Protocol of the Session on December 19, 2017

Am liebsten auf erst gestern auf kriminellen Pfaden ins Land Geschleuste morgen schon das Wahlrecht übertragen. Im Gegensatz dazu aber Deutschen bei Ablehnung der aktuellen Politik raten, das Land zu verlassen. Das können Sie natürlich gerne machen, aber nicht mit der AfD, meine Damen und Herren.

Unsere Sonnenkönigin suggerierte uns in der 2016er Neujahrsansprache noch irgendetwas von Demokratie und Volksherrschaft. Zitat:

„Die parlamentarische Demokrat ist stark. Sie ermöglicht Mitwirkung und Mitsprache. Sie akzeptiert, nein, sie fordert Kritik und Widerspruch.“

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Wie heuchlerisch kommt dieses Geschwätz daher, Herr Striegel, wenn man sich an die Verunglimpfung des widerständischen mitteldeutschen Volkes durch Herrn Gabriel erinnert. In seinen demokratischen Augen sind diese Menschen - ich zitiere - „Mob und Pack“ und man muss sie einsperren. „Jeder Flüchtling, der hierher kommt, hat mehr mit diesem Land zu tun als diese Leute.“

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Da merkt man gleich, woher der rot-grüne Wind weht. In bester, wirklich top stalinistischer Manier hetzt er gegen deutsche Landsleute, die es wagen - mehr als berechtigt -, sich Sorgen um ihre oder die Zukunft ihrer Kinder und Enkel zu machen.

Doch nicht nur auf Bundesebene schlägt dem Volke und Wähler Missachtung entgegen. Ich erinnere hiermit gern und noch einmal an den eindeutig konservativen Wähler- oder Regierungsauftrag vom März 2016 in unserem Land. Doch wie weit der politische Wille des eigentlichen Souveräns akzeptiert oder überhaupt ernst genommen wird, sehen wir an dieser bunten Koalition, die so die wenigsten Wähler wollten.

(Beifall bei der AfD)

Am allerwenigsten wollte das Volk von einer - ich sage mal großzügig - 2,7%-Partei regiert werden. Denn Sie, meine große Respektmoralapostelpartei - wie wir gerade gesehen haben -, repräsentieren genau 2,656 % aller Einwohner Sachsen-Anhalts. So viel zum Thema Demokratie oder Herrschaft des Volkes.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Schöpferi- sche Minderheit!)

Herr Striegel, lächerlicher geht es ja nicht mehr.

Herr Höse, kommen Sie zum Schluss.

Gut, Herr Präsident. - Die volksverachtenden Worte des Vizekanzlers kann man übrigens getrost vergessen. Erhalten bleiben hoffentlich die des Einheitskanzlers, der einmal sagte: „Gott segne unser deutsches Vaterland!“

(Beifall bei der AfD)

Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.

Es gibt keine Fragen. Jetzt erteile ich Frau Dr. Pähle als Fraktionsvorsitzender das Wort. Frau Dr. Pähle, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Ich habe mich deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich es leid bin. Ich bin es leid, unwidersprochen bestimmte Dinge im Raum stehen zu lassen.

Herr Poggenburg fragte Herrn Abg. Rüdiger Erben nach den Parteitagen, die ihm Anlass gäben, zu sagen: „Die Öffentlichkeit wird ausgesperrt.“ Ich erinnere an den Kreisparteitag der AfD im Saalekreis im Februar dieses Jahres. Ich glaube, es ging darum, einen unliebsam gewordenen Kreisvorsitzenden abzusägen und jemand anderen dort zu inthronisieren. Dort war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Am 30. Mai fand die Wiederholung eines Listenparteitages statt. Auch dort wurde die Öffentlichkeit, das heißt insbesondere die Journalisten, ausgeschlossen. Um Ihren Erinnerungsvermögen auf die Sprünge zu helfen: In der „Volksstimme“ vom 30. Mai ist zu lesen:

„AfD-Landes - und Fraktionschef André Poggenburg begründet das Aussperren von Journalisten mit ‚negativen Presseberichten im Zusammenhang mit der AfD‘“.

Ich hoffe, ehrlich gesagt, dass das Ihrem Erinnerungsvermögen auf die Sprünge hilft.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Auch an einer anderen Stelle möchte ich gerne an bestimmte Fakten erinnern. Ich weiß, Herr Farle, das ist nicht unbedingt Ihr Metier.

(Lachen bei der AfD)

Der Auftrag der Enquete-Kommission ist im Bericht der Enquete-Kommission sehr dezidiert aufgeschrieben, und wenn Sie dort nachlesen, werden Sie feststellen, die Punkte - die übrigens Ihrem Antrag entnommen wurden - sind eineindeutig Themen der kommunalen Ebene.

Wir reden über Ortschaften unter 300 Einwohnern, denen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, einen Ortsvorsteher oder einen Ortschaftsrat zu wählen. Ob und unter welchen Voraussetzungen kann die Möglichkeit geschaffen werden, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu wählen? Ist die Einführung einer gesetzlichen Frist zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger an die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten möglich? Ob und unter welchen Voraussetzungen können in nicht beschließenden kommunalen Ausschüssen zukünftig Bürgerfragestunden ermöglicht werden? Sollten Kontroll- und Informationsrechte kommunaler Mandatsträger in Bezug auf kommunale Beteiligungen und Zweckverbände gestärkt werden? Soll eine Veränderung bei den Zustimmungsquoren von Bürgerentscheiden vorgenommen werden?

So viel zu den Fakten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN - Robert Farle, AfD: Lesen Sie bitte den Absatz darüber!)

Ich danke Frau Dr. Pähle für die Ausführungen. - Herr Poggenburg, haben Sie sich als Fraktionsvorsitzender gemeldet?

(André Poggenburg, AfD, schüttelt den Kopf)

Die Debatte ist eigentlich beendet, aber Frau Pähle hatte sich als Fraktionsvorsitzenden noch einmal zu Wort gemeldet. - Oder Sie als Fraktionsvorsitzender?

(André Poggenburg, AfD, schüttelt den Kopf)

- Dann danke ich.

Somit kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte nicht wahrnehmen, dass die Empfehlung kam, in einen Ausschuss zu überweisen. - Herr Poggenburg.

In den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung.

Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wenn die Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erfolgen soll, dann bitte ich um das Handzeichen. - Das sind wie viele Stimmen?

(Dr. Katja Pähle, SPD: Zu wenig! - Rüdiger Erben, SPD: Nicht genug!)

Es sind 18 Stimmen, die reichen demzufolge nicht aus, um eine Überweisung durchzuführen. Demzufolge kann die Überweisung nicht erfolgen und der Tagesordnungspunkt ist erledigt. - Entschuldigung. Wir fragen noch einmal nach den Gegenstimmen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Das war Vollständigkeit halber für das Protokoll. - Ich danke.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie

96/82/EG des Rates

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2204

Einbringer ist der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel. Herr Webel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, die sogenannte Seveso-IIIRichtlinie, umgesetzt.

Nach dieser Richtlinie muss sichergestellt werden, dass zwischen Betrieben, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, und bestimmten schutzwürdigen Nutzungen ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt.

Die Seveso-III-Richtlinie sieht außerdem Informations- und Beteiligungsrechte vor. Für Bauvorhaben und Verkehrswege, die an einen solchen Betrieb heranrücken oder in einer Weise geändert werden, die das Risiko eines Unfalls vergrößern oder die Folgen eines Unfalls in der Anlage verschlimmern könnten, enthält die Richtlinie detaillierte Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit, zur Auslegung und zur Bekanntmachung von Entscheidungen.

Zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie wurde auf Bundesebene eine breite Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der