Protocol of the Session on December 16, 2016

- Aber Sie haben nicht gesagt, wie es gestaltet werden soll.

Meine Damen und Herren! Jeder Rundfunkstaatsvertrag einschließlich der bis heute 19 in Kraft getretenen Änderungsstaatsverträge - auch das muss man im Landtag einmal in Erinnerung rufen dürfen - wurde in allen 16 Landesparlamenten intensiv beraten. Eine breitere politische Debatte kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.

Das, was die AfD als negativ darstellt, nämlich dass Kompromisse gefunden wurden, ist in meinen Augen der größte Pluspunkt an dieser Rechtsordnung. Immer wieder und über alle denkbaren politischen Konstellationen hinweg wurde und wird in den Landesparlamenten über den Rundfunk diskutiert. Das tun wir auch heute. Das ist auch gut und legitim. Immer wieder hat man sich zu einem breiten politischen Konsens zusammengefunden.

Dass die - sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich das so sage - im Moment generell auf Krawall gebürstete AfD aus diesem Konsens aussteigen will, ist bedauerlicherweise nicht überrauschend. Sie sollte sich dann aber auch die Frage stellen, wie man gemeinsam mit den anderen 15 Ländern,

die sehr unterschiedliche Auffassungen in diesen Fragen haben, den Sack wieder zubekommt, wenn man ihn durch die Kündigung der Verträge geöffnet hat. Mit der Pluralität der Meinungen auch in den 16 Ländern leben zu lernen, das ist die Realität und die Herausforderung des Föderalismus.

Dem Landtag ist daher zu empfehlen, sich auch künftig als Teil der Ländergemeinschaft an der konstruktiven Gestaltung der positiven Rundfunkordnung zu beteiligen. In diesem Sinne kommen wichtige Aufgaben auf die Länder zu. Denn die digitale Medienzukunft bedarf zeitgemäßer Rechtsgrundlagen, die sich aus den Rundfunkstaatsverträgen entwickeln lassen.

Ich bitte daher den bei aller grundsätzlich zulässigen Kritik - das unterstreiche ich nochmals - an unseren Anstalten weit über das Ziel hinausschießenden Tabula-Rasa-Antrag der AfD abzulehnen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Robra. Es gibt zwei Nachfragen. Sie haben Ihre Redezeit um vier Minuten überzogen.

Das kann sein.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das darf er aber! - Stefan Gebhardt, DIE LINKE: We- gen so einem Scheiß!)

Zunächst Herr Raue. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Staatsminister Robra, die finanzielle Grundlage des öffentlichen Rundfunks wird durch staatliches Handeln sichergestellt. Wie weltfremd muss man eigentlich sein, an dieser Stelle Staatsferne und Unabhängigkeit zu erkennen? - Das müssen Sie mir mal erklären. Das versteht keiner. Erstens.

(Zurufe von Birke Bull-Bischoff, DIE LINKE, und von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

Zweitens. Der öffentliche Rundfunk, so sagten Sie, stehe für das Freiheitsrecht und für freie öffentliche Meinungsbildung.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Genau!)

Sind sie nicht auch der Ansicht, dass die Übergewichtung von Kommentierungen und einseitigen Darstellungen von Meinungen gegenüber der Information und Faktenvermittlung dem entgegensteht?

(Zuruf von der AfD: Nein!)

Herr Robra, bitte.

Zunächst mal zur Finanzierung. Wer, wenn nicht die Parlamente, die Legislative, soll die Rechtsgrundlage für die Erhebung von was auch immer, Gebühren, Beiträgen, Steuern schaffen?

(Zustimmung von Dr. Falko Grube, SPD)

Soll das vom Himmel fallen?

Bei allem Respekt vor der berechtigten Kritik an einzelnen Aspekten. Wir bemühen uns beispielsweise darum, die stetige Entwicklung des Beitrages nach oben zu deckeln und für Stabilität zu sorgen aus wohlerwogenen Gründen.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Freitag be- schlossen!)

Niemand anderer als die Parlamente ist dazu aufgerufen, die Finanzierungsgrundlagen zu schaffen. Das ergibt sich aus der Verfassung. Lesen Sie es nach; dann werden Sie die Antwort darauf noch substantieller erhalten, als ich sie in der Kürze der Zeit geben kann.

Vielen Dank.

Gut, aber daraus ergibt sich keine Unabhängigkeit.

Die Finanzierungsgrundlagen haben mit der inhaltlichen Wahrnehmung der Rundfunkfreiheit gar nichts zu tun. Bei der Ausgestaltung der redaktionellen Verantwortung in den Anstalten - - Sie fragten, ob dort zu viel Meinung und zu wenig Information verbreitet wird. Das mag in der Praxis hin und wieder vorkommen. In den Staatsverträgen - vielleicht machen Sie sich einmal die Mühe und lesen die Staatsverträge, die Sie jetzt kündigen wollen - ist genau diese Frage aufs Feinste geregelt. Um die Einhaltung dieser Rechtsgrundsätze in der Realität zu gewährleisten, haben wir die Gremien, die, wie gesagt, plural zusammengesetzt sind. Das System ist etwas kompliziert; das will ich gar nicht bestreiten. Aber wenn man sich ernsthaft damit beschäftigt, wird man es schon verstehen.

Eine letzte Frage hätte ich noch.

Herr Raue, jeder darf zwei Nachfragen stellen. Wenn Sie noch eine Nachfrage haben, würde ich Ihnen diese gestatten. Ansonsten wären Ihre Nachfragen erschöpft.

Welchen Einfluss, Herr Staatsminister, wollen Sie denn zukünftig ausüben, damit wir zu einer wirklich ausgeglichenen Berichterstattung kommen und das Zurückliegende in Zukunft nicht mehr erfahren müssen?

Vielen Dank, das war zwar keine Nachfrage, aber bitte, Sie haben das Wort.

Fragen Sie Ihren Vertreter im MDR-Rundfunkrat. In allen Sitzungen der Gremien selbst und ihrer Ausschüsse findet das kontinuierlich statt.

Herr Siegmund; Sie sind dran. Bitte.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Robra, Sie haben soeben von Meinungspluralität gesprochen, die man akzeptieren muss. Das finde ich sehr löblich. So gilt es auch Ihre Meinung zu akzeptieren und zu debattieren.

Meine erste Frage ist: Haben Sie denn auch die Meinungspluralität in der Bevölkerung aufgegriffen und auch einmal die Menschen in unserem Land gefragt, ob sie überhaupt einen Rundfunkbeitrag bezahlen möchten und dieses Angebot überhaupt in Anspruch nehmen möchten?

Zweite Frage: Auf welche moralische Grundlage berufen Sie sich dabei, Menschen durch eine Zwangsabgabe zu zwingen, für etwas zu bezahlen, was sie gar nicht verwenden möchten und vielleicht auch aufgrund mangelnder technischer Ausstattung in der Wohnung gar nicht nutzen können? Warum müssen Menschen für etwas bezahlen, was sie nicht nutzen möchten und was sie nicht nutzen können? Das ist meine Frage.

Herr Robra, bitte.

Wenn Sie sich ernsthaft damit beschäftigen wollen, dann lesen Sie die Gerichtsentscheidungen

dazu. Darin wird Ihnen deutlich gemacht, dass sich die große Bedeutung der Rundfunkfreiheit, die große Bedeutung, die der Rundfunk bei der Meinungsbildung hat, nur dann im öffentlich-rechtlichen System gewährleisten lassen, wenn alle Haushalte zur Finanzierung beitragen, unabhängig davon, ob sie die Angebote nutzen wollen oder nicht. Auch derjenige, der an einer Straße gebaut hat und kein Auto hat, wird zu den Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Das betrifft eine ganz allgemeine Frage des Beitragsrechts auch außerhalb des Rundfunksystems.

(André Poggenburg, AfD: Steuer!)

- Nein, dann ist es noch lange keine Steuer. - Die Rechtfertigung dafür ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Frage war aber nach dem moralischen Aspekt. Wie erklären Sie das einem Menschen, der sagt, er möchte das Angebot nicht in Anspruch nehmen und kann es technisch auch nicht.

Die moralische Frage - -

Einen kleinen Moment. Nicht einfach dazwischenreden. Wenn Sie noch eine Nachfrage haben, zeigen Sie das bitte an. Jeder bekommt von mir das Wort erteilt. Ansonsten geht das quer durcheinander. - Herr Robra, bitte.

Die, wenn Sie so wollen, moralische Rechtfertigung ergibt sich aus der Bedeutung des Rundfunks als hohes Gemeinschaftsgut. Bei den hohen Gemeinschaftsgütern muss jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beitragen. Wenn ich von dem Rahmen der Möglichkeiten spreche, dann gucken Sie sich bitte an, welche sozialen Milderungstatbestände im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag formuliert sind. Es gehört zum Gemeinschaftsleben dazu, dass jeder dazu beiträgt.

Danke schön.

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Nachfragen.

Bevor wir in die Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion einsteigen, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler

der Sekundarschule Aken im Hohen Haus recht herzlich zu begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)