Protocol of the Session on December 14, 2016

Die Gewalt gegen Polizeibeamte stagniert seit Jahren bundesweit auf einem hohen Niveau und die verbale Gewalt wird dabei noch nicht einmal betrachtet. Unsere Beamten müssen ein dickes Fell haben; denn hinzu kommt noch, dass sie sich ständig für ihr Handeln rechtfertigen müssen.

Die Bilanz der Beschwerdestelle macht deutlich, dass der überwiegende Teil, ca. 90 % der Beschwerden, im Jahr 2015 unbegründet waren. Die Beamten handelten rechtmäßig und der jeweiligen Situation angemessen.

Hinzu kommen Straf- und Disziplinarverfahren, die immer eine Beförderungssperre und eine Demotivation des Beamten nach sich ziehen. Der Innenminister kommt mit der Einführung der Bodycams seiner Fürsorgepflicht nach. Wir wollen unsere Polizeibeamten in unserem Land besser schützen und sie aus dieser beschriebenen Dauerverteidigungshaltung herausholen.

(Beifall bei der CDU)

Wir schreiben den Einsatz von Bodycams zur Eigensicherung in der Landespolizei im Rahmen eines zweijährigen Modellversuchs in den drei kreisfreien Städten Halle, Magdeburg und Dessau-Rosslau gesetzlich fest, weil die Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte in Großstädten am höchsten ist.

Die Polizei kann im öffentlichen Verkehrsraum Bild- und Tonaufnahmen anfertigen, wenn der Beamte für sich oder einen Dritten eine Gefahr für Leib und Leben sieht. Wir profitieren hierbei von den Erfahrungen anderer Bundesländer; denn die gleichzeitige Tonaufnahme und die Vorabaufnahmefunktion gewährleisten, dass die Kontrollsituation allumfassend abgebildet wird.

In Hessen haben die Bodycams zur Abschreckung und somit zur Deeskalation bei Einsätzen beigetragen. Eine deutliche Verringerung der Angriffe auf Polizeibeamte war zu verzeichnen.

Die Hauptzielrichtung der neuen Vorschrift ist die Abwehr von Gefahren für unseren Polizeibeamten. Doch sollten sich aus der Kontrollsituation Straftaten entwickeln, so kann die Aufnahme für das Strafverfahren genutzt werden. Die Aufnahme wäre ein wichtiges Beweismittel im Strafverfahren und kann dazu beitragen, Polizeibeamte vor grundlosen Anzeigen zu schützen.

Neben der höheren Kooperationsbereitschaft in den Einsätzen besteht letztlich auch eine hohe Akzeptanz bei den Beamten, weil sie mit der Bild- und Tonaufnahme ihr rechtmäßiges Handeln beweisen können.

Sie haben mit der Aufnahme der Einsatzsituation ein Beweismittel in der Hand. Sie können nun nach Recht und Gesetz auch mal durchgreifen. Sie brauchen sich nicht mehr alles gefallen zu lassen, denn das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.

Eine Erweiterung auf die Ordnungsämter wäre aus der Sicht der CDU sinnvoll. Der Übergriff auf einen Mitarbeiter in Osterburg macht das deutlich.

Mit der Gesetzesänderung passen wir gleichzeitig die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte an. Denn sowohl das Tragen des Namensschildes wie auch die taktische Kennzeichnung an der Dienstkleidung waren bisher lediglich in einer Verwaltungsvorschrift festgehalten.

Wenn überwiegende schutzwürdige Belange des Polizeibeamten beeinträchtigt sein könnten, sollen sie anstelle des Namensschildes eine fünfstellige Dienstnummer tragen dürfen. Polizeibeamte in Einsatzeinheiten tragen anstelle des Namensschildes eine taktische Kennzeichnung. Doch schutzwürdige Belange der Beamten müssen dabei berücksichtigt werden. Deshalb wird die

individuelle Kennung vor jedem Einsatz neu ausgegeben.

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei des Landes kann mit dieser Maßnahme gestärkt werden. Es ist ein Zeichen dafür, dass die Polizei sich eben nicht versteckt oder mauert, sondern dass sie stets rechtmäßig handelt.

Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Innenausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Dann können wir schon in das Abstimmungsverfahren eintreten. Es geht um einen Gesetzentwurf und somit um eine Überweisung. Ich habe explizit den Innenausschuss gehört.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Richtig!)

Ausschließlich den Innenausschuss?

(Rüdiger Erben, SPD: Mitberatend Finan- zen! - Siegfried Borgwardt, CDU: Mitbera- tend Finanzen!)

- Mitberatend Finanzen. Sonst nichts weiter? - In Ordnung. Dann können wir darüber abstimmen, und zwar insgesamt, weil der Finanzausschuss ohnehin derjenige welcher wäre.

(Rüdiger Erben, SPD: Genau!)

Wer für eine solche Überweisung ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen im Haus. Dann ist das so beschlossen. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 9 beenden. - Bevor der Tagesordnungspunkt 10 beginnt, gibt es einen kleinen Wechsel hier vorne.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir steigen somit ein in den

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Sachsen-Anhalt: Für eine Kultur, in der Vielfalt Normalität und Stärke ist

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/479

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 7/694

(Erste Beratung in der 11. Sitzung des Landtages am 27.10.2016)

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte den Geräuschpegel etwas senken! - Berichterstatter wird

hierzu der Abg. Herr Steppuhn sein. Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/479 mit dem Titel „Sachsen-Anhalt: Für eine Kultur, in der Vielfalt Normalität und Stärke ist“ wurde in der 11. Sitzung des Landtages am 27. Oktober 2016 eingebracht. Dort wurde er zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.

Ziel des Antrages ist es, den Landtag der siebenten Wahlperiode mit der LSBTTI-Problematik zu befassen. Anknüpfend an den Beschluss des Landtages der sechsten Wahlperiode zur Implementierung und Umsetzung des Gesamtgesellschaftlichen Aktionsplans für Akzeptanz von Lesben und Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen - abgekürzt: LSBTTI - und gegen Homophobie und Transphobie in Sachsen-Anhalt soll die Umsetzung des Aktionsplanes begleitet und abgesichert werden.

In der 3. Sitzung am 11. November 2016 befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erstmals mit diesem Antrag.

In dieser Beratung erklärte die CDU-Fraktion, dass fast alle im Antrag enthaltenen Forderungen bereits Gegenstand des Koalitionsvertrags seien. Weiterhin stellte sie für die Koalitionsfraktionen einen Beschlussvorschlag für die nächste Ausschusssitzung in Aussicht und regte an, sich erst dann vertieft mit dem Antrag zu beschäftigen. Die antragstellende Fraktion wie auch der gesamte Ausschuss erklärten sich mit diesem Vorgehen einverstanden und vertagten die Beratung.

Im Vorfeld der 4. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung ging dem Ausschuss der von den Koalitionsfraktionen angekündigte Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag als Vorlage 1 zu. In der Ausschussberatung erklärte die antragstellende Fraktion, sich der Stimme enthalten zu wollen, da sie den Inhalt des Beschlussvorschlags zwar nicht falsch findet, sich jedoch eine andere Beschlussempfehlung gewünscht hätte.

Der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen wurde unverändert zur Abstimmung gestellt und mit 5 : 0 : 4 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie nunmehr um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Steppuhn. - Wir steigen nunmehr in Dreiminutendebatte ein. Beginnen werden wir mit der AfD-Fraktion, dem Abg. Herr Dr. Tillschneider. - Ach nein, halt. Entschuldigung. Erst kommt die Landesregierung. Frau Ministerin, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wir leben in einer pluralen Gesellschaft mit vielen unterschiedlichen Menschen, unterschiedlichen Traditionen und Landsmannschaften, und unterschiedliche religiöse und politische Auffassungen prägen das Land und unsere Gesellschaft. Zu den Unterschieden gehören aber auch Unterschiede bei biologischem Geschlecht und sexueller Orientierung.

Aus den Unterschieden resultiert ein breites Spektrum von Meinungen und Auffassungen, aber auch von Lebensweisen und Lebensentwürfen. Respekt voreinander und die Anerkennung unterschiedlicher Lebensentwürfe und Lebensweisen sind Grundvoraussetzung für unser Zusammenleben und Kernwert unserer Demokratie. Diese Offenheit zu wahren und, wenn notwendig, herzustellen ist ein Anliegen für alle Lebens- und Politikbereiche.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung - der Ausschuss trägt das schon im Namen - trägt dem Rechnung mit der Forderung, den Landesaktionsplan für Akzeptanz von Lesben und Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen weiter konsequent umzusetzen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.

Die finanziell hinreichend ausgestattete Umsetzung und auch die mögliche Weiterentwicklung des Aktionsprogramms LSBTTI werden wir als Landesregierung vorantreiben. Das Programm enthält für verschiedene Bereiche der Gesellschaft Strategien, die zu einer größeren Sensibilisierung und zu einem wertschätzenden Dialog beitragen können. Dazu kann auch eine unabhängige Landeskoordinierungsstelle zur LSBTTIThematik beitragen.

Die Umsetzung des Programms erfolgt ressortübergreifend. Es ist eine Aufgabe aller Ressorts. Ein entsprechendes Controlling von Maßnahmen in anderen Ressorts für das Jahr 2016 ist bereits veranlasst worden.

Die Beschlussempfehlung sieht einen Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans vor. Einer solchen Aufforderung werde ich im nächsten Jahr gerne Folge leisten.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt keine Anfragen. - Jetzt steigen wir in die Dreiminutendebatte ein. Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort. Bitte schön.