Protocol of the Session on November 24, 2016

Vor diesem Hintergrund muss sich die Ausgabengestaltung des Landes immer sowohl an den Bedarfen als auch an den vorhandenen finanziellen Mitteln orientieren. Es bleibt unvermeidlich, die zukünftigen Ausgaben in ihrer Priorität und in ihrer Höhe immer wieder neu zu bewerten.

(Zustimmung bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben der Einnahmenseite steht im Fokus unserer Diskussion immer die Ausgabenseite, die wir neben den vorhandenen Pflichtaufgaben selbst stärker beeinflussen können.

Der Minister betonte bereits, dass dieser Doppelhaushalt kein Sparhaushalt, sondern ein Gestaltungshaushalt sei. Bestimmte gemeinsam festgelegte Schwerpunkte im Koalitionsvertrag sollen mit diesem Doppelhaushalt umgesetzt werden:

Für zusätzliche Neueinstellungen bei Lehrern und bei der Polizei stehen im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 55,5 Millionen € und im Jahr 2018 von 80,2 Millionen € zur Verfügung. Für die Anpassung des KiFöG, also eine Entlastung der Eltern, stehen im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 19,7 Millionen € und im Jahr 2018 von 16,3 Millionen € zur Verfügung. Für die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen stehen in beiden Jahren je 15 Millionen € zur Verfügung. Für das Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“ stehen 4 Millionen € im Jahr 2017 und 11 Millionen € im Jahr 2018 zur Verfügung.

Über das Finanzausgleichsgesetz haben wir gestern diskutiert. Hierfür stehen in beiden Jahren 182,4 Millionen € mehr zur Verfügung. Für Investitionen in die Infrastruktur stehen im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 20,8 Millionen € und im Jahr 2018 von 22,7 Millionen € zur Verfügung. Für das Umweltsofortprogramm stehen im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 10 Millionen € zur Verfügung. Das sind die Schwerpunkte.

Diese sieben Maßnahmen stehen im Koalitionsvertrag. Sie sind ohne Finanzierungsvorbehalt, also prioritär, von uns gemeinsam festgelegt worden. Diese sind über den vorgelegten Doppelhaushalt ausfinanziert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einige grundsätzliche Kennzahlen: Der Gesamthaushalt wird nach dem Haushaltsplanentwurf im Jahr 2017 - das wurde von meinen Vorrednern schon genannt - eine Summe von 11,23 Milliarden € und im Jahr 2018 eine Summe von 11,352 Milliarden € umfassen. Das ist ein Aufwuchs im Jahr 2017 um rund 305 Millionen € gegenüber dem Jahr 2016

und im Jahr 2018 um 122 Millionen € gegenüber dem Jahr 2017.

Da wir ein besonderes Augenmerk auf eine stabile Investitionsquote legen, können wir es nur begrüßen, dass diese ohne Fluthilfe bei ca. 13 % und mit Fluthilfe bei 16 % liegen wird. Das ist über beide Jahre hinweg konstant und das war auch im vergangenen Jahr so. Die Kritik von Herrn Knöchel - - Leider ist er jetzt nicht da, er scheint sich für den Haushalt doch nicht so sehr zu interessieren.

(Markus Kurze, CDU: Wie ist es denn in Thüringen?)

- In Thüringen ist die Investitionsquote wesentlich niedriger, in den alten Bundesländern weit unter 10 %. Wir sind eines der Bundesländer mit der höchsten Investitionsquote, auch wenn wir noch so viele Probleme haben mögen.

(Beifall bei der CDU)

Das kann man statistisch überall nachlesen. Niedersachsen liegt mittlerweile bei 5 oder 6 %, und selbst da knausern sie. Bayern liegt - diese Zahl habe ich im Kopf - bei 11,8 %. Selbst die Bayern haben eine niedrigere Investitionsquote als wir im Land Sachsen-Anhalt. Wenn wir sie steigern könnten, wäre ich superfroh, aber selbst wenn wir diese Investitionsquote beibehalten würden, wäre das ein gutes Zeichen für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD - Markus Kurze, CDU: Sehr gut! Bravo!)

Ich möchte Sie jetzt nicht zu sehr mit Zahlen quälen, sondern auf die Schwerpunktsetzung in den jeweiligen Einzelplänen aufmerksam machen. Im Einzelplan 02 - Staatskanzlei und Ministerium für Kultur - Staatskanzlei - sind Ausgaben für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 25 Millionen € vorgesehen. Das ist ein Aufwuchs um 5,6 Millionen €.

Mit der Umressortierung der Kultur an die Staatskanzlei wurde die Struktur des Einzelplans 07 für diese Bereiche weitestgehend in die Staatskanzlei übernommen. Die im Koalitionsvertrag formulierte angemessene finanzielle Basis für die Kulturwirtschaft wurde berücksichtigt. Wir haben im Koalitionsvertrag mindestens 100 Millionen € bzw. 1 % des Gesamthaushaltes unter Bezugnahme auf das Landeskulturkonzept in den Jahren 2017 und 2018 festgelegt. Wir schaffen beides. Wir sind über 1 % und über 100 Millionen €. Im besonderen Fokus steht dort das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 und das 100. Gründungsjubiläum des Bauhauses im Jahr 2019.

Der Einzelplan 03 hat einen Umfang von 957 Millionen €. Die freiwilligen Aufgaben betragen dort jeweils 15 Millionen € bzw. 20 Millionen €, wobei

hier noch eine gesonderte globale Minderausgabe, auf die ich gleich noch einmal eingehen werde, ausgebracht wurde. Das hängt mit einer geringeren Anzahl von Asylbewerbern zusammen, wobei man hier - und das ist das Problem - keine genauen Zahlen prognostizieren kann. Das hängt auch mit den Rückläufen zusammen.

Zu Ihrem Vorschlag, hier könnten wir wesentliche Kosten einsparen: Das Innenministerium hat eine globale Minderausgabe genau für solche Ausgaben darin stehen, weil wir wissen, dass das nicht genau darstellbar bzw. prognostizierbar ist. Derzeit sind für die Asylangelegenheiten für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 189 Millionen € und für das Jahr 2018 in Höhe von 216 Millionen € veranschlagt.

Den größten Anteil der Ausgaben - das ist auch logisch - nimmt im Innenministerium die Landespolizei mit jeweils 550 Millionen € ein.

Auf die Asylkosten möchte ich noch einmal eingehen. In diesem Einzelplan sind nicht alle Ausgaben - - Herr Farle, das haben Sie selbst so gesagt; Sie haben das angeblich nicht alles herausbekommen. Auch in anderen Einzelplänen, zum Beispiel im Sozialhaushalt, sind Mittel dafür veranschlagt. Zum Beispiel finden wir die UMAs im Sozialhaushalt und auch andere Maßnahmen.

An dieser Stelle möchte ich bemerken, dass uns ein Teil der Ausgaben, über die wir gerade reden, der Bund finanziert; das sind bei uns Einnahmen. Das sind derzeit etwa 30, 35 %. Der Schimäre, dass wir ohne Asylkosten keine Probleme in unserem Landeshaushalt hätten, möchte ich entgegentreten.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sicherlich hätten wir mehr Spielraum - das ist keine Frage - und könnten vielleicht auch unsere Deckungslücken oder unsere GMA wesentlich verringern; auch das wäre möglich. Da der Flüchtlingsstrom bereits im Jahr 2016 im Wesentlichen abgenommen hat, können wir bereits jetzt auf eine Entnahme von 100 Millionen € aus der Rücklage im Jahr 2016 verzichten. Das hat der Minister hier ausgeführt.

Separatismus, Populismus, Lügen und Angstkampagnen oder auch eine Polarisierung zulasten der Asylbewerber bringen uns hier nicht wirklich weiter.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Keinem Bürger im Land Sachsen-Anhalt wurde wegen der Asylbewerber etwas weggenommen oder gekürzt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Diese Maßnahmen wurden ausschließlich über Steuermehreinnahmen und Rücklagen aus den Jahren 2015 und 2016 finanziert,

(Alexander Raue, AfD: Wo kamen die denn her?)

die ansonsten - und jetzt hören Sie bitte genau zu - gemäß unserer Haushaltsgesetzgebung ausschließlich zur Schuldentilgung eingesetzt worden wären. Das heißt, wenn wir keine Asylbewerber hätten, hätten wir weniger Schulden.

(Zurufe von der AfD)

Das ist richtig. Aber wir hätten auch nicht mehr Geld für unsere Bürger ausgeben können.

(Zurufe von der AfD)

Deshalb sollten Sie einfach einmal mit dieser Schimäre aufhören, wir könnten dann dies machen und jenes, und alles, was wir haben, würde wegen der Asylbewerber verschoben. Bleiben Sie bitte ehrlich; denn das stimmt definitiv nicht.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Farle, ich war zumindest über eines froh: dass Sie nicht nur die Asylkosten im Rahmen des Haushaltes bewertet haben, sondern auch auf andere Dinge eingegangen sind. Ansonsten wurde alles bunt miteinander vermischt. Die Asylkosten belasten uns, keine Frage. Aber das ist nicht unser Hauptproblem.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Hasstiraden und das gegenseitige Ausspielen spalten eine Gesellschaft, schaffen kein Vertrauen in die gemeinsame Bewältigung aller Aufgaben für die Personen, die hierher kommen, und auch für die, die hier leben. Das ist unser Ansatz.

Ich komme zum Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. Mit der Einstellung zusätzlicher Mittel in den Landeshaushalt für die Krankenhausfinanzierung ist jetzt auch die Kofinanzierung entsprechender Bundesmittel abgesichert. Gleichzeitig ist es aber erforderlich, sich zeitnah mit der Krankenhausstruktur in unserem Land zu beschäftigen. Die Krankenhausstrukturplanung wurde in den letzten Jahren überhaupt nicht weiterverfolgt. Dabei spielen auch die UniKliniken als landeseigene Häuser eine bedeutsame Rolle.

Ich möchte es noch einmal darlegen: Wir werden im FAG Mittel in Höhe von 15 Millionen € für kommunale Krankenhäuser bereitstellen und, ich glaube, 12 Millionen € oder 13 Millionen € für die privaten Krankenhäuser. Das sind zusammen mehr als 25 Millionen €, was sonst in einer Position 12 Millionen € oder 13 Millionen € in den letzten Haushaltsjahren ausgemacht hat. Natürlich haben

wir bei der Krankenhausfinanzierung große Defizite. Wir werden hier eine enorme Steigerung zu verzeichnen haben. Das wird bei Weitem nicht ausreichen.

(Zuruf von Dagmar Zoschke, DIE LINKE)

Darüber bin ich mir auch klar. Aber das, was Herr Knöchel dargestellt hat, ist einfach falsch.

(Zuruf von Dagmar Zoschke, DIE LINKE)

- Ich würde Sie gern verstehen. Sie können mir auch gern eine Frage stellen.

Die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes sind momentan noch nicht komplett abzuschätzen. Wenn es zu einer Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten kommt, muss sich der Bund an den entsprechenden Mehraufwendungen angemessen beteiligen. Das könnte - das ist ein Risiko - zu zusätzlichen Belastungen für unseren Landeshaushalt führen.

Das Kinderförderungsgesetz soll zum 1. Januar 2017 überarbeitet werden. Wir wissen, dass jetzt eine Umfrage stattfindet. Deren Auswertung wollen wir abwarten. Dabei geht es nicht nur um Aspekte der Qualität, sondern auch darum - das ist das Eigentliche -, nach Möglichkeiten der Kostenreduzierung für Land, Kommunen, Träger und Eltern zu suchen.

Ich habe, solange ich schon in diesem Hause bin, ehrlich gesagt, noch nie ein Gesetz erlebt, bei dem alle - Land, Kommunen und Eltern - unzufrieden sind. Trotzdem geben alle drei in dieses System mehr Geld hinein. Da muss wirklich etwas falsch laufen. Das müssen wir uns ganz genau anschauen. Deshalb ist diese Novellierung auch dringend nötig.

(Beifall bei der CDU)