Für den Fall der Wahl von Herrn Franzkowiak zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts ergibt sich die Notwendigkeit, das freiwerdende Amt des Vizepräsidenten neu zu besetzen. Hierfür schlägt der Ausschuss die Wahl von Frau Dr. Afra Waterkamp zur Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts vor.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Wahlvorschlag wurde vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung einstimmig verabschiedet. Alle Fraktionen des Landtages haben sich an der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten beteiligt. Ich möchte an dieser Stelle auch meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für ihre konstruktive Mitarbeit bei der Vorbereitung dieser Wahl herzlich danken.
Ich bin der Hoffnung, dass dieses klare Bekenntnis und dieses eindeutige Votum des Ausschusses auch bei den jetzt durchzuführenden Wahlen zum Ausdruck kommen werden.
Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und wünsche mir eine gute und erfolgreiche Wahl für dieses hohe Gericht in Sachsen-Anhalt. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abg. Gürth. - Eine Debatte ist unter diesem Tagesordnungspunkt nicht statthaft. Die Wahlhandlungen werden gemäß § 75 und § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung durch Namensaufruf mit Stimmzetteln durchgeführt.
Wir kommen zur ersten Wahlhandlung. In der Drs. 7/1835 wird unter Abschnitt I vorgeschlagen, Frau Dr. Afra Waterkamp zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts zu wählen.
Ich habe bereits erwähnt, dass Frau Dr. Afra Waterkamp oben auf der Nordtribüne sitzt. Für diejenigen, die Sie, Frau Dr. Waterkamp, vielleicht noch nicht kennen, möchte ich Sie bitten, sich kurz zu erheben.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Abgeordnete, Sie werden von einem Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn einen Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit dem bereitliegenden Stift so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend werfen Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht, macht seine Stimme ungültig.
Ich bitte die folgenden Abgeordneten, die Wahldurchführung zu unterstützen: für den Namensaufruf Herrn Loth, für das Führen der Wählerliste Herrn Dr. Grube, für die Ausgabe der Stimmzettel Frau Heiß, für die Aufsicht an der Wahlkabine Herrn Meister, für die Aufsicht an der Wahlurne Herrn Harms.
Um einen zügigen Verlauf der Wahlhandlung zu gewährleisten, bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach der Stimmabgabe unverzüglich wieder Platz zu nehmen.
Abg. Herr Harms, überzeugen Sie sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigen Sie mir dieses bitte.
- Das ist der Fall. Vielen Dank. - Ich bitte nunmehr Herrn Loth, den Namensaufruf vorzunehmen. - Bitte, Herr Loth.
Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe: Herr Harms, Herr Meister, Herr Loth, Herr Dr. Grube, meine Person und Frau Heiß.
Ich frage nunmehr: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die erste Wahlhandlung ab.
Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung. Ich darf Sie aber bitten, im Raum zu verweilen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Wir werden die unterbrochene Sitzung fortführen.
Ich stelle nunmehr das Ergebnis fest. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes mit folgendem Ergebnis durchgeführt: ungültige Stimmzettel null, gültige Stimmzettel 81. Für den Wahlvorschlag stimmten 78 Abgeordnete; gegen den Wahlvorschlag stimmten zwei Abgeordnete. Es gab eine Stimmenthaltung.
Ausgehend von 81 anwesenden Mitgliedern des Landtages beträgt die diesbezügliche Zweidrittelmehrheit 52 Abgeordnete. Das Quorum ist angesichts von 78 Jastimmen weitaus erreicht worden. Gleichzeitig hat damit mindestens die Hälfte der Mitglieder - das sind bei 87 Abgeordneten 44 Abgeordnete - zugestimmt, sodass dem Erfordernis der doppelten Mehrheit genüge getan wurde.
Sehr geehrte Frau Dr. Waterkamp, im Namen des Hohen Hauses beglückwünsche ich Sie als neues Mitglied des Landesverfassungsgerichts zu Ihrer Wahl. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Amtsführung für das Land und für seine Bürgerinnen und Bürger. Vor der Amtsübernahme wird die
Wir kommen nunmehr zu der zweiten Wahlhandlung. In der Drs. 7/1835, Abschnitt II, wird vorgeschlagen, aus den nach § 4 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes gewählten Mitgliedern Herrn Lothar Franzkowiak als Präsidenten des Landesverfassungsgerichts zu wählen.
Zum Prozedere. Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich auf meine Ausführungen bei der ersten Wahlhandlung verweisen.
Ich bitte daher sogleich die bereits genannten Abgeordneten, die Wahldurchführung, wie bei der vorigen Wahlhandlung geschehen, zu unterstützen. Wir nehmen nur einen kleinen Tausch vor. Den Namensaufruf wird diesmal Herr Dr. Grube vornehmen; die Liste wird Herr Loth übernehmen.
Herr Abg. Harms, überzeugen Sie sich bitte davon, dass auch diesmal die Wahlurne leer ist, und bestätigen Sie mir das bitte.
Vielen Dank. - Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe: Herr Harms, Herr Meister, Herr Loth, Herr Dr. Grube, meine Person und Frau Heiß.
Gibt es weitere Mitglieder des Landtages, die noch nicht ihre Stimme abgegeben haben? - Nein, das ist nicht der Fall.
Damit schließe ich die zweite Wahlhandlung ab. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung und darf Sie wieder bitten, im Raum zu verweilen.
Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes mit folgendem Ergebnis durchgeführt.
Wie ich eingangs erläuterte, werden der Präsident und der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt.
Ungültige Stimmen: 0. Gültige Stimmen: 82. Für den Wahlvorschlag stimmten 78. Gegen den Wahlvorschlag stimmten zwei. Stimmenthaltungen gab es zwei.