Der Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - wurde in der 12. und 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen beraten.
Beratungsgrundlage war die Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Darin empfahl dieser unter anderem die Ausbringung einer neuen Titelgruppe mit dem Titel „Zentrale Zuständigkeiten des Landes im Glücksspielrecht - Gemeinsame Geschäftsstelle und Sperrdatei“ bei Kapitel 03 01 - Ministerium für Inneres und Sport. Der Finanzausschuss schloss sich der Ausbringung dieser neuen Titelgruppe mit 7 : 0 : 5 Stimmen an.
Bei Kapitel 03 20 - Landespolizei - beschloss der Finanzausschuss für das Haushaltsjahr 2017 die Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,88 Millionen € mit 7 : 0 : 5 Stimmen.
Aufgrund der vorgesehenen Erhöhung der Einstellungszahlen bei Anwärterinnen und Anwärtern im Polizeivollzugsdienst müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung des Lehrbetriebes an der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben angepasst werden.
Die geplanten Raumkapazitäten sind in der Folge nicht mehr ausreichend und müssen über bauliche Herrichtungsmaßnahmen stillgelegter Räumlichkeiten abgesichert werden. Da diese Herrichtung einen längeren Zeitraum benötigt, kann die Deckung des Mehrbedarfs zeitlich nur durch Anmietung von Ausbildungscontainern abgesichert werden.
Bei Kapitel 03 31 - Brandschutz und Katastrophenschutz - Land - beschloss der Finanzausschuss auf Empfehlung des Innenausschusses eine Ansatzerhöhung in Höhe von 1 Million € im Jahr 2017 mit 7 : 0 : 5 Stimmen. Diese Erhöhung dient der Anpassung der Haushaltsansätze an die Neuregelung in § 23 - Feuerschutzsteuer - des
Entwurfes des Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes. Der Einzelplan 03 wurde in geänderter Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen.
Der Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - wurde in der 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 11. Januar 2017 beraten. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen zu mehreren Kapiteln des Einzelplans vor.
Mit den Änderungsanträgen sollen unter anderem bisher im Einzelplan 04 veranschlagte Mittel für die nunmehr dezentrale Wahrnehmung der Aufgaben der Personalvermittlungsstelle in die Einzelpläne 03 und 14 umgesetzt werden. Grund dafür ist, dass die Landesregierung im August 2016 beschlossen hat, auf die zentrale Wahrnehmung der Aufgaben der Personalvermittlungsstelle der Landesverwaltung zu verzichten.
Eine weitere Änderung betrifft die Durchführung eines Gesundheitsmanagements. Mit diesem Programm, welches in den letzten beiden Jahren pilotiert worden ist, soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Rahmen des Gesundheitsmanagements in allen Dienststellen des Geschäftsbereichs einen unabhängigen psychologischen Beratungsdienst anzubieten.
Schließlich wurde der Einzelplan 04 im Rahmen der Bereinigungssitzung mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen.
Der Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration - wurde in der 11. und der 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen beraten. In den beiden Haushaltsjahren sind jeweils mehr als 1,4 Milliarden € Ausgaben bei Einzelplan 05 veranschlagt worden. Der mit Abstand größte Ausgabenposten ist dabei mit ca. 728 Millionen € bzw. mit ca. 750 Millionen € die überörtliche Sozialhilfe.
Die von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Änderungsanträge zu den Kapiteln 05 03, 05 09, 05 13 und 05 17 fanden nicht die erforderliche Mehrheit und wurden abgelehnt.
Schließlich verständigte sich der Ausschuss in der 11. Sitzung darauf, über die vom Fachausschuss empfohlenen Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen erst in der Bereinigungssitzung abzustimmen. Daraus resultierend fand in der Bereinigungssitzung eine erneute ausführliche Beratung zu Einzelplan 05 statt.
Im Rahmen dieser Sitzung beschloss der Finanzausschuss mit 7 : 0 : 5 Stimmen unter anderem, die Ansätze für die Zuschüsse an freie gemeinnützige und private Krankenhäuser in den Jahren 2017 und 2018 um 1,68 Millionen € bzw. um 4,35 Millionen € zu erhöhen.
Im Ergebnis empfiehlt der Finanzausschuss mit 7 : 2 : 3 Stimmen die Annahme des Einzelplans 05 in geänderter Fassung.
Der Einzelplan 06 - Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Wissenschaft und Forschung - wurde zunächst in der 9. Sitzung des Finanzausschusses am 18. Januar 2017 beraten. Im Nachgang zu dieser Sitzung wurde die Landesregierung gebeten, bis zur Bereinigungssitzung einen Lösungsvorschlag zur Deckung des Defizits bei der Finanzierung des Rechtsmedizinischen Instituts Halle-Wittenberg vorzulegen.
Dieses Defizit hätte daraus resultiert, dass im Haushaltsplanentwurf in den genannten Titeln für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 keinerlei Haushaltsmittel veranschlagt worden sind. Daraufhin hat das Kabinett am 7. Februar 2017 die weitere Finanzierung des Rechtsmedizinischen Instituts Halle-Wittenberg beschlossen.
In der Bereinigungssitzung beschloss der Finanzausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen, eine Ansatzerhöhung bei dem entsprechenden Haushaltstitel in Höhe von jeweils 800 000 € für 2017 und 2018 vorzunehmen. Die Ausgaben werden durch Einsparungen bei Kapitel 06 02 in Höhe von jährlich 200 000 € und bei Einzelplan 11 - Ministerium für Justiz und Gleichstellung - in Höhe von jährlich 200 000 € sowie aus dem Gesamthaushalt in Höhe von jährlich 400 000 € gedeckt.
Mit Blick auf die medizinischen Fakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg schloss sich der Finanzausschuss der Beschlussempfehlung des Fachausschusses an und stimmte mit 6 : 0 : 5 bzw. mit 7 : 0 : 5 Stimmen für die Erhöhung der Zuschüsse für Investitionen an beiden Universitätskliniken in Höhe von 1,9 Millionen € in 2017 und 1,3 Millionen € in 2018.
Der Einzelplan 07 - Ministerium für Bildung - wurde in der 13. und 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen beraten. Nach Einzelplan 13 ist dieser Einzelplan der zweitgrößte und verfügt nunmehr über ein Gesamtvolumen von 1,43 Milliarden € im Jahr 2017 und 1,46 Milliarden € im Jahr 2018, wobei ca. 90 % der Ausgaben auf Personalkosten entfallen.
Hervorzuheben ist, dass der Finanzausschuss in der Bereinigungssitzung die Einstellung von insgesamt 80 zusätzlichen Lehrern an Gymnasien und Sekundarschulen mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen hat.
offene Punkte, die ich ansprechen möchte. Das waren Schulfahrten, das Lisa, die Landeszentrale für politische Bildung, die Mehrarbeitszeitvergütung, das Gutachten nach § 18 des Schulgesetzes, die Netzwerkstelle und die Alphabetisierung, um einige Punkte zu nennen, mit denen sich der Ausschuss befasst hat und die mehrheitlich beschlossen wurden.
Der Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Wirtschaft - wurde in der 9. und 17. Sitzung beraten. In diesem Einzelplan stehen für das Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von ca. 188 Millionen € und für 2018 in Höhe von ca. 203 Millionen € zur Verfügung.
Auf Empfehlung des Fachausschusses beschloss der Finanzausschuss in der 9. Sitzung mit 8 : 0 : 3 Stimmen die Einführung einer Meistergründungsprämie mit entsprechenden Haushaltsansätzen in Höhe von 125 000 € in 2017 und 2,5 Millionen € in 2018.
Im Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen erhebliche Kürzungen beschlossen. So verringern sich die Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen bei Titel 892 67 im Jahr 2018 von den ursprünglich geplanten ca. 84,5 Millionen € auf ca. 80,6 Millionen €.
Der Einzelplan 09 - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie - Bereich Landwirtschaft - wurde in der 14. und 17. Sitzung des Finanzausschusses beraten. Das Ausgabevolumen für diesen Einzelplan beträgt im Jahr 2017 ca. 144,7 Millionen € und im Jahr 2018 ca. 143,58 Millionen €.
Insgesamt ist dieser Einzelplan durch die Umsetzung von Fördermaßnahmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft einschließlich der Förderung des ländlichen Raumes geprägt. Ein wichtiger Bestandteil ist der Europäische Landwirtschaftsfonds ELER.
Hervorzuheben ist, dass der Finanzausschuss im Rahmen der Bereinigungssitzung mit 7 : 0 : 4 Stimmen die Schaffung von 20 zusätzlichen Stellen bei Kapitel 09 80 - Landesbetriebe der Forstverwaltung - beschlossen hat. Damit werden das MULE und der nachgeordnete Geschäftsbereich um nunmehr insgesamt 120 Stellen verstärkt.
Zudem sind bei Kapitel 09 10 - Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten - durch Umsetzungen aus anderen Kapiteln zehn weitere
Der Einzelplan 11 - Ministerium für Justiz und Gleichstellung - wurde in der 10. und 17. Sitzung im Ausschuss für Finanzen beraten. Eine Besonderheit dieses Einzelplans besteht in der outputorientierten Budgetierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs.
Zur ersten Beratung lag dem Finanzausschuss ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor, der darauf abzielte, die ESF- und Kofinanzierungsmittel für die Förderung von Maßnahmen im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleiches in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zu verstärken. Dieser wurde mit 9 : 0 : 2 Stimmen angenommen.
Ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen betreffend die Kinderbetreuung in Frauenhäusern wurde ebenfalls angenommen.
Der Einzelplan 11 wurde in der Bereinigungssitzung unter anderem vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Finanzierung des Rechtsmedizinischen Instituts Halle erneut beraten und mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen.
Der Einzelplan 13 - Informations- und Kommunikationstechnologie - wurde in der 16. und 18. Sitzung des Finanzausschusses beraten. Es lagen dazu Beschlussempfehlungen aller mitberatenden Ausschüsse vor, die jedoch keine Änderungsempfehlungen beinhalteten.
Insgesamt beträgt das Ausgabevolumen bei Einzelplan 13 im Jahr 2017 3,77 Milliarden € und im Jahr 2018 3,8 Milliarden €.
Zur ersten Beratung in der 16. Sitzung des Finanzausschusses lagen insgesamt 23 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, welche beschlossen wurden. Zur zweiten Beratung des Einzelplans im Rahmen der Bereinigungssitzung lagen zudem weitere Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor, welche abgelehnt bzw. teilweise zurückgezogen wurden.
Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung wurden bei den Beratungen und den Veranschlagungen der einzelnen Haushaltstitel bei Einzelplan 13 berücksichtigt und führten unter anderem dazu, dass sich die Ansätze zu den Steuereinnahmen für das Jahr 2017 um 29 Millionen € und für das Jahr 2018 um 147 Millionen € verringern. Im Gegenzug erhöhen sich die Bundesergänzungszuweisungen um 6 Millionen € in beiden Haushaltsjahren.
und um 23 Millionen € für das Jahr 2018. Die „Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage“ wurde für das Jahr 2017 auf null gesetzt. Im Jahr 2018 erhöht sich dieser Ansatz von 103 Millionen € auf 299 Millionen €.
Die Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve wurde für das Jahr 2017 mit 346,96 Millionen € und für 2018 mit 8,66 Millionen € veranschlagt.
Der Haushaltstitel „Globale Mehreinnahmen - Asyl“ wird in beiden Haushaltsjahren auf null gesetzt und gelöscht.
Zur Deckung des Mehrbedarfs im Gesamthaushalt beschloss der Ausschuss für Finanzen mit 7 : 0 : 5 Stimmen die Erhöhung der globalen Minderausgabe um 60 Millionen € auf 163,1 Millionen €.
Insgesamt empfiehlt der Finanzausschuss mit 6 : 2 : 3 Stimmen die Annahme des Einzelplans 13 in geänderter Fassung.
Nachdem der Fachausschuss dem Ausschuss für Finanzen eine umfangreiche Beschlussempfehlung zum Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - zugeleitet hatte, fanden in der 10. und 17. Sitzung Beratungen zu Einzelplan 14 im Ausschuss für Finanzen statt.