Protocol of the Session on August 25, 2017

Zu 1: Teile der Abbauflächen befinden sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ilse. Für solche Gebiete gelten besondere Schutzvorschriften nach dem Wasserhaushaltsgesetz. So ist unter anderem das Vertiefen der Erdoberfläche, wozu auch Abgrabungen im Sinne eines Kies-Sand-Tagebaues gehören, untersagt.

Die zuständige Behörde kann dies nur zulassen, wenn Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen, der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, eine Gefährdung von Leben oder erheblichen Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu befürchten sind oder die nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen werden können.

Zuständige Behörde für die Zulassung derartiger Ausnahmen ist die Untere Wasserbehörde, hier der Landkreis Harz. Der Landkreis Harz hat das Vorhaben in der Vergangenheit aus Gründen des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes sowie der Betroffenheit des damals vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes gegenüber dem für den Kiesabbau zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen abgelehnt.

Bis Mitte September läuft die Frist einer aktuellen Beteiligung Träger öffentlicher Belange durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen. Der Landkreis Harz wird die Fragestellung zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes erneut sorgfältig prüfen.

Zu 2: An der Ilse wurden bisher ca. 4,75 Millionen € für eine Vielzahl lokaler Hochwasserschutzmaßnahmen investiert. Bedeutende Maßnahmen waren unter anderem der Ausbau des Raugerinnes in Wasserleben mit Errichtung einer Hoch

wasserschutzmauer, der Neubau eines Raugerinnes in Osterwieck sowie der Neubau eines Deiches bei Berzel. Mehrere weitere lokale Hochwasserschutzmaßnahmen sind geplant.

Mein Haus wird im Ergebnis der Schadensaufnahme, der abschließenden Bewertung des abgelaufenen Hochwasserereignisses und unter Berücksichtigung des Standes der zwischenzeitlich umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen die geplanten weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen auf den Prüfstand stellen. In diesem Rahmen werden sich meine Fachleute auch mit der Frage der Retentionsmöglichkeiten auseinandersetzen.

Die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung basiert in Sachsen-Anhalt auf dem Planungsinstrument der Gewässerentwicklungskonzepte. Mit diesen verfolgt das Land SachsenAnhalt das Ziel, die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Die Gewässerentwicklungskonzepte bieten zunächst einen flussgebietsbezogenen Überblick über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie in den Gewässern und deren Auen. Sie sind rechtlich unverbindlich, bilden jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der ökologischen Durchgängigkeit.

Die Bearbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes unter Einbeziehung des Einzugsgebiets der Ilse ist ab 2018 vorgesehen. Bei der Planung der Maßnahmen werden die Belange des Hochwasserschutzes maßgeblich mit einbezogen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine Anfragen.

Somit kommen wir zum nächsten Fragesteller, Herrn Abg. Volker Olenicak. - Ich werde es nie begreifen.

(Volker Olenicak, AfD: Olenicak!)

Olenicak, ist das jetzt richtig? - Jawohl. Er stellt die

Frage 4 Bekämpfung invasiver Neophyten im Nationalpark Harz

Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Die hohen Bestandsdichten der Neophyten Drüsiges bzw. Indisches Springkraut und Japanischer Knöterich führen im Nationalpark Harz zur Verdrängung von

einheimischen Arten. Deshalb werden aktuell Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang und mit welchen Metho

den werden im Land Sachsen-Anhalt das Drüsige Springkraut und der Japanische Knöterich bekämpft und ihre weitere Ausbreitung verhindert?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Erfolgs

aussichten für die neuen Bekämpfungsmaßnahmen im Vergleich zu den bisher erfolgten langjährigen Maßnahmen im Hinblick auf die Verbreitung der beiden invasiven NeophytenArten im Nationalpark Harz?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt wiederum von Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert. Bitte, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Ich beantworte die Frage des Abg. Olenicak namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Grundsätzlich ist dem Vermeiden der Ausbringung von Samen bzw. vermehrungsfähigen Pflanzenteilen in bisher noch nicht besiedelten Gebieten besondere Aufmerksamkeit, also Vorsorge, zu widmen. Hierzu wurden durch die Informationsstelle für Neophyten, Korina, Informationsveranstaltungen mit Akteuren der Land-, Forst und Wasserwirtschaft durchgeführt.

Gezielte Maßnahmen gegen Staudenknöteriche werden derzeit überwiegend von Beschäftigungsgesellschaften unter Aufsicht der Unteren Naturschutzbehörden ausgeführt. Die Bekämpfung erfolgt hauptsächlich durch wiederholte Mahd sowie durch Ausgraben bzw. Ausstechen oder eine Kombination beider Verfahren. In Einzelfällen wurde eine chemische Bekämpfung oder das Abdecken mit Folie versucht sowie das Ausbringen von Wurzelsperren.

Die Bekämpfung der Staudenknötericharten findet in Sachsen-Anhalt punktuell und vorrangig an ausgewählten Gewässerabschnitten statt, zum Beispiel an Mulde, Saale, Bode, Selke. Gezielte Maßnahmen gegen das Drüsige Springkraut erfolgen ebenfalls punktuell an ausgewählten Gewässerabschnitten zum Beispiel an der Selke und der Helme. Als Bekämpfungsmaßnahmen wurde die Mahd vor Beginn der Samenbildung vorgenommen.

Zu 2: Invasive Neophyten sind im sachsenanhaltischen Teil des Nationalparks bisher kein nennenswertes Problem. Es ist innerhalb des

Nationalparks nur ein einziger Bestand des Drüsigen Springkrautes bekannt. Dieser wird durch Ausreißen der Pflanzen bekämpft und hat sich hierdurch schon erkennbar verkleinert.

Vom Japan-Knöterich liegen nur Information zu einem Vorkommen am Rande des Nationalparks wenige Meter außerhalb vor. Um eine Ausbreitung in den Park zu verhindern, erfolgt auch hier eine manuelle Beseitigung. Wenn einzelne Pflanzen der beiden Arten irgendwo im Nationalpark gesichtet werden, werden diese ausgerissen. Waldarbeiter und Ranger sind diesbezüglich informiert.

Im Nationalpark gibt es keine neuen Bekämpfungsmaßnahmen. Aufgrund des geringen Problems mit beiden invasiven Neophytenarten und dem Erfolg der bisher durchgeführten Methoden mit der manuellen Beseitigung gibt es derzeit auch keinen Anlass, die Maßnahmen zu ändern.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Auch hierzu sehe ich keine Nachfrage.

Wir kommen zur

Frage 5 Probleme bei der Leader-Förderung

Sie wird gestellt von der Abg. Frau Monika Hohmann, DIE LINKE. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Der Mittelabfluss und die Bewilligung bei der Förderung von Leader-Projekten sind nach Angaben verschiedener Landkreise sehr unbefriedigend.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung

ergriffen, um die Arbeitskapazität des Landesverwaltungsamtes zu erhöhen?

2. Welche Vereinfachungen sind bis wann vor

gesehen, um die lokalen Aktionsgruppen bei der Beantragung zu unterstützen?

Vielen Dank, Frau Hohmann. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Herrn Minister der Finanzen André Schröder erteilt. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abg. Frau Hohmann wie folgt.

Dass die Leader-Förderung in Sachsen-Anhalt eine Erfolgsgeschichte ist, will ich voranschicken. Wir haben nicht umsonst das Prädikat der Europäischen Kommission als Best-Practice-Beispiel erhalten. Bei den Leader-Bewilligungen liegen wir gut im Soll. Bei der Erfüllung des Finanzplanes und auch bei der Gesamtzahl der seit Beginn der Förderperiode bewilligten Vorhaben, immerhin 428 erteilte Bewilligungen, gibt es keinen Anlass, anzunehmen, dass wir diese Mittel infrage stellen oder gegebenenfalls auch zurückgeben müssen.

Trotz des Ihnen bekannten, deutlich erhöhten, Antragsvolumens beim Landesverwaltungsamt werden auch weiterhin Bewilligungen ausgesprochen. Unser Ziel ist und bleibt es, alle gestellten Anträge zu bearbeiten und, wenn möglich, auch positiv zu bescheiden. Dafür hat mein Haus entsprechende zusätzliche Landesmittel bereitgestellt. Diese werden im Rahmen des Doppelhaushaltes abfließen.

Der Schwerpunkt lag also bisher auf der Erteilung von Bewilligungen, die sich nun bis Ende des Jahres in entsprechendem Mittelabfluss, sprich Auszahlungen, niederschlagen werden.

Im Bereich Leader gibt es zudem viele auch größere investive Projekte, beispielsweise von Kommunen oder Unternehmen, auch von Kirchen. Für diese braucht es in der Regel ein Jahr und länger für die vollständige Umsetzung der Vorhaben. Erfahrungsgemäß kommen über 90 % der in diesem Bereich bewilligten Summen letztlich zur Auszahlung. Bei Leader laufen wir derzeit keine Gefahr, Mittel an die EU zurückgeben zu müssen.

Nun aber zu den konkreten Fragen noch einmal: Die Arbeitskapazität des Landesverwaltungsamtes im Aufgabenbereich Leader ist zunächst durch interne Personalmaßnahmen gezielt gestärkt worden. Darüber hinaus liegt besonderes Augenmerk darauf, durch Fluktuation entstandene offene Stellen gerade in diesem Bereich unverzüglich nachzubesetzen.

Derzeit laufen dazu vielfältige Aktivitäten, unter anderem mehrere gestaffelte Stellenausschreibungen, auch im Rahmen der Nachausbildungsoffensive der Landesregierung, auch zur Hinzugewinnung von externem Fachpersonal.

Zur Frage 2: Die Unterstützung für die lokalen Aktionsgruppen bei der Beantragung von LeaderFörderung wird daneben über mehrere Ansätze verfolgt und weiter verbessert. Alle Antragsteller werden weiterhin intensiv aus dem durch das ELER geförderte Leader-Management beraten und betreut. Insbesondere diese schon langjährigen professionellen und sehr erfahrenen Manager wurden wiederholt und gezielt zu den speziellen Anforderungen aller für die Leader-Förderung maßgeblichen Richtlinien geschult.