Protocol of the Session on October 26, 2017

Wir stimmen über die Überweisung des von der AfD vorgelegten Gesetzentwurfes in Drs. 7/1999 und des Änderungsantrages der AfD-Fraktion in Drs. 7/2031 ab. Bevor wir darüber reden, in welche Ausschüsse überwiesen werden soll, würde ich erst einmal die Überweisung an sich zur Abstimmung stellen. Wer für die Überweisung stimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist offensichtlich niemand.

(Heiterkeit bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Wer ist gegen die Überweisung? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist auch niemand.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der LIN- KEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfes und des Änderungsantrags abgelehnt worden.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der LIN- KEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Unruhe)

Damit schließen wir den Tagesordnungspunkt 11.

(Anhaltende Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, dass es ein außergewöhnliches Abstimmungsverhalten ist, aber trotzdem würde ich gern zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen. Ich bitte darum, dass der Geräuschpegel gesenkt wird.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Zunehmende Altersarmut stoppen - würdevolles Leben ermöglichen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/701

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/1996

(Erste Beratung in der 18. Sitzung des Landtages am 16.12.2016)

Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Steppuhn. Herr Steppuhn, Sie haben das

Wort. Ich bitte nochmals darum, den Geräuschpegel zu senken.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/701 wurde in der 18. Sitzung des Landtages am 16. Dezember 2016 zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Die Fraktion DIE LINKE zielt mit ihrem Antrag angesichts zunehmender Altersarmut aufgrund der Senkung des Rentenniveaus darauf ab, dass die Landesregierung vom Landtag beauftragt werden soll, sich im Bundesrat für entsprechende Maßnahmen einzusetzen, um Altersarmut aktiv zu bekämpfen.

Dazu gehören die Anhebung des Rentenniveaus dauerhaft auf 53 %, die Wiedereinführung der Regelaltersrente mit 65 Jahren, die Ausweitung des Kreises der in der gesetzlichen Rente Pflichtversicherten auf alle Erwerbstätigen und die Einführung einer solidarischen Mindestrente in Höhe von 1 050 € netto.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat den Antrag in der 10. Sitzung am 22. Februar 2017 erstmals auf die Tagesordnung gesetzt. Dazu lag ihm der Entwurf der Koalitionsfraktionen für eine Beschlussempfehlung an den Landtag vom 15. Februar 2017 vor.

Hierin wurde darauf verwiesen, dass die neue Bundesregierung gehalten ist, eine solidarische und nachhaltige Rentenreform auf den Weg zu bringen.

Außerdem soll die Landesregierung gebeten werden, sich weiterhin konsequent und mit Nachdruck für eine zügige Angleichung der Ostrenten an das Westniveau einzusetzen und über den aktuellen Stand dieses Vorhabens im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu berichten.

Der Beratungspunkt wurde jedoch zu Beginn der Sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen wieder von der Tagesordnung abgesetzt und auf die folgende Sitzung des Ausschusses vertagt.

Aber auch zu Beginn der 11. Sitzung am 22. März 2017 beantragten die Koalitionsfraktionen die Absetzung dieses Punktes. Begründet wurde dies mit Blick auf die noch laufende Beratung im Bundesrat zum Antrag zur Finanzierung der Rentenangleichung Ost und zur Frage des Angleichungsdatums. Die Absetzung des Tagesordnungspunktes wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen.

Der in Rede stehende Antrag war erneut in der 14. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 16. August 2017 Bestandteil

der Tagesordnung. In dieser Sitzung beantragten die Koalitionsfraktionen wieder die Absetzung dieses Punktes, um die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1349 zur Entwicklung der Altersrenten in Sachsen-Anhalt durch die Landesregierung abzuwarten und in die Beratung einfließen lassen zu können.

Dieser Antrag fand auch die Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und der AfD, sodass die Drs. 7/701 einstimmig in die folgende Sitzung am 13. September 2017 vertagt wurde.

Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage ist dem Landtag zwischenzeitlich am 31. September 2017 in der Drs. 7/1813 zugegangen. In der 15. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration stand der Antrag in der Drs. 7/701 vereinbarungsgemäß wieder auf der Tagesordnung.

Die Koalitionsfraktionen beantragten wiederum, die Beratung des Antrages bis zur folgenden Sitzung am 18. Oktober 2017 zu vertagen, da man innerhalb der Koalition ausreichend Zeit bräuchte, um die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage auszuwerten, um zu einer Beschlussempfehlung zu kommen. Diesem Antrag wurde mit 7 : 3 : 1 Stimmen gefolgt.

Aufgrund eines Berichterstattungsverlangens der Fraktion DIE LINKE nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages fand in der 33. Sitzung des Landtages am 27. September 2017 zum Antrag in der Drs. 7/701 eine erneute Beratung statt. Hier kündigten die Koalitionsfraktionen an, in der folgenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung an den Landtag vorzulegen.

In der 16. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 18. Oktober 2017 wurde der in Rede stehende Antrag erneut aufgerufen. Von den Koalitionsfraktionen lag dazu als Tischvorlage der angekündigte Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag vor.

Eckpunkte dieses Papiers waren unter anderem die Beibehaltung des gesetzlichen Mindestrentenniveaus von 48 %, die Einhaltung der doppelten Haltelinie, das Festhalten an der abschlagsfreien Rente mit 67 Jahren bzw. mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren und die Prüfung der Möglichkeit einer Solidarrente.

Außerdem soll die Aufnahme von Selbstständigen, die nicht über ein berufliches Versorgungswerk oder eine entsprechende unkündbare private Altersvorsorge versorgt sind, vorangetrieben werden.

Der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen wurde in der vorgelegten Fas

sung zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 5 : 0 Stimmen vom Ausschuss als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.

Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich um die Zustimmung des Hohen Hauses. Ich hoffe, dass alle in diesem Hause auch verstanden haben, was der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beschlossen hat. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Ich habe heute Nachmittag bereits angesagt, dass sich die Fraktionen abweichend vom ursprünglichen Beschluss des Ältestenrates offensichtlich darauf verständigt haben, die vorgesehene Debatte nicht zu führen. Ich frage jetzt die Ministerin Frau Grimm-Benne als Vertreterin der Landesregierung, ob sie dazu reden möchte.

(Ministerin Petra Grimm-Benne: Nein!)

Dann können wir gleich zur Abstimmung kommen. Wir stimmen nunmehr ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/1996. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen der AfD und DIE LINKE. Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung eine ausreichende Mehrheit bekommen hat. Wir können damit den Tagesordnungspunkt 12 beenden.

Schlussbemerkungen

Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung angekommen. Wir werden die Sitzungsperiode morgen um 9 Uhr fortsetzen. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. Vielleicht hat der eine oder andere noch die Möglichkeit, beim parlamentarischen Abend des Bibliotheksverbandes vorbeizuschauen. - Bis morgen.

Schluss der Sitzung: 20:28 Uhr.