Protocol of the Session on January 26, 2018

(Zustimmung bei der AfD)

Werte Linksfraktion,

(Ulrich Sigmund, AfD: Niemand da!)

so gut es vielleicht ist - auch wenn nur ganz wenige Abgeordnete anwesend sind -, dass Sie die vorliegende Initiative der AfD-Fraktion aufgreifen und einen Alternativantrag einbringen, und so löblich es ist, dass Ihre Bundestagsabgeordneten damals tatsächlich gegen das NetzDG stimmten,

so fraglich ist allerdings auch, warum damals keiner dieser Abgeordneten die Feststellung der Beschlussunfähigkeit beantragte.

Ich gehe davon aus, dass es in der SED-Nachfolgepartei eben doch noch so viel zentralistische Übung gibt, dass ihre Abgeordneten es ganz normal fanden, über ein Gesetz gegen die Meinungsfreiheit mit ca. 55 Abgeordneten abstimmen zu lassen, wo doch zur Beschlussfähigkeit 316 Abgeordnete nötig gewesen wären. Jeder so, wie er es früher einmal gelernt hat.

(Zustimmung bei der AfD)

Werte Abgeordnete! Letztlich stellt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nichts weiter als den Versuch dar, nun auch im bisher doch recht freien Internet die Kontrolle über die Meinungsäußerung des Einzelnen zu erlangen. Aussagen, die nicht dem politischen Zeitgeist oder der sogenannten Political Correctness folgen, sollen gelöscht und die betreffenden Personen gegebenenfalls sogar sanktioniert werden. Um nicht mehr und nicht weniger geht es dabei.

Das NetzDG ist daher ein typisches Instrument der Zensur für den Machterhalt der Obrigkeit und eines modernen freiheitlichen Rechtsstaats vollkommen unwürdig.

Werte Abgeordnete, lassen Sie mich daher mit einem Zitat schließen. Darin heißt es: Die politische Korrektheit kann keine legitime Grenze der Meinungsfreiheit sein. So sprach Roman Herzog, der siebente Bundespräsident. Darüber sollten wir alle einmal ganz, ganz intensiv nachdenken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)

Es gibt keine Nachfragen. Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Keding.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Argumente werden nicht dadurch besser oder schlechter, dass sie mit Lautstärke vorgetragen werden oder mit dem „Wörterbuch des Unmenschen“, wie es ordentlich veröffentlicht worden ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung von Florian Philipp, CDU)

Ich denke, es kommt auf die Qualität und den Streit der Argumente an, und genau dieses wollen wir ermöglichen auf allen Ebenen und in allen Häusern, auch im Parlament, auch im Netzwerk. Wir wollen aber nicht ermöglichen, dass es Beleidigungen, Verleumdungen, Hetze, persönliche

Herabsetzungen gibt. Es wird dadurch nicht besser, sondern die Inhalte überlagern sich dadurch.

Zur Digitalisierung und zur Etablierung auch von Telemediendiensten gehören soziale Netzwerke. Soziale Netzwerke sind für die allermeisten von uns heute feste Bestandteile ihres Lebens geworden.

So viele Fragen, wie die rechtliche und die technische Weiterentwicklung und die Digitalisierung aufwerfen, und welche rechtlichen Fragen sich auch immer stellen mögen, in einem Punkt sind wir uns, denke ich, einig: Handlungen, die in der analogen Welt, in unserer Welt zum Anfassen, verboten sind, sind es auch im Netz.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

In einem Rechtsstaat darf es keine rechtsfreien Räume geben. Dies gilt eben auch für das soziale Netzwerk und für das Internet.

(André Poggenburg, AfD: Richtig!)

Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten beeinflussen auch unser Denken, verschieben den Maßstab und enden im schlimmsten Fall in Gewalt. Deswegen sind sie aus gutem Grunde verboten.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE - André Poggenburg, AfD: Richtig!)

Seit Langem können schon Verletzte die Anbieter sozialer Netzwerke für die Beseitigung von strafbaren Inhalten in Anspruch nehmen. Der Bundesgesetzgeber hat im letzten Jahr mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz nichts anderes getan, als dafür zu sorgen, dass die Anbieter diesen Verpflichtungen nun auch nachkommen und sie nicht einfach wie bisher ignorieren.

Konsequenterweise ist es den Diensteanbietern in diesem Zusammenhang nicht abgenommen worden, ihren Prüfungspflichten weiterhin auch selbst nachzukommen. Sachsen-Anhalt hat dieses Ziel im Bundesrat ausdrücklich begrüßt und Priorität und Dringlichkeit betont. Hetze und persönlichen verleumderischen Äußerungen ist effektiv entgegenzuwirken, und zwar insbesondere im Netz aufgrund der Reichweite und auch aufgrund der zigtausendfachen Verbreitung in einem Bruchteil von Minuten.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gibt dafür einen Weg vor. Zum Beispiel verpflichtet es Anbieter, die ladungsfähige Anschrift eines inländischen Bevollmächtigten zu benennen - das war bisher nicht der Fall -, für Beschwerden erreichbar zu sein und angemessen auf diese zu reagieren.

Die von der AfD-Fraktion jetzt im Antrag angeführten Argumente waren im Gesetzgebungsverfah

ren bereits bekannt. Sie sind ausführlich erörtert, diskutiert und auch berücksichtigt worden. Genauso gilt das für die Gefahr, die von den LINKEN in ihrem Alternativantrag thematisiert worden ist, die Frage der Überlöschung oder des Chilling Effects.

Der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat gerade mit Blick auf solche Besorgnisse Änderungen der zeitlichen und prozeduralen Vorgaben im Umgang mit den Beschwerden empfohlen. Diese sind dann auch Gesetz geworden.

Daher gibt es keinen Anlass, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wieder aufzuheben. Damit würde nur eines erreicht: Geltendes Recht würde weiter folgenlos missachtet. Wir wollen dies nicht zulassen.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD, und bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Büttner. Er kann seine Frage jetzt stellen. - Bitte.

Danke, Herr Präsident. - Frau Ministerin, dass strafrechtlich relevante Dinge nicht geäußert werden dürfen und natürlich unter Strafe gestellt sind, das ist in der Vergangenheit so gewesen, das ist auch heute so. Darin sind wir uns definitiv einig.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Ja?)

Das sieht unsere Fraktion auch so. - Das Problem, das sich aber aus diesem neuen Gesetz hervortut, ist, dass von Facebook, Twitter oder wem auch immer bereits im Vorfeld, also bevor dazu ein richterlicher Spruch oder eine Auffassung des Rechts geäußert worden ist, eingegriffen und vorsorglich gelöscht wird.

Was wollen Sie dagegen tun? Das heißt: Wie wollen Sie diese Ungleichbehandlung oder diese schon vorgenommene Rechtsprechung beseitigen? Wie wollen Sie dagegen vorgehen?

Sie haben das Wort.

Es wird unterschieden zwischen den Fällen, die offensichtlich rechtswidrig sind, in denen die Straftaten deutlich erkennbar sind und man ein unverzügliches Löschen vorschreibt, und den Fällen, in denen man es sich anschauen muss und man sieben Tage Zeit hat. In diesen hat man darüber

hinaus die Möglichkeit, sich im Rahmen der Selbstregulierung einem Prozedere zu unterwerfen.

Es ist auch in der analogen Welt nicht so, dass jeder munter beleidigen dürfte, bis ein Richter ihm auf die Schulter klopft und sagt: „So, das war es aber nicht.“ Vielmehr wird von jedem Einzelnen erwartet, dass er keine Beleidigungen ausspricht, dass er nicht hetzt, dass er keine Herabsetzungen vornimmt, dass er keine Aufrufe zum Krieg oder zu sonst was vornimmt. Genau das Gleiche gilt auch im Netz.

Danke, Frau Ministerin. - Herr Raue, ich habe vorhin bereits gesagt, dass wir etwas in die Pötte kommen müssen. - Herr Büttner, wollen Sie eine Nachfrage stellen? - Aber nur eine ganz kleine.

Eine ganz kleine. - Trotzdem bleibt noch immer die Frage: Ich kann mich ja beleidigt fühlen, aber vielleicht ist es gar keine Beleidigung. Das muss am Ende ein Gericht klären. Ich kann mich von Herrn Striegel beleidigt fühlen, kann ihn anzeigen, kann dann aber am Ende kein Recht kriegen. Aber deshalb kann er mir im Vorfeld nicht den Mund verbieten. Das ist schwierig. Genau das passiert online.

(André Poggenburg, AfD: Das wurde aber gemacht!)

Das heißt, es nimmt sich jemand - das ist in dem Fall nicht die Staatsgewalt - das Recht heraus, jemanden zu zensieren und die Meinung zu bestimmen, die geäußert werden darf. Finden Sie das nicht problematisch?

Dies kann gerichtlich überprüft werden. Es kann gerichtlich überprüft werden. Aber den Schaden, den man riskiert, wenn eine Beleidigung, die wirklich diesen Straftatbestand erfüllt, zigtausendfach geteilt wird und in der Welt ist, kann man nie wieder rückgängig machen.

Deswegen ist es in meinen Augen völlig richtig zu sagen: Wir müssen vorsorglich löschen und dann können wir es in Zweifelsfällen im Nachhinein klären lassen. Bei den Sachen, wo es dem offensichtlich auf die Stirn geschrieben steht, halte ich es für richtig, dass das umgehend gemacht wird.

(Zustimmung bei der SPD - André Poggen- burg, AfD: Das klingt nach Pauschalie- rung!)

Danke, Frau Ministerin. - Wir treten nunmehr in die Debatte der Fraktionen ein. Für die SPDFraktion macht sich bereits der Abg. Herr Hövelmann auf den Weg. Damit hat er auch schon das Wort.

So schnell bin ich gar nicht, Herr Präsident. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal entlarvt auch eine Wortwahl das eigentliche Ziel eines Antrages.

Herr Poggenburg, Sie haben in Ihrem Redebeitrag einen Bezug zum Ermächtigungsgesetz hergestellt. Das Ermächtigungsgesetz ist nicht nur im allgemeinen Sprachgebrauch das Gesetz, das der Reichstag am 24. März 1933 beschlossen