Protocol of the Session on November 20, 2020

(Minister Rainer Robra: 529!)

- 529. - Das zählt jetzt nicht als meine Redezeit, Herr Präsident. Es ist trotzdem wichtig. - Wir haben jetzt 529 ppm in diesem Saal. Ab 1 000 ppm würde es gefährlich werden, sodass wir alle den Saal verlassen müssten. Aber 500 ppm sind immerhin etwa 150 ppm über dem Normalpegel. Das ist das, was wir hier gemeinsam erzeugen.

Ich habe es vorhin beobachtet: Je intensiver hier auch von der Lautstärke her kommuniziert wird, umso mehr geht die CO2- und damit auch die Aerosolkonzentration nach oben.

(Zuruf)

Ich habe mir vorgenommen, dass ich ab einem bestimmten Punkt den Raum verlasse. Ich sage das nur, damit Sie sich nicht wundern, wenn ich nicht immer hier sitze. - So viel heute dazu.

(Unruhe)

Ich möchte vielleicht noch kurz auf Folgendes hinweisen. Sie können meinen Redetext in Bezug auf die Zahlen gern nachlesen. Es wäre vermessen, wenn ich das gute Ergebnis, das wir mit dem Bund erzielt haben, an dieser Stelle einfach noch einmal rekapituliere. Sie haben ja auch schon von dem hervorragenden Erfolg unserer Regierungsarbeit gesprochen, lieber Herr Hövelmann, flankiert auch durch die gute parlamentarische Begleitung.

Deswegen will ich an dieser Stelle eigentlich nur allen danken, die das bisher ermöglicht haben, und noch einmal darauf hinweisen: Wir sind noch nicht durch mit dem Thema des sogenannten Unternehmerlohns. Da werden wir bei der Europäischen Union wahrscheinlich auf Granit beißen. Denn wir haben eine Grundsicherung, die in Europa sowieso einzigartig ist; darauf verweist man aus beihilferechtlichen Gründen immer.

Das heißt aber nicht, dass wir nicht mit anderen Ansätzen der unmittelbaren Unternehmensförderung vielleicht doch noch eine Lücke finden, die beihilferechtlich möglich ist. Daran müssen wir arbeiten. Auch die Wirtschaftsminister müssen sich diesbezüglich noch etwas einfallen lassen. Wir hoffen eigentlich auch - zusammen mit dem Kulturminister -, dass das, was für die Kulturschaffenden möglich wäre, nicht von diesem beihilferechtlichen Ausschluss betroffen ist, sodass wir, mit einem anderen Namen versehen, dann doch, weil es sich hierbei um eine völlig andere Konstellation handelt, eine Förderung für die Kultur und die Kulturschaffenden organisieren zu können, die

in der Europäischen Union dann auch einzigartig wäre. Aber es muss uns, wie gesagt, jetzt gelingen, das auf den Weg zu bringen. Die finanziellen Voraussetzungen dafür sind vorhanden.

Eines muss ich auch klar sagen: Wir sprechen bei vielen Dingen, was den Bund und seine Zusagen anbelangt, nicht über das Geld. Dort ist eine gewisse Reserve vorhanden - nicht beliebig, aber es ist noch eine Reserve vorhanden. Es geht um das rechtlich Belastbare, damit die zuständige Kommissarin bei der EU das freizeichnet. Das ist ein täglicher Kampf.

Nach Aussage des Bundes können die Antragstellungen am 25. November 2020 anlaufen. Dann werden wir sehen, was funktioniert. Das, was nicht funktioniert, muss knackig nachgearbeitet werden in Richtung der Behörden, die letztendlich bundesseitig tätig sind. Dann schauen wir uns in Ruhe - nicht in Ruhe, was den zeitlichen Aspekt anbelangt, sondern was die fachliche Belastbarkeit anbelangt -, aber auch in aller Schnelligkeit an, wo Lücken bestehen, die wir unbedingt schließen wollen. Dann werden wir versuchen, weiterhin verantwortliche Wirtschaftspolitik zu machen, damit wir möglichst wenige Unternehmen und möglichst wenige Arbeitsplätze in Gefahr bringen.

Dass eine Betroffenheit insgesamt vorhanden ist - damit möchte ich vielleicht schließen -, das ist klar. Das ist keine Frage der Definition, was direkt betroffen ist, was mittelbar betroffen ist und was man in Förderprogramme hineinpacken kann oder nicht. In einem Europa, in dem faktisch die gesamte Karte bezüglich der Infektionszahlen dunkelrot gezeichnet ist und wo die Wirtschaft in großen Bereichen zum Erliegen oder zum Teil zum Erliegen gekommen ist, ist es angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik als Exportland mit einem Exportanteil von 40 %, von dem bisher wiederum 60 bis 70 % - je nach Branche - allein in die Europäische Union transferiert worden sind, klar, dass wir alle eine Betroffenheit aufweisen, wenn wir die Coronapandemie nicht in den Griff bekommen.

(Beifall)

Deswegen sind - das verbinde ich noch einmal mit einem Appell - alle Maßnahmen, die wir mit Augenmaß, mit regionaler Differenzierung durchführen und noch durchführen müssen, notwendig, damit wir das wirtschaftliche Geschäft wieder zum Laufen bekommen

(Zustimmung)

und damit wir es schaffen, dass wir die Menschen so schnell wie möglich wieder mit einer positiven Perspektive, mit Motivation, aber auch mit einer materiellen Perspektive versehen, sodass sie sich nicht nur auf das Weihnachtsfest und auf den Jah

reswechsel freuen können - möglichst in der Familie und mit allem, was dazugehört -, sondern dass sie das Jahr 2021 auch mit der Hoffnung beginnen, dass es ein besseres Jahr wird als das Jahr 2020. Darum können wir alle uns bemühen. - Herzlichen Dank und alles Gute.

(Beifall)

Warten Sie einmal, Herr Ministerpräsident. Es gibt noch Fragen. - Erst einmal Frau von Angern, bitte.

Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Ministerpräsident, ich bin negativ beeindruckt, wie man diese Zeit hier dafür nutzt, nichts oder wenig zu sagen, und dann noch lächelnd versucht, Zeit zu schinden.

(Zurufe)

Den Menschen draußen und vor allem aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche wird das nicht helfen.

(Beifall)

Aber ich habe noch eine konkrete Nachfrage. Das Thema Unternehmerinnenlohn hat nun schon eine sehr große Rolle gespielt. Ist Ihnen bewusst, dass das, was Sie gerade gesagt haben, für die Fälle, über die wir hier sprechen, überhaupt nicht zutrifft? Kennen Sie den folgenden Satz:

„Erhält ein Unternehmen öffentliche Gelder unter 200 000 € in einem Zeitraum von drei Jahren, wird dies nicht als staatliche Beihilfe aufgefasst, da ein solcher Beitrag keine Auswirkungen auf den Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten hat. Diese Vereinfachung erlaubt es der Kommission, sich auf wichtigere Fälle zu konzentrieren.“

Ich verstehe jetzt Ihre Frage in diesem Zusammenhang nicht.

(Heiterkeit)

Teilen Sie meine Einschätzung,

(Zuruf: Nein!)

dass das, was Sie gesagt haben, vor dem Hintergrund dieser Aussage der EU-Kommission nicht der Wahrheit entspricht? Also, dass das Beihilferecht mit dem von der SPD und von uns geforderten Unternehmerinnenlohn zur Unterstützung der Menschen, die gerade massiv betroffen sind, überhaupt nichts zu tun hat,

(Zuruf)

dass Sie dieses Geld also sehr wohl auszahlen könnten, aber Sie nur nicht bereit sind, dies zu tun?

(Beifall)

Ich kann Ihnen nur sagen, dass das, was ich hier in Bezug auf das Beihilferecht gesagt habe, der aktuelle Stand ist, den ich gerade zugemailt bekommen habe, und zwar von einer Ebene, die das auch mit der Europäischen Union zu verhandeln hat.

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Darauf beziehe ich mich bezüglich der Aussage, die ich hier getroffen habe, und zwar unter dem Stichwort „Unternehmerlohn“. Dazu habe ich gesprochen. Das ist die aktuelle Information. Diese können Sie gern, wenn Sie das wollen, auf meinem iPad nachlesen. Damit ist das Thema für mich dann auch erledigt.

Im Übrigen möchte ich solche Bemerkungen, wie Sie sie am Anfang gemacht haben, hier nicht kommentieren. Das ist nicht mein Stil und das wird auch nie mein politischer Stil werden.

(Beifall)

Herr Heuer, Sie haben eine Frage.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, teilen Sie meine Auffassung, dass nach den Diskussionen, die in der letzten Woche unter anderem bei Twitter gelaufen sind, der Kurs unseres Finanzministers, erst die rechtliche Klärung durchzuführen, was der Bund denn wirklich leisten will, im Interesse unseres Landes richtig war, anstatt Schnellschüsse in Richtung Unternehmerlohn und Landesgeldverschwendung zu tätigen?

Gut, ich will jetzt weder die ganze Genese noch die politische Diskussion bewerten. Ich will nur eines sagen: Das Bemühen der verschiedenen politischen Parteien und auch der Abgeordneten, die sich dazu geäußert haben, wie auch die Diskussionen, die in der gesamten Bevölkerung dazu laufen, sind für mich zunächst einmal ein Zeichen dafür, dass wir alle besorgt sind, dass wir alle einen großen Handlungsbedarf sehen und dass wir Lösungen brauchen in einer Situation, in der Deutschland und Europa noch nie gewesen sind. Das muss man klar sagen.

(Zustimmung)

Deswegen ist das für mich eine Geschichte, bei der ich vielleicht nicht jedes Wort auf die Goldwaage lege und bei der einfach auch immer die Betroffenheit, die wir tagtäglich bis in das Familiäre hinein spüren - ich erlebe das auch gerade bei mir persönlich -, mitschwingt. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist folgende: Nachdem wir am 28. Oktober 2020 diese Vereinbarung getroffen haben, haben wir uns sehr intensiv und auch sehr schnell an die Arbeit gemacht und haben eben gemerkt, dass bestimmte Instrumentarien - bis hin zum Beihilferecht - für eine Pandemie so nicht geschaffen waren. Das hat letztendlich zahlreiche Ausnahmen bzw. Vereinbarungen, was zum Beispiel die Laufzeit für den Monat November anbelangt, auch mit Brüssel erforderlich gemacht, um das normale Schönwetterkonzept der Europäischen Union für eine solche Ausnahmesituation, die noch anhalten wird, überhaupt nutzbar und auch gangbar zu machen. Ich muss sagen, dabei haben sich die Kanzlerin, der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister wirklich reingekniet.

Wir haben es diesmal auch vom zeitlichen Ablauf her gut geschafft. Wenn ich das einmal mit der Flutschadensregulierung und ähnlichen Dingen vergleiche, die damals auch schon relativ schnell gegangen sind - auch durch konzertiertes Agieren -, stelle ich fest: Wir haben das jetzt in ein vernünftiges zeitliches Korsett hineinbekommen, einschließlich des Verzichts auf Zwischenstufen mit den Landesbanken usw., was ja auch wieder zu zeitlichen Verzögerungen und Verrechnungsmodalitäten geführt hätte. Wir können die Antragstellerinnen und Antragsteller also direkt auf das Bundeskonto zugreifen lassen. Das haben wir zum ersten Mal überhaupt so hinbekommen.

Vor diesem Hintergrund bin ich dankbar dafür, dass das eine Mannschaftsleistung war, die sich für Deutschland insgesamt sehen lassen kann.

(Beifall)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Deswegen können wir jetzt in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Bevor wir das allerdings tun, stelle ich Folgendes fest. Der Ministerpräsident hat gesagt, er habe eine Redezeit von zehn Minuten plus. Deswegen stelle ich jetzt das Plus einmal fest. Das ist tatsächlich eine neue Einführung in der Redezeittabelle. Dieses Plus betrug bei Ihnen fünf Minuten. Das bedeutet, dass die nachfolgenden Vertreter der Fraktionen nicht zehn Minuten, sondern 15 Minuten für ihren Redebeitrag zur Verfügung haben.

Falls die Kollegen der SPD-Fraktion noch einen entsprechenden Redebeitrag nachhalten wollen,

können sie das bei mir anmelden. Ich versuche, bis dahin herauszufinden, wie lang der sein darf.