ob das gut ist für die Kinderbetreuung, sondern für den Koalitionsfrieden. Oder wie muss ich diese Aussage verstehen?
Die Aussage können Sie verstehen, wenn Sie sich - das ist zugegebenermaßen schon eine Weile her - an das erinnern, was wir in der letzten Änderungsphase - das sage ich jetzt einmal, um alle Kollegen des Hohen Hauses mitzunehmen -, als kein neues Gesetz, aber eine Novelle in diesem Hohen Haus im Jahr 2013 beschlossen wurde, schon gesagt haben.
Da hatten wir einen umfangreichen Änderungsantrag. Da haben wir schon gesagt, dass wir davon ausgehen - und dazu stehe ich auch -, dass ein Ganztagsanspruch von acht Stunden für alle Kinder gut und sinnvoll ist, weil ich es richtig finde, dass Eltern, die zu Hause sind, dann nach acht Stunden auch Verantwortung für ihre Kinder übernehmen.
Für diejenigen, die arbeiten gehen, ist ein zehnstündiger Ganztagsanspruch aus unserer Sicht unerlässlich, weil wir das alle kennen. Wir sind ein Pendlerland. Flexible Arbeitszeiten werden überall erwartet etc. Also, das muss gewährleistet sein. Das sind die Parameter. Die sind überhaupt nicht neu. Die kann man in allen möglichen Landtagsbefassungen, Ausschussdrucksachen, Broschüren etc. nachlesen. Grundsätzlich finde ich eine Gleichbehandlung aller Kinder richtig - das war vielleicht das, was Sie jetzt zu Ihrer Frage ermutigt hat -, so wie ich auch in allen anderen Bereichen dafür stehe und davon ausgehe, dass man alle Menschen gleich behandeln soll. Bei dieser Frage kann man einen sinnvollen Unterschied aus unserer Sicht vertreten.
Vielen Dank, Frau Lüddemann. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Wir kommen zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Hohmann. Sie haben das Wort, Frau Hohmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich in meinem Redebeitrag auf das Gesetz, das uns heute vorliegt, beschränken. Da muss ich Ihnen sagen: Nach monatelangen Diskussionen und Kontroversen zum Kinderförderungsgesetz liegt uns heute nun ein Gesetzentwurf vor, der den hohen Erwartungen der Öffentlichkeit in keiner Weise gerecht wird.
Es ist beschämend, dass sich sowohl die Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen mit ihrem Verhalten weder an ihre eigenen Beschlüsse halten noch das Urteil des Landesverfassungsgerichts ernst nehmen. So würde es mich nicht wundern, wenn einige Gemeinden nun erneut den Weg nach Dessau zum Landesverfassungsgericht suchen.
Erstens. Es sollen im Jahr 2018 knapp 30,5 Millionen € mehr an Haushaltsmitteln für das KiFöG bereitgestellt werden. Das hört sich erst einmal gut an, und man könnte sich ja voller Stolz auf die Schultern klopfen. Schaut man sich das Ganze näher an, entwickelt es sich zu einer Mogelpackung. Ganz schnell werden aus den 30,5 Millionen € nur noch knapp 7,3 Millionen €.
Warum? - Im Jahr 2017 gingen einmalig 20,5 Millionen € Betreuungsgeld vom Bund für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren an die Gemeinden. Diese fallen nun im Jahr 2018 ersatzlos weg. Das geschieht trotz eines Beschlusses des Landtages aus dem Jahr 2016, die Bundeszuweisung des Betreuungsgeldes für das Jahr 2018 in Höhe von 23 Millionen € den Gemeinden zukommen zu lassen. Es wäre hilfreich, wenn der Finanzminister - aber er ist gerade nicht da - einmal erklärt, wo das Geld vom Bund geblieben ist.
Des Weiteren machen einen Teil der 30,5 Millionen € die Erhöhung der Tarifanpassung - die Ministerin hat es genannt -, die gesetzlich vorgeschrieben ist, und die Erhöhung der Zuweisungen für die Geschwisterstaffelung aus. Das macht unter dem Strich die ca. 7,3 Millionen € aus, die nun als großes Geschenk an die Gemeinden gehen.
Zweitens. Bis zum Ende des Jahres sollte auch das Urteil des Landesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Es waren drei wesentliche Beanstandungen. Die Ministerin sagte es. Ich wiederhole es nicht noch einmal.
teuerlich, was uns die Landesregierung hier auftischen möchte. Unspektakulär dürfte der Wegfall der 50%-Regelung sein. Das hat das Landesverfassungsgericht so beschlossen. Dem Land entstehen dadurch keine Mehr- oder Wenigerkosten, also plus minus Null.
Aber dann, meine Damen und Herren, wird es haarsträubend, was uns die Landesregierung vorlegt. Sie behauptet, dass mit dem Wegfall des Eigenanteils der freien Träger, der Pflichtigstellung des Bildungsprogramms und der Einführung eines Qualitätsmanagements tatsächlich keine bzw. zu vernachlässigende Mehrkosten verbunden gewesen sind.
Begründet wird dies mit dem vorliegenden Evaluationsbericht. Dort heißt es, dass bis Ende 2012 - jetzt hören Sie gut zu - ca. 85 % der Kita-Einrichtungen nach dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ gearbeitet haben. In der Landtagssitzung am 21. Februar 2013 antwortete der damalige Minister Bischoff auf einen von uns eingebrachten Antrag zum Bildungsprogramm - ich zitiere:
„Wir haben diesen Grundansatz, der schon seit dem Jahr 2004 gilt, mit Mitteln aus dem ESF in ein Qualifizierungsprogramm gepackt. Es waren 9 000 Erzieherinnen und Erzieher angepeilt, die daran teilnehmen sollen. Bisher haben 6 447 Erzieherinnen und Erzieher - Stand heute -“
„In Prozenten ausgedrückt entspricht das einem Anteil von 46 % aller Tageseinrichtungen und einem Anteil von 48 % aller pädagogischen Fach- und Hilfskräfte.“
Und nun stellt sich die Landesregierung hierher und behauptet, dass Ende 2012 85 % der Träger mit dem Bildungsprogramm gearbeitet haben.
Dann behauptet auch die Landesregierung, dass der Eigenanteil der freien Träger eine zu vernachlässigende Größe wäre. Ich erinnere daran, dass die Bertelsmann-Studie den Eigenanteil der freien Träger für das Jahr 2011 mit 1,9 % bezifferte. Das heißt in Euro, 13 384 000 € für das Jahr 2011. Das war der Eigenanteil der freien Träger.
Fazit für uns: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Gemeinden ruhiggestellt werden. Wenn man bedenkt, dass Sie zwei Jahre lang Zeit hatten, um Änderungen für das KiFöG zu erarbeiten, ist das Ergebnis äußerst schwach.
Meine Fraktion hat bereits im Juni ein sehr gutes und qualitativ hochwertiges Kinderförderungsgesetz eingebracht.
Vielleicht schauen Sie einfach mal dort rein. Dann klappt es vielleicht auch mit einem seriösen Gesetzentwurf Ihrerseits. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Hohmann. Es gibt keine Anfragen. - Wir kommen somit zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull.
Bevor ich Herrn Krull das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der CDU-Ortsverbände Möckern und Stegelitz recht herzlich im Hohen Hause zu begrüßen.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen uns heute erneut mit dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschäftigen. Der vorliegende Entwurf wird als „kleine Novelle“ bezeichnet. Persönlich habe ich meine Schwierigkeiten damit, bei einem Finanzvolumen von etwa 30 Millionen € von einer „kleinen Novelle“ zu sprechen. Aus meiner Sicht handelt es sich eher darum, dass wir als Landesgesetzgeber die bisherigen Regelungen des Kinderförderungsgesetzes mit Leben erfüllen und dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2015 gerecht werden.
Man könnte also davon sprechen, dass wir mit dem aktuellen Gesetzentwurf Regelungen finanziell glatt ziehen, um uns danach auf die Neuformulierung eines Kinderförderungsgesetzes zu konzentrieren. Dazu werde ich im Verlauf meiner Rede noch einige Ausführungen machen.
Meine Vorrednerinnen und mein Vorredner haben sich bereits umfangreich zu einzelnen Punkten des Gesetzentwurfes geäußert. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle relativ kurz halten.
„Die Zuweisungen in Absatz 2 und 3 für jedes betreute Kind sind regelmäßig insbesondere an die Tarifentwicklung und die Veränderung des Betreuungsumfangs anzupassen.“
Bezüglich der Tarifentwicklung haben wir hier bereits mehrfach gesprochen und auch Beschlüsse gefasst. Es geht im Wesentlichen auch um die Veränderung des Betreuungsumfangs. Hierzu gibt es jetzt entsprechendes Datenmaterial - das hat uns jahrelang gefehlt - sowohl im Rahmen der ZSH-Studie zur Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes als auch vom Statistischen Landesamt. Wir entlasten damit die Kommunen von Kosten, die ihnen tatsächlich im Rahmen der Betreuung entstanden sind. Auch den zu erwartenden Anstieg bei den Personalkosten gleichen wir als Landesgesetzgeber aus.
Sicher ein großer Diskussionspunkt - das haben wir auch hier schon in der Debatte erlebt - ist die Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts. Ich erspare mir jetzt die Details. Es wurde hier bereits ausgeführt und umfänglich im Gesetzentwurf begründet.
Insbesondere die Streichung der 50%-Regelung als Mindestanteil der Gemeinden an der Finanzierung der verbleibenden Pro-Platz-Kosten nach Abzug der Pauschalen von Land und Landkreis ergeben einen Neuregelungsbedarf. Diesem wurde im Gesetzentwurf Rechnung getragen. Natürlich kann man argumentieren, dass es jetzt keine Festlegung mehr gibt, wie hoch der Gemeindeanteil an der Finanzierung der Restkosten ist. Das wurde auch hier schon getan und entsprechende Gedankenspiele entwickelt.
Ich gehe aber davon aus, dass die Kommunen vor Ort, die Entscheidungsträger, das richtige Maß finden und die Eltern nicht über Gebühr zur Finanzierung der Kita-Kosten heranziehen werden; denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube an die kommunale Selbstverwaltung. Ich finde es traurig, wie hier mit kommunalen Mandatsträgern umgegangen wird, dass denen immer nur Schlechtes unterstellt wird.