Protocol of the Session on December 15, 2020

(Erste Beratung in der 110. Sitzung des Land- tages am 14.10.2020)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Zimmer. Herr Zimmer, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 110. Sitzung am 14. Oktober 2020 im Landtag in erster Lesung beraten und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.

Im Wesentlichen enthält der Gesetzentwurf die folgenden Regelungsschwerpunkte:

erstens die Abmilderung der Folgen der Covid-19Pandemie im Bereich der Hochschulen für die Studierenden durch eine Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die Regelstudienzeit sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage, um vergleichbare Regelungen auch in Zukunft bei Andauern der Pandemiesituation oder bei Eintritt einer vergleichbaren Krisensituation treffen zu können, und

zweitens die Neuordnung der Vorschriften über die institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes.

In der 48. Sitzung am 3. Dezember 2020 erfolgte die erste Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Dem Ausschuss lagen im Vorfeld eine Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die mit dem Ministerium abgestimmt worden war.

Die Koalitionsfraktionen legten vor der Sitzung drei Änderungsanträge vor. Mit dem ersten Änderungsantrag sollte in § 12 des Hochschulgesetzes ein neuer Absatz 10 aufgenommen werden. Mit dem neuen § 12 Abs. 10 soll ein Modellprojekt zur Durchführung elektronischer Prüfungen an Hochschulen eingeführt werden. Elektronische Prüfungen umfassen sowohl solche Prüfungen, die an einem PC durchgeführt werden, als auch mündliche Prüfungen oder mündlich-praktische Prüfungen per Videokonferenz. Die vom für Hochschulen zuständigen Ministerium zu erlassende Rechtsverordnung muss daher den Bereich Datenschutz, die Verhinderung von Täuschungshandlungen, die Authentifizierung des Prüflings sowie den Umgang mit technischen Problemen regeln.

Der zweite Änderungsantrag zielte darauf ab, § 45 des Hochschulgesetzes zu ändern. Diese Änderung dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit unter Berücksichtigung der Besonderheiten des professoralen Hochschulnebentätigkeitsrechts.

Mit dem dritten Änderungsantrag wurde eine Änderung von § 18 des Hochschulgesetzes angestrebt. Diese Änderung dient der Verdeutlichung.

Der Begriff „Fachrichtungen“ allein könnte zu Auslegungsschwierigkeiten dahin gehend führen, ob eine Verleihung des Promotionsrechts an einen Fachbereich einer Hochschule überhaupt möglich ist. Da Promovierende normalerweise Fachbereichen zugeordnet sind, sollte diese Klarstellung erfolgen.

Den Änderungsanträgen Nr. 1 und Nr. 2 wurde mit 8 : 0 : 3 Stimmen zugestimmt und dem Änderungsantrag Nr. 3 mit 9 : 0 : 3 Stimmen. Der in der Drs. 7/6719 vorliegende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde bei 2 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt.

Ihnen liegt unter Drs. 7/6967 eine entsprechende Beschlussempfehlung vor, die mit 9 : 0 : 3 Stimmen beschlossen wurde. Ich bitte um die Zustimmung des Hohen Hauses. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung)

Ich danke Herrn Zimmer für die Berichterstattung. - Herr Lange, Sie haben noch Redebedarf angemeldet. Möchten Sie eine Intervention tätigen oder hat sich das erledigt?

Ich würde im Rahmen einer Kurzintervention etwas zu unserem Änderungsantrag sagen, da wir ja alle auf unsere Redebeiträge verzichtet haben.

Die Studierenden sind seit dem Beginn der Pandemie, seit dem ersten Lockdown in einer Notlage. Denken Sie an die vielen Nebenjobs, die beispielsweise in der Gastronomie weggefallen sind. Diese Notlage dauert an. Statt vom Bund Hilfen zu bekommen, wie man es bei dem einen oder anderen Konzern gern macht, jagt Bildungsministerin Karliczek die Studierenden in die Verschuldung.

Sachsen-Anhalt als Bundesland legt auch kein eigenes Programm auf, wie es beispielsweise Thüringen tut.

(Zuruf)

Die Studierenden, die schon vorher in einer Notlage oder in einer schwierigen sozialen Situation gewesen sind, profitieren nicht vom Hilfsprogramm und melden sich auch nicht bei den Studentenwerken. Deswegen sehen wir es als hochgradig ungerecht an, dass in einem Coronasemester, in dem kein ordentlicher Regelbetrieb herrscht, auch noch Langzeitstudiengebühren erhoben werden.

Wir möchten mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass entsprechend gezahlte Langzeitstudiengebühren zurückgezahlt werden. Das ist

gerecht. Das ist angesagt. Das möchten wir mit unserem Änderungsantrag erreichen.

(Zustimmung)

Dann nehmen wir das so hin. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/6967.

Ich schlage vor, als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/7014 abzustimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die regierungstragenden Fraktionen und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf ab. Ich schlage vor, über das Gesetz in der vorliegenden Fassung in Gänze abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, dann verfahren wir so. - Wer für den Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die regierungstragenden Fraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag in der Drs. 7/7028 ab. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die regierungstragenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dem Entschließungsantrag zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist somit erledigt.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 6

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbil- dungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6963

Einbringer ist der Minister Herr Tullner. Herr Tullner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein großes Bedauern, dass ich diese legendäre Rede hier nicht ausführlich darlegen

kann, wird Sie begleiten. Ich freue mich aber sehr, dass wir es nach intensiven Beratungen mit allen Trägern und nach der Kabinettsbefassung trotzdem möglich gemacht haben, nach 28 Jahren eine Novelle zum Erwachsenenbildungsgesetz in den Landtag einzubringen.

Ich will Sie nur kurz damit vertraut machen, dass die neue Fördersystematik neben den inhaltlichen Dimensionen vier Bestandteile hat, nämlich den Basiszuschuss, den leistungsbezogenen Zuschuss, den themenbezogenen Zuschuss und die Projektförderung. Mit der Gesetzesänderung werden wir auf der einen Seite - das haben wir auch schon mit den Trägern so abgesprochen und intensiv beraten - die Rahmenbedingungen für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung verbessern und auf der anderen Seite werden wir die Herausforderungen von Digitalisierung, Alphabetisierung und Grundbildung für die Erwachsenenbildung auf eine neue und wichtige Stufe heben.

Ich hoffe, dass dieser Landtag, das Hohe Haus diesem Gesetzentwurf in seinen Ausschüssen mit sehr viel Wohlwollen und Dynamik entgegensieht und darüber zielführend beraten wird. - Vielen Dank.

Herr Minister, es gibt eine Frage.

Gut. Ich wollte es schnell machen.

Mit Verlaub, Herr Vizepräsident, es ist keine Frage, sondern eine Kurzintervention. - Der Herr Minister hat vollkommen recht. Wir haben im Landesausschuss für Erwachsenenbildung den Gesetzentwurf ausführlich diskutiert. Aber das, was hier vorliegt, ist leider nicht die Fassung, die dort mit den anerkannten Trägern der öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung abgestimmt wurde.

Aufgrund der erheblichen Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf bezüglich der Finanzierung würde eben keine sichere Planungsgrundlage für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung gegeben, wie sie ursprünglich angestrebt war. Selbst die jährliche Dynamisierung ist aus dem vorliegenden Gesetzentwurf gestrichen worden. Damit ist absehbar, dass Sachsen-Anhalt beim Landeszuschuss pro Einwohner im Bundesvergleich wieder an die letzte Stelle rutschen wird. - Danke.

Herr Minister, Sie können darauf reagieren.

Ganz kurz. Der Gesetzentwurf wird dem Hohen Haus überantwortet und die von Ihnen kritisierten Mängel können in den Beratungen vielleicht noch ein Stück weit behoben werden, sofern sie wirklich bestehen. - Vielen Dank.

Wir befinden uns in der ersten Beratung. Ich gehe davon aus, dass wir den Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen. Ich schlage den Bildungsausschuss vor. Gibt es andere Vorschläge? Der Finanzausschuss wird automatisch beteiligt. Gibt es Ergänzungen? - Nein.

Dann stimmen wir darüber ab, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Finanzen zu überweisen. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Wir führen einen kleinen Wechsel durch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können weitermachen,

und zwar mit dem

Tagesordnungspunkt 7

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge