Protocol of the Session on December 15, 2020

Und es wird noch viel schlimmer, Herr Erben. Es gab zwei Änderungsanträge der AfD: diese Streichung herauszunehmen und diese Mittel hochzusetzen auf 10 Millionen €. Sie haben dagegen gestimmt.

(Zustimmung)

Jetzt tun Sie so, als ob Herr Stahlknecht das eingebracht hätte und das dadurch gekommen wäre. Sie müssen dann aber schon so ehrlich sein, auch zu sagen, dass Sie hier die Möglichkeit gehabt hätten, durch einen Änderungsantrag das abzuändern.

(Zustimmung - Rüdiger Erben, SPD: Sie verbreiten hier Lügen!)

Das sollten Sie vielleicht beim nächsten Mal in den Antrag schreiben.

(Zuruf)

Ich kann nur sagen: Sie lösen nicht die Probleme, Sie sind die Ursache für die Probleme hier im Land.

Herr Roi.

Aber jetzt ist meine Redezeit zu Ende.

(Rüdiger Erben, SPD: Das ist auch gut so!)

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe keine Wortmeldung mehr. Somit können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten.

Es gab den Antrag, den Antrag in der Drs. 7/6979 und somit auch den Alternativantrag in der Drs. 7/7015 in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Hand- oder Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE enthält sich der Stimme. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 erledigt.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 20

Beratung

Identität von Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt aufklären

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6980

Einbringer für die AfD-Fraktion wird der Abg. Herr Kohl sein. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag „Identität von Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt aufklären“, der von der AfD jüngst in weit umfangreicherer Form auf der Bundesebene in den Bundestag eingebracht wurde, möchten wir auf ein ernsthaftes Problem in unserer Gesellschaft aufmerksam machen und zugleich einen Lösungsansatz anbieten.

Konkret geht es darum, die Identität von Asylbewerbern, die ohne oder mit gefälschten Passdokumenten nach Deutschland eingereist sind, zu klären, damit das Asylverfahren, mit welchem Ergebnis auch immer, rechtmäßig und ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Gleiches gilt für ausreisepflichtige Personen, die zum Beispiel eine Duldung nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben. Das sind die ausländischen Personen, die aufgrund ihrer ungeklärten Identität nicht abgeschoben werden können.

Um dieses Problem zu lösen, beantragen wir, in der nächsten Sitzung der Innenministerkonferenz Maßnahmen vorzuschlagen, damit die vollständige Identität der sich in Deutschland aufhaltenden anerkannten und abgelehnten Asylbewerber festgestellt werden kann.

Eine dieser Maßnahmen sollte unserer Meinung nach die Einrichtung entsprechender Ermittlungsgruppen bei den Landeskriminalämtern nach dem Vorbild der zwischen 2000 und 2008 im Berliner Landeskriminalamt erfolgreich tätigen Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Identität sein. Unabhängig davon soll beim Landeskriminalamt ein entsprechender Ermittlungsbereich für die Identitätsfeststellung eingerichtet werden, welcher zugleich in dieser Sache die Zusammenarbeit mit anderen Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt koordiniert. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll auch der Betrug durch Mehrfachidentitäten aufgeklärt, statistisch erfasst und veröffentlicht werden.

Wir jedenfalls halten verstärkte Maßnahmen gegen Identitätsfälscher und hartnäckige Identitätsverweigerer für notwendiger denn je, weil von dieser Gruppe nachweislich eine Gefährdung des sozialen Friedens und der inneren Sicherheit ausgeht.

Zu den Zahlen. Mit Stand vom September 2020 hielten sich in Sachsen-Anhalt 2 437 Asylbewerber zuzüglich 279 Dublin-III-Fälle auf. Bei dieser Personengruppe stellen die ungeklärten Identitäten aufgrund der relativ geringen Anzahl kein größeres Problem dar. Ganz anders sieht es bei den 4 930 Personen aus, die eine Duldung erhalten haben, und jenen 717 Ausländern, die sich mit Stand vom September 2020 in den Erstaufnahmeeinrichtungen aufhielten.

Ich würde Ihnen gern eine genaue Zahl der ungeklärten Identitäten nennen, aber meine Kleine Anfrage - KA 7/4108 - zu genau dieser Thematik hat das Innenministerium wohl wissend, dass die Zahlen politischen Sprengstoff darstellen, mit abwegigen Begründungen mit einem Öffentlichkeitsbann belegt bzw. als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.

Aber ich kann Ihnen eine Vorstellung davon geben, über welche Größenordnung wir reden. Auf eine Kleine Anfrage der AfD hin teilte die Bundesregierung mit, dass der Anteil der Asylerstantragsteller, die keine Identitätspapiere vorlegten, im Jahr 2017 bei 60,8, im Jahr 2018 bei 54,2, im Jahr 2019 bei 19,1 und von Januar bis Mai 2020 bei 52,3 % lag. Der Durchschnitt der letzten Jahre liegt also bei 50 % plus x. In Sachsen-Anhalt wurden laut BAMF von Januar bis November dieses Jahres 3 200 Asylerstanträge gestellt. Wir gehen davon aus, dass von diesen 3 230 Erstantragstellern ca. 50 % keine Identitätspapiere vorlegten, was ja statistisch wahrscheinlich ist. So bekommen wir eine Vorstellung von der Anzahl der ungeklärten Identitäten.

Als ein weiteres Problem kommt die Thematik der Mehrfachidentitäten hinzu. Der prominenteste Fall eines Asylbewerbers mit Mehrfachidentitäten ist der islamistische Terrorist Anis Amri, der den deutschen Behörden unter 14 verschiedenen Identitäten bekannt war. Bereits im Januar 2017 sagte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, Asylbewerber würden durch Mehrfachregistrierung Sozialgelder in Millionenhöhe abgreifen, und forderte eine rückwirkende Neukontrolle aller eingereisten Asylbewerber. Das Fehlen einer Statistik über die Fälle der Mehrfachidentitäten lässt vermuten, dass eine solche rückwirkende Neukontrolle aller Asylbewerber bislang nicht erfolgte.

Um die öffentlichen Haushalte und Sozialkassen zu entlasten, müssen die ungeklärten Identitäten von ausreisepflichtigen Personen möglichst zeitnah aufgeklärt werden. Dazu sollen die Landeskriminalämter und das BKA enger als bisher zusammenarbeiten. Das ist auch zur Wahrung der inneren Sicherheit notwendig.

Als Beispiel nenne ich den vergleichsweise harmlosen polizeibekannten afrikanischen Kleinkrimi

nellen aus dem Bereich Strubepark in Magdeburg, dessen Rückführung in das Heimatland mit Blick auf die nicht zweifelsfrei geklärte Identität bisher nicht erfolgen konnte.

Die Auswirkungen einer unterlassenen Identitätsfeststellung zeigten sich in besonders drastischer Weise im August 2020 in Berlin, als ein abgelehnter Asylbewerber auf der Stadtautobahn einen Terroranschlag verübte, indem er mehrere Fahrzeuge rammte und dabei mehrere Personen schwer verletzte. Die Identität des nach eigenen Angaben aus dem Irak stammenden Mannes konnte bis dahin nicht geklärt werden, da er beim BAMF im Rahmen des Asylverfahrens keine Personaldokumente vorlegte. Aufgrund der fehlenden Identität konnte er seit der Ablehnung seines Asylantrags im Jahr 2017 nicht abgeschoben werden.

Die Zuwanderung von Migranten ohne Identitätspapiere nach Deutschland ist aber kein Phänomen, das erst im Zuge der Grenzöffnung im Jahr 2015 aufgetreten ist. Bereits vor dem Jahr 1990 kamen mindestens 15 000 arabisch-kurdische Migranten aus der Türkei nach Deutschland, die sich zur Vortäuschung der Staatenlosigkeit ihrer türkischen Personaldokumente entledigt hatten und deshalb nicht abgeschoben werden konnten.

Bereits im September 2015 wies der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages darauf hin, dass schätzungsweise 30 % der Asylbewerber, die sich als Syrer ausgeben, tatsächlich keine Syrer seien.

Im Zuge des Skandals um die BAMF-Außenstelle in Bremen stellten Ermittler fest, dass durch die Behörde Rumänen zu Syrern erklärt und als Asylbewerber anerkannt wurden. Auch im Fall Franco A., eines Deutschen, der sich als Syrer ausgab und Asyl beantragte, zeigen sich das Unvermögen und die Hilflosigkeit des BAMF, die Identität eines vermeintlichen Asylbewerbers festzustellen. Aus diesem Grund muss aus unserer Sicht mit polizeilicher Unterstützung an der Aufklärung der Identität dieser Personen intensiv gearbeitet werden.

Beispielgebend ist die gemeinsame Ermittlungsgruppe „Identität“, welche im Jahr 2000 in Berlin gegründet wurde. Diese setzte sich aus Mitarbeitern des Landeskriminalamtes und der Ausländerbehörde zusammen. Sie befasste sich mit der Ermittlung der wahren Identität angeblich ungeklärter Staatsangehöriger aus dem Libanon, die durch falsche Angaben ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik erworben hatten. Aufgrund der Ermittlungsarbeit erfolgten dann strafrechtliche Ermittlungen sowie die Einleitung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Was in Ber

lin so erfolgreich im Jahr 2000 startete, wurde dann im Jahr 2008 von der damaligen SPDLINKE-Koalition ohne Not aufgelöst.

In Anbetracht der jetzigen Situation brauchen wir in Sachsen-Anhalt und bundesweit solche Ermittlungsgruppen, um dem Asyl- und Aufenthaltsrecht zumindest wieder ein Stück weit Geltung zu verschaffen und dadurch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu stärken.

Im Übrigen fordert die AfD, dass die von Bundeskanzlerin Merkel in einem Akt der Selbstermächtigung durchgeführte faktische Abschaffung des Artikels 16a des Grundgesetzes sofort beendet wird. Wer aus einem EU-Staat oder sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist - von solchen Ländern sind wir umgeben -, hat keinen Anspruch auf Asyl. So will es das Grundgesetz und dem fühlt sich die AfD verpflichtet.

(Beifall)

Um das Problem mit den Identitätsverweigerern ganz grundsätzlich zu lösen, fordern wir, dass Asylanträge nur außerhalb von Deutschland, zum Beispiel in deutschen Botschaften, gestellt werden können. Aber das ist Teil einer Diskussion, die anderenorts geführt werden muss. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Abg. Kohl. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Die Landesregierung hat keinen Redebedarf angekündigt. Somit steigen wir in die Debatte der Fraktionen ein. Die Redezeit beträgt drei Minuten je Fraktion. Der erste Debattenredner wird für die SPD-Fraktion Abg. Herr Erben sein.

(Rüdiger Erben, SPD: Ich verzichte!)

- Abg. Herr Erben verzichtet. - Für die Fraktion DIE LINKE wurde kein Redner benannt. - Das ist auch so. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jetzt der Abg. Herr Striegel sprechen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich verzichte!)

- Er hat auch Verzicht bekundet. - Für die CDUFraktion sehe ich auch schon Kopfschütteln vom Abg. Herrn Schulenburg. - Somit können Sie noch einmal nach vorn kommen, Herr Kohl, und haben noch einmal das Recht zu reden.

(Unruhe - Zuruf: Aber schnell! - Hagen Kohl, AfD: Es dauert nicht lange!)

Sie dürfen. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Tja, wie soll ich dieses Schweigen der anderen Fraktionen wer