Danke, Frau Präsidentin. - Ich beantworte die Fragen des Abg. Roi namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1. Das ist eine sehr konstruierte Frage und insoweit nicht mit dem Blick auf eine örtlich konkrete Situation zu beantworten. Mir ist jedenfalls der Fall einer Kompostieranlage mit zwei Windkraftanlagen nicht bekannt.
Windkraftanlagen und Kompostieranlagen ab einem Durchsatz von 10 t je Tag unterliegen jeweils einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren, kleinere Kompostanlagen dem Baurecht. Ganz gleich, welche Anlage zuerst da wäre - die
zuständige Naturschutzbehörde würde im Genehmigungsverfahren für die jeweils andere Anlage die Rotmilanproblematik einbringen.
Die gesamte Diskussion um das signifikant erhöhte Tötungsrisiko bei Planung und Bau von Windkraftanlagen dreht sich um entsprechende Aufenthaltswahrscheinlichkeiten der Rotmilane im Revier um den Brutplatz, an Schlafplätzen und auf den Flugwegen zu Nahrungsquellen. Hierzu wurde der Naturschutzbehörde eine entsprechende Einschätzungsprärogative eingeräumt, die mehrfach durch die Rechtsprechung bestätigt wurde. Der Artenschutz muss hier auf der Grundlage fachlich gefestigter Datenlagen vorausschauend angewendet werden.
Des Nachweises von toten Rotmilanen, sozusagen als Beweis für das erhöhte Tötungsrisiko, bedarf es im Falle der hier konstruierten Konstellation nicht. Das Artenhilfsprogramm gibt eine entsprechende Empfehlung deshalb, weil im Bereich einer attraktiven Nahrungsquelle bzw. eines Schlafplatzes mit erhöhter Auftretenswahrscheinlichkeit zu rechnen ist.
Zu 2. Die Landesregierung ist für die Empfehlung einzelfallbezogener Managementmaßnahmen nicht zuständig. Entscheidend wären in dem konstruierten Fall die jeweiligen Genehmigungsverfahren, nach denen eine Situation, wie hier beschrieben, gar nicht erst entstehen dürfte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wie der „Mitteldeutschen Zeitung“ zu entnehmen war, hat das Landesverwaltungsamt mit dem 31. Mai 2017 zum wiederholten Male die der Gemeinde Schkopau zugesagte Frist zur Ausfertigung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für den Raßnitzer See und den Wallendorfer See verstreichen lassen.
Danke. - Frau Ministerin, Sie hätten wahrscheinlich gleich einen Stuhl hier bekommen können. Sie dürfen wieder für die Landesregierung antworten. Bitte schön.
Wir bewegen uns flexibel im Raum. - Sehr geehrte Präsidentin! Ich beantworte die Fragen der Abg. Frau Dr. Späthe namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Über die Frage nach der Entlassung aus dem Bergrecht wird das Landesamt für Geologie und Bergwesen nach Beendigung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens entscheiden.
Zu Frage 2: Derzeitiger Stand des genannten Verfahrens ist ein fortgeschrittenes Beschlussverfahren. Die Bescheidungen über die Forderungen und Hinweise, welche die Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen im Anhörungsverfahren erhoben bzw. gegeben haben, sind erstellt. Dies war eine sehr umfangreiche Tätigkeit. Auch musste eine Vielzahl zu verfügender Nebenbestimmungen erarbeitet werden.
Diese Unterlagen wurden am 15. Mai dieses Jahres zur Feinabstimmung an die Vorhabenträgerinnen, eben die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, über
sandt. Eine Rückmeldung liegt der Planfeststellungsbehörde, also dem Landesverwaltungsamt, noch nicht vor.
beschlusses, Genehmigungen, Befreiungen, Nebenbestimmungen einschließlich deren Begründungen, ist im Wesentlichen erstellt. Letzter noch offener Punkt des Beschlusses sind Ausführungen zur Abwägung der Belange öffentlicher Träger, insbesondere die Formulierung zum Punkt Verträglichkeitsprüfungen nach der FFH-Richtlinie. Dies wird prioritär bearbeitet.
Nachfolgend erfolgt vor Erlass der Entscheidung die offizielle Anhörung der Vorhabenträgerin LMBV. Das Landesverwaltungsamt geht davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss im dritten Quartal dieses Jahres erlassen werden kann.
- Ich höre doch von der Mehrheit, dass wir die Fragestunde heute nicht fortsetzen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass alle Antworten, die heute ausstehen, zu Protokoll gegeben werden.
- Wenn Sie es wünschen, zähle ich das aus. - Aber, nein, das hat er nicht so gemeint. Also belassen wir es dabei: Die Antworten werden zu Protokoll gegeben und Sie können alle Antworten nachlesen.