nent wichtig. Wenn man die Armutsgefährdungsquote nach dem Landesmedian ansieht, stellt man fest, dass sie im Jahr 2005 noch bei 39,6 % lag, im Jahr 2015 immerhin schon bei 43,9 %. Beim Bundesmedian lag sie im Jahr 2005 bei 56,4 %, heute bei 57,8 %.
Sicherlich wird es nicht allen Einelternfamilien helfen. Das ist klar. Die nächste Baustelle wäre zu klären, wie das mit der SGB-II-Anrechnung besser gestaltet werden kann. Auch diesbezüglich haben wir als GRÜNE das Konzept einer Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht.
Das wäre die Lösung, um tatsächlich für alle Einelternfamilien, für alle Alleinerziehenden und, was noch viel wesentlicher ist, für die Kinder in diesen Familien nachhaltig etwas zu erreichen.
Das ist also heute einmal ein positiver Anlass, darin sind sich, glaube ich, alle einig. Ich freue mich auch auf die Debatte, in der wir vielleicht auch noch über die weitergehenden Forderungen sprechen können. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. Auch hierzu gibt es keine Fragen. - Zum Abschluss spricht für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Dr. Späthe. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Über einen Punkt ist nicht viel gesagt worden, und zwar über die vorgesehene Streichung des Familienpasses. Das müssen wir im Ausschuss unbedingt nachholen.
Die Neuregelungen des Bundes zum Unterhaltsvorschuss sind auf jeden Fall zu begrüßen, sowohl die längere Bezugsdauer bis zum 18. Lebensjahr als auch die Streichung der Begrenzung der Bezugsdauer von 72 Monaten.
„Die Vorschusszahlung hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltsleistung des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei eine armutsreduzierende Wirkung.“
Das genau wissen wir alle: Alleinerziehende haben ein besonders hohes Armutsrisiko. Deshalb muss hier zielgerichtet eingegriffen werden.
Das Anliegen ist sicherlich nicht strittig; die Erhöhung der finanziellen Belastung der Kommunen und Länder durch die Bundesinitiative war es jedoch durchaus.
Die Finanzierung des Unterhaltsvorschusses geschah bis dato zu gleichen Teilen durch Bund, Länder und Kommunen. Es war klar, dass eine solche Initiative des Bundes in der kommunalen Familie zunächst heftig und argwöhnisch diskutiert würde. Insofern ist es zu begrüßen, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens ein Konsens erzielt wurde, dessen Ergebnisse heute den Gesetzentwurf bilden, um diesen Konsens in Landesrecht zu überführen.
Ich beantrage, den Gesetzentwurf, wie schon gesagt wurde, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Dort kann dann sachorientiert darüber beraten werden, inwieweit die gefundene Finanzierungsregelung tragfähig ist.
Die Reduzierung des Landes- und des kommunalen Anteils auf 30 % - die Gesamtsumme ist allerdings deutlich höher als früher - zuzüglich der prognostizierten Einsparungen bei den Aufwendungen für das Arbeitslosengeld II soll - das ist die Aussage - diesen höheren Aufwand kompensieren. Deshalb begrüße ich ebenfalls die vorgesehene Evaluierung.
Auch hierzu gibt es keine Fragen. Damit wären wir am Ende der Debatte und können zur Abstimmung kommen.
Ich habe einen Antrag auf Überweisung zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss gehört.
Dann frage ich, um das abzukürzen: Gibt es dazu unterschiedliche Positionen oder können wir das so machen? - Das war eine Alternativfrage. Entschuldigung.
Offensichtlich gibt es aber keine unterschiedlichen Positionen dazu. Ich stelle das insgesamt zur Abstimmung. Wer dafür ist, den vorgelegten Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in den Innen- und den Finanzausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen des Hauses. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? - Gibt es auch nicht. Demzufolge ist der vorgelegte Gesetzentwurf in diese Ausschüsse überwiesen worden. Wir können damit den Tagesordnungspunkt 13 schließen.
- Das haben wir gesagt. Federführend ist der Sozialausschuss, mitberatend sind der Innen- und der Finanzausschuss. Es war also doch nicht ganz konsensual, wie ich gerade merke, aber gut.
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bahnhof Köthen soll bis 2025 umfangreich saniert werden. Dafür soll der Bahnhof im Jahr 2019 auch für ein halbes Jahr komplett gesperrt werden. Er ist einer der wichtigsten Knotenpunkte auf der Strecke Magdeburg - Halle. Die Vollsperrung verkündete die Deutsche Bahn im Februar dieses Jahres. Eine breitere Öffentlichkeit hat davon in der vergangenen Woche erfahren.
Es stimmt: Der Bahnhof mit seinen Gleisanlagen und Brücken ist aufgrund jahrelang fehlender Investitionen in die Schieneninfrastruktur in einem erbärmlichen Zustand. Die Frage ist, ob für die anstehenden Investitionen eine so lange Vollsperrung nötig ist und welche Folgen diese hat, für die Bahnkunden, die Region, den öffentlichen Verkehr und die Umwelt.
verweisen. Aus Richtung Magdeburg erreichte am 9. Juni 1840 die erste Eisenbahn Köthen. Der Bahnhof der Magdeburg-Leipziger-Eisenbahn wurde eröffnet. Am 22. Juli des gleichen Jahres wurde die Verlängerung bis Halle eröffnet.
Am 10. September 1841 traf aus Berlin der erste Zug der Berlin-Anhaltischen-Eisenbahn ein. Damit wurde Köthen der erste Bahnknotenpunkt Deutschlands.
Im Jahr 1846 eröffnete die Anhalt-Köthen-Bernburger Eisenbahn die Strecke von Köthen nach Bernburg und Köthens dritten Bahnhof.
Die Umsteigeprobleme wurden erst im Jahr 1867 durch die Errichtung des zentralen Berlin-Halberstädter Bahnhofs gelöst, der die drei bisherigen Bahnhöfe ersetzte. Am 1. April 1911 begann der Bau eines zentralen Bahnhofs, der bis heute existiert.
Ein deutschlandweit einmaliges Ensemble mit Bahnhofsgebäuden aus verschiedenen Epochen und weiteren Bauten steht auf der Denkmalliste der Stadt Köthen. Bis heute ist der Bahnhof ein Knotenpunkt und Fernverkehrshalt geblieben. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, muss auch so bleiben.
Die wichtigste Bahnstrecke für Köthen ist die nach Magdeburg und nach Halle mit dem Halt vieler Fernzüge. Ebenso wichtig ist der Zugverkehr von Dessau über Köthen in Richtung Aschersleben. Es gibt ein relativ gutes Zugangebot im Regionalverkehr in alle Richtungen.
Bereits wegen der Baumaßnahmen am Hauptbahnhof in Halle mussten viele Bahnreisende ab Ende 2015 in Kauf nehmen, dass der stündliche Halt der Züge auf der Strecke Magdeburg - Köthen - Halle entfiel, da einige Fernzüge den Bahnhof in Köthen nur noch ohne Halt passieren. Stattdessen zuckeln diese IC mit deutlich verminderter Geschwindigkeit über die maroden Brücken und durch den Bahnhof Köthen.
Die schlechtere infrastrukturelle Anbindung war bereits ein harter Schlag. Dem folgte im Jahr 2016 der Plan der Deutschen Bahn, den Bahnhof Köthen zu verkaufen. Nach der Planung sollte ein neuer Bahnhof entstehen, welcher über einen neuen Tunnel erreichbar sein soll. Stadtrat und Stadtverwaltung haben seinerzeit bereits mit einem Brief an den Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für Sachsen-Anhalt ihre Empörung und ihr Unverständnis geäußert.
In der Folge kam man zumindest bei diesem Vorhaben ins Gespräch und betonte nochmals die Notwendigkeit der denkmalgerechten Erhaltung
In diesem Jahr kam dann die nächste große Keule in Form einer Pressemitteilung: Die Bahn will in diesem Jahr Mittel in Höhe von 400 Millionen € in den Ausbau des Schienennetzes in SachsenAnhalt investieren; ein beträchtlicher Teil davon soll in den Umbau des Köthener Bahnhofs fließen. - Ein positives Signal.
Erneuert werden soll praktisch alles: die fünf Eisenbahnbrücken, Bahnsteige, Gleisanlagen und Stellwerke. Veranschlagt wird hierfür ein Zeitraum von acht Jahren. Viele Detailfragen seien noch ungelöst. Von erheblichen betrieblichen Einschränkungen ist die Rede. Möglicherweise müsse sogar der komplette Bahnhof zeitweise gesperrt werden. Züge zwischen Halle und Magdeburg sollen dann über Bitterfeld und Dessau umgeleitet werden. Die Regionalzüge aber sollen komplett ausfallen.