberaufzucht per se als spezielle Vermarktungsstrategie anzuerkennen.

Die Landesregierung plant im Moment keine Maßnahmen zur Unterstützung.

Vielen Dank, Frau Ministerin Dalbert. Es gibt keine Fragen dazu.

Wir kommen zu

Frage 2 Besteht Vakanz für die Fertigstellung der Nordverlängerung der A 14?

Fragesteller ist der Abg. Willi Mittelstädt. Herr Mittelstädt, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Volksstimme hatte schon im Juli dieses Jahres prognostiziert, dass sich der Weiterbau der A 14 in SachsenAnhalt verzögern wird. Grund sind verschärfte wasserrechtliche Vorgaben, die vor allem die Abschnitte von Lüderitz bis zur Landesgrenze nach Wittenberge betreffen.

Extraarbeit macht zudem die Feldlerche. Früher waren recht grobe Kartierungen zulässig. Jetzt aber müssen feine, reviergetreue Daten erfasst werden. Der Grund: In den zurückliegenden Jahren gingen die Brutbestände um bis zu 50 % zurück. Nun werden Ausgleichsvorhaben entwickelt, um später keine Klagen von Umweltschutzverbänden zu bekommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche „verschärften wasserrechtlichen Vor

gaben“ verzögern - an welchen Bauabschnitten - durch welche Auswirkungen den Baubeginn der Nordverlängerung der A 14?

2. Welche der geplanten Bauabschnitte der

Nordverlängerung der A 14 gefährden bzw. beeinflussen oder zerschneiden welchen flächenmäßigen Lebensraum der Feldlerche? Mit wie vielen betroffenen Brutpaaren ist zu rechnen?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Herrn Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abg. Mittelstädt wie folgt.

Zu Frage 1. Die Beachtung des Schutzgutes Wasser hat beim Bau von Straßen in jüngster Zeit noch größere Bedeutung gewonnen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Weservertiefung vom 1. Juli 2015 sind die in Artikel 4 Abs. 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie genannten Umweltziele für das Grundwasser und für Oberflächengewässer, die in den §§ 27, 44 und 47 des Wasserhaushaltsgesetzes in nationales Recht umgesetzt sind, im Rahmen der Vorhabenzulassung mit zu betrachten.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme die Vorhabengenehmigung dann zu versagen, wenn das Vorhaben die Erreichung der Umweltziele zu dem nach Wasserrahmenrichtlinie maßgeblichen Zeitpunkt gefährdet. Der Vorhabenträger ist somit verpflichtet, die Vereinbarkeit der Vorhaben mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nachzuweisen.

Vor diesem Hintergrund war vonseiten der Planungsbehörde für jede der noch im Baurechtsverfahren befindlichen Verkehrseinheiten der A 14 ein entsprechender Fachbeitrag gemäß der Wasserrahmenrichtlinie aufzustellen. Die überarbeiteten Fachbeiträge kommen aber für alle Abschnitte zu dem Ergebnis, dass der Bau der A 14 den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie nicht entgegensteht. Für die Verkehrseinheiten 2.1 und 3.1 erfolgte im Zusammenhang mit den erforderlichen Planänderungen bereits im Jahr 2017 die notwendige öffentliche Auslegung der Fachbeiträge. Derzeit wird die öffentliche Auslegung für die Verkehrseinheiten 1.1 und 2.2 ebenfalls im Zusammenhang mit erforderlichen Planänderungen vorbereitet.

Zu Frage 2. Durch den Bau und den Betrieb der A 14 werden in allen geplanten Verkehrseinheiten Feldlerchenlebensräume beeinträchtigt. Es muss jedoch zwischen bau- und anlagebedingten sowie betriebsbedingten Beeinträchtigungen unterschieden werden. Während bei den bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen ein Flächenverlust des betreffenden Feldlerchenreviers zu konstatieren ist, reduziert sich durch die betriebsbedingten Beeinträchtigungen die jeweilige Habitateignung nur graduell zur Störungsintensität.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die ermittelte mögliche Betroffenheit der Feldlerche wie folgt dar: Verkehrseinheit 1.1: baubedingt elf und betriebsbedingt 19 Brutpaare, VKE 1.5: baubedingt

13 und betriebsbedingt 25 Brutpaare, VKE 2.1: baubedingt 18, betriebsbedingt 131 Brutpaare, VKE 2.2: baubedingt sieben und betriebsbedingt 43 Brutpaare, VKE 3.1: nur betriebsbedingt 110 Brutpaare, VKE 3.2: baubedingt zwölf und betriebsbedingt 47 Brutpaare. Die genannte Anzahl der betroffenen Feldlerchenbrutpaare ist jedoch nicht mit dem jeweiligen Kompensationsbedarf in den Verkehrseinheiten gleichzusetzen.

Vielen Dank, Herr Webel. Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen.

An dieser Stelle bitte ich Sie um einen kleinen Augenblick sowie darum, die Zeit kurz zu stoppen. Ich möchte einige Worte an ein Mitglied des Landtages richten. Ich habe gerade das Signal gehört, dass ein sehr langjähriges Mitglied des Landtages jetzt die Sitzung verlassen müsste. Es ist Frau Feußner. Eva Feußner wird, wie jeder inzwischen mitbekommen haben müsste, den Landtag zum 12. Februar, soviel ich gehört habe, verlassen. Dies bedeutet also, dass Frau Feußner heute zum letzten Mal an einer Landtagssitzung teilnimmt - nach fast 24 Jahren. Im Juni, liebe Eva Feußner, wären es 24 Jahre Zugehörigkeit im Landtag.

Ich weiß, an der einen oder anderen Stelle warst du nicht immer ganz bequem, aber du hast immer wieder den Finger in die Wunde gelegt und immer wieder angeregt, dass man mit offenem Visier kämpfen kann und sich trotzdem nicht verletzt. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen. Streiten gehört einfach dazu, und es ist oftmals in allen Fraktionen sehr wohlwollend aufgenommen worden, wenn sich die Wogen danach wieder etwas geglättet haben.

An dieser Stelle möchte ich mich, liebe Eva Feußner, recht herzlich bedanken. Wir haben schon viele Jahre den Weg gemeinsam gehen können und haben beide gemeinsam im Bildungsausschuss angefangen. Deshalb kann ich sagen: Ich bedanke mich - ich denke, im Namen aller Abgeordneten - recht herzlich für deine Arbeit im Landtag. Ich würde mir wünschen, dass viele andere diese Streitkultur ebenfalls entdecken,

(André Poggenburg, AfD: Genau!)

aber dann sagen: Den anderen mir gegenüber möchte ich nicht verletzen. - Danke, Frau Feußner.

(Anhaltender Beifall bei allen Fraktionen - Eva Feußner, CDU: Danke schön!)

Mir bleibt an dieser Stelle, Wünsche mit auf den Weg zu geben, dass der Kontakt zu uns, zu den Abgeordneten, sehr eng bleiben wird; denn Frau Feußner ist, denke ich, mit dem Herzen im Plenum dabei und kennt die Dinge, die uns am Her

zen liegen, gerade auch im Bildungsbereich, in den sie wechseln wird. Das war schon immer ihre Achillesverse, und sie war immer darauf bedacht, dort das Richtige zu tun. - Viel Kraft, viel Gesundheit und Gottes Segen!

(Beifall bei allen Fraktionen - Eva Feußner, CDU: Danke schön!)

Wir werden jetzt fortfahren.

Ich rufe auf die

Frage 3 Wintersportanlage Schierke

Sie wird durch den Abg. Herrn Wulf Gallert von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Bitte, Herr Gallert, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Jetzt mache ich es trotzdem noch, obwohl ich es nicht darf. Ich möchte mich diesen Grüßen ganz herzlich anschließen. Das Schönste an der Kollegin Feußner, die wir ja nun alle schon lange kennen, war: Wenn sie richtig aufdrehte, wusste man nie, bei wem der Blitz einschlägt.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN und bei der CDU)

Dies sorgte bei allen Fraktionen und in der gesamten Landesregierung für Anspannung; denn man wusste nie: Wer ist jetzt fällig? Aber das hat es echt spannend gemacht. - Alles Gute auf dem weiteren Weg!

Im Rahmen der Infrastrukturmaßnahmen um das Seilbahnprojekt in Schierke traf das Land Sachsen-Anhalt mit der Stadt Wernigerode 2014 eine Übereinkunft zu einem Flächentausch von 146 ha Landesforst.

Medienberichten zufolge ist Ministerin Prof.

Dr. Dalbert der Auffassung, der Flächentausch gehöre auf den Prüfstand. Es bestünde aber der Wille, jene Fläche, auf der das Parkhaus am Fuße des Winterbergs bereits gebaut wurde, bereits jetzt mit der Stadt Wernigerode zu tauschen. Ministerpräsident Dr. Haseloff wies am 10. Januar 2018 schließlich Ministerin Prof. Dr. Dalbert an, den Tausch von 146 ha Landesforst mit der Stadt Wernigerode unverzüglich vorzunehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum ist ein teilweiser Flächentausch für

jene Flächen, auf der das Parkhaus bereits erbaut wurde, keine Option?

2. Welche Gründe liegen dafür vor, dass der

Flächentausch nicht mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens vorgenommen wurde?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Herrn Staats- und Kulturminister Rainer Robra. Sie haben das Wort.

Schönen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Eröffnung von Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Schierke hat schon in Zeiten der Minderheitsregierung zur Herauslösung des Winterberges aus dem Nationalpark und dessen Erweiterung an anderer Stelle geführt. Konrad Keller hat das damals gemacht. Ich glaube, gerade auch Sie, Herr Gallert, erinnern sich noch daran.

Der geplante Flächentausch mit dem Land schließt daran an und dient nach der am 11. Dezember 2014 zwischen dem Landesforstbetrieb und der Stadt Wernigerode schriftlich niedergelegten Vereinbarung dazu, der Stadt Freizeit- und Erholungsmaßnahmen zur touristischen Entwicklung des Wintersport- und Ganzjahreserlebnisgebietes um den Winterberg zu ermöglichen. Aus der Sicht des Landes dient der Tausch auch einer Arrondierung des Landesforstes und der Verbesserung seiner nachhaltigen Bewirtschaftung.

Schon seit Ende Oktober 2014 befindet sich auf diesem Areal - auf einer Fläche, die noch dem Land gehört - das für knapp 13 Millionen € errichtete Parkhaus am Winterbergtor. Das Gebäude mit 715 Stellflächen wurde vom Land und von der EU mit etwa 10,4 Millionen € gefördert.