Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte wahrnehmen, dass der Vorschlag unterbreitet wurde, diesen Antrag in der Drs. 7/1994 an den Ausschuss für Umwelt und Energie zu überweisen.
(Ulrich Thomas, CDU: Und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung!)
- Und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Koalition und das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Somit ist der Überweisung des Antrages zugestimmt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir versuchen jetzt, zügig weiterzumachen. Ich will auf einige taktische Daten hinweisen. Wer einmal auf die
Uhr schaut und die Uhrzeit mit unserem Zeitplan vergleicht, der stellt fest, dass wir anderthalb Stunden zurückliegen. Deshalb müssen wir uns alle Mühe geben, die Dinge schnell und effizient zu organisieren.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, begrüßen wir auf unserer Zuschauertribüne ganz herzlich Schülerinnen und Schüler im sachsen-anhaltisch-ukrainischen Jugendaustausch als Gäste der Landeszentrale für politische Bildung. - Herzlich willkommen bei uns!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor es nachher wieder Missverständnisse gibt und möglicherweise einige von Ihnen nicht wissen, wie sie mit dem Abstimmungszettel umgehen sollen, möchte ich jetzt darum bitten, dass Sie sich hinsetzen und zuhören.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Mitgliedschaft des bisherigen Mitglieds im Beirat Frau Prof. Dr. Höroldt wegen der Übernahme anderweitiger Aufgaben am 31. Juli 2017 beendet wurde, liegt uns heute in Drs. 7/1973 ein Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Nachbesetzung des Amtes vor.
Die Wahlhandlung wird gemäß § 75 und § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung durch Namensaufruf mit Stimmzetteln durchgeführt.
Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Das Gesetz über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur legt in § 8 fest, dass eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der Mitglieder des Landtages, also 44 Abgeordnete, für den Wahlvorschlag stimmen müssen.
In Drs. 7/1973 wird vorgeschlagen, Herrn Dr. Kai Langer in den Beirat bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu wählen. Ich begrüße ganz herzlich den anwesenden Kandidaten. Er ist auf der Nordtribüne zu finden.
Wer dem Wahlvorschlag in Drs. 7/1973 seine Zustimmung geben möchte, der kreuzt bitte auf dem Stimmzettel bei „Ja“ an. Wer gegen ihn stimmt, der kreuzt bei „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an.
Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit dem bereitliegenden Stift so eindeutig an, dass kein Zweifel an der Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend werfen Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht, der macht seine Stimme ungültig.
Ich bitte folgende Abgeordnete, die Wahldurchführung zu unterstützen: für den Namensaufruf Herr Loth, für das Führen der Wählerliste Herr Dr. Grube, für die Ausgabe der Stimmzettel Frau Heiß, für die Aufsicht an der Wahlkabine Herr Meister, für die Aufsicht an der Wahlurne Herr Dr. Schmidt
Um einen zügigen Verlauf der Wahlhandlung zu gewährleisten, bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf dem Platz zu bleiben - dazu würde es übrigens notwendig sein, sich erst einmal hinzusetzen -
(Eva von Angern, DIE LINKE, lacht - Minis- ter Prof. Dr. Armin Willingmann: Das ist ja autoritär heute!)
Abg. Herr Dr. Schmidt überzeugt sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigt mir das bitte.
- Danke. Das ist der Fall. - Ich bitte nunmehr Herrn Loth, den Namensaufruf vorzunehmen. Herr Loth, Sie können loslegen.
Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe. Zuerst Herr Loth, Herr Dr. Grube, Herr Dr. Schmidt, Herr Meister, ich selbst und dann Frau Heiß.
Ich frage nunmehr: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Mehrere. Dann kommen Sie mal nach vorn, Herr Barth.
Gibt es Weitere? - Herrn Raue habe ich gesehen. Dann kommen Sie bitte auch nach vorn. - Ich sehe jetzt keine weiteren Meldungen mehr. Damit schließe ich die Wahlhandlung ab. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung, darf Sie aber bitten, im Raum zu verweilen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte die Plätze wieder einzunehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. - Herr Lange.
Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl zur Benennung eines Mitgliedes in den Beirat nach § 39 Abs. 1 des Stasi-UnterlagenGesetzes mit folgendem Ergebnis durchgeführt: abgegebene Stimmen 78, ungültige Stimmen null, gültige Stimmzettel 78. Für den Wahlvorschlag stimmten 54 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag 19, Stimmenthaltungen gab es fünf.
Wir haben es hier mit einer doppelten Mehrheit zu tun. Es muss mindestens die Mehrheit der Abgeordneten und zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten dafür stimmen. Dieses Quorum ist bei 78 Stimmen 52. Mit 54 Stimmen ist es erreicht. - Herzlichen Glückwunsch, Herr Dr. Langer.
Das Hohe Haus wünscht Ihnen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit alles Gute, eine glückliche Hand und viele Informationen, die Sie dort bekommen und auch für die politische Bildungsarbeit in diesem Land in einer anderen Funktion, die Sie ja außerdem noch haben, gut verwenden können.