Protocol of the Session on September 28, 2017

Mit unserem Alternativantrag wollen wir selbstverständlich Kindern nicht den Schutz vor Missbrauch verwehren. Allerdings bedarf es der gesetzlichen Neuregelung nicht, da bereits jetzt schon die Möglichkeit einer Passversagung oder einer Einschränkung im Geltungsbereich des Passes besteht, wenn der Passbewerber die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.

Unter diesen „sonstigen erheblichen Belangen“ lässt sich das Begehen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern subsumieren.

Darüber hinaus steht als sonstiges, milderes Mittel in den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Länder auch noch die Möglichkeit zur Verfügung, Meldeauflagen zu erlassen, wie es bei anderen Sachverhalten gängige Praxis ist. So kann eine Ausreise verhindert und Kinder können im Ausland geschützt werden.

Wir lehnen den Antrag ab und bitten um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen.

(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich danke Herrn Schulenburg für die Ausführungen. - Als letzter Redner spricht der Abg. Herr Höse von der AfD-Fraktion. Herr Höse, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. - Werte Abgeordnete! Eigentlich hätte ich mir ja eine eigene Rede ausgedacht, so richtig mit historischen Fakten, vor allen Dingen mit grünen historischen Fakten, und auch Zahlen, unter anderem dass zum Beispiel Unicef schätzt, dass weltweit eine Million Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren zur Prostitution gezwungen werden oder dass schon 2001 die deutsche Familienministerin, das SPD-Mitglied Frau Bergmann, geschätzt hat, dass rund 10 000 Deutsche um die halbe Welt fliegen, um Sex mit Kindern zu haben. - Aber das nur nebenbei.

Als ich gestern den Alternativantrag der Koalition gelesen habe, fehlten mir wirklich für ein paar Sekunden die Worte. Darin steht unter anderem: Der Landtag wolle beschließen, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, Gewalt an Kindern zu verurteilen. Die Landesregierung wird gebeten, zu berichten, welche Maßnahmen es gibt, verurteilte Sexualstraftäter daran zu hindern usw. usf., im Ausland keine zu begehen, rechtliche Situation in den Nachbarländern prüfen, Möglichkeiten der Verschärfung des Passrechtes, Präventivmaßnahmen, Täterberatung, Täterprävention usw. usf.

Mit diesem Alternativantrag schützt die Landesregierung wirklich nicht ein einziges Kind.

(Beifall bei der AfD)

Bezüglich der Zeit, in der der Antrag geprüft und berichtet wird, gibt es nicht einmal eine Deadline, keinen Termin, nichts. Wie lange soll das dauern? Monate? Jahre? Legislaturperioden? - Ich ver

stehe es wirklich nicht. Und das alles nur, um unserem Antrag nicht zustimmen zu müssen. Da wird ein wirklich nichtssagender Alternativantrag in das Parlament eingebracht. Das ist aus meiner Sicht eine Verhöhnung der Opfer. Das muss ich wirklich einmal so sagen.

(Beifall bei der AfD)

Stichwort Schaufensterantrag. Die linken Parteien hetzen ja nun wirklich ständig und jedes Mal über unsere angeblichen Schaufensteranträge. Aber das ist wirklich mit Abstand der größte Schaufensterantrag, den ich in den letzten 18 Monaten hier gesehen habe, das reinste Ablenkungsmanöver, ein Scheinantrag, der zu nichts führen wird. Zum Schutz der Kinder wird damit wirklich nicht das Geringste getan. Sie ziehen alles wieder einmal wie so oft nur in die Länge, statt einem AfDAntrag zuzustimmen.

Wenn er von den GRÜNEN kommt - davon gehe ich einmal aus; denn Herr Striegel ist ja gleich wieder so schön exemplarisch auf die Palme gesprungen -, dann kann ich das ja nachvollziehen. Aber dass er von der CDU kommt, nur um vielleicht ihren Partner nicht zu verärgern, verwundert mich. Ich denke, die meisten von Ihnen haben oder hatten kleine Kinder. Dass auch nur eine Sekunde gezögert wird, unserem Antrag zuzustimmen, das ist der wirkliche Skandal.

(Beifall bei der AfD)

Wenn ich das lese, die rechtliche Situation in den Nachbarländern prüfen, dann frage ich mich: Welche Rolle soll das spielen? - Ich kenne kein Nachbarland, in dem ich einen Pass brauche, um dort einzureisen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Darum geht es doch gar nicht!)

- Doch, darum geht es. In unserem Antrag geht es genau darum: um Passentzug, um Passversagen - Herr Striegel, lesen Sie nach - für deutsche Staatsbürger. Dabei spielt es keine Rolle, wie die rechtliche Situation in Holland oder in der Tschechei ist. Was soll das? Wofür soll das gut sein? - Ich bin wirklich sprachlos. Aber ich sehe, wir haben anscheinend in ein Wespennest gestoßen.

Ich bitte darum, dem AfD-Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt keine Fragen. Damit beenden wir die Debatte und wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Ich konnte nicht wahrnehmen, dass der Antrag in einen Ausschuss zu überweisen ist. Daher stim

men wir über den Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/1859 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Demzufolge ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nunmehr über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/1915 ab. Wer für diesen Alternativantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Dementsprechend ist dem Alternativantrag zugestimmt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 26 beendet.

Wir kommen zum letzten Punkt der heutigen Landtagssitzung.

Tagesordnungspunkt 27

Beratung

Mehr Transparenz für die Tätigkeit von Mandatsträgern in kommunalen Betrieben

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/1860

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/1914

Einbringer ist der Abg. Herr Farle. Herr Farle, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Eine Enquete-Kommission schärft den Blick auf Missstände im Detail. Dass es mit Bürgerbeteiligung und Transparenz in SachsenAnhalt nicht zum Besten steht, das wissen wir schon seit Längerem. Aber erst dann, wenn Sie die Praktiker, die bürgernahen Kommunalpolitiker hören, erfahren Sie, wo der Schuh tatsächlich drückt.

In der Vergangenheit haben die Kommunen unter der Fahne des Neoliberalismus die Privatisierung öffentlicher Aufgaben vorangetrieben und öffentliche Aufgaben aus den Haushalten ausgegliedert. Dabei wurden die Kommunen häufig verleitet, ihre Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe nicht als Eigenbetriebe öffentlich-rechtlich, sondern privatrechtlich zu organisieren.

Das ist völlig klar: Das macht die Sache einfach. Wenn man Gebührenerhöhungen macht und es nicht die Gemeinde ist, dann ist das ja schön. Dann machen es eben solche der Gemeinde

unterstehenden GmbH. Aber dann hat man das Problem outgesourct.

Das Modewort für diese Konstruktion heißt „outsourcen“. Es ist in letzter Zeit zu Recht in Verruf geraten, insbesondere nachdem im Land Berlin die Volksabstimmung zur Rekommunalisierung der Wasserbetriebe eine klare Mehrheit gefunden hat.

Das war übrigens das erste erfolgreiche Volksbegehren in Berlin überhaupt. Das ist deshalb bemerkenswert, weil zur Verhinderung von direkter Demokratie in allen aktuellen deutschen Verfassungen Hindernisse für eine Volksgesetzgebung eingebaut worden sind.

Neben der Aktiengesellschaft ist die GmbH die am meisten genutzte private Rechtsform der Kommunen. Deren wichtigstes Organ ist die Gesellschafterversammlung, in der die Kommunen über ihre entsandten Vertreter Einfluss nehmen können. Das kann ein externer Berater ebenso sein wie ein Verwaltungsbeamter, ein Ratsmitglied oder auch der Bürgermeister selbst.

Diese haben nach § 51a des GmbH-Gesetzes ein Fragerecht und ein Recht auf umfassende Information über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Ihnen ist Einsicht in die Bücher und in den Schriftverkehr zu gestatten.

Über all dies haben die Gesellschafter sodann Stillschweigen zu bewahren. Sie setzen sich Schadenersatzforderungen aus, wenn sie als Gesellschafter von sich aus dem Rat Bericht erstatten.

Diese Verschwiegenheitspflicht kann nach § 51a des GmbH-Gesetzes vom Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden. Auf sie berufen sich die Vertreter der Gemeinde in den Gesellschaftsorganen regelmäßig, wenn sie trotz der Auskunftspflicht nach § 45 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes allen Mitgliedern der Vertretung oder einer Ratsfraktion Auskünfte verweigern und das Auskunftsrecht der Hauptsatzung auf Ausschüsse beschränken.

Das führt dazu, dass auch bei einer wirtschaftlichen Schieflage der Gesellschaft die Vertretung nicht informiert wird. Es kann dazu führen, dass den Gesellschaftsvertretern der Kommune durch den Rat der Gemeinde Entlastung erteilt wird, ohne dass den Ratsmitgliedern über die wirtschaftliche Lage der GmbH berichtet wird.

In der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ wurde in der 3. Sitzung mehrfach die Stadt Bitterfeld-Wolfen erwähnt. Dort trifft die Oberbürgermeisterin offenbar Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung, ohne den Rat überhaupt zu konsultieren.

Den Konflikt zwischen Gesellschaftern und Räten wollen wir beseitigen. Wir halten die bloße jährliche Vorlage eines Jahresabschlusses nach den §§ 133 und 134 des Kommunalverfassungsgesetzes nicht für eine ausreichende Kontrolle. Da soll lediglich der Jahresabschluss ortsüblich bekannt gemacht werden. Das ist aber keine Kontrolle. Das ist die Verkündung einer mehr oder weniger verschleiernden Bilanz, ohne dass zum Beispiel von Vertragsbeziehungen berichtet werden müsste.

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses nach § 134 KVG hat auch nichts mit transparenter Preisgestaltung zu tun, die ganz vielen Bürgern auf den Nägeln brennt - womit ich eigentlich schon wieder beim Thema Abwasserzweckverbände wäre, die heute nur am Rande erwähnt werden, bei denen wir aber ebenfalls nicht locker lassen, bis wir auch hier zu einer bürgernäheren Lösung kommen.

Nur ein Auskunftsanspruch von Minderheiten - in unserem Antrag eines einzelnen Mitglieds der Vertretung - verhindert letztlich die Kungelei von Ratsmehrheiten mit Bürgermeistern und Hauptverwaltungsbeamten, die im Einzelfall an Transparenz kein Interesse haben und dem Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder im Aufsichtsrat routinemäßig Entlastung erteilen und sich im Übrigen hinter der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht verschanzen.

Vertraulichkeit lässt sich aber auch in einer Ratsversammlung herstellen. Dann wird die Öffentlichkeit einfach ausgeschlossen und alle Anwesenden werden belehrt. Das ist ganz einfach möglich.

Wenn eine solche Vertraulichkeit besteht - es geht ja hierbei nicht um Staatsgeheimnisse -, dann ist es auch möglich, in den Kommunen die Vertreter darüber zu informieren, was in den entsprechenden GmbH usw. abläuft.

Vertraulichkeit hin oder her: Was soll in den Betrieben einer Kommune in privater Rechtsform eigentlich geheim gehalten werden? Etwa die Kalkulation von Wasserpreisen oder die Vergütung der Aufsichtsräte? Oder soll es etwa geheim bleiben, dass die Gesellschafter eine Ausschüttung beschließen, um die betroffene Gemeinde vor einer Zahlungsunfähigkeit zu bewahren?

Die Geheimhaltung dient im Gesellschaftsrecht nur der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, um sich mit einem Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu behaupten. Konkurrenz ist, wenn ich etwa an die Wasserbetriebe denke, vor Ort überhaupt nicht gegeben. Es bestehen lokale Monopole. Die Geheimhaltung dient damit lediglich der Verschleierung von Misswirtschaft und Kungelei sowie dem Schutz der dafür persönlich