Deutschland ist ein Verbreitungsschwerpunkt des Feuersalamanders Salamandra salamandra in der Europäischen Union. Seit dem Jahr 2015 führt der Pilz Batrachochytrium salamandrivorans, „Salamanderfresser“ genannt, zu ersten Populationseinbrüchen bei Feuersalamandern in der Eifel.
kontrollen werden Feuersalamander und andere Amphibienarten auf Befall dieses Pilzes und andere Krankheitserreger in SachsenAnhalt untersucht?
des Feuersalamanderbestandes werden von den Untersuchungen im Harz und den generellen Expertenempfehlungen für das Land Sachsen-Anhalt abgeleitet?
Vielen Dank. - Die Antwort erfolgt wiederum von der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Frau Prof. Dr. Dalbert.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen der Abg. Frau Funke namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Der Feuersalamander unterliegt in SachsenAnhalt keinem Monitoring. Auch bei den Amphibienarten, die einem regelmäßigen Monitoring unterliegen, also Arten der Anhänge 2 und 4 der FFH-Richtlinie, werden in der Regel keine invasiven Methoden angewandt, wie zum Beispiel die Entnahme von Gewebeproben. Dies wäre ja für die Diagnose von Pilzkrankheiten nötig.
In Sachsen-Anhalt wurden bisher nur tot aufgefundene Tiere auf die Krankheitserreger untersucht, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Infektion bestand. Die Ergebnisse waren nach Grosse und Simon 2015 durchweg negativ. Somit sind keine Fälle von Amphibienpilzerkrankungen in Sachsen-Anhalt belegt.
Zu 2: Im Frühjahr 2016 hat das Landesamt für Umweltschutz eine Information über Hygieneregeln im Zusammenhang mit Pilzerkrankungen an alle Akteure herausgegeben, die in oder an
Salamandergewässern arbeiten. Das sind vor allem Auftragnehmer des Landesamts für Umweltschutz, Naturschutzbehörden, Verbände und sonstige Institutionen. Dieses Hygieneprotokoll der Universität Trier ist in den Infektionsgebieten in Nordrhein-Westfalen bei semiaquatischen Untersuchungen verbindlich zu beachten. In Sachsen-Anhalt ist es eine nicht verpflichtende Handlungsempfehlung für Auftragnehmer.
Ab diesem Jahr bis 2019 soll eine unter der Leitung der Technischen Universität Braunschweig laufende Untersuchung der Feuersalamanderpopulation im Harz neue Erkenntnisse erbringen. Dabei geht es um die genetische Diversität der deutschen Feuersalamandervorkommen vor dem Hintergrund der Bedrohungen durch Pilzerkrankungen. Die Untersuchung soll auch als Grundlage für ein präventives Artenschutzmanagement dienen können.
Ich bemerke nur, dass doch so langsam ein richtiges Unwetter aufzieht. Ich weiß schon, dass über dem Landkreis Börde und über weiteren Landkreisen schon ein richtiges Unwetter tobt mit taubeneiergroßen Hagelkörnern.
(Kathrin Budde, SPD: Dann lädt uns die Präsidenten zu Kaffee und Kuchen ein, damit wir hierbleiben!)
aber ich denke einmal, es sind schon unbekannte Kräfte am Werk. Wir merken, das Licht geht langsam immer mehr aus. Wir schauen einmal.
(Kathrin Budde, SPD: Der Klimawandel ist eine Lüge! - Zuruf von der AfD: Das nennt man Wetter! - André Poggenburg, AfD: Odin ist das!)
Bevor wir zu Frage 8 kommen, weise ich noch einmal darauf hin, dass wir 60 Minuten Zeit haben für die Fragestunde. Wir haben bisher erst sieben von 23 Fragen behandelt. Wir schauen einmal, wie weit wir jetzt kommen.
Die Frage wird durch den Abg. Hannes Loth von der AfD-Fraktion gestellt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Für die finanzielle Erstattung von Schäden, die durch FFH-Arten wie Wolf oder Biber verursacht werden, besteht zwar kein rechtlicher Anspruch seitens der Betroffenen, aber eine schnelle finanzielle Entschädigung aus Landesmitteln trägt wesentlich zur Akzeptanz der Arten und ihrer Tätigkeiten in der Bevölkerung bei.
außer den Haushaltsmitteln, die wir haben, wären zur Erstattung von Schäden durch Tierarten mit FFH-Schutzstatus möglich und umsetzbar?
Jetzt müssen wir überall zusehen. Ich hoffe, dass Sie alle in Ihren Büros die Fenster geschlossen haben, damit hier nicht alles wegfliegt.
- Das ist die Rache für heute Morgen. Wir schauen einmal. - Die Antwort erfolgt wieder durch die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert.
Zu 1: Es gibt keine Fristen für die Bearbeitung von Nutztierrissen. Bei einem vermutlich vom Wolf verursachten Schadensfall hat der Tierhalter das Wolfskompetenzzentrum unverzüglich, das heißt innerhalb von 24 Stunden, zu informieren, damit eine eindeutige Ermittlung des Schadensverursachers erfolgen kann.
Die Begutachtung und Bewertung des gemeldeten Schadens erfolgt durch die amtlichen Rissbegutachter. Das Ergebnis der Begutachtung wird in einem detaillierten Rissprotokoll aktenkundig dokumentiert. Es enthält eine Darstellung des
Zu 2: Außer Haushaltsmitteln existieren keine Finanzierungsmöglichkeiten zur Erstattung von Schäden durch Tierarten mit FFH-Schutzstatus. Über ELER ist lediglich ein Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen möglich, aber eben kein Schadensausgleich.
- Sehen Sie, ich habe es Ihnen gesagt. Im Landkreis Börde ist der Strom tatsächlich schon ausgefallen. Schauen wir einmal, wie es hier aussieht. Vielleicht haben wir heute tatsächlich etwas eher Feierabend.
(Unruhe - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Nur dass wir keinen Feierabend haben! - Siegfried Borgwardt, CDU: Und das alles wegen des Klimawandels!)