Die hier in der letzten Legislaturperiode durchgeführte Anhörung zu dem Thema hat die generelle Problematik tiefgreifend aufgezeigt. Gleichwohl sollte ein rechtssicherer Lösungsvorschlag für ein Aufstellungsverbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit gefunden werden.
Der in Nordrhein-Westfalen gewählte Ansatz erscheint zwar vielversprechend, aber der Vollzug der dortigen Regelung, welche eine staatliche Anerkennung von Zertifizierungen vorsieht, musste ausgesetzt werden, weil die rechtssichere Feststellung derjenigen Staaten, auf deren Staatsgebiet bei der Herstellung von Natursteinen gegen das Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation verstoßen wird, derzeit noch nicht möglich ist.
Ein weiteres komplexes Thema ist die Qualität der Leichenschau. Auch mir ist bewusst, dass hierbei Verbesserungsbedarf besteht. Die Durchführung einer verpflichtenden zweiten Leichenschau durch Rechtsmediziner oder Pathologen auch bei Erdbestattungen wird grundsätzlich als geeignete Maßnahme angesehen.
Bestrebungen, die bisher von jedem niedergelassenen Arzt verpflichtend durchzuführende erste Leichenschau generell nur von speziell qualifizierten Ärzten wie Rechtsmedizinern oder Pathologen durchführen zu lassen, sind jedoch kurzfristig kaum umsetzbar, da eine ausreichende Zahl der infrage kommenden Ärztinnen und Ärzte im Land leider bislang nicht verfügbar ist. Auch deshalb führt das Sozialministerium seit einiger Zeit konstruktive Gespräche mit der Ärztekammer des Landes. Hierbei geht es vor allem darum, die Fortbildung von Allgemeinmedizinern zu verbessern und voranzutreiben.
lich sehr positiv gegenüberstehe. Auch der Generalstaatsanwalt hatte eine solche in der Anhörung des Sozialausschusses in der vergangenen Legislaturperiode gefordert.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe mir das Ziel gesetzt, eine Novelle des Bestattungsgesetzes, der Bedeutung des Themas angemessen, gründlich vorzubereiten. Dem in dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen benannten Prüfauftrag werde ich sehr gern nachkommen. Es gilt zu ermöglichen, dass Menschen selbst umfänglich über die Art und Weise ihrer Bestattung entscheiden können und dass auch die Interessen der Hinterbliebenen gewahrt bleiben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich der Ministerin für die Ausführungen. - Für die CDU spricht jetzt Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitglieder des Hohen Hauses! Zum ersten Mal in dieser Wahlperiode beschäftigen wir uns mit dem Bestattungsgesetz. Es wurde schon mehrfach erläutert, dass es in der letzten Wahlperiode sehr ausführliche Diskussionen in einem Zeitraum von 15 Monaten zu dieser Thematik gab. Darauf wurde schon in den Redebeiträgen unserer Ministerin und von Frau von Angern verwiesen.
Auch in dem aktuellen Koalitionsvertrag wird das Thema wieder aufgegriffen mit dem klaren Bekenntnis dazu, dass das Bestattungsgesetz novelliert werden muss. Man könnte also glauben, dass wir als Koalitionsfraktionen jetzt dem Antrag der LINKEN zustimmen. Wir werden es aber nicht tun. Dabei bestreiten wir nicht den grundsätzlichen Bedarf zur Novellierung.
Vorab möchte ich für die CDU-Landtagsfraktion eines klarstellen: Wir sprechen uns für einen respektvollen Umgang mit den Verstorbenen aus, für die Möglichkeiten einer öffentlichen Trauer und für eine Bestattungskultur in unserem Land, die tatsächlich eine Bestattungskultur ist. Denn leider müssen wir feststellen, dass Tod und Sterben nicht mehr den Platz in unserer Gesellschaft haben, der ihnen gebührt, sondern dass man sie gern verdrängen möchte. Auch diesem Trend müssen wir uns aus meiner Sicht widersetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was passiert, wenn sich die Erben bzw. die Hinterbliebenen streiten, wenn eine Beerdigung auf einem Privatgrundstück stattgefunden hat und der
Grundstückseigentümer den Zutritt verweigert? Was soll passieren? Soll im Extremfall erst unter Polizeischutz die Möglichkeit der Trauer am Grab eröffnet werden? Ich denke, das wollen auch die Antragsteller nicht.
Auch die Erweiterung des Kreises möglicher Träger von Friedhöfen sehe ich sehr kritisch. Kommunen, Kirchen und religiöse Gemeinschaften bieten aus meiner Sicht genug Möglichkeiten für Friedhöfe. Meine persönliche Befürchtung ist: Ich möchte es nicht erleben, dass Gräber bzw. ein Friedhof Teil der Insolvenzmasse einer GmbH werden, die gescheitert ist.
Bezüglich der Ablehnung ausbeuterischer Kinderarbeit sind wir uns alle einig. Das lehnen wir strikt ab. Dazu hat sich der Landtag bereits mit seinem Beschluss vom Dezember 2015 deutlich bekannt. Weitergehende Regelungen sind aber momentan schwierig zu realisieren.
Der Steinmetz vor Ort kann nicht absolut garantieren, dass der entsprechende Stein ohne solche Arbeit entstanden ist; denn es gibt zwar Zertifizierungssysteme, aber eine absolute Kontrolle ist leider nicht möglich. Und die öffentliche Hand kann das dann auch nicht nachvollziehen. Von daher sind weitere Maßnahmen auf der Bundesebene noch abzuwarten. Die Bundesinnung der Steinmetze hat sich dazu schon einmal geäußert.
Übrigens sind die Bürger durchaus angehalten, nach Produkten aus heimischer Produktion zu fragen, dann kann eine solche Frage erst gar nicht auftauchen.
Bezüglich der Leichenschauen muss ich feststellen, dass der Forderungskatalog, der in dem Antrag aufgemacht worden ist, natürlich die Bindung erheblicher Finanzmittel zur Folge hätte. Es ist auch deutlich, dass die Verbesserung der Qualität der Leichenschauen ein stetiges Ziel aller Beteiligten ist und bleiben muss.
Die zweite Leichenschau ist bisher nur bei Feuerbestattungen verpflichtend. Wir sind dafür offen, wenn das Ministerium innerhalb der Prüfvorgänge hier nacharbeitet und entsprechende Vorschläge unterbreitet. Aber momentan haben wir leider nicht das Personal dafür. Ob wir, Modellen in anderen Bundesländern folgend, entsprechende Pools mit freiwilligen Ärzten bilden, müsste noch eruiert werden. Wir finden heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“ auch einen Presseartikel dazu.
einer Verbesserung gegenüber dem Status quo kommen kann. Auf den Erlass wurde bereits hingewiesen. Es finden auch heute schon Bestattungen von Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens in diesem Land statt.
Das derzeitige Bestattungsgesetz und die kommunalen Satzungen bieten verschiedenste Möglichkeiten, das Begräbnis und die Grabstätte individuell zu gestalten. Hier eine kleine Auswahl der Möglichkeiten in Sachsen-Anhalt, die nicht abschließend ist: Erdwahlgräber, anonyme Bestattungen - grüne Wiese genannt -, Urnengräber, Urnengemeinschaftsgräber, muslimische Grabfelder, Erdgemeinschaftsanlagen, Friedwälder, Reihengrabstätten, jüdische Grabfelder.
In der Landeshauptstadt Magdeburg hat der Stadtrat erst vor Kurzem beschlossen, dass die Möglichkeit geprüft werden soll, wie Tierbesitzer mit ihrem Haustier gemeinsam beerdigt werden können.
Wir verschließen uns dem Anliegen des Ursprungsantrags nicht und haben deshalb einen Alternativantrag mit den hier bereits genannten Kernpunkten vorbereitet, also Anerkennung des Novellierungsbedarfs, Bestätigung des Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2015, die Prüfung der Möglichkeiten der Verhinderung ausbeuterischer Kinderarbeit, die Möglichkeiten einer würdevollen und angemessenen Bestattung von Sternenkindern, eine interkulturelle Öffnung der Regelungen mit dem klaren Ziel einer Vorlage der entsprechenden Prüfungsergebnisse bis Ende 2018. - In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem Alternativantrag und freue mich bereits jetzt auf die Prüfungsergebnisse zu diesem Thema.
Fragen gibt es offensichtlich nicht. Dann danke ich dem Abg. Herrn Krull für die Ausführungen. - Für die AfD spricht jetzt Abg. Herr Backhaus. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE wünscht eine Reform des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Februar 2002, kurz Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Gesetze sind der Lebenswirklichkeit anzupassen - in diesem Fall der Sterbewirklichkeit, der Todeswirklichkeit.
Wir leben seit Jahrtausenden in einem Kulturkreis, welcher eine bestimmte Kultur für das Sterben und Bestatten entwickelt hat. Ich möchte kurz ausführen, dass in meinem Heimatort ein 5 000
Jahre altes riesiges Steinkammergrab existiert, in dem Bestattungen vorgenommen worden sind. Seit Jahrtausenden werden die Gestorbenen der Mutter Erde übergeben. Die christliche Tradition ist geprägt - das können wir uns nicht anders vormachen, wir sind christlich geprägt in unserem Land -
Die Feuerbestattung war bis in das 19. Jahrhundert hinein verpönt. Sie findet aber seither immer mehr Zuspruch. Europaweit wird etwa ein Drittel der Verstorbenen durch Feuerbestattung der Ewigkeit übergeben.
Unsere Kultur ist auch besonders durch die klimatische Bedingungen in unseren Breitengraden gekennzeichnet. Bei uns gib es keinen Dauerfrost. Bei uns gibt es keine Wüstenhitze, welche eine Bestattung wesentlich beeinflusst. Hohe Temperaturen - darauf zielt Ihr Antrag unter anderem mit der Forderung nach ganz kurzfristigen Bestattungen ab - erfordern natürlich eine schnellstmögliche Bestattung, da die Verwesungsprozesse bedeutend schneller einsetzen. Allerdings ist bei uns eine Jahresmitteltemperatur von ca. 8 bis 9°C vorhanden. Daher scheidet dies aus.
Unsere Bestattungskultur wuchs über Jahrtausende und Jahrhunderte und hat sich bewährt. Ich kann das aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Ich habe erst vor 13 Tagen meine Mutter zu Grabe getragen, hier in Deutschland.
Durch den Zuzug von Menschen aus anderen Kulturkreisen in unseren Kulturkreis ergeben sich natürlich Konflikte auf diesem Gebiet; denn natürlich pflegen Menschen aus anderen Kulturkreisen andere Sitten und Gebräuche. Diese können sie aufgrund unserer Gesetze in vielen Belangen nicht pflegen.
In Deutschland besteht eine Sargpflicht. Muslime wünschen eine Bestattung im Leinentuch. Die Zeitdauer, ab der eine Bestattung möglich ist, beträgt bei uns 48 Stunden. Muslime wünschen eine kürzere Frist. Muslime wünschen gesonderte Räume für rituelle Waschungen. Muslime wünschen eine Sicherung der Totenruhe. Das bedeutet, niemand darf über das Grab eines Muslims hinübergehen und es auch nicht betreten.
Hinduisten verbrennen ihre Toten öffentlich auf Holz. In Deutschland gehen sie den Kompromiss ein, diese Verbrennung in Krematorien im Beisein ihrer Angehörigen durchführen zu lassen.
Menschen jüdischen Glaubens lehnen eine Verbrennung ab. Im Grunde lehnen sie auch eine Bestattung im Sarg ab. Aber sie gehen den Kompro
Ich verwende diese Beispiele, um einfach zu zeigen, dass Kompromissbereitschaft zu guten Ergebnissen zum Vorteil für alle Beteiligten führen kann. Eine Schaffung neuer Bestattungsplätze lehnen wir ab, da die vorhandenen Friedhöfe ausreichend sind und sogar die Kapazität bei vielen Friedhöfen unterschritten wird, sodass die Bewirtschaftung immer teurer wird.
Gesonderte islamische Bestattungsplätze lehnt die AfD ab. Wenn Menschen sich entscheiden, in Deutschland zu leben, sollen sie auch die vorherrschenden Sitten, Gebräuche und Gesetze anerkennen.
Wir halten es für zumutbar, dass Menschen unterschiedlichen Glaubens auf einem Bestattungsplatz bzw. Friedhof oder in einem Friedwald ihre letzte Ruhe finden. Ich denke, dass man verschiedene Plätze innerhalb der Friedhöfe schaffen kann. Zur Integration gehört es, sich an die Kultur des Heimatlandes, in dem man dann lebt, anzupassen oder zumindest Kompromisse einzugehen.
Unsere deutschen Bürger wünschen sich schon seit Langem die Möglichkeit, Urnen auf ihrem eigenen Grundstück aufbewahren zu können. Hier fordert die AfD eine Anpassung des Gesetzes.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nur für Deut- sche! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Nur für die Deutschen!)