Besonders liegt es mir bei den Kindern und bei den Tieren am Herzen und auch bei einer Partei, nämlich der AfD.
Das muss in diesem Zusammenhang genannt werden. Ich bin der Meinung, dass Tiere wie auch Kinder als Schwächste oder als Kleinste unserer Gesellschaft besonderen Schutzes bedürfen, weil sie sich nicht wehren können. Und ich bin der Meinung, dass unser Land eine Partei wie die AfD mehr denn je braucht. Das heißt, meine finanziellen Zuwendungen haben einen Hintergrund, so wie jede finanzielle Zuwendung einen Hintergrund oder teilweise auch einen Hintergedanken hat.
Warum sollte jemand dem Landtag Geld spenden? - Es gibt Leute, die der Meinung sind, auch hier liegt ein Hintergedanke vor, allerdings ein weniger ehrenwerter, als es vielleicht bei mir der
Fall war. Geht es bei diesen Zuwendungen eventuell doch um den Fall einer versuchten Einflussnahme? - Es ist allerdings auch möglich, dass der Spender einfach nur das Symbol unseres repräsentativen demokratischen Systems unterstützen möchte und für eine gute Arbeitsgrundlage auch für die Zukunft sorgen möchte. - Ein ehrenwertes Ziel.
Fakt ist jedoch: Es gibt keinen Grund, als Spender seinen Namen geheim zu halten, wenn man nichts zu verbergen hat. Damit hat Frau Heiß völlig recht. Wir sind daher ebenfalls für eine Offenlegung der Spendernamen bei Geld und auch bei Sachleistungen. Gegen Filz und gegen Mauschelei und für echte Transparenz ist dies ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wer nichts zu verbergen hat, der wird hierbei mit gutem Gewissen mitgehen und diesen Antrag ebenfalls unterstützen.
Wir als AfD sprechen uns natürlich für echte Transparenz aus und werden diesen Weg mitgehen. Wir möchten Ihrem Antrag gleich zustimmen, Frau Heiß, natürlich aber auch einer Überweisung in den Ausschuss. Beide Male haben Sie unsere Unterstützung. Ich danke Ihnen für den Antrag. - Ganz kurz. Vielen Dank.
Und das Zweite: Erläutern Sie mir doch bitte den Unterschied zwischen jemandem, der spendet, und jemandem, der als Sponsor auftritt.
Sponsor bin ich, wenn ich ganz offen damit nach außen trete, dass ich etwas unterstütze, ein Projekt beispielsweise, ein sportliches Event. Wenn ich etwas spende, dann gebe ich eine Sachleistung oder eine finanzielle Zuwendung, ohne in den Fokus gerückt werden zu wollen, das heißt ohne öffentlichkeitswirksame Eigenschaft.
eine Gegenleistung zu erwarten. Ich spende Geld für den Zoo Magdeburg, weil ich das gut finde; die sollen das Geld einsetzen, wofür sie wollen. Wenn ich aber als Sponsor auftrete, dann möchte ich dafür eine ganz klare Gegenleistung, zum Beispiel ein Schild, auf dem steht: Frau Heiß hat 100 € für uns gespendet - vielen Dank. Das ist der Unterschied. - Danke.
Frau Heiß, das ist absolut richtig, das stelle ich auch überhaupt nicht in Abrede. Das habe ich bei Ihrem Antrag und vor allem auch in meiner Rede - falls Sie mir zugehört haben - gar nicht in Abrede gestellt. Es ging mir darum, dass ich, wenn ich jemandem eine Geldleistung offeriere, einen Hintergedanken haben kann, auch wenn ich das nicht nach außen preisgeben möchte, und dass wir, um so etwas zu vermeiden, auch für eine Offenlegung von Spendern sind. Darin sind wir, denke ich, einer Meinung. Ich glaube, das hat sich gerade überschnitten.
Bevor Herr Schmidt seine Frage stellt, kurz ein Hinweis. Wir befinden uns jetzt in der Phase der Dreiminutendebatten. Ich würde ohnehin zu dem Verfahren übergehen, jeweils nur eine Anfrage aus einer Fraktion zuzulassen. Das ist überhaupt nicht das Problem. Ansonsten ist es so, dass ich im Normalfall eine Nachfrage zulasse, wenn die erste Antwort noch nicht lang gewesen ist. Ein bilaterales Wechselspiel zwischen Fragestellern und Antwortenden hier vorn werde ich unterbinden.
Herr Präsident, Frau Heiß hat meine Frage schon gestellt, deshalb kann ich jetzt nur noch intervenieren. - Herr Siegmund, Ihre Erklärung zu dem Unterschied von Spenden und Sponsoring war nicht einmal in die Nähe von „warm“.
Deswegen wage ich auch gar nicht, Sie zu fragen, ob Ihnen - als Unternehmensführer sollte das vielleicht so sein - der steuer- bzw. bilanzrechtliche Unterschied zwischen den beiden Dingen bekannt ist.
Ich will nur noch auf eine Sache hinweisen. Sie haben auf Ihre Rede verwiesen. Sie haben über Spenden geredet. Das ist aber heute hier nicht das Thema gewesen, sondern das Thema ist der Sponsoringbericht gewesen. Dieser hat mit dem Spendenaufkommen des Landes, von dessen Höhe ich keine Kenntnis habe, überhaupt nichts zu tun. - Thema verfehlt!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn die öffentliche Hand Spenden und Sponsoringbeträge entgegennimmt - um gleich einmal beides zu nennen -, ist das erfreulich. Privates, bürgerschaftliches Engagement hat so eine Möglichkeit, sich an der Wahrnehmung und Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben zu beteiligen.
Aber natürlich muss die öffentliche Hand große Sorgfalt walten lassen. Es darf nicht der Hauch des Eindrucks entstehen, dass staatliches Handeln finanziell in unrechtmäßiger Weise beeinflusst würde. Daher muss in besonderer Weise für Transparenz gesorgt werden.
Weil dies so ist, haben wir als Land unseren Kommunen entsprechend strenge Auflagen gemacht. In § 99 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes haben wir den Kommunen unseres Landes unter anderem aufgegeben, Spender, Schenker und Sponsoren zu nennen - darin kommen diese drei Begriffe vor. Das haben wir aus gutem Grund getan. Jeder soll wissen können, wer an die öffentliche Hand spendet, um jeden bösen Schein zu vermeiden.
Das Land exekutiert diese Vorschrift gegenüber den Kommunen übrigens auch sehr hart, vielleicht sogar mit zu wenig Augenmaß. Es gab zum Beispiel den Wunsch des Magdeburger Stadtrates, dass die Annahme von Spenden bei Werten bis 10 000 € durch den Oberbürgermeister erfolgen kann, der ja sonst noch viel, viel weiter gehende Befugnisse im Finanziellen hat. Das wurde von der Kommunalaufsicht beanstandet, führte zum Rechtsstreit, Magdeburg verlor. Im Ergebnis hat es der Stadtrat nun regelmäßig mit diversen Tagesordnungspunkten zu tun, unter denen er erst
einmal Spenden ab 1 000 € annimmt. Das ist dann vielleicht überzogen. Solche Regeln sollten transparent, aber, so weit es möglich ist, auch unbürokratisch sein.
Die grundsätzliche Problemstellung aber, die wir als Land für den Bereich der Kommunen zu lösen hatten, trifft auch für das Land als öffentliche Hand selbst zu. Es ist nicht erkennbar, welchen Anlass es geben sollte - heute hat auch niemand etwas Entsprechendes vorgetragen -, diese Fragestellung dort anders einzuschätzen als bei den Kommunen. Gleiches gilt für den Bund; auch dort kam man zu einer Lösung, die letztlich der unsrigen für die Kommunen entspricht. Wir sollten daher auch für die Landesebene so verfahren.
Es gab jetzt den Wunsch, über den Antrag im Ausschuss zu beraten. Man hätte ihm auch hier zustimmen können, aber ich meine tatsächlich, es gibt diverse Details, über die man diskutieren kann, etwa in welcher Form wir diese Regelung machen. Dann möge man das in den Ausschuss überweisen. - Danke schön.
Herr Präsident! Der gemeinsame Runderlass definiert „Sponsoring“. Unter „Sponsoring“ wird die Zuwendung verstanden, mit der ein Sponsor eine Tätigkeit der Verwaltung mit dem Ziel fördert, einen werblichen oder sonst öffentlichkeitswirksamen Vorteil zu erreichen.
Wenngleich das Sponsoring ein geeignetes Mittel ist, die öffentliche Verwaltung bei der Erreichung bestimmter Ziele zu unterstützen, muss jederzeit jeglicher Anschein von Einflussnahme aufgrund der Zuwendung vermieden werden.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, formuliert der gemeinsame Runderlass unbedingt einzuhaltende Grundsätze, unter anderem die Offenlegung des Sponsorings gegenüber der Öffentlichkeit in einem zweijährigen Bericht des Ministeriums.
Zwar werden die Sponsoren in diesem Bericht nicht namentlich genannt. Dass durch diese Vorgehensweise eine Transparenz nicht ausreichend gewahrt würde, kann so aber nicht gesagt werden, da Sponsoringleistungen ausschließlich auf einer vertraglichen Grundlage beruhen. Zudem besteht die Gegenleistung darin, dass der Sponsor im Rahmen der gesponsorten Tätigkeit der Verwaltung schriftlich genannt, das Firmenlogo
oder die Marke des Sponsors sowie sonstige Kennzeichen dargestellt werden können, soweit dies vom Sponsor gewünscht wird.
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistung Privater ist nahezu identisch mit der unsrigen, gibt jedoch vor, dass zusätzlich die Sponsoren namentlich im Bericht genannt werden müssen. Dem Begehren der Linksfraktion, dies auch in Sachsen-Anhalt künftig so zu handhaben, wollen wir nicht entgegenstehen. Allerdings sollte die Veröffentlichung des Sponsors gegebenenfalls nur erfolgen, wenn der Sponsor das auch ausdrücklich wünscht und damit einverstanden ist. Darüber sollten wir vielleicht im Innenausschuss einmal debattieren.
Deshalb bitten wir um Überweisung in den Innenausschuss federführend und mitberatend in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragestellungen. Insofern könnte zum Abschluss der Debatte die Abg. Frau Heiß für die Fraktion DIE LINKE noch einmal das Wort ergreifen.