Protocol of the Session on December 19, 2017

Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/2199

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2221

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 26.10.2017)

Berichterstatterin des Ausschusses ist die Abg. Frau Dr. Späthe. Bitte, Sie haben nunmehr das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/1991 wurde von der 36. Sitzung des Landtages am 26. Oktober 2017 federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres und Sport überwiesen.

Mit der Vierten Änderung des Kinderförderungsgesetzes soll zum einen das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2015 im Hinblick auf die Finanzierungsbeteiligung von Gemeinden umgesetzt werden. Zum anderen sollen mit diesem Gesetzentwurf die Pauschalen an erhöhte Betreuungsumfänge und an Tarifsteigerungen angepasst werden. Zudem soll den Verbands- und Einheitsgemeinden die Möglichkeit gegeben werden, Kostenbeiträge für die Eltern sozialverträglich zu staffeln.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 17. Sitzung am 27. Oktober 2017 mit dem Gesetzentwurf befasst. Zunächst sollte die Verfahrensweise erörtert werden. Er verständigte sich auf eine Terminkette einschließlich einer Sondersitzung für die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung.

In der 18. Sitzung am 15. November 2017 führte der federführende Ausschuss unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse eine Anhörung durch. Dazu wurden die kommunalen Spitzenverbände, verschiedene Träger von Kindertageseinrichtungen, der Kinderbeauftragte der Landesregierung, der Landesfrauenrat, die Landeselternvertretung der Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt, der Landesrechnungshof, der Landesjugendhilfeausschuss sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft eingeladen.

Die Gäste äußerten sich ausführlich und zum Teil auch kritisch zum Gesetzentwurf. So wurde zum Beispiel die Streichung von Satz 1 in § 12b KiFöG von einigen zumindest als bedenklich angesehen, und zwar mit der Begründung, dass sich Gemeinden unter Umständen damit vollständig aus der Finanzierungsbeteiligung zurückziehen könnten,

was eine Erhöhung der Elternbeiträge bedeuten würde.

Die Staffelung der Elternbeiträge nach § 13 Abs. 1 KiFöG nach den Kriterien des § 90 SGB VIII wurde von einigen der Gäste ebenfalls als bedenklich eingeschätzt, da damit ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden sein würde.

In der 19. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration wurde die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lag dem Ausschuss eine mit dem zuständigen Ministerium abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die im Wesentlichen rechtsförmliche und sprachliche Vorschläge zur Präzisierung von Formulierungen enthielt. Vorsorglich wurde darin auch eine Übergangsvorschrift aufgenommen, die den Gemeinden eine Frist bis zum 1. August 2018 zur Änderung ihrer Kostenbeitragssatzungen gewährt.

Daneben wurde auch ein Vorschlag zur Änderung der Finanzierungsbeteiligungsverordnung aufgenommen, um die Änderung im Gesetz gleichzeitig in die Verordnung zu überführen. Die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde in unveränderter Fassung übereinstimmend vom Ausschuss zur Beratungsgrundlage erhoben.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde sodann mit 7 : 3 : 2 Stimmen in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten Fassung angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 29. Sitzung am 6. Dezember 2017 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Ihm lag dazu ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Dieser bezog sich einerseits auf das bestehende Gesetz und andererseits auf den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 31. August 2016 in der Drs. 7/301, die Mittel aus dem Betreuungsgeld 2018 zur Entlastung der Eltern zielgerichtet zu veranschlagen und zu verwenden. Die Fraktion DIE LINKE beantragte deshalb, in § 12d KiFöG zu regeln, dass die Mittel aus dem Betreuungsgeld 2018 in Höhe von 23 084 000 € zur Entlastung der Eltern als zusätzliche Zuweisung für 2018 eingesetzt werden. Dieser Änderungsantrag wurde bei 2 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt.

Im Ergebnis der Beratung hat sich der Ausschuss für Finanzen der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen angeschlossen.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 16. Sitzung am 7. Dezember 2017 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Ihm lag dazu

ebenfalls der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, in § 12d KiFöG zur regeln, zur Entlastung der Eltern die Mittel aus dem Betreuungsgeld als zusätzliche Zuweisung für 2018 einzusetzen. Auch der Ausschuss für Inneres und Sport lehnte den Änderungsantrag bei 2 : 7 : 3 Stimmen ab. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 2 Stimmen zu.

Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 20. Sitzung am 13. Dezember 2017 statt. Hierzu lagen dem Ausschuss die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor, die, wie bereits erwähnt, die Zustimmung zu der vorläufigen Beschlussempfehlung in der unveränderten Fassung enthielten. Außerdem lag ihm von der Fraktion DIE LINKE der Änderungsantrag vor, in § 12d KiFöG eine Regelung aufzunehmen, die zusätzliche Zuweisungen für 2018 zur Entlastung der Eltern beinhaltet.

Dieser Änderungsantrag fand, wie es in den mitberatenden Ausschüssen der Fall war, auch im federführenden Ausschuss keine Mehrheit. Er wurde bei 2 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat schließlich mit 7 : 2 : 2 Stimmen den Gesetzentwurf der Landesregierung für das Vierte Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in der Drs. 7/1991 in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.

Die Beschlussempfehlung liegt heute dem Plenum in der Drs. 7/2197 vor. Ich bitte im Namen des Ausschusses um die Zustimmung des Hohen Hauses. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Danke für die Berichterstattung. - Wir steigen nunmehr in die Debatte der Fraktionen ein. Die Fraktionen haben jeweils eine Redezeit von drei Minuten. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Grimm-Benne. Sie hat das Wort.

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nach der Einbringung in der vorletzten Landtagssitzung beraten wir heute in zweiter Lesung über das Vierte Gesetze zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes unseres Landes.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir keine neuen Maßstäbe, sondern gesetzliche Ver

pflichtungen um. Dabei handelt es sich um Verpflichtungen, die zur Entlastung unserer Kommunen im Land beitragen.

Die Anpassung der Pauschalen an die tatsächlichen Betreuungszeiten und die Unterstützung beim Tragen der Kosten für Mehrkindfamilien sind klare Signale an die Städte und Gemeinden, aber auch an die Eltern. Das Land zeigt damit deutlich, dass es seiner Verantwortung gerecht wird.

Des Weiteren werden mit der Gesetzesänderung die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts umgesetzt. Dazu zählt eben auch der Wegfall der sogenannten 50-%-Regel, die festlegt, wie stark Eltern maximal belastet werden dürfen.

Diese von der Landesregierung und dem Gesetzgeber vorgesehene Schutzvorschrift ist von einzelnen Gemeinden vor dem Landesverfassungsgericht angegriffen worden. Folglich haben wir die Verpflichtung, sie aus dem Gesetz herauszunehmen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir um die Sorgen der Eltern wissen. Es ist aber keinesfalls so, dass es keine Grenzen mehr gäbe. § 90 SGB VIII gibt uns hierbei entsprechende Schützenhilfe und findet Erwähnung im vorliegenden Gesetzentwurf.

Ich werde kurzfristig auch das Gespräch mit Minister Stahlknecht suchen - das habe ich bereits in den Ausschüssen dargestellt -, um mit ihm gemeinsam zu besprechen, wie wir mit der neuen Rechtslage unter Einbeziehung der Kommunalaufsichtsbehörden umgehen werden.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Interessant ist dabei auch ein Blick in das Land Brandenburg. Ich möchte insbesondere den Kommunalpolitikern empfehlen, die Begründung dieses Urteils zu lesen.

Das dortige Oberverwaltungsgericht hat vor kurzem entschieden, dass die Höhe der Elternbeiträge für die Gemeindeebene eben nicht kostendeckend sein muss. Das führt im Augenblick in Brandenburg zu einer unheimlichen Rückforderung von Elternbeitragsbescheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem uns nun das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, das für uns alle Klarheit geschaffen hat, können wir zügig mit der Erarbeitung der sogenannten großen Novelle beginnen. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen in dem vorliegenden Entschließungsantrag verständigt. Dabei wird die Erarbeitung des Gesetzes ergebnisoffen erfolgen, und es werden keine Vorfestlegungen getroffen. Das ist auch gut so.

Zur fachlichen Begleitung des Prozesses werde ich in den nächsten Tagen eigens eine Stabsstelle in meinem Haus einrichten, die die Über

arbeitung des Kinderförderungsgesetzes unterstützen wird.

Bei der anstehenden großen Novelle ist und bleibt es oberste Priorität, das Wohl der Kinder zu beachten und den Eltern eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung im Land auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bieten. Kinderbetreuung ist eben auch ein Standortfaktor für unser Land.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf gehen wir einen ersten und wichtigen Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit. Uns allen ist daran gelegen, die Elternbeiträge stabil zu halten und dennoch die Gemeinden und Städte im Land nicht über Gebühr zu belasten.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, herzlichen Dank. Ich sehe eine Wortmeldung der Abg. Frau Hohmann. - Sie hat jetzt das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich habe eine Frage. Können Sie beziffern oder eine Größe angeben, inwieweit wir im Jahr 2018 mehr Geld für die Kommunen ausgeben als im Jahr 2017? - Bei dieser Größe würde mich auch interessieren, wie viel davon für die Personalkosten gedacht ist und wie viel unter dem Strich tatsächlich bei den Kommunen ankommen wird.

Ich habe Ihnen sowohl im Finanzausschuss als auch im Arbeits- und Sozialausschuss eine detaillierte Auflistung zur Verfügung gestellt. Darin können Sie genau verfolgen, wie sich für die Kommunen die Gebühren 2018 gegenüber 2017 gestalten. Wenn wir die Gesetzesänderung nicht gemacht hätten, wären die Zuweisungen geringer ausgefallen. So ist es in allen Bereichen mehr als das, was 2017 gezahlt worden ist.

Frau Hohmann, eine Nachfrage?

Eine kurze Nachfrage. - Wir haben die Listen bekommen. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir im Vergleich zu 2017 eine Erhöhung um

16 Millionen € haben und von den 16 Millionen € allein 7,5 Millionen € für die Tariferhöhung der Erzieherinnen vorgesehen sind, sodass unterm Strich knapp 7,5 Millionen € mehr an Zuweisungen an die Gemeinden ausgereicht werden als 2017 und somit die Mitteilung in der heutigen Presse, dass 30 Millionen € zusätzlich hineinkommen, nicht der Tatsache entspricht?

Ich stimme diesbezüglich ausdrücklich nicht mit Ihnen überein, Frau Abg. Hohmann. Diese Frage ist schon einmal sowohl im Sozialausschuss als auch im Finanzausschuss und im Innenausschuss gestellt worden und immer gleichbleibend beantwortet worden.

Insbesondere im Finanzausschuss habe ich deutlich gemacht: Wenn man sich die Jahre 2016, 2017 und 2018 ansieht, stellt man fest, dass wir 51 Millionen € in das System hineingegeben haben. Das entspricht in etwa auch der Höhe des Betreuungsgeldes, das wir vom Bund erhalten haben. Ihre Ausführung ist also so nicht richtig.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt noch eine Wortmeldung von Herrn Roi.