Protocol of the Session on October 26, 2017

Deshalb sage ich an dieser Stelle, zu erwarten, dass wir einen so großen und so langjährigen Streit schon in diesem Vorschlag zur Gesetzesänderung lösen, ist verfehlt. Was Herr Bischoff Ihnen geantwortet hat und auf welcher Datengrundlage Ihnen das Ministerium im Jahr 2013 geantwortet hat, das kann ich nicht erklären; denn zu dieser Zeit war ich nicht im Ministerium.

Aber ich kann Ihnen sagen, dass die Daten, die Sie in der Begründung finden, aus der Evaluierung abgeleitet sind. Die Evaluierung ist durch eine Befragung der Träger und Kitas extern erfolgt.

Die Regierung hat dort nichts hineingeschrieben, was sie gern hätte lesen mögen, sondern es war Bestandteil einer externen Evaluierung. Ich wage es nicht, den externen Evaluatoren zu unterstellen, sie hätten etwas hineingeschrieben, damit es in das Konzept der Regierung passt. Das werde ich nicht tun.

Frau Hohmann, eine Nachfrage? - Ja, bitte.

Das unterstelle ich auch niemandem. Wir haben aber die Aufgabe, am 31. Dezember 2017 das Urteil des Landesverfassungsgerichts umzusetzen.

Das sind die Fakten, weshalb man nicht sagen kann, wir machen es irgendwann einmal. Diese zwei Dinge, nämlich der Eigenanteil der freien Träger und die Qualifizierung des Bildungsprogramms „Bildung elementar“, sind zwei wesentliche Bestandteile, die vom Land ausfinanziert werden sollten. Das Land stellt sich hin und sagt, es seien keine Kosten entstanden. Diesen Widerspruch haben auch Sie nicht auflösen können.

Noch einmal, Frau Hohmann: Wenn die Evaluierung darlegt, dass zu dem Zeitpunkt das Programm „Bildung elementar“ keine weiteren Kosten erzeugt hat, weil die Träger schon damit gearbeitet haben, dann muss ich das erst einmal zur Kenntnis nehmen und entspreche dann mit dieser Feststellung auch dem Landesverfassungsgerichtsurteil.

Der Punkt, um den wir uns am meisten gekümmert haben, weil es auch der Punkt ist, den es jetzt gilt auszuräumen, ist die Regelung der Finanzierungsbeteiligung, und genau auf diesen Punkt zielt das Gesetz.

Vielen Dank. Es gibt weitere Fragesteller. - Herr Jan Wenzel Schmidt, bitte.

Frau Dr. Pähle, was halten Sie von der Idee, den Kostenanteil der Eltern für die Kita-Betreuung ab dem zweiten Kind zu erlassen?

Frau Dr. Pähle.

Ich persönlich halte diese Idee für die richtige Idee. Unter verschiedenen Aspekten, die man miteinander in Abwägung bringen kann, beispielsweise senkt man die Beiträge, deckelt man die Beiträge oder setzt man einen familienpolitischen Impuls und stellt das zweite Kind kostenfrei, würde ich persönlich mich für diesen Impuls entscheiden.

Eine Nachfrage, Herr Schmidt? - Ja.

Und warum haben Sie es dann nicht umgesetzt?

Frau Dr. Pähle.

Herr Schmidt, man muss an verschiedenen Stellen auch erkennen, beispielsweise - das haben wir heute Morgen schon gehört -, dass wir uns auch im Rahmen eines Landeshaushalts bewegen. Mit anderen Worten: Diese Änderung - das ist nicht der einzige Änderungswunsch, den es bei CDU, SPD und GRÜNEN gibt - hätte es vonnöten gemacht, wesentlich mehr in das KiFöG zu stecken.

Deshalb ist es vernünftig, über diese große Novelle in Gänze zu reden. Dabei wird dieser Punkt ein Punkt sein, aber es wird sicherlich nicht der einzige Punkt sein. Wir werden dann untereinander auch darüber streiten müssen, wie das Geld im Landeshaushalt bereitgestellt wird und wie wir das hinbekommen - ganz einfach.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Roi ist der nächste Fragesteller. - Sie haben das Wort, bitte.

Frau Pähle, Sie haben auch gesagt - das ist richtig -, dass wir eine grundsätzliche Reform brauchen. Aber es ist schon bezeichnend, dass nach zwei Jahren immer noch kein Reformvorschlag vorliegt. Das ist das eine.

Das zweite ist - das kann ich gern sagen -: Ihre Rede war nicht ganz so dramatisch wie die von Frau Lüddemann, die zehn Minuten lang darüber erzählt hat, was man alles besser machen muss, aber nichts vorgelegt hat.

Die Frage ist doch - das schließt an das an, was mein Kollege Jan Wenzel Schmidt gerade sagte -: Wann kommt der Vorschlag der SPD, grundsätzlich über die Kinderbetreuung neu zu diskutieren? - Es war Ihr krachend gescheiterter Kanzlerkandidat Schulz, der in Magdeburg auf dem Alten Markt richtigerweise gefordert hat, dass die Kinderbetreuung kostenlos werden müsse.

Die AfD hat diese Forderung auch im Programm, nämlich Kostenfreiheit ab dem dritten Lebensjahr, und vorher sollte Wahlfreiheit herrschen. Sie haben uns auf Ihrer Seite, wenn Sie das vorschlagen. Deswegen meine Frage: Wann kommt denn eine Initiative, vielleicht im Bundesrat in Richtung Bundesregierung, um dafür Gelder freizumachen, damit wir die Kapazitäten in unserem Landeshaushalt haben? Wann kommt die Initiative der SPD hier im Landesparlament?

Frau Dr. Pähle.

Herr Roi, an erster Stelle hoffe ich jetzt erst einmal, dass die Verhandlungen im Bund zu einem Ergebnis führen, sodass man jemanden als Regierung beauftragen kann, bestimmte Sachen umzusetzen. Die SPD hat bei der Diskussion über diese Gesetzesnovelle fünf Punkte vorgestellt.

Die Eckpunkte, die Frau Grimm-Benne vorgestellt hat, sind auch Eckpunkte der SPD. Es werden sicherlich nicht die einzigen sein, aber es sind auch unsere.

Die komplette Kostenfreiheit - das haben wir an dieser Stelle immer gesagt - wird Sachsen-Anhalt sehr, sehr gern einführen, aber ohne eine Beteiligung des Bundes wird es uns nicht gelingen. Da sind wir Realisten. Wir wissen, was unser Haushalt zu bieten hat.

Ich bin aber ganz frohen Mutes, da die Parteien, die in Berlin gerade verhandeln, jeweils unterschiedliche Aussagen mit der gleichen Zielrichtung treffen, nämlich dass der Kostenanteil der Eltern für die Kinderbetreuung gemindert werden soll. Von der Warte her bin ich gespannt, welches Ergebnis die Verhandlungen in Berlin zeigen werden. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir hier im Landtag an der Umsetzung dieser Vorstellung weiter arbeiten werden.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. Der nächste Fragesteller ist Herr Heuer. - Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Dr. Pähle, ich bin Gemeinderatsvorsitzender einer abundanten Gemeinde. Parallel findet im Rahmen einer Bürgerversammlung eine Diskussion über das Gemeindeentwicklungskonzept, nämlich zu dem Thema Schulen und Kitas, statt.

Ich werde heute aus einem ganz einfachen Grund gegen diese Novelle stimmen: Wir sind abundant, zahlen eine knappe Million in das FAG ein, haben in den kommenden vier Jahren ein jährliches Defizit von 4 Millionen €. Wir sind als abundante Gemeinde von allen Förderprogrammen ausgeschlossen. Wir können uns das gern einmal gemeinsam angucken.

Die Kollegen Schindler, Meister und Knöchel haben an einer Bürgerversammlung teilgenommen, auf der es hoch herging. Ich werde in der nächsten Woche zu diesem Thema eine Gemeinderatssitzung leiten. Es haben sich mehrere Demonstrationen angesagt.

Ich frage Sie, wie ich damit umgehen soll. Sie sagen, die Kommunalaufsichtsbehörden sollten

verantwortungsbewusst damit umgehen. Es gibt aber ganz klare Forderungen. Ich muss als Gemeinderatsvorsitzender gemeinsam mit dem Kämmerer dafür sorgen, dass wir unseren Haushalt ausgleichen. Diese Novelle macht es möglich, dass die Gemeinde 100 % nehmen kann und muss. Wie wollen wir das verhindern?

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der AfD)

Frau Dr. Pähle.

Herr Heuer, ich komme gern vorbei und dann können wir uns die Situation bei Ihnen angucken, aber die Diskussion, die Sie zu Recht aufmachen, ist, glaube ich, eher eine Diskussion über das FAG und die Verteilmechanismen und weniger über die Frage des KiFöG und den Anteil, den das Land in die Finanzierung der Kinderbetreuung hineingibt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank.

(Tobias Rausch, AfD, meldet sich zu Wort)

- Nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Rausch, aber die Zeit ist wirklich fortgeschritten und deswegen werde ich grundsätzlich nur noch zwei Fragen je Fraktion zulassen.

Wir sind damit am Ende der Debatte und würden nun in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/1991 einsteigen. Ich habe vernommen, dass dieser Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen werden soll. Ist das so korrekt?

(Markus Kurze, CDU: Ja!)

- Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer diesem Vorschlag folgen kann, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Teile der Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind Teile der CDUFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Zwei Enthaltungen bei der CDU-Fraktion. - Damit ist der Antrag an die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

(Unruhe)

Ich muss noch einen Hinweis geben: Wenn die Überweisung an den Finanzausschuss nicht beantragt worden ist und ich nach der Abstimmung feststelle - -

(Anhaltende Unruhe)

- Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte darum, den Geräuschpegel zu senken. Nicht dass Sie im Nachhinein sagen, Sie hätten das nicht verstanden.

(Fortgesetzte Unruhe - Glocke der Präsi- dentin)

Nochmals: Wenn eine Überweisung des Antrages an den Finanzausschuss nicht beantragt wurde und nach der Abstimmung festgestellt wird, dass dies gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt erforderlich ist, ist damit automatisch eine Überweisung an den Finanzausschuss erfolgt. Das nur zur Kenntnisnahme. Vielen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 erledigt.